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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1866
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1866-07-30
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1866
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- Deutsch
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1538 Nichtamtlicher Theil. 91, 30. Juli. Pcrniysch in Leipzig. 5362.2eitscdrikt s. exscte pkilosvpkie im Sinne 3. neuern pbiloso- pkiscken Uealismus. Hrsg. V. b. u.lk.^llikn u. T. 2iller. 7.86. 1. Ult. gr. 8. pro cplt. * 2^h I. Perthes in Gotha. 5363. Dix, 'vb., rVsnälcurts v. 81>einlan6 u. rVestpkalen. 9 6Iatt. 2. Vull. Vusg. in verein Isclitem barbenllr. gr. bol. * l^h uuk 1-einvr. u. in Usppe * 3 ^ Sartori in Wien. 5364. Rauscher, I. O., Ansprache bei der Eidesleistung der freiwilligen Tiroler Scharfschützen am 12.Juni 1866. — Hirtenschreibeil erlassen am 18. Juni 1866. 2. Aufl. gr. 8. Geh. 4 5365. — Maria unsere Hilfe. Predigt, gr. 8. Geh. 4 N-f 5366.Schmid, F. S., Lese- ».Gebetbuch f. Soldaten. 2. Aufl. 32. Geh. 2N-f Schwetschke L> Sohn in Brauiischwcig. 5367. Büchner's, G., biblischeReal-u.Verbal-Hand-Concordanz. Durch gesehen u. verb. v. H. L. Heubner. 12. Aufl. 2—4. Lfg. Lex.-8. Geh. Spaarmann in Morrs. 5368. Nieden, F., Predigt gehalten am allgemeinen Bettage den 27. Juni 1866. 2. Aufl. 8. Geh. * 2 N-f Trcwcndt in Breslau. 5369. Gleim, F., Grammatik der englischen Sprache f. den Schul- u. Privatgcbrauch. gr- 8. Geh. * U ^ G. Weife in Stuttgart. 5370.llarlrovitL, ll. v., 6ns lVIilitärsanitätswesen 6er Vereinigten Staaten v. ^Ior6-Vinerilta vväkrenll 6. letzten Krieges, gr. 8. 6ek. 2 ^ Nichtamtlicher Theil. Nachlaßgesuche wegen schlechter Course. Von einigen Seiten kommen wieder Gesuche an den „Ge rechtigkeitssinn und die Collegialität der Verleger", wegen des niedrigen Courses des Papiergeldes der betreffenden Lander und des daraus hccvorgcgangenen Courses von Wechseln auf Leipzig auf den vorjährigen Saldo zehn oder mehr Procentc Nachlaß zu gewähren. SolcheAnsuchen wären gerechtfertigt, wenn jene Sortiments- buchhandlungcn die bezogenen Bücher ohne Aufschlag zu den Preisen der Verleger verkauft, d. h. die Verlegerpreise^ nach dem Silber- oder Goldpreise ihrcrLandcswährung redueirt, abgegeben hätten. Dies ist aber bekanntlich nicht geschehen. Ueberall wo Papiergeld, dessen Cours unter Silbergeld steht, gesetzliche Zah lung bildet, reduciren die Sortimcntshandlungen den sächsischen Thaler der Büchcrprcisc nicht nach Silbcrrubcln oder Si'lbergul- dcn, sondern nach dem jeweiligen Course der Papicrrubel oder Papiergulden, und zwar in der Regel noch etwas höher, um auch für eventuelles weiteres Fallen noch gedeckt zu sein. Ist auch diese Erhöhung, durch welche diePreise seiner Verlagswerke häu fig sovertheuerlwcrden,daß ihr Absatz in den betreffendenLändern sehr abnimmt oder aufhört, den Verlegern keineswegs erwünscht, so begreifen sic doch, daß sic geboten, nicht zu umgehen ist, und noch von keinem Verleger ist dagegen Einsprache erhoben worden. In ruhigen Zeilen bei nur unbedeutenderen Schwankungen der Course ihres Papiers entsteht daher diesen Sortimenlshand- lungen kein Nachtheil aus dem Verkaufe der Bücher in Papier geld, im Gegentheil einiger Extra-Nutzen. Weil die Reduktion immer etwas höher gegriffen wird, als der jeweilige Cours des Papiergeldes, so ergibt sich für sie, neben dem gewöhnlichen, noch einiger weiterer Nutzen. Allerdings aber, namentlich wenn vor der Messe ihr Papier geld stärker fällt, und sie versäumt hatten, im Laufe des Jahres von Zeit zu Zeit die entbehrlichen Gelder nach Leipzig zu remit- tircn und dadurch zu sichern vor den Schwankungen ihres Papier geldes, und wenn sie deshalb dann genöthigt sind, für den ganzen Belauf ihres Jahresconsums zu hohem Course Wechsel zu kau fen, so kann sie dies theucc zu stehen kommen. Wir geben zu, daß in solchem, übrigens theilweise selbst verschuldetem Falle ein großer Theil desJahresgcwinns durch den hohenCours absorbirt werden kann, wenn wir auch nicht zugebcn können, daß der größere oder gar der ganze Nutzen dadurch verloren gehe, da sic ja das ganze Jahr hindurch den Coursen des Papiergeldes auch ihre Verkaufspreise mit einigem Aufschläge angepaßt haben und da auch auf die belangreichen Baarbezügc des vorigen Jahres der Cours vor der Messe keinen Einfluß mehr hat. Wenn nun aber jene Sortimcntshandlungen beim Eintritt eines solchen Verlustes denselben ganz oder theilweise auf die Verleger überwälzen möchten, so scheint uns dies in keinerWeise gerechtfertigt. Die Zahlungsbedingungen im Buchhandel sind einfach und klar: Zahlung in Preußisch Courant in der Jubilatcmesse in Leipzig. Was dicSortimcntshändler mit den bezogenen Büchern anfangen, ob sie sie verschenken, baar oder auf Borg verkaufen, zu welchen Preisen sie selbige verkaufen, ob gegen Silber, Gold oder Papiergeld, zu welchen Coursen sie beide letztere annehmen, was sie die Rimessen nach Leipzig kosten: um dies alles hat der Verleger sich nicht zu kümmern, auch wäre jede Controle darüber ihm unmöglich. Er hat verkauft in Preußisch Courant in Leipzig zahlbar, und so haben dieSortimentshandlungen zu zahlen. Der Wiederverkauf und dessen Bedingungen sind lediglich Sache des Sortimenters, und seine Aufgabe ist, diese so zu stellen, daß er dabei bestehen und, trifft ihn einmal ein Verlust, diesen tragen kann, ohne zu einem Gesuch um Nachlaß zu schreiten. Wie der „Gerechtigkeitssinn" der Verleger angerufen wer den kann für einen Nachlaß, der nach klarem Recht nicht begrün det ist, verstehen wir daher nicht. Wir sind vielmehr nach dieser Sachlage der Ansicht, daß nicht einmal Billigkeitsgründe für ein solches Nachlaßgcsuch sprechen, und halten im Gegentheil ein sol ches Gesuch für ebenso unbillig, als allen in der Handclswelt gel tenden Prinzipien widersprechend. Nachlässe werden im gesammten Handel nur angcsprochen und gewährt, wenn die Waarc nicht den Kaufbedingungen ent spricht, oder nicht rechtzeitig abgeliefert worden, oder aber der Besteller zahlungsunfähig geworden ist. Würde cs einem Kaufmann ein- fallen, nachdem er eine Waare in guter Qualität zum bestimmten Preis, mit bestimmter Zahlungszeit, Zahlungsort und Zahlungs valuta erhalten hat, aus dem Grunde, weil die Course seither schlechter geworden und weil er deswegen nichts oder wenig daran verdient habe, einen Nachlaß von dem Absender zu verlangen, so würde er wohl nur die Antwort erhalten: wenn er nicht sofort voll zahle, so werde die Schuld eingeklagt. In der That, nur im Buchhandel kann ein auf solche Gründe basirtes Ansinnen auf Nachlaß Vorkommen; außerhalb desselben wäre es unmöglich. Unbillig erscheint uns ein derartiges Ansinnen um so mehr, weil im entgegengesetzten Falle, wenn die betreffenden Sortiments- Händler durch steigende Course ihres Papiergeldes einen Extra- Nutzen erzielten, dieser stillschweigend in ihre Tasche zu wandern pflegt. Mehrere Jahre hintereinander haben die Sorrimentshand- lungcn eines gewissen Landes, wie leicht nachgewiesen werden kann, nach dem Stande ihrer Course unmittelbar vor der Oster-
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