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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-11-29
- Erscheinungsdatum
- 29.11.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. 269, 29. November 1920. Der Vorstand des Börsenvereins wird die schwerwiegenden Bedenken, die unler dem Gcsichtspunkl des Wohles des Gesamt buchhandels gegen die neue Satzung auch aus anderen Gründen noch bestehen, in der Hauptversammlung des Deutsche» Ver legervereins selbst des näheren entwickeln. Er hält es, um jeden Sehein einer einseitigen Parteinahme zu vermeiden, sür an gezeigt, jetzt lediglich auf die außerordentliche Wichtigkeit dieser Hauptversammlung htnzuweisen und diejenigen Mitglieder besonders zu warnen, denen der Verlust der Mitgliedschaft beim Börsenvere.in droht. Er enthält sich daher jeder Kritik der Satzungsänderung selbst und jedes Eingehens auf die zahlreichen Angriffsflächen, die sie auch vom Standpunkt eines Sonderinter- esseS des deutschen Verlages aus nach mehrfacher Richtung hin bietet. Dem Vorstand des Börscuvereins liegt selbstverständlich jede Absicht, die Politik des Vorstandes des Verlegervsreins be einflussen zu wollen, völlig fern. Er glaubt aber nicht, in einer Schicksalsstunde des Buchhandels dem Auflösungsprozeß der altehrwürdigen Organisation des Börsenvcrcins, die aufgebaut ist auf dem Gedanken freundschaftlicher Gemeinschaftsarbeit zum Wohle des Ganzen, schweigend und tatenlos zusehen zu dürfen. Leipzig, den 24. November 1920. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner. Karl Stcgtsmund. Paul Schumann. Otto Paetsch. Hans Volckmar. Max Röder. Bekanntmachung. Die Firma Bon netz L Hach selb in Potsdam über wies uns 300.- zur Erlangung der immerwährenden Mitgliedschaft des verstorbenen Verlagsbuchhäudlers Herrn Robert Hach se l d, Potsdam. Wir danken herzlich für diese Zuwendung. Der Vorstand des lluterstühungsvereiiis Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen. I>r. G e o r g P a ete l. Max Paschke. Max Schotte. Reinhold Borstell. Wilhelm Lobeck. Deutsch-Meister-Bund. Es ist mir der Vorwurf gemacht worden, daß ich dem Vor stände des Deutsch-Meister-Bundes angehöre, weil nach Auffas sung einiger Sortimenter der Deutsch-Meister-Verlag in der Hauptsache direkt an das Publikum liefere und die Mitglied schaft im Vorstande des Deutsch-Meister-Bundes sich kaum ver einigen lasse mit den Pflichten, die ich als zweiter Vorsteher des Börsenvereins hätte. Hierzu habe ich folgendes zu erklären: Im Laufe dieses Jahres bin ich dem Deutsch-Meister-Bund als Mitglied beigetreten und habe bald darauf eine Wahl in den Vorstand des Bundes angenommen. Das tat ich, weil von allen Versuchen der Nachkriegszeit, das gute billige Buch trotz der Teuerung auf neuartigem Wege zu verbreiten, der Gedanke des Deutsch-Meister-Bundes mir am aussichtsreichsten erschien. Materielle Vorteile irgend welcher Art stehen mir nicht zu. Wenn die Verbindung zwischen dem Deutsch-Meister-Bund und -Verlag wirklich auf eine Ausschaltung des Sortiments hin ausliefe, könnte man mir meine Teilnahme an der Arbeit des Bundes zum Vorwurf machen. Mein Amt im Vorstand des Börsenvereins würde sich damit kaum vereinigen lassen. Ich erkläre daher an dieser Stelle, daß der Deutsch-Meister- Verlag, seitdem er mit dem Buchhandel in Verbindung steht, so wohl an Mitglieder des Bundes wie auch an Nichtmitglieder aus schließlich durch das Sortiment liefert. All« direkt eingehenden Bestellungen werden dem Sortiment überwiesen. Berlin, 27. November 1920. Karl Siegt smund. Der Verlag am Scheidewege.