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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-08-31
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1891
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- Deutsch
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einfachsten Dinge hervor, als die Notwendigkeit zur Schaffung einer Auskunftsstelle für schwierigere Angelegenheiten. Immer hin wäre es vielleicht in Aussicht zu nehmen, die »Rechts konsulentenschaft« des Börsenvereins für derartige Anfragenzwecke heranzuziehen oder neu zu bilden. Ein entsprechendes Abkommen behufs Uebernahme des Syndikates für den Börsenverein wäre gewiß leicht mit einem Leipziger, in die Materie eingearbeiteten Rechtsanwalt zu ermöglichen. Eine ständige, nicht allzuhohe Ge bühr für die Erteilung einer, meist Wohl sehr einfach und kurz zu gebenden Antwort dürfte genügen. Auch schlägt Mühlbrecht ja selbst vor, daß »der ständige, in Leipzig ansässige Jurist« des Centralbureaus alle in These 1 und 2 fallenden Aufgaben selb ständig erledigen soll. Man braucht also nur das große »Centralbureau« zu streichen und den Juristen stehen zu lassen, so ist allen gedient, welche es für nötig Hallen, die Gleichgiltig keit des Buchhandels im Aneignen einfachster Gesctzesgrundsätze noch zu unterstützen. Der Syndikus kann dann ja auch noch die Vermittelung übernehmen für die oben erwähnten Eintragungen in die Leipziger Stadtratsrolle. Was aber den Punkt 2 in der ersten These angeht, so kann be sagter Syndikus die harmlosen Fragen ebenso einfach abthun Im übrigen aber ist dringend davor zu warnen, und zwar im Interesse der Kasse des Börsenvereins, daß eines seiner offi ziellen Organe verantwortliche Auskunft (und nur solche hätte Wert) darüber erteilt, in welchen Fällen, um nur ein Beispiel herauszugreifen, fremdländische Erzeugnisse der Litteratur und Kunst für deutsche Autoren und Verleger kostenlos zu be nutzen sind. Ich komme nunmehr zu der dritten These Mühlbrechts. Sie ist am einfachsten zu erledigen. Es giebt im deutschen Buchhandel nur eine Behörde, welche vermöge des in ihr wohnenden hohen Ansehens berufen ist, die Interessen des Standes in Bezug auf Gesetzgebungen, internationale Verträge, Verordnungen rc den Regierungen des Deutschen Reiches, der Einzelstaaten und fremder Länder gegenüber mit dem nötigen Nachdruck und Erfolg zu wahren, und das ist der Vorstand des Börsenvereins selbst. Ein Blick in die Geschichte des Börsen vereins und besonders in die Abteilung seiner Bestrebungen zur Wahrung des Urheberrechtes auf nationalem und internationalem Gebiete wird jedem zeigen, daß die Interessen von Autoren und Buchhändlern in den Händen der jeweiligen Vorstände aus das beste und unübertroffenste gewahrt waren und noch sind, und unseres Wissens hat der Vorstand keinen Wunsch nach Entlastung von dieser, einer seiner schwersten aber schönsten Ehrenpflichten ausgesprochen. Wenn sich also später einmal — Mühlbrecht glaubt selbst, daß es vielleicht sehr spät sein könnte — eine Gelegenheit bieten sollte, die Schutzrechte der deutschen Verleger und Autoren noch auf weitere Gebiete auszudehnen, so wird sicherlich der Börsenvereinsvorstand auch ohne Centralbureau »sn rsästts« sein. Die vierte und letzte Aufgabe des Mühlbrecht'schen, aus 7 Mitgliedern und 7 Stellvertretern zusammenzusetzenden und mindestens viermal im Jahre zunächst auf Kosten des Börsen vereins in Leipzig zusammenzuberufenden Centralbureaus soll die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Schriftstellern und Verlegern sein. Mühlbrecht empfiehlt sogar einen darauf hin zielenden Paragraphen für die in der Vorbereitungsstufe befind liche »Verlagsordnung«. Zunächst verfällt dieser Vorschlag wieder in die heutzutage auch bei Gesetzen leider sehr übliche Verquickung von Urheber- und Verlagsrecht. Ferner will er dem Central bureau, welches auf der einen Seite die Urheberrechte von Ver legern und Autoren solidarisch wahren soll, auch noch die Ent scheidung über Falle übertragen, in denen sich diese Interessen gegenüberstehen. Dann