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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.04.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-04-22
- Erscheinungsdatum
- 22.04.1891
- Sprache
- Deutsch
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2326 Nichtamtlicher Teil. 91, 22. April 1891. mmg kommen wir beim Punkt 5 unserer heutigen Tages-Ord- nuug zurück. Die Vereinigung Hut im vergangenen Jahre ein Mitglied durch den Tod verloren: Herr Rudolph Stricker, Besitzer der Nicolai'schen Verlagsbuchhandlung, ist am 5. Oktober 1890 ent schlafen. Unserem leider zu früh Heimgegangenen Kollegen werden wir allezeit ein ehrenvolles Gedenken bewahren. Lassen Sie uns auch hier den Toten ehren durch Erheben von den Plätzen — Neu ausgenommen wurden folgende Herren (nach der Zeit der Aufnahme geordnet): H Seherin ger (Gsellins'sche Buchh.), Ludw. Spaeth (I M. S> aeth), P. Struppe (Strnppe L Winckler), H. Oberwinder (Vaterland. Verlagsanstalt), Moritz Enax, S. Karger, H. Conitzer, l>r. Ed. Mertens, Theodor Schnoeckel (H. Woyte), H. C. E Nenmann (S S hropp'sche Hof-Landkartenh.), Gustav Schmidt (Robert Oppenheim), Mar Ließegang (I Harrwitz Nachf.), Karl Hoffman n (Herm. Vahrs Buchh.), Rnd Stricker lNicolai'sche Verlags-Bnchh.), Eberhard Ernst tWilhclm Ernst L Sohn), Ernst Bollert tWeidmannsche Buchh.), Fritz Kulicke (Wilhelm Kulicke L Co), Jacques Gnadcnfeld (I. Gnadenfeld L Co.), Julius Steinschneider (Bibliographisches Bureau), Emil Apolant (Walther L Apolant Sortimentsbuchh.), Hermann Walther (Walther L Apolant Verlagsbuchh.), Fritz Grandt Wir heißen diese neu aufgenommenen Mitglieder in unserm Kreise willkommen und sprechen die Hoffnung aus, daß sie ge meinsam mit den älteren Mitgliedern die Interessen des Börsen- vercins wie die Interessen des Berliner und des deutschen Buch handels nach besten Kräften wahren werden. Vielleicht bringt uns eine nicht allzuserne Zeit die Freude, unsere auswärtigen Kollegen zu der in früheren Zeiten stets bekundeten Ucberzcngung znrückkommen zu sehen, daß die Berliner Mitglieder des Börscn- vereins für die Wohlfahrt wie für die Förderung des Buch handels ein ebenso großes und ebenso aufrichtiges Interesse be sitzen wie die Mitglieder irgend eines anderen Ortes im ganzen deuischen Buchhandel« Nachdem dieser Bericht die Genehmigung der Versammlung erhalten, erstattet der Schatzmeister, Hans Reimarus, den Kassenbericht; die Versammlung erteilt dem Vorstande einstimmig die beantragte Entlastung. Es folgt die Neuwahl des Vorstandes. Die bisherigen Vorstandsmitglieder werden einstimmig wieder gewählt und nehmen mit Dank für das in sie gesetzte Vertrauen die Wahl wieder an. In Betreff der Vertretung der nicht nach Leipzig reisenden Mitglieder der Vereinigung wurde der Beschluß gefaßt, die Mit glieder, welche sich vertreten lassen wolle», auszufordern, die jenigen Mitglieder »amhaft zu machen, welche die Vertretung zu übernehmen bereit sind. Es folgt die Besprechung der Tages-Ordnung der Kantate- Versammlung Man tritt in eine Besprechung des Entwurfs einer Verkehrsordnung ein, und hier ist es nur der H 7, der eine lebhafte Debatte veranlaßt Herr R L. Prager berichtet, daß im Beiliner Sortimenter-Verein bereits über diesen Para graphen verhandelt worden sei und daß er bei dem nicht klaren, sehr weitgehenden Sinn dieses Paragraphen ihn nicht für an nehmbar halte. Der Vorsitzende teilt hierauf mit, daß er sich an den Vereins-Ausschuß des Börscnvereins mit der Bitte gewandt habe, ihm über die Veranlassung zu diesem Paragraphen und über seine voraussichtliche Tragweite Auskunft zu geben. Das ein- gegangcne Schreiben des Schriftführers des Vereins-Ausschusses, Herrn Albert Brockhaus, gelangt