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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1891
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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2560 Nichtamtlicher Teil. H? 100, 2. Mai 1891. katalogisiert sei. Das dürfte namentlich bei teure», schweren Werken manchmal der Fall sein. Alle diese Gründe und noch manche andere, deren Dar legung hier zu weit führen möchte, Hütten den Vorstand ver anlaßt, bei der Hauptversammlung zu beantragen, daß sie in der Richtung dieses Antrages keinen bindenden Beschluß fassen wolle. Eine thatsüchliche Begründung der behaupteten Mißstände habe der Vorredner nicht gegeben, aus denen sich eine Widerlegung der Bedenken des Vorstandes ergeben könnte. Die Abweisung des Hinrichs'schen Kataloges seitens einer Staatsbehörde als eines Privatverzcichnisses könne doch als stichhaltiger Grund nicht an gesehen werden; denn auch nach Uebergang des Katalog wesens an den Börsenverein könne weder dessen Vorstand, noch ein hiermit beauftragter Ausschuß, noch die Redaktion irgend welche Garantie dafür übernehmen, daß bei aller Sorgfalt der Bearbeitung im Katalog nicht dennoch Fehler Vorkommen könnten. Für die unbedingte Richtigkeit könne der Börsenverein so wenig eine Sicherheit geben, wie irgend eine Privatfirma; auf diesem Wege käme man schließlich dazu, jede» einzelnen Titel mit seinem Preise und seinen sonstigen Angaben notariell beglaubigen lassen zu müssen (Heiterkeit), und daß das unausführbar sei, werde jedermann einleuchten. Der Vorstand beantrage daher folgende Resolution: »Die Hauptversammlung beschließt zu Punkt 7 der Tages ordnung, den Vorstand zu beauftragen, den Antrag des Vereins Dresdner Buchhändler einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen und der nächsten ordentlichen Hauptversammlung Bericht zu erstatten.« Herr A. Foerster-Leipzig: Der Antrag der Dresdner Buchhändler habe seine unzweifelhafte Berechtigung, dennoch teile auch er die Bedenken des Vorstandes bezüglich der Ausführung und werde für Annahme der von diesem vorgeschlagenen Reso lution stimmen. Er bitte aber den Antrag zu beschränken und seine Tragweite nicht weiter auszudehnen, als sie die Bibliographie im Börsenblatte betreffe. Herr vr. Kirchhofs-Leipzig: Er möchte in der Behandlung dieses Antrages weiter gehen, als der Vorstand vorgeschlagen habe, und bitte vielmehr, daß die Hauptversammlung den Antrag des Dresdner Vereins pure ablehne. Er müsse gestehen, daß ihn ein Grauen beschlichen habe bei Anhörung alles dessen, was heute dem Vorstande aufgehalst werden solle. Wenn man sich gewöhne den Vorstand zu den vielen laufenden Verwaltungssachen in jeder Hauptversammlung mit einer ähnlichen Menge von besonderen Aufträgen zu belasten, so glaube er nicht, daß sich noch lange Männer finden würden, die bereit wären, eine so schwierige Last zu tragen. Nun solle der Vorstand auch noch die Bibliographie des deutschen Buchhandels in eigene Bearbeitung nehmen. Er könne sich für diesen Antrag nicht im geringsten erwärmen. Zur Durch führung einer Bibliographie gehörten vor allem anderen feste, ständige Grundsätze. Diese könnten sich wohl bei einer Einzel firma ausbilden und pflegen lassen, nicht aber bei einer Behörde mit ihrem häufig wechselnden Personalbestände. Es sei nur natürlich, daß mit anderen Personen auch andere Meinungen kämen, und so könnte man erleben, daß auch die Bibliographie heute nach diesen, morgen nach jenen Grundsätzen behandelt werden würde. Gegen die Hinrichs'sche Bibliographie seien keine Klagen erhoben worden, Herr vr. Chlerman» habe ausdrücklich hervor- gehoben, daß sie keine Mängel aufweise, von Beschwerden aus dem Leipziger Buchhandel gegen die Hinrichs'sche Buchhandlung habe er nur andeutungsweise einiges verlauten lassen. Weshalb also die Aenderung? Seit länger als hundertundfünfzig Jahren, von einer ganzen Reihe achtungswerter Firmen, zuletzt von der Hin richs'sche» Buchhandlung in musterhafter Weise gepflegt, bestehe die deutsche Bibliographie; innerhalb und außerhalb des deutschen Buchhandels sei anerkannt, daß kein Land eine so vortreffliche Bibliographie habe, wie Deutschland. (Zustimmung.) Er bitte dringend, den Antrag des Vereins Dresdner Buchhändler abzu lehnen und den Vorstand von jedem Aufträge in dieser Sache frei zu halten. — Hinzufügen könne er noch, — und er bitte den Vorstand um Entschuldigung, daß er das hier einfließen lasse, — daß der Börsenverein mit seinem Buchverlag noch nie mals besonderen Effekt gemacht habe. (Heiterkeit.) Herr vr. Ehlermann-Dresden: Er bedaure sehr, daß er wohl nicht recht verstanden worden sei. Von zwei Vorrednern sei angeführt worden, daß er keine Beschwerden gegen das gegen wärtige Katalogwesen vorgebracht habe. Er habe allerdings aus einer Reihe der dem Dresdner Verein bekannt gewordenen Uebel- stände nur einen einzigen Fall hervorgehoben, der einen beson ders schwerwiegenden Grund für die Aenderung des gegen wärtigen Zustandes abgebe. Es habe sich dabei darum gehandelt, daß eine Oberrechnungskammer dem Hinrichs'schen Kataloge so wenig bindende Kraft beigemessen habe, wie jedem anderen Sortiments kataloge. Es sei klar, daß, wenn der berufene Vertreter des deutschen Buchhandels als Herausgeber der deutschen Biblio graphie auftrete, dessen Katalogen dann von der Staatsbehörde auch eine ganz andere Wichtigkeit beigelegt werden würde. Uebrigens habe der Dresdner Verein nur eine Anregung geben wollen; er sei bereit zu Gunsten der vom Vorstande vorge schlagenen Resolution seinen Antrag zurückzuziehen. Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Herrn vr. Kirchhofs, der die Ablehnung des Dresdener Antrages forderte, mit 247 gegen 152 Stimmen abgelehnt, und hierauf die vom Vorstande vorgeschlagene Resolution säst einstimmig angenommen. (Schluß der Hauptversammlung 12'/« Uhr.) Anzeigeblatt. Bekanntmachungen buchhändlerischer Vereine, soweit nicht Organe des Börscnvcreins. Bekanntmachung. (4023) Die Buchhändler - Bcstcllaiistalt zu Berlin V7., Linkstraße 29, läßt alle von aus wärts franko für Berliner Buchhändler oder deren Kommittenten ihr zugehenden Sendungen regelmäßig täglich den Adressaten bczw. deren Kommissionären zufahren. Eine Versicherung der Güter seitens der Absender ist nicht nötig, da die Korporation alle an die Bestellanstalt gerichteten Sendungen durch Generalversicherung gegen jeden etwaigen Schaden auf dem Landtransport versichert hat. Da sonach den auswärtigen Herren Kollegen durch die Benutzung unserer Bestcll- anstalt durchaus keine weiteren Kosten, sondern nur Vorteile erwachsen, laden wir dieselben ein, schon im eigenen Interesse sich der Vermittlung unserer gemeinnützigen Anstalt möglichst viel zu bedienen. Den Sendungen ist ein Avis beizufügen, besser aber noch durch die Post an die Be- stcllanstalt cinzusenden. Der Vorstand der Korporation der Berliner Buchhändler. Gerichtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. (17546) In Zwangsvollstrcckungssachcn werde ich am Montag, den 1l. Mai 1891, Vornuttags um 10 Uhr, in den Geschäftsräumen zu Stade (Prov. Han nover), vor dem Kehdingcrthorc Nr. 1 meist bietend gegen Barzahlung öffentlich versteigern: 1 großes ergiebiges Antiquariatslager von ca. 18000 Stück verschiedener Bücher, ent haltend Werke aus allen Wissenschaften. Das Lager ist katalogisiert und mit Zettel katalogen versehen.
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