Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1891
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18910907
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189109072
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18910907
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1891
- Monat1891-09
- Tag1891-09-07
- Monat1891-09
- Jahr1891
-
5085
-
5086
-
5087
-
5088
-
5089
-
5090
-
5091
-
5092
-
5093
-
5094
-
5095
-
5096
-
5097
-
5098
-
5099
-
5100
-
5101
-
5102
-
5103
-
5104
-
5105
-
5106
-
5107
-
5108
-
5109
-
5110
-
5111
-
5112
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5088 Nichtamtlicher Teil. 207, 7. September 1891. Vertrauen genug zur Sachkunde des Laien haben, um es auf den unabänderlichen Schiedsspruch desselben ankommen zu lassen? Also man verfällt wieder auf einen Juristen. Sehr billig pflegen diese gerade nicht zu sein, und wenn man einmal zu Juristen geht, warum nicht gleich zu dem ordentlichen Gericht, dem man wenigstens für einen unliebsamen Spruch nicht noch vielen Dank sagen muß? In Wirklichkeit einfach und billig könnte, neben voller Befähigung zu dem begehrten Urteil, das von Herrn Mühlbrecht vorgeschlagene Schiedsgericht sein — Ob ein bezüg licher Paragraph in der Verlagsordnung des Börsenvereins an gemessen sein wird, mag hier dahingestellt bleiben; eine Ver quickung von Urheber- und Verlagsrecht wäre er keinesfalls. Das Rechtsverhältnis des Verlegers zum Verfasser eines Werkes gehört nur ins Verlagsrecht Dann will Herr Mühlbrecht die Thätigkeit des Ausschusses für den weitere» Ausbau des litterarischen Rechts in Anspruch nehmen. Zu den in der Denkschrift enthaltenen »per sönlichen Mitteilungen«, auf die Herr vr. Weidling einzngehen nicht für notwendig hält, gehört die — sehr bescheidene — Schil derung der unermüdliche», nicht genug dankenswerten Bemühungen Mühlbrechts uin einen Litterarvertrag mit Holland. (Das in 25 Jahren zusammengetragene, jetzt dem Börsenverein übergebene Aktenstück umfaßt etwa 550 Nummern!) Mühlbrechts Thätigkeit ist erfolglos geblieben, weil sie die eines Einzelnen war. Die von Herrn vr Weidling für allezeit ausreichend gehaltene Unter stützung des Börsenvereins-Vorstandes hat ihin nicht gefehlt; sie reichte aber nicht aus. Das lag nicht am Vorstand, sondern an den Verhältnissen, unter denen dieser arbeitet Der Vorstand, nach ganz ander» Gesichtspunkten gewählt, kann unmöglich stets diejenigen Männer in sich vereinigen, welche gerade für litte- rarisches Recht besonderes Interesse haben. Der Vorstand hat zur Unterstützung in seinen immer wachsenden Geschäften seit jeher mehrere Ausschüsse zur Seite. Warum nicht noch für litterarisches Recht einen neuen Ausschuß, welcher dem Vorstand in Erfüllung seiner Ehrenpflichten nicht vorgreifen, sondern ihn darin unterstützen soll? Daß aber die Entwickelung des litterarischen Rechts unab lässig überwacht werde, kann nicht dringend genug empfohlen werden. Die Beziehungen Deutschlands zu anderen Staaten würden nur einen Teil der Aufmerksamkeit beanspruchen. Aber in Deutschland selbst ist eine Verbesserung der urheberrechtlichen Gesetze Bedürfnis; kommt es dazu, so wird wohl auch endlich das Verlagsrecht gesetzlich geordnet. Der Buchhandel hat alle Ursache, gegenüber den seit lange einseitig zu gunsten der Schrift steller geleiteten Lehrmeinungen über sein Recht, seine Bedürf nisse und Anschauungen zur Geltung zu bringen. Sonst könnten wohl die neuen Gesetze so ausfallen, wie es einmal im amtlichen Organ des Deutschen Schriftstellerverbandes (Deutsche Presse 1889, Nr 24) gewünscht worden ist: »Es muß zur Anerkennung gebracht werden, daß der Schriftsteller der wahre Kapitalist, der Verleger aber nur sein Geschäftsführer ist« Die Kenntnis der geschichtlichen Entwickelung des litterarischen Rechtsschutzes, das Bewußtsein des aus den Verhältnissen sich notwendig ergebenden Einflusses des Verlegers auf den geistigen Gehalt des Bücherwesens ist im Publikum und bei den Schrift stellern ganz, und leider auch im Buchhandel so weit zurück gedrängt, daß eine Belebung dringend not thut. Hiermit dürste auch das Bedenken des Herrn Or. Weidling gehoben sein, als ob die Ausführung des Mühlbrecht'schen Vor schlages vorwiegend nur den dem Buchhandel verwandten Ge schäftszweigen zugute kommen werde. Noch weniger möchte ich das Bedenken gelten lassen, daß, soweit der Buchhandel in Be tracht kommt, »ausschließlich der Verlagshandel der Ge winner wäre«. Möge allezeit der Börsenverein davor bewahrt bleiben, daß man vor