zur Verlesung. Die Vorkomm nisse, welche diesem Schreibe» nach den K 7 veranlaßt haben, erscheinen der Versammlung als ganz vereinzelte Ausnahmefälle, gegen die jeder Verleger auch ohne den vorgeschlagenen Paragraphen sich schützen kann. Es wird die Befürchtung ausgesprochen, daß der Para graph im Falle seiner Annahme sehr häufig würde umgangen werden und ein neues endloses Streitobjekt zwischen Verleger und Sortimenter bilden würde. Außerdem würde seine strenge Durchführung auch die Spekulation lähmen müssen, da der Sor timenter sich dann mehr als bisher scheuen würde, das Risiko des Bezugs einer Partie auf sich zu nehmen, weil ihm die Mög lichkeit (im Falle des Nichtabsatzes an das Publikum), de» Ab satz im Buchhandel zu suchen, entzogen wird. Die Versammlung beschließt, den Fortfall des 8 7 zu be antragen und dies dem Vorstande des Börsenvereins mitzuteilen. Die übrigen Punkte der Tages-Ordnung der Kantate-Ver sammlung geben keine Veranlassung zu einer weiteren Debatte. Der Vorsitzende schließt die Versammlung, welche dem Vor stände den Dank für seine Geschäftsführung ausspricht. Dcr Vorstand der Vereinigung. Albert Goldschmidt. Hermann Heyselder. Hans Reimarus. R. L. Prager Zum Antrag Ackermann. Der Ackermann'sche Antrag wird in der ihm gegebenen Fassung auf Annahme durch die Hauptversammlung des Börsen- vcreins schwerlich rechnen dürfen und zwar aus folgenden Gründen: Erstens ist es noch zweifelhaft, ob Deutschland einen Zu stand herbeiführen wird, welcher seinen Angehörigen den Rechts schutz des neuen amerikanischen Gesetzes ermöglicht, oder mit andern Worten: Es steht nicht ohne weiteres fest, daß wir den ameri kanischen Urhebern den weitgehenden Schutz dcr deutschen Urheber rechts-Gesetzgebung zuerkcnnen werden, um die Vorteile genießen zu können, welche uns mit den bekannten Einschränkungen von amerikanischer Seite geboten werden. Ferner Iverden sich die Mitglieder des Bvrsenvereins nicht mit Unrecht fragen: Ist es, im Falle wir in den Besitz der Rechte des neuen Gesetzes gelangen, überhaupt angebracht, für die Wahrnehmung dieser Rechte einen Vertreter unseres Vereins in New-Aork oder Washington zu ernennen? Das Gesetz schreibt für den Schutz die Druck-Herstellung innerhalb der Vereinigten Staaten vor; es kann sonach dem amerikanischen Drucker, bez. Inhaber des Verlagsrechts für die Vereinigten Staaten getrost überlassen bleiben, die Formalitäten der Titeleintragnngen, der Einlieferung von zwei Exemplaren, sowie die in seinem Interesse liegende Ueberwachung hinsichtlich des Nachdrucks selbst zu besorgen. Oder ist es vielleicht die Absicht des Herrn Ackermann, den Börsen verein ein Agenturgeschäft in der neuen Welt errichten zu lassen? Die voraussichtliche Ablehnung des Ackermann'schen Antrages entscheidet jedoch nicht die Frage, ob den Mitgliedern des Börsen vereins die Erwerbung des Schutzrechts des neuen amerikanischen Gesetzes erwünscht ist. So wenig die optimistische Auffassung des Herrn Ackermann bei Beantwortung dieser Frage am Platze erscheint, ebenso wenig gerechtfertigt ist die entgegengesetzte Stim mung, welche, unzufrieden mit der gebotenen Abschlagszahlung, das zunächst Erreichbare ohne weiteres verwirft. Eine ruhige Erwägung der durch die Tharsachen geschaffenen Lage und eine sorgfältige Durchsicht des neuen Gesetzes kann keinen Zweifel da rüber lassen, daß die Erwerbung des vom 1. Juli an geltenden Schutzrechts auch in seiner Beschränkung einen Fortschritt dar stellt und im Interesse dcr beteiligten deutschen Verleger liegt. Dieselbe ist auch für diejenigen deutschen Verleger, welche Schriften amerikanischer Urheber jetzt ohne Entschädigung nach-
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