Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1863
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- 1863-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1863
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- Deutsch
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M 17, 9. Februar. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 287 1127. s-Adrest-Buch der freien Hansestadt Bremen u. der Hafenstädte Bremerhaven u> Vegesack. 1863. Lex.-8. Geh. * 1 ^ 1V N-f; geb. * 1 ./S 26 N-s Strüder in Neuwicd. 1128. Beughem, v., Bemerkungen zu dem Entwürfe e. allgemeinen Berg wecksgesetzes nebst e. Abdrucke desselben, gr. 8. Geh. U ^ Vicwcg Le Sohn in Brannschwcig. I120.8undveärterducli dcr reinen u. nngiewnnllten Obemie. 2. ^ull. Keck, von kl. v. k°ebiinx. 2. Ld. 3. ^.dtk. 7—9. Ick^. ^r. 8. 6«t>. ä * ^ 1130. Ortlokk, ll., IVIetkcdologie o<I. Oelire 0. 8tudiums der Hechts- u. Ktniltsvvissenschatt. liebst deutschen 8tndien-u.I<!xLmenordnAn. 8r. 8. 6ek. * 1 ^ Voigt L» Günther in Leipzig. 1131. st Gerichtszeitung, allgemeine, f. das Königreich Sachsen u. die großherzoglichu.herzoglich sächsischen Länder. Hrsg.v.F.O.Schwar ze. 7. Jahrg. 1863. I. Hst. gr- 8. Halbjährlich * 2 ^ v. Warnsdorff in Berlin. 1132. Kuhn, A., Schiller's Geistesgang. Lex--8. Geh- * 2 ^ O. Wigand in Leipzig. 1133.Schnell, F., Gleichnisse u. religiös-sittliche Lebensbilder. I.LHl. 8. Geh. * sth ^ 1134. * Uhlemann, Mi.. Vor 3000Jahrcn od. der Untergang der Ramcffi- den. Ein culrurhistor. Roman. 2. Ausg. 8. Geh. * 1 ^ Wilftcrodl in Leipzig. 1135. Ernten, zwei, in einem Jahre- Eine auf Wissenschaft u. Erfahrg. gegründete Darlcgg-, wie der Landwirth durch e. rationelle Düngg. u. Bearbcitg. d. Bodens, sowie durch c. zweckmäß. Fruchtfolge sei nem Boden vermehrte u. doppelte Ernten zu entnehmen vermag. 8. Geh. 8 N-i 1136. Gedanken u. Maximen Friedrichs d. Großen. 1. Hst- 8. 4 N-s 1137. John, C. F., die Fütterung, Abwartung, Behandlung u. Jucht der Hausthiere. gr. 8. Geh. * 7 N-t Nichtamtlicher Th eil. Johann Georg Freiherr von Cotta. lieber den bereits berichteten Tod des Freiherrn v. Cotta schreibt die Allgemeine Zeitung unterm 1. Februar: Johann Georg Freiherr v. Cotta verschied diese Nacht an einem Herzschläge, nachdem er sich gestern noch so wohl fühlte, daß er nicht nur seinen gewohnten Spaziergang machte, sondern auch mit seiner bekannten unermüdlichen Thätigkeit bis in die tiefe Nacht hinein arbeitete. Um Mitternacht wurde er von einem heftigen Husten befallen und um 1U Uhr war er eine Leiche. Er war an Geist, umfassender Bildung und seltener Arbeