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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1892
- Sprache
- Deutsch
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162 Nichtamtlicher Teil. 7, 11. Januar 1892 werden. Aussparungen auf ihnen schaffen Raum für die nötigen Vermerke, betreffend Bandnummer, Preis und Verlagsfinna. Daß diese letztere auf dem oberen Bande, also über dem Titel Platz gefunden hat, entspricht den buchhändlerischeu Gepflogen heiten enlschieden nicht. Die Worte des Haupttitels »Bibliothek der Gesamtlitteratur« erscheinen in klarer Antiqua zwischen zwei konzentrischen Kreis linien, die einen gebogenen Streifen von etwas mehr, als dem Viertel eines Kreisumfanges bilden. Dieser Streifen tritt links am unteren Papierrande in das Blatt hinein und verläßt es am rechten Seitenrande oben dicht unter dem Qucrbande Auf der so gebildeten Kreisfläche bleibt mehr als genügender Raum zum Ausdruck des Einzeltitcls. Die Zeichnung ist tiefrot braun auf chamoissarbeuem Papier, eine ganz angenehme, freund liche Farbeuwn kung. Die Einschaltung des Biertelkreises, der, einer Eisenbahukurve nicht unähnlich, ohne jede künstlerische Begrün dung oder Erklärung aus unbekannten Gegenden in die Zeichnung hincinragt, nur zu dem einzigen ersichtlichen Zweck, als Titel schild zu dienen, erscheint auf den ersten Blick sonderbar; da aber das Exotische meist für originell gehalten wird, jedenfalls mehr als alle Verwendung stilgerechter, aber verbrauchter Formen das Auge des Beschauers fesselt, so mag bei dem vorliegenden be sonderen Verwendungszwecke, und da die Zeichnung im übrige» klare und anschauliche Formen bringt, die Zuerkennung des ersten Preises ihre Berechtigung haben Dieser Entwurf wird ja ver- muilich ausgeführt werden; cs wird sich also jeder Leser bald aus eigener Anschauung sein Urteil bilden können. Vermischtes. Gcschäftsjubiläum. — Am l. d. M. begingen die Firmen Hermann Schroedcl (vormals Schrödcl L Simon's Verlag) und Schrocdel L Simon (Richard Schroedcl), Sortiment, in Halle a/S. den Gedenktag ihrer vor hundert Jahren (1792) erfolgten Gründung Indem mir zu diesem Ehrentage den Jubilarcn unsere aufrichtigen Glückwünsche widmen, geben wir in nachstehendem folgenden kurzen Be richt aus der Höllischen Zeitung: -Im engeren Kreise begingen mit der Jahreswende die beiden hie sigen Buchhandlungen -Schroedcl L Simon Sortiment- und »Hermann Schroedcl Verlag- das Fest der hundertjährigen Wieder kehr ihres Gründungslagcs. Wie allgemein bekannt, befanden sich die Zwlllmgsfi'.mcn bis vor wenigen Jahren am Markt m den Räumen des Goldenen Ringes; achtundncunzig Jahre lang haben die Chets der alten Finna dort gewirkt und die gewaltigen Umwälzungen diclcs Jahr hunderts im Buchhandel mitgesördert. Von ihrem Kontor aus am Markte, der bis in die sechziger Jahre hinein der ausschließliche Mittel punkt alles hiesigen politischen und merkantilen Lebens war, waren sic Zeugen der weltbewegenden Eieignisjc dieses ganzen Jahrhunderts; um 180v lagen die ersten Erzeugnisse eines Gmihc, eines Schiller in den Schaufenstern aus, I85V kamen die ersten Büchcrjcndungcn von auswärts mit der Eisen bahn an, bis dahin kannte man nur die langwierigen und teueren Land wege, welche bewirkten, daß selbst aus Siiddeutjchland bestellte Bücher oft mehrere Wochen unterwegs waren. Als die alten Räumlichkeiten nicht mehr den erhöhten Anforde rungen der Neuzeit entsprachen, siedelte die Sorlimcntsfirma Schioedel L Simon in ein größeres Lokal in der großen Ulrichstraße über. Der Hermann Schrocdcl'fchc Verlag, welcher 1883 die gemeinsame Firma sollen ließ, wandte sich seitdem ausschließlich der schulwissenschasttichen Verl, gsrichiung zu. In dem soeben ausgcgcbcucn Jahrbuch der Ver lagshandlung finden sich ca. 160 Autoren und Mitarbeiter ausgcziihlt, darunter säst olle bekannteren Namen der Pädagogen hiesiger Stadt und Provinz, Vertreter auswärtiger königlicher Regierungen, Provinzialschul- kollegrcn und Konsistorien und endlich viele andere hervorragende deutsche Pädagogen. Die Rcdallioncn der drei in dem genannten Verlage de sindlichcn und zum Teil von dem jetzigen Chef begründeten Fachzeit schriften befinden sich in Bromberg, Halle und Weilburg, sind also aus die verschiedensten Gegenden unserer Monarchie verteilt. Die durch die kaiserlichen und ministeriellen Erlasse abgeändcrtcn Lehr- u. Unterrichts- Pläne haben aus diesem Gebiete der Pädagogik umfangreiche reforma- torische Arbeiten hervorgeruscn, welche auch Len Schroedel'schen Verlag zur Inangriffnahme einer größeren Reihe neuer Unternehmungen ver anlaßt haben. Unsere besten Wünsche begleiten die Firma bei ihrem Eintritt in das zweite Jahrhundert zu fernerer gedeihlicher Arbeit aus dem Gebiete deutscher Jugenderziehung. - Verantwortung für Prcßvergehen. - In der gesamten deutschen Presse beschäftigt man sich andauernd mit der in Berlin er folgten Erhebung einer Anklage gegen einen Maschinenmeister wegen -Beihilfe- zu einem Preßvergehen (vcrgl. unsere Mitteilung in Nr. 29S vom 28. Dezember v I.). Im-Schwab. Merkur- schreibt ein ehemaliges Mitglied der Kommission des Reichstags, in welcher das Preßgesetz vor- bcratcn wurde (vermutlich vi. Otto Elben, der damals dem Reichstag ang> hörte): -Es widerspricht den Anfo.derungcn des Lebens wie der Gereckitigkeit, wenn man einseitig vom juristischen Standpunkte aus den Begriff der Beihilfe aus Verhältnisse anwenden wollte, auf welche derselbe nach der ganzen Gestaltung des Preßgewcrbers nicht paßt. Eine solche Anwen dung, würde sic Regel, würde tief, ja zerstörend auf dieses Gewerbe wirken. Man denke nur an- den Begriff -Verbreitung eines Prcßcrzcug- nisses». Der stärkste Verbreiter, in der Regel ehe die Strafbarkeit aus gesprochen ist, ist ja doch — die Reichspost. Konsequent wäre nach jener neuen Auslegung dieser gefährlichste aller Verbreiter ein Mitschuldiger. So ungereimt dies wäre, gerade so ungereimt ist die Heranziehung der Hilsspcrsonen einer Druckerei zum Prozesse des Verfassers oder Redakteurs. Es handelt sich hi rbci natürlich nicht um die wohl höchst seltenen Fälle, daß irgend jemand aus dem Hilfspersonal in bewußter Weise dem Verfasser oder Redakteur in Absassung eines strafbaren Artikels Beihilfe leistete, also wirklich als Mitschuldiger erscheint. Es handelt sich vielmehr darum, daß das Hilfspersonal einer Druckerei lediglich wegen der ordnungsmäßigen Ausübung seines Berufes nach dieser neuen Aus legung in einen Preßvrozeß mitvcrwickclt werde. Gerade beim Hilfspersonal im Prcßgewcrbe tnfsen die Merkmale der Beihilfe zu einer strasbarcn Handlung am allerwenigsten zu. Der Faktor der Druckerei teilt die Manuskripte aus; was darin steht, weiß er nicht. Der Schriftsetzer bekommt, wenigstens bei einer Zeitung, meist nicht das ganze Manuskript eines Artikels zu setzen, sondern, weil es Eile hat, nur ein Stück; er hat entfernt keine