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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.08.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-08-17
- Erscheinungsdatum
- 17.08.1891
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- Deutsch
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4678 Nichtamtlicher Teil. 189, 17. August 1891. Wunsch hin, ihre sämtlichen Ausstellungsgegenstände in dieser Weise ausgestattet und haben gewiß keinen Nachteil davon gehabt, während die Kosten ja kaum erwähnenswert waren. Jedoch, keine Regel ohne Ausnahme! und so giebt es zwei Katcgorieen von broschierten Ausstellungsgegenständen, die nicht verbannt werden können. Es sind: die Werke, die in Lieferungen erscheinen und nicht vollständig sind, wenn die Ausstellung an fängt, und die sogenannten »Broschüren« von wenigen Bogen, die zum Teil nicht einmal einen Umschlag haben und manchmal doch in einer Ausstellung, die einen festen Plan verfolgt, nicht fehlen dürfen. Was nun die Lieferungswerke, welche in den meisten Fällen gerade zu den wichtigeren Ausstellungsgegenständen gehören, und die Zeitschriften betrifft, so empfiehlt sich für diese eine dauer hafte Leinwandmapve oder noch besser ein solcher Kasten. Der Kasten wird am zweckmäßigsten so eingerichtet, daß die obere und die rechte Seitenwand »ach außen anfklappen, wenn der Deckel geöffnet wird. Kasten sowohl wie Mappe müssen mit Titel etiketts versehen sein oder die Vorderseite des Umschlags darauf geklebt werden. Auf Zuwachs des Inhalts ist bei der Stärke Rücksicht zu nehmen. Nichts macht in einer Bücherausstellung einen widerlicheren Eindruck, als wenn sich die Lieferungen oder Zeitschriften-Nummern in Unordnung auf den Tafeln Herum treiben. — In obiger Weise lassen sich auch die noch nicht voll endeten Neuigkeiten in Bogen ausstellen, was vielen Verlegern gewiß angenehm sein dürfte. Auch für obige Fälle, für welche unsere Mitwirkung öfters bereits gewünscht wurde, bieten wir unsere Dienste an. Was Broschüren betrifft, so werden für Rechnung des Ausschusses für diese Sammelkasten besorgt; nur erwarten wir, daß die Verleger nicht Buch und Rechnung, Remission und Dis position solcher unbedeutenden Gegenstände verlangen, um so mehr als es manchmal dem Verleger selbst von Wert sein kann, zu wissen, daß ein Exemplar in dem Gewahrsam des Museums sich be findet Deshalb bitten wir auch die Herren Verleger weder bei solchen Broschüren noch ähnlichen Artikeln, die der Verleger selbst als für die Ausstellung ohne Wert bezeichnet, nicht viel nach dem Grund, weshalb sie erbeten werden, zu forschen oder zu verlangen, daß wir diese» angeben. Die ohnehin sehr umfangreiche Korre spondenz würde damit noch größere Dimensionen annehmen. Wir wollen willig zugeben, daß dieser etwas lange Artikel nicht gerade zu den sehr unterhaltenden gehört; wir würden cs aber als einen Gewinn für das Ganze betrachten, wenn er Be herzigung fände, und wenn er in größeren Geschäften Demjenigen in die Hand käme, der mit der Expedition der Bücher für die Ausstellung beauftragt ist. Prüfen wir nun, in wie weit die Werke in der diesjährigen Ausstellung den von uns an eine wohlbekleidete Büchergesell schaft gestellten Toiletten-Erfordernissen entsprechen, so ist sicherlich aller Grund vorhanden, mit dem Resultate zufrieden zu sein. Von den ausliegenden 2150 Bänden befinden sich 1700 in einem der von uns gewünschten Ausstellungskleider, nämlich: 1) Im Verleger-Einband, zu welchem wir auch den rechnen, der, wenn er auch nicht für alle Exemplare bestimmt ist, doch in der Aus führung das Gepräge hat, daß er auf Verlangen so bezogen werden kann, 1220 Bände. 2) Im Halbfranzband, von dem anzunehmen ist, daß er nur in besonderen Fällen geliefert wird 150 „ 3) In kartoniertem Zustand oder in Mappen (darmnter gegen 150 größere Tafelwerke) sowie in Sammelkasten 330 „ In Summe 1700 Bde.*) *) Die Zahlen unter 10 sind zur Abrundung der Summe wegge lassen, da ohnehin kleine Fehler bei der Zählung möglicherweise vor- gckvmmen sein können. Broschiert waren vorhanden 450 Bände Hauptsumme 2150 Bände. Demnach waren 79 0/g (rund chz) im Gesellschaftskleide. 21 o/o (rund 1//) im Hauskleide. Es scheint somit die Hoffnung, daß die Broschüre bald ganz aus der Ausstellung verschwinden wird, nicht gar zu sanguinisch zu sein. C. B. Lorck. Vermischtes. Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu ausgestellt sind die Neuerwerbungen der Königlich Sächsischen Bibliographischen Samm lung, hauptsächlich schön ausgestattete Druckwerke aus der Zeit von 1500—1800, über die wir in Nr. 185 d. Bl. vom 12. August aus- sührlichcr berichtet haben. — Um mehrfach geäußerten Wünschen der Besucher des Museums nachzukommen, sind die Darstellungen der graphischen Verfahren wiederum zur Ausstellung gelangt. Entscheidung des Reichsgerichts. — Der Schuldner einer abgetretenen und vom Cessionar eingcklagten Forderung, dessen Gegenforderung gemäß Z 13ü Abs. 2 der Civil-Prozcß-Ordnung zum besonderen Prozeß verwiesen ist, ist, nach einem Urteil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 11. Mai 1891, im Gebiet des Preußischen Allge meinen Landrechts berechtigt, die Gegenforderung gegen den Cessionar in derselben Weise geltend zu machen, wie er sie gegen den Cedenten, wenn die Abtretung der Forderung nicht geschehen wäre, hätte geltend machen können. Vom Po st wesen. (Gerichtsentscheidung.) — Eine wichtige gericht liche Entscheidung über die Unzulässigkeit der Briefbcförderung durch Privat-Beförderungsanstalten nach Vororten großer Städte ist jüngst vom Kammergericht in Berlin getroffen worden. Eine Berliner Briefpost-Beförderungsanstalt hatte Briefe nach Häusern befördert, welche zwar zu Vororten mit eigenen Postanstaltcn (Rixdorf und Schönebcrg) gehören, aber aus posttechnischcn Rücksichten den Bcstellbczirken Berliner Postanstaltcn zugcteilt sind. Der Angeklagte erläuterte nun den Begriff »Ort- in Z 1 des Postgcsetzes dahin, daß zu einem Orte im Sinne des Postgesetzes alle diejenigen Wohnstätten ge hören, welche durch Anordnung der zuständigen Postbehörde von einer Postanstalt rcssortieren. Alle diese Orte bilden nach seiner Auffassung einen Ort mit einer Postanstalt. Nachdem die erste Instanz die Entscheidung wegen eingetretener Verjährung abgelehnt hatte, wurde dies in den beiden höheren Instanzen verworfen und entschieden: -Darauf, daß die Post selbst die Briese, wenn sic in Berlin aufgeliesert worden wären, nicht an die Postan stalten zu Rixdorf oder Schönebcrg befördert, sondern durch Berliner Stadtpostämter, zu deren Bezirk jene Straßen postalisch gehören, zur Bestellung gebracht hätte, kommt es für den Thatbestand nicht an. Denn diese lediglich zur Bequemlichkeit des Postdienstes dienende Ab zweigung jener Straßen von dem Bezirke der in den Vororten ein gerichteten besonderen Postanstalten ändert nichts an der örtlichen Zu gehörigkeit jener Straßen zu den politischen und geographischen Gebieten dieser Vororte. Durch dieselbe Entscheidung wird scstgestellt, daß das Porto nicht als Acquivalent für die Beförderung, sondern als Abgabe zu betrachten ist, welche zu gunsten des Fiskus fällig ist, sobald thalsächlich eine solche dem Postfiskus vorbehaltene Beförderung, wenn auch auf andere Art als durch die Post, stattgehabt hat. Wer also eine solche Beförderung, ohne jene Portoabgabe zu entrichten, vornimmt, begeht eine Abgaben hinterziehung ; demnach verjähren Portohinterziehungen erst nach 3 Jahren und nicht nach 3 Monaten, wie der erste Richter angenommen hatte. (Lpzgr. Tgbl.) Telegraphischer Verkehr. — Eine Neuerung ist seit kurzem bei der Wortberechnung der Telegramme eingcsührt worden. Wie dem Leipziger Tageblatt mitgeteilt wird, werden nämlich von nun an die beiden Zeichen zur Bildung einer Klammer und auch die Anfüh rungszeichen als je ein Wort gezählt; früher brauchten dieselben wie Interpunktionszeichen nicht bezahlt zu werden. Ausstellung. — Die Leipziger Handelskammer erließ folgende Bekanntmachung: Internationale Ausstellung für Musik und Theaterwesen in Wien 1892. Unter dem Protektorat Seiner K. K. Hoheit des Erzherzogs Karl Ludwig soll in Wien vom Mai bis Oktober 1892 eine internationale Ausstellung für Theater und Musik stattsindcn, bestehend in einer Fach-Ausstellung, welche Theater und Musik in ihrer historischen, künstlerischen und technischen Entwickelung darstellcn soll, und in einer gewerblichen Spezial-Ausstellung, welche durch Vorführung aller für Theater und Musik erforderlichen gewerblichen und industriellen
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