jedem Entschlüsse kleinlich erwäge, ob nicht etwa heute der Verlag, morgen das Sortiment oder ein anderer Zweig vielleicht einen Löffel Suppe zuviel abbekomme! Was gut und zweckmäßig ist, das geschehe; nützt es dem Gliede, nützt es deni Ganzen! Darin hat Herr vr. Weidling recht, daß die zur Er langung des Rechtsschutzes nötigen Förmlichkeiten auch durch einen vom Börsenverein etwa anzustellenden Rechtskundigen be sorgt werden könnten. Auch Herr Mühlbrecht hält allein um dieser Aufgabe willen einen Ausschuß nicht für nötig. Empfiehlt dessen Schaffung sich aber durch andere Gründe, dann kann er auch in dieser Beziehung immerhin Besseres und das Bessere beständiger wirke»; als ein Einzelner. Eine Verantwortlichkeit, eine civilrechtliche Haftbarkeit für seine Ratschläge freilich wird der Ausschuß ebensowenig übernehmen, als dies irgend ein Rechtsanwalt thut; deswegen aber sind die Auskünfte nicht wertlos. Es sollte mich freuen, wenn es mir gelungen wäre, hier durch die erhobenen Bedenken zu beseitigen. Dem Mühlbrecht'schen Antrag wünsche ich meinesteils alles Glück auf seinen Weg Leipzig. Robert Voigtländer. Vermischtes. Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu ausgestellt ist eine wertvolle Sammlung von Versuchen und Probedrucken in verschiedenen graphischen Verfahren, ein Geschenk des Herrn B Dondorf, des früheren langjährigen Besitzers der bekannten Firma R. Dondorf in Frankfurt a.M. Außer eigenen Arbeiten Dondorfs auf Lithographicstcin mit Stahlnadcl und Brillantspitze sind eine Reihe Wasserzeichendrucke bemerkenswert, die nach einem Dondorf eigentümlichen Verfahren 1862 vermittelst geätzter und gehärteter Stahlplatten in das Papier cingcprcht sind. Als Vorläufer der heutigen Autotypie kann man die als -Aquatintadruckc- auf der Buchdruckprcsse hcrgestelltcn ein- und mehrfarbigen Drucke bezeichnen. Bei der Schwierigkeit, derartige Proben und Versuche zu erhalten, ist es mit um so größerem Danke anzucrkennen, daß Herr Dondorf seine Arbeiten und Versuche dem Museum gestiftet hat. Hoffentlich folgen noch andere diesem Beispiel und schenken aus ihren Mappen das für sie nicht mehr brauchbare Material. Zum Kampf gegen unsittliche Littcratur. — Am 28. Sep tember tritt in Bern ein schweizerischer Kongreß für Bekämpfung der unsittlichen Littcratur zusammen. Derselbe beabsichtigt, die Frage zu einer internationalen zu machen und später einen entsprechenden Kongreß cinzuberufen. Internationales Werk über Strafrechtspflege. — In der Sitzung vom 27. August des in Christiania tagenden Kongresses der Internationalen kriminalistischen Vereinigung wurde die Herausgabe eines Werkes: -Die Strafgesetzgebung der Gegenwart in rcchtsver- glcichender Darstellung», beschlossen. Das Werk soll in sechs Jahren fertig- gestellt werden, gleichzeitig in französischer und deutscher Sprache er scheinen und zehn Bände umfassen. Der Verlag wurde der Buchhandlung von Otto Liebmann in Berlin übertragen und ein Redaktionsausschuß unter die Leitung des Professors von Liszt (Halle) gestellt. Preßprozeß. — Die Verantwortlichkeit für PrcHerzeugnisse wurde neuerdings durch eine Gerichtsverhandlung in merkwürdiger Weise illustriert. Der -Kölnischen Volkszeitung- wird hierüber folgendes mitgetcilt: Ein Zeitungsbote hatte die Broschüre über Warner's -Safe- Cure-, welche der von ihm ausgetragencn Zeitung beigclegt war, ver breitet, wodurch er sich der Anpreisung von Geheimmitteln schuldig gemacht haben sollte. Der Beschuldigte meinte, dann müßte man auch jeden Postboten bestrafen, der ähnliche Dinge täglich bestelle. Die Strafkammer nahm an, daß dem Angeklagten der Inhalt der Broschüre nicht bekannt war, was zum Thatbcstand der Strafbarkeit erforderlich ist, und erkannte aus Freisprechung. Ein Dienstmann, welcher die Broschüre von Haus zu Haus getragen hatte, wurde unter derselben Voraussetzung ebenfalls freigesprochen. Fortschritt in der Photographie. — lieber s.Farbenphoto- graphie berichtet das -Luzerner Tageblatt-: Es ist erstaunlich, was innerhalb weniger Jahre in der Vervoll kommnung der Photographie geleistet worden ist; aber die direkte Wieder gabe der Farben, die Farbcnphotographie in dem Sinne, daß das her- gestellte Bild unzerstörbar die natürlichen Farben hervorbringc, das hat noch niemand vollständig erreicht, obwohl die größten Gelehrten danach forschen. An der Lösung dieses ungemein wichtigen Problems arbeitet in aller Stille unser Mitbürger Herr I)r. Raphael Kopp in Münster.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht