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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-07-27
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1891
- Sprache
- Deutsch
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«yr. Krledr. vtcwe,'» «u«h., Verla, »er «rpedMsn s. Harrlitteratar, in vurdlinburg ferner: tHarzbibltothek, romantische. Nr. 1. 8°. —. 10 Inhalt: Prinzessin Brunhildc. Romantisches Ritteraedicht aus alter Zeit. <12 S.» 8aalkeld, 6. 4., de biblioruw saeroruill Lulxatae editioois Arasoitato. xr. 8°. (XVI. 180 8.) »7. 50 8vt>o«ider, X., tld. Oebirxs-Liseiibalnisn. ^r. 8". (29 8.) * 1. — /immer, k., desan^Isbrs. I. Lkt., evtl:. 8tndisn I. den deutsetivi: VoIksA08llNßs. Lin-, srvsi- u dreistiinm. prlllit. Usdxo. ste. 4. XnA. 8«. (VIII, 105 8.) Lait, ' —. 75 Bol,er öt «lein in LaudSdcrg a/W. 'Drucker, F, Erntckranzrcden. Gedichte, Bindcsprüchc, Lieder u. Trink- sprüche zum Erntefeste. 6. Aufl. 8". <16 S ) ' —. 25 *— Kranz u. Schleier. Neueste Kranz- u. Schleicrgedichte zu Polter abenden. 2. Ausl. 8°. (42 S.) - -. 50 — Polterabend-Scherze s. Kinder. 4. Ausl. 8". (48 S.) * —. 50 Markwardt, G, die preußische Gesinde-Ordnung. Rechte u Pflichten der Herrschaft u. d. Gesindes, nebst aussührl. Erklärgn. u. Erläutergn. 2. Aufl. gr. 8°. (31 S.) * -. 50 M. Walddaucr S Buchh. IMar «oppcnrath» in Pasta». I-elpold, 8-, üb. die 8praebs d. dosuiten Xewilius Lspininuus. z-r. 8". (80 8.) In Xonuu. ' I. 10 Weidmannsche Buchh. in Berlin. UÜtrnvr, L., altenAlisebo 8pra.ebprobsn, nebst s. IVörtsrbnebs. 2. Ld.: Wüiterbueli. II. Lch. I,er.-8". (4. Ibl. 8. 121—304.) * 8. - Weidmannsche Buchh. in Berlin ferner: Verlulndlnn^en der Oirslitoren-Vsrsaminlun^ev in den Lrovivrsn d. Ilöuißr. krvussen seit dem I. 1879. 36. n. 37. Ld. ßr. 8". » 12. — In 1io.lt: 36. 9. virsIitor6ll-V6r8.niim1iiox in äsr krov. kossu. (VII, 337 8.) * 5. —. — 37. 11. Virsktorsii-Vsrsümnilnnx in äsr I'rov. I'ommsia. (X. 332 8.) * 7. — Leo Woerl'S Sep.-Eonto in Würiburg. s^ovrl'8 RejseliLiiäbüelier. V3.8 Uo86ltdaI voa Ooblsnr di8 Ar. 16°. (70 8. m. Larts 11. klävell ) * —. 50 Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum erstenmale angekündigt sind. Bernhard Tauchnitz in Leiprt». «lil« Llerrlmuu, krisoners and Oaptives. Süddeutsche verlagSdnchhandlun» lD. Och»> in Stuttaart. 4»l? Hofele, Das Leben unseres Heilandes Jesus Christus und seiner jungfräulichen Mutter Maria. ». I. Whtz in «er«. 4SI« Odinga, Benedikt Glctting. Jselin, Die Grundlagen der Geometrie. Nichtamtlicher Teil. dotroffonä äio krriolitmiz tzinos LI»I» l8«Ii«tLv «I«8 UrliBlksr- I»„«t in toipr/iF. Von Otto Alülilbievlit. 8". 31 8. ösrlin 1891, Luttkammsr L Llllblbrsebt, Luobtmudlnnss kür Ltaats- und KsebtsviLLönsetistt. Wie den Teilnehmern der letzten Börsenvereins-Hauptver- sammlung und den Lesern dieses Blattes aus den Verhandlungs berichten erinnerlich sein wird, brachte i» jener Hauptversammlung vom 26. April d. I Herr Otto Mühlbrecht-Berlin einen Antrag ein: die Hauptversammlung des Börsenvereins wolle die Errichtung einer Centralstelle in Leipzig zum Schutze des Ur heberrechtes für wünschenswert erklären und den Vorstand ersuchen, diese Angelegenheit in Erwägung zu nehmen. Dieser Antrag wurde an den von Herrn Friedrich Adolf Ackermann- München gestellten Antrag, der die Errichtung einer Central stelle in New Uork bezweckte, angeschlossen und fand, in der Fassung des Vorstandes die einstimmige Annahme der Hauptversammlung. Auf Erfordern des Börsenvereins-Vorstandes