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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.04.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-04-22
- Erscheinungsdatum
- 22.04.1891
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- Deutsch
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2324 Nichtamtlicher Teil 91, 22. April 1891. Herr Albert Brockhaus: Man könne nichts gegen das Gesetz beschließe». Das Handelsgesetzbuch schreibe bei nachweis lichem Verschulde» als Ersatz den vollen Wert des Rechnungs paketes vor. Das bloße Wort Schadenersatz könne keinesfalls genügen Er persönlich nehme mit dem Handelsgesetzbuche an, daß bei Verschulden der volle Fakturawert, der also den Unter- nehmcrgewinn des Produzenten in sich begreife, ersetzt werden müsse. Nur für den Fall, daß ein Verschulden nicht nachge- wiescn werden könne, habe man sich im Entwurf, wie auch i» der alten Vcrkehrsorduung, über den Ersatz des bloßen Her- stcllungswertes geeinigt. Herr Nanhardt: Er sei allerdings der Ansicht, daß es auch bei nachweislichem Verschulden bei dem Ersatz des Her- stellungswertes, nicht des Fakturawertes und noch weniger natür lich etwa des Ladenpreises, bewenden solle. Herr Hilmar Bennewitz: Man wisse aus der Erfahrung, wie schwer sich bei der Einrichtung unseres Verkehrs ein solches Verschulden seststcllen lasse. Alle diese Fragen seien übrigens im Handelsgesetzbuch vorgesehen. Die Abstimmung über den Antrag des Herrn Nanhardt ergab nur eine kleine Minderheit für dessen Unterstützung Zu de» 21 und 22 fand die Versammlung nichts zu erinnern Zu § 23 nahm das Wort Herr Friedrich Conrad: Die Fassung dieses Paragraphen besage, daß der Verleger in zwei nachfolgend angegebenen be sonderen Fällen zur direkten Sendung nicht verpflichtet sei. Aus dieser Fassung könne gefolgert werden, daß in anderen, hier nicht genannten Fällen eine Verpflichtung des Verlegers zu direkten Sendungen bestehe. Seiner Ansicht nach bestehe aber eine solche Verpflichtung des Verlegers überhaupt nicht. Herr Albert Brockhaus: Der Herr Vorredner habe von seinem vcrlegerischen Standpunkte vollkommen recht. Der Ent wurf sei bekanntlich auf Grund der cingeholten Meinungen der verschiedenen Vereine zu stände gekommen. Hier hätten nun die Verlegervereine die Ansicht geltend gemacht, daß eine Ver pflichtung des Verlegers zu direkten Sendungen nicht bestehe, die Orts- und Krcisvcrcine mit ihrer überwiegende» Zahl an Sorti mentern hätten sich dagegen rund dahin ausgesprochen, daß der Verleger zur Ausführung direkter Sendungen unter allen Um ständen verpflichtet sei (Heiterkeit.) Der Vereins-Ausschuß habe sich der Ansicht nicht verschließen können, daß der Sortimenter auch in dieser Beziehung ein gewisses Recht auf die Unterstützung des Verlegers beanspruchen dürfe, und so sei es zu einem Kom promiß der Meinungen gekommen/ der nach dem schon vorher erwähnten Grundsätze des Ausschusses zu grinsten des Sortiments geschlossen worden sei. Dem Verleger, dem dieser Wortlaut be denklich sei, bleibe ja das Recht, durch einen Vordruck auf seinen Fakturen oder Inserat im Börsenblatt sich von der Geltung des tz 28 für seine Person zu entbinden. Herr Friedrich Conrad: Er beantrage, in Z 23 die Punkte 1 und 2 zu streichen, so daß dieser Paragraph nur lauten würde: »Zu direkten Sendungen ist der Verleger nicht ver pflichtet.« Die Abstimmung über diesen Antrag ergab eine starke Mehrheit. Zn den 88 24 bis 34 wurde von der Versammlung nichts erinnert. Zn den weiteren auf der Tagesordnung des Börsenvercins stehenden Gegenständen (den Anträgen des Herrn F. A. Acker mann und des Vereins Dresdner Buchhändler) meldete sich niemand zum Wort. Zur Begründung seines Antrages: die Hauptversammlung wolle beschließen, das; diejenigen Mitglieder des Vereins Leipziger Buchhändler, welche ohne ausreichende Entschuldigung der Hauptversammlung fern bleiben, einen Betrag von 5 ^ an die Witwen- und Waisen kasse des Allgemeinen Deutschen Buchhaudlungsgehiifen-Ver- bandes zu zahlen verpflichtet sein sollen,« erhielt das Wort Herr Julius Heinrich Zimmermann: Er habe seinen heutige» Antrag schon in einer früheren Hauptversammlung des Leipziger Vereins angekündigt und habe heute eine dreifache Veranlassung, dringend um Annahme desselben zu bitten. Als erste die Wahrnehmung, daß der Besuch der Hauptversamm lungen früher ein weit zahlreicherer gewesen sei als jetzt, als zweite die völlige Bedeutungslosigkeit des 8 11 der Satzungen, als dritte den Wunsch, den er auch in den Herzen aller Mit glieder voranssetze, den Witwen und Waisen unserer Berufs- geuossen eine Beihilfe zuznwenden, die manche Not und Sorge wenigstens zu einem Teile linder» könne. Früher hätten die Satzungen auf unentschuldigtcs Ausbleiben aus den Hauptversammlungen eine ziemlich hohe Strafe gesetzt, die in die Vereinskasse floß, und damals seien die Versamm lungen immer in befriedigender Weise besucht gewesen. Seit der Abschaffung dieser Strafe mache sich die Leerheit des Saales in steigendem Maße bemerkbar. In der vorigen Hauptversammlung sei nur ein Viertel der Mitgliederzahl hier vertreten gewesen, heute gar nur ein Sechstel; wenn der Besuch in gleicher Pro gression weiter abnehme, so werde alsbald der Vorstand sich hier völlig allein sehen. Redner begreife diese Interesselosigkeit nicht, da doch die wichtigsten Angelegenheiten des Buchhandels hier verhandelt und oft genug auch die eigensten Interessen jedes einzelnen Mitgliedes recht nahe berührt würden. Auch der Vor stand müsse jedenfalls wünschen, daß diese Teilnahmlosigkeit beseitigt werde, er hoffe daher auf dessen kräftige Unterstützung. In 8 14 der Satzungen sei ausdrücklich gesagt, daß jeder Ver hinderte sich beim Vorstande schriftlich zu entschuldigen habe und daß Geschäfte nicht als Grund der Entschuldigung gelten dürften. Seien denn die mehreren Hunderte, die heute fehlten, in der That so behindert, daß ihre Entschuldigungsgründe dem 8 14 gegenüber ausreichen könnten? Hätten sie überhaupt sich die Mühe genommen, sich zu entschuldigen? Er glaube das kaum annehmen zu können. Redner bitte dringend seinen Antrag an- zunehmcu, der wieder Ordnung schaffe» und das eingcschlafene Interesse am Vereinslcben wieder erwecken werde. Er appelliere gleichzeitig an das gute Herz aller Mitglieder, au ihr Mitgefühl mit den Witwen und Waisen unseres Standes, mit den oft trostlosen Zuständen unter den bedrängten Hinterlassenen unserer Mitarbeiter. Mit der Zahlung des verhältnismäßig kleinen Be trages thue man ein gutes Werk, die Buße möge also nicht als Strafe anfgesaßt werden und keinem leid sein. Von Herrn Baldamus, dem Vorsteher des Gehilscn-Verbandes, habe er die Mitteilung empfangen, daß die Zuwendungen aus der zu er hoffenden Annahme seines Antrages außerordentlich willkommen sein würden. Vorsitzender Herr Or. Eduard Brockhans: Namens des Vorstandes müsse er leider die Voraussetzung des Vorredners bestätigen, daß von den Fehlenden nur wenige eine Entschuldigung eingereicht hätten. Die Mitgliederzahl betrage 378, anwesend seien heute 70, entschuldigt hätten sich nur 31. Er selbst müsse zugeben, daß namentlich die letztere Ziffer hätte größer sein sollen. Diejenigen, die in den Hauptversammlungen nicht er schienen, setzten sich der Möglichkeit aus, daß ohne ihre Mit wirkung Beschlüsse gefaßt werden könnten, die ihnen lästig sein möchten. Herr Ernst Heitmann: Er halte es für unter der Würde der Vereinsmitglieder, daß diese durch Androhung von Strafe zum Besuch der Versammlungen herangezogen werden sollten. Man wolle bedenke», daß der Verein auch viele Mitglieder habe, die dem eigentlichen Buchhandel fernstehen und von denen man
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