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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.01.1892
- Strukturtyp
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- 1892-01-25
- Erscheinungsdatum
- 25.01.1892
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- Deutsch
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19. 25. Januar 1892. Nichtamtlicher Teil. 467 Bilder oder sonstige Darstellungen gesunden. Derartige Erzeugnisse werden zum Teil in ausschließlich diesem Geschäftszweige gewidmeten Bcrlagsanstaltcn und Druckereien hcrgcstellt und im Geheimen an die Abnehmer versandt. Vielfach werden aber auch Prospekte mit unzüch tigen Abbildungen und entsprechendem Inhalt an Privatpersonen ge schickt. Aus diese Weise sind solche, wie in einer beträchtlichen Zahl von Fällen bekannt geworden, auch in die Hände von Gymnasiasten und anderen unerwachscnen Personen gelangt. Achnliche Machwerke werden von Kolporteuren in die Häuser ge tragen und auf Straßen und öffentlichen Plätzen den Vorübergehenden angebotcn. In gewissen Zeitungen fanden sich mehr oder weniger ver steckte Aufforderungen zu unsittlichem Verkehr oder Ankündigungen pikanter, d. h. unzüchtiger Lektüre. Die in allen diesen Erscheinungen liegenden Ucbclständc für das Volksleben überhaupt und besonders für die sittliche Erziehung der Jugend sind allgemein anerkannt und haben von ver schiedenen Seiten aus bereits zu Anregungen wegen Abhilfe geführt. Der ß 184, in seiner gegenwärtigen Gestalt hat sich als unzu reichend erwiesen, um diese Mißstände mit Erfolg zu bekämpfen. Nach ihm ist nur das Verkaufen, Verteilen oder sonstige Verbreiten, das Aus stellen oder Anschlägen an dem Publikum zugänglichen Orten mit Strafe bedroht. Strafrechtlich kann also erst eingeschritten werden, wenn eine Verbreitung bereits erfolgt ist. Dieser Zeitpunkt ist zu spät gewählt, weil in ihm die in dem Erzeugnisse enthaltene Schädlichkeit bereits in das Publikum gedrungen ist und durch eine Beschlagnahme in der Regel nur sehr unvollkommen wieder befestigt werden kann. Es muß ein Eingreifen schon in einem früheren Zeitpunkt ermöglicht werden, um die Verbreitung hindern zu können. Deshalb erklärt der Entwurf schon denjenigen für strafbar, der Objekte der bczcichncten Art zur Verbreitung im Besitz hat. Hierdurch sollen vorzugsweise die oben bczeichneten Fabrikanten und deren Helfer getroffen werden. Daß nicht jedes Herstellen und jedes Jnbesitzhaben unter Strafe gestellt ist, sondern nur das dem Zweck der Verbreitung dienende, rechtfertigt sich ohne weiteres. Ankündigungen und Anpreisungen unzüchtiger Druckschriften u. s. w. waren bisher nur insoweit strafbar, als sic selbst ihrem Inhalt nach als unzüchtig anzu- schen waren. Da die letztere Voraussetzung leicht auszuschlicßen ist, blieben sic in der Regel straflos. Hier will der Entwurf Abhilfe schaffen, indem er denjenigen mit Strafe bedroht, der die bczeichneten Gegenstände .ankündigt oder anpnist'. Der Zusammenhang ergicbt, daß die im Texte des Paragraphen vorhergehenden Worte ,zum Zweck der Verbreitung' auch hierher zu beziehen sind. Es soll also nicht jede Ankündigung oder Anpreisung — namentlich nicht eine im privaten Gespräch gelhane — strasbar sein, sondern nur die zum Zweck der Ver breitung erfolgte, also gewissermaßen die geschäftsmäßige. Hierunter werden die in öffentlichen Blättern oder durch Ausrufer oder Kolporteure bewirkten Ankündigungen und Anpreisungen in der Regel fallen.» Gerichtsverhandlung. — Die Verhandlung gegen den Redakteur des «Kladderadatsch«, I. Trojan und seine Mitangeklagten wegen der Illustration über den heiligen Rock in Trier, sollte nach einer Mit teilung Berliner Blätter am vergangenen Sonnabend den 23. d. M. um 1 Uhr mittags vor der 7. Strafkammer des König!. Landgerichts stattfinden. Als Rechlsbcistand des Redakteurs Trojan und des Zeichners Hüttner wurde Rechtsanwalt Dr. Seiko, als der des Maschinen meisters Deter, dessen Verfolgung somit aufrecht erhalten worden zu sein scheint, Rechtsanwalt Wroncker genannt. Ucber den Gang der Verhandlung ist uns noch nichts bekannt geworden. Anklage. — Die Nationalzeitung bringt folgende Mitteilung: ->,Dcr Zar irrsinnig. Enthüllungen von einem eingeweihten Russen.' Die Ausstellung dieser in London erschienenen Broschüre trug drei Berliner Buchhändlern eine Anklage wegen groben Unfugs ein, welche gestern vor der 96. Abteilung des Berliner Schöffengerichts ver handelt werden sollte Der Termin war um 1l>3/< Uhr anberaumt, die Sache gelangte aber erst eine Stunde später zum Aufruf. Da nachher noch zahlreiche Verhandlungen mit sehr vielen Zeugen anstandcn, be schränkte sich der Vorsitzende Richter aus die Feststellung der Personalien der Angeklagten, für deren einen ein Rechtsanwalt als Vertreter er schienen war, und vertagte alsdann die Fortsetzung der Verhandlung auf 11/4 Uhr. Als Grund für diese außergewöhnliche Maßregel gab der Vorsitzende a», daß in dieser Sache eine zeitraubende Verlesung der Broschüre stattfinden müsse und die Erörterung der Rechtsfrage viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Er könne und wolle es aber nicht ver antworten, daß, wie jüngst in einer anderen Abteilung geschehen sei, deshalb so zahlreiche Personen stundenlang aus dem Korridor warten müßten. Gegen 1'/.^ Uhr waren die Verhandlungen noch nicht bis zum Schluß gediehen — cs standen deren außer der genannten noch vier andere an. Der geladene Rechtsanwalt erklärte, daß er sich nunmehr entfernen würde. Da nun die beiden erschienenen Angeklagten eine Trennung nicht wünschten, beschloß der Gerichtshof, die Verhandlung auf eine Woche zu vertagen.« Vom Postwesen. — In der letzten Stadtverordnetenfitzung in Charlottenburg wurde der Antrag einstimmig angenommen, den Magistrat zu ersuchen, gemeinschaftlich mit der Stadtverordnetenversamm lung bei den zuständigen Behörden dahin vorstellig zu werden, daß Char lottenburg postalisch ganz in Berlin einverleibt werde. Neue Bücher, Zeitschriften. Gelegenheitsschriften, Kata loge re. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Dinriobs' künkjäbrixer Direber-Oatalox. VIII. Lei. 1886—1890. Dearbsitst von Riebarät Haupt u. Dsiurieb IVsiss. Nit einem aaskübrliobsn 8aebrsxister. 28. Lisksrunx. 8. 1001—1040 sLitkor-8ixi>ais—8eblvss ck. XIpbabsts. ^osebliesssoä: Lauten: I. (Atlanten) I!. (Lartsu u. klänchj. Leiprix189I, ä. 6. Dinrieks- sobe Luekbavälun x. ksvue des livres nouvsaux. Dirsetsur: II. Ls 8ouciisr. Leäaetsurs: Oastnn ä'Daili^; >. Ls Olöre; Henri Litou. skarrit Is 1. st 1s 15 äs ebagus mois). XII. armes. Dr. 269, 270. 1. st 15 äan- visr 1892. xr. 8". 8 1—52. Daris, ^ärninistration st bureau ä'atxmuement 174 et 176 Boulevard 8aiot-6srmain. Ls numero 60 osvt.; un an 12 kros. Ltaatsrvisssnsebalten (Bibi. ä. f Berxamtsdirsktors I)r. 6. L. Lsut- koiä in Lrsibsrx i/8 >. Xutig. Latalox Ho 113 von L. X. Brook- baua' ^ntignarium in Lsiprix. 8". 60 8. Bkilosopbis, Dszmkoloxis, Bädaxoxik. Xntig. Latalox Do. 176 von Otto Darrassovvitr in Lsiprix. 8". 45 8. 1090 Drn. Xkadsmiska Disputatiousr i 8vsnska bistoria. Usäckslanäsn krau dosspbsous Xutikvariat, Uppsala. KI. 8". 32 8. 243 Dru. 8vsusk Dramatik. Lleddslaudsn Iran dosspbsovs Xutikvariat Uppsala, kl. 8«. 37, 15 8. Ossel lebte I. (Xlixemeioes). II. (Deutschland u. ä. trüberen Lsiebs- lanäs). ^ntig Latalox« Do. 888 u 889 von Lirekbokk L IVixaud in Leiprix. 8". 43 u 81 8., 1258 u. 2341 Uro. Lbeoloxis. Xntig Latalox Ho. 70 von Baal Lsbmano in Berlin. 57 8., 1780 Dru. Obirnrxis. Xntig. Latalox Ho. 14 von Llirauer L 8alinxsr in Berlin. M. 50 8. 1641 Dru. 8switiea. Damit!ca. Xntig. Latalox Do. 146 von 8imms1 L 60. in Leiprix. 8". 88 8. 2477 Drn. Ausstellung. — Die buchgewerbliche Ausstellung in Amsterdam, welche im Juli d. I. eröffnet und circa zwei Monate währen soll, ist in einem sehr umfassenden Maßstabe projektiert. Die Ausstellungsgegenstände sollen in zehn Gruppen cingeteilt werden, und nicht bloß alle Arten von Druck, sondern auch alle gebräuchlichen Maschinen, Lithographie, Buchbin derei, Papier, das Bibliothekwesen u. s. w. sollen zur Schau kommen. Eine retrospektive Ausstellung soll auS den Ausgaben der letzten fünfzig Jahre zusammengestellt werden, und diese wird zugleich die Geschichte der Entwicklung des Buchhandels veranschaulichen. Meldungen und Anfragen sind an Herrn De. I. E. van Someren Brand in Amsterdam, Oostcinde 25, zu richten; elftere müssen aber schon bis zum 1. Februar d. I erfolgen, was ein wesentlich zu kurzer Termin sein dürste, nament lich wenn cs sich um Ausstellung größerer Maschinen und dergleichen handelt. Es ist deshalb zu fürchten, daß diese Ausstellung das gleiche Schicksal haben wird, wie der Buchgcwerbc-Kongrcß vor zwei Jahren in Antwerpen, der auch infolge eines zu umfassenden Programms ziemlich resultatlos geblieben ist. (Journal f. Buchdruckerkunst.) Ausstellung. — Die Kunsthandlung von Amsler L Ruthardt in Berlin bringt gegenwärtig die 200 Originalzeichnungen zur Aus stellung, die C. W. Allers als Erinncrungsblätter von der Orientfahrt der »Augusta Victoria- im Jahre I89l hcimgcbracht und unter dem Titel -Bakschisch» zu einem Album vereinigt hat. Sonntagsruhe. — Die Berliner Stadtverordneten-Versammlung beriet am 21. d. M über einen Antrag des Stadtverordneten Singer u. Gen., «den Magistrat zu ersuchen, in Gemäßheit des Z 105 b Abs. 2 der Gewerbeordnung den Entwurf eines Orisstatuts vorzulegen, durch welches in Berlin von dem Zeitpunkt an, an welchem die Bestimmungen des K 105 b in Kraft treten: 1) Die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern im Handelsgewcrbc an Sonn- und Festlagen in Bank- und Engrosgcschäftcn ganz untersagt wird, und 2) die Beschäftigung von Gehilfen. Lehrlingen und Arbeitern im Handclsgewerbe an Sonn- und Festtagen in Detailgcschästcn und sonstigen Verkaufsstellen auf 3 Stunden eingeschränkt wird, mit der Maßgabe, daß die Beschäftigung vormittags 10 Uhr beendet sein muß.« Nach kurzer, ziemlich erregter Beratung wurde der Antrag zugleich mit einer den gleichen Gegenstand betreffenden Vorlage des Magistrats an einen Ausschuß gewiesen. 64*
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