^ Der Deutsch« Verlegerverein beruft zum 6. Dezember seine Mitglieder nach Weimar zu einer außerordentlichen Hauptver sammlung ein. Die Tagesordnung enthält als ersten und wichtig sten Punkt die Beschlußfassung über einen neuen Satzungsent wurf, der am l. Januar 1921 zur Satzung erhoben werden soll. 1426 Diesen Entwurf vom Standpunkte des Sortiments einer kurzen Kritik zu unterziehen, dürste im Interesse zukünftiger Gemein schaftsarbeit von Sortiment und Verlag nicht überflüssig ersehe!- nen für alle, denen an einem Herauskommen aus den heutigen unerfreulichen Verhältnissen im Buchhandel gelegen ist. Es muß nun mit Bedauern festgestellt werden, daß der Satzuugseutwurf in seinen Hauplteilcn von vornherein eine dein Sortiment feindliche Stellung einnimmt. So wird z. B. gleich im zweiten Abschnitt des Entwurfs, der von der Mitgliedschaft handelt, eine von der geltenden Satzung abweichende Teilung in ordentliche und außerordentliche Mitglieder des Verlegcrvereins vorgenommen, und zwar nach ihrer Stellung zum Sortiment. Besitzer einer Sortimentsabteilung, die nicht »wesentlich gegen den Verlagsbelrieb zurücktritt», können nur außerordentliches Mitglied werden und sind als solches kurzerhand des Stimm rechts, also des höchsten Veretnsrechts beraubt. Ordentliche wie außerordentliche Mitgliedschaft kann überhaupt nur erworben und sogar bei bestehender Mitgliedschaft nur betbehalten werden j lwas im übrigen rechtlich anfechtbar erscheint), wenn der Betref fende selbst oder durch eine leitende Persönlichkeit seines Betrie- i bes nicht gleichzeitig Mitglied einer Vereinigung ist, die Sorti- ^ menterinteressen vertritt (lex Gilde). Der Geist der Unduldsam- i kett, der in dieser Satzungsbestimmung klar zutage tritt, die klein- ! liche Furcht, von Mitgliedern, di« dem Sortiment nahestehen, et- ^was über dessen Wirtschaftslage zu erfahren, dürfte manches Mitglied des Deutschen Verlegervcretns, das sich über seine Pri vatangelegenheiten keine Vorschriften machen lassen will, abhal ten, in Zukunft die zweifelhaft« Ehre eines Mitgliedes zweiter Klasse im Verlegerverein zu genießen. Des weiteren bemerkenswert an dem Satzungsentwurf ist, daß der Deutsche Verlegervcrein alle Beziehungen zum Börsen verein abbricht. Er wünscht nicht mehr Organ dieses Vereins zu sein, er macht seine Rechte im Vereinsausschuß abhängig von einer besondere» Aufforderung zur weiteren Ausübung <wahr- scheinlich unter bestimmten Bedingungen), er wird nicht mehr wie bisher Mitglieder von der Aufnahnr« ausschließen, die dem Bör senverein nicht angehören, er entfernt bei der Vereinszweckangabe den Hinweis auf die Verpflichtung zur Jnnehaltung der Ver kehrsordnung des Börsenvereins. Man kann es dem Verleger verein nicht übclnehmen, wenn er selbständig zu bleiben und zum Börsenverein nur in einem jederzeit lösbaren Verhältnis zu stehen wünscht, hat er hiermit doch nur das Beispiel der Deut schen Buchhändlergilde nachgeahmt, die es von Beginn an als eine Unzuträglichkeit empfunden hat, Organ des Börsenvereins zu sein. Immerhin wird aber der Börsenveretn die Lösung seines Verhältnisses zum Verlegervcrein gerade jetzt besonders schmerzlich empfinden, weil diese Lösung nicht nach einer Ver- trauenskuudgebung aussteht und den Zerfall des Börsenvereins anscheinend in greifbare Nähe rückt. Die bedenklichste Änderung nimmt der Satzungseutwurf je doch bei den Pflichte» der Mitglieder vor, wo er unter Ziffer 11
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