Zeit und es ist nicht seines Amtes, den Artikel zu lesen; ja es ist zu sagen, daß gerade die besten Setzer diejenigen sind, welche ihr Manuskript gar nicht zuvor lesen, sondern nur pünktlich ab- sctzcn. Der Maschinenmeister vollends weiß lediglich nichts vom Inhalt; er empfängt den Satz oder die Stereotypplatte, setzt sie aus und achtet lediglich daraus, daß der Druck schön von statten gehe. Seine Sorgfalt gilt der Maschine, nicht dem Inhalt Dasselbe tiifft zu beim Expeditions- Personal, den Austrägern u. s. w. Das wäre cm schönes Druckgeschäft, wenn jeder aus dem Hilfspersonal vor dem Strafgesetz die Pflicht hätte, selbst zu prüfen, ob der Inhalt nach seiner Meinung nicht strafbar sei. Die'c bestehenden, ja geradezu unvermeidlichen Zustände muß doch der Richter beachten, wenn er über das Vorhandensein von Mitschuldigen nachsinnt. Ein gegenteiliges Versahren würde im Verfolg zu w rklich unmöglichen Zuständen führen. Das Gesetz selbst bietet keinen Anlaß zu einer Praxis, welche aus Grund einer unglaublichen Auslegung in neuester Zeit ein paarmal Platz gegriffen har. Der Verfasser dieser Zeilen, welcher bei Beratung des Reichspreßgesetzcs selbst Mitglied des Reichstags und der Pr.ßkommission desselben gewesen, kann versichern, daß keinem Mitglicdc der Kommission, die unter dem Vorsitz des Ab geordneten Völk tagte und bedeutende Juristen, wie Schwarze, Mar- quardsen. Hullmann und andere in ihrer Milte zählte, auch nur entfernt in den Sinn gekommen ist, daß einst eine solche Auslegung sich hervor- wagcn könnte - Zu obigem teilte uns ein württembcrgischcr Kollege, Verleger einer Zeitung mit, daß er im Jahre 1879 wegen eines Inserats, in dem eine Beleidigung gesunden wurde, von der Strafkammer in Ulm zu einer Geldstrafe von 5 verurteilt worden sei. Gleichzeitig mit ihm sei aber auch der betreffende Schriftsetzer wegen -Beihilfe- zu diesem Preßvergehen mit 3 in Strafe genommen worden. Wir können die Lage des Falles nicht beurteilen, wollen aber nicht unterlassen ihn als sachdienliches Material zu weiterer Kenntnis zu bringen. Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu ausgestellt ist eine Auswahl von über 50 Tafeln aus den von Heinrich Brunn herausge- gibcncn -Denkmälern griechischer und römischer Skulptur- (München, Verlagsanstalt für Kunst und Wissenschaft vorm. Fr. Bruck mann). Das Werk will nicht nur eine umfassende Anschauung von den Werken griechischer Plastik, sondern zugleich ein Hilfsmittel für das historische Studium derselben gewähren Die Aufnahmen, die nach den in den verschiedenen Sammlungen Europas verstreuten Originalen her- gestellt sind, sind in unvergänglichem phototypischen Druck auf daS vortreff lichste wiedcrgegeben. Entscheidung des Reichsgerichts. — Ein Handlungsbe vollmächtigter ist, nach einem Urteil des Reichsgerichts, VI Civil- scnats, vom 5. November 1891, nicht ohne weiteres besagt, seine Er mächtigung zum Einkajsiercn von Geldern willkürlich aus einen Andern zu übertragen; die an einen solchen Substituten für den Prinzipal ge leistete Zahlung braucht daher dieser gegen sich nicht gelten zu lasten. Ebensowenig ist ein Handlungsgehilfe oder sonstiger Geschästsbedienstcter, welcher die Ermächt'gung zur Entgegennahme von Bestellungen für das Geschäft erhallen hat, dadurch nicht ohne weiteres zur Einkassierung von Geldern aus den von ihm entgegengenommenen Bestellungen ermächtigt.
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