hat sich Herr Mühlbrecht nun ausführlicher über Zweck und Ausführung seines Planes geäußert und in einer Denkschrift, die unter obigem Titel vor kurzem erschienen ist, eine sorgfältig ausgearbeitete Begründung seiner Ansichten gegeben Ihrem Inhalte nach giebt die Denkschrift im wesentlichen das wieder, was der geschätzte Herr Verfasser bereits vor der Hauptversammlung und in seinem diese Frage zuerst anregenden Aussatze im Börsenblatte (1882 Nr. 195) ausgesprochen hat; der in der Denkschrift wesentlich vergrößerte Umsang dieser Bemerkungen zeigt aber eine dankens werte Erweiterung und Vertiefung seines Stoffes, an deren Hand es leicht ist, seinen Gründen zu folgen und sich für seine Schluß folgerungen zu erwärmen. Der Verfasser beklagt zunächst die im Buchhandel herrschende Unsicherheit in Bezug auf viele Fragen der Urheberrechtsgesetz gebung. Die Berner Litterarkonvention, von der vielfach er wartet wurde, daß sie innerhalb ihres Geltungsgebietes von allen Formalitäten bei Erwerbung von Urheber-, Verlags- und Verkaufsrechien absehen und ein einfaches einheitliches Recht schaffen würde, hat diese Erwartungen nicht in dem erhofften Umfange erfüllt und erfüllen können, sie mußte vielmehr eine ganze Reihe von Eintragungen, Vorbehalten re. als Vorbedingung des Rechtsbesitzes bestehen lassen. Die Schwierigkeit für den Buchhändler, alle diese noch immer bestehenden Erfordernisse sich stets gegenwärtig zu halten, wohl auch ein gewisser Mangel an Lerneifer, um diese trockene Materie zu bemeistern, erklärt die herrschende Unwissenheit und Unsicherheit auf diesem wichtigen Gebiete zur Genüge. In nachstehendem lassen wir den Herrn Verfasser selber das Wort ergreifen. Herr Mühlbrecht schreibt: Es würde gewiß um die Kenntnis des Literarischen Rechtes im Buchhandel besser bestellt sein, wenn in Leipzig eine dafür bestimmte Behörde vorhanden wäre, die nicht lediglich abwartete, bis man ihre Dienste in Anspruch nimmt, sondern welche durch geeignete Veröffentlichungen das Interesse dafür wach hielte, welche, wie es das bursau dss dsolarations in Paris thut, dem Verleger bei Erscheinen geeigneter Neuigkeiten durch ge druckte Formulare ihre Dienste anbietet und sich damit fort während in Erinnerung bringt. Es müßte, mit einem Worte, eine anregende Thatigkeit von dieser Centralstelle ausgehen, damit sich Autoren und Verleger an die regelmäßige Benutzung der Einrichtung gewöhnen. Dann erst würde ihr Zweck erfüllt Ich werde mich später noch eingehend über die Thätigkeit der Centralstelle äußern; hier möchte ich zunächst erörtern, in welcher Hinsicht die heutige Gesetzgebung die geplante Ein richtung noch wünschenswert erscheinen läßt. Ich stütze mich bei dieser Ausführung auf die Dambach'sche Schrift (Buch.-Adreß- buch 1890 II. S. 277 u. ff.) und entnehme derselben folgendes. 1. »Um den Schutz gegen Nachdruck und Nachbildung zu er langen, bedarf es, abgesehen von Zeitungsartikeln, weder nach der innern deutschen Reichsgesetzgebung (Gesetz vom 11. Juni 1870 betr. das Urheberrecht an Schriftwerken re., und Gesetz vom 9. Januar 1876 betr. das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste), noch nach dem Berner Vertrage irgend einer Förmlichkeit, namentlich keiner Ein tragung. Im Verkehr mit Oesterreich empfiehlt sich zum Schutze musikalischer Arrangements und zum Schutze der Vervielfältigung von Kunstwerken ein ausdrücklicher Vor- i behalt dieses Rechtes. Im übrigen bedarf es im Ver-
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