aber wäre zur Unterwerfung unter ein derartiges Schiedsgericht^die ausdrückliche vorherige Einwilligung beider Parteien erforderlich, welche sich, ganz abgesehen von dem st" men Zusammentreten des Centralbureaus, schwerlich zu einer solchen Unterwerfung entschließen dürften, angesichts der Thatsache, daß der größere Teil der Kosten des Bureaus aus den zu erhebenden Gebühren zu bestreiten sein soll, wie Mühl brecht vorschlägt. Schiedsgerichte werden auch schon jetzt sehr häufig in Verlagsverträgen bestimmt, dann aber auf eine un- gemein einfachere und billigere Weise, indem jede Partei einen Richter ernennt und beide Richter sich einen Obmann wählen. Alle diese Erwägungen können nur dazu führen, den Mühl brecht'schen Vorschlag trotz Anerkennung des in ihm liegenden idealen Strebens aus praktischen Gründen zur Ablehnung zu empfehlen. Zu erwägen bliebe eine in einfachster Weise in Leipzig zu schaffende Auskunftsstelle für buchhändlerische Rechts fragen, von der aber ebensogut Sortimenter wie Verleger in vorkommenden Fällen Nutze» ziehen könnten Den schon jetzt recht großen und nicht billigen Verwaltungsapparat des Börsen vereins mit einem neuen mitgliederreichen Ausschuß zu belasten, liegt ein Grund nicht vor. Berlin. vr. Konr. Weidling. Theodor Körner. Znm 23. September 1891. 4° 198 S. Leipzig 189l, F. A. Brockhaus. Unter dem obigen Titel bietet ein angesehener Leipziger Buchhändler, Herr Rudolf Brockhaus ssn, eine wertvolle und willkommene Gabe zur bevorstehenden hundertsten Wiederkehr von Theodor Körners Geburtstag. Es ist eine Sammlung von bisher ungedruckten Handschriften des Dichters, seiner Angehörigen und Freunde, sowie vieler angesehenen und berühmten Freunde des schönen Körnerschen Familienkreises In überwiegender Mehrzahl sind es Briefe. Die Gesamtzahl der Stücke ist 63. Der Herausgeber, ein begeisterter Verehrer des Dichters und Helden, dessen sympathische Persönlichkeit ihm, wie wohl allen richtig und warm empfindenden Deutschen, schon von Kindheit an besonders lieb und wert geworden ist, entnahm diese wertvollen Beiträge seiner Autographensammlung, für die er sie vor nahezu dreißig Jahren erworben hat. Er teilt sie in vier Gruppen. Die erste bringt nur drei Briese, die ihres hervor ragenden Interesses wegen im Faksimile wiedergegeben sind. No 1 ist die von stürmischer Herzensfreude zeugende Mitteilung Theodors an seinen Vater (1812) über die Thatsache seiner Verlobung mit Antonie Adamberger, der im Bühnen- wie im Privatleben hochgeachteten Wiener Hofschauspielerin, späteren Frau von Arneth, von deren innigem Gemütsleben und treuer Liebe wir in No. 2, einem Briefe von ihr an Theodors Mutter Minna Körner (-813) ein rührendes Zeugnis hören. No. 3 ist ein kurzes, eiliges Schreiben Theodors vom 23. August 1813 aus dem Feldlager bei Kirch-Jesar an Hofrqt Parthey, Besitzer der Nicolaischen Buchhandlung in Berlin, gerichtet. Dieses Schriftstück ist wohl als das letzte schriftliche Lebenszeichen Theodor Körners an seine Lieben zu betrachten; in der Frühe des 26. August 1813 ereilte ihn der Heldentod. Die zweite Gruppe bringt zehn Briefe der Familie Körner an Theodor, vier vom Vater, drei von der Mutter, drei von der treuen Schwester Emma, die de» herben Verlust des Bruders nicht überwinden konnte und nur zwanzig Monate später neben ihm unter den Eichen von Wöbbelin bestattet wurde. Ein elfter Brief (20. Dezember 1801) giebt eine Mitteilung von Dora Stock, der Schwester von Theodors Mutter, an den damaligen Rektor der Universität Professor der Chirurgie Ludwig, aus der die verwunderliche Thatsache hervorgeht, daß der hoffnungsvolle zehnjährige Carl Theodor Körner schon damals die Matrikel als Oivis aoaäsmieus lüpsisusis zur Weihnachtsbescherung empfing. Nach einer Mitteilung des Geheimen Hofrats Professor vr. Zarncke in der »Allgemeinen Zeitung« war ein solcher Vorgang damals nicht ungewöhnlich. Alle diese Briefe zeugen in hohem Grade von der Innig keit des Körner'schen Familienlebens. Wahrhaft erfrischend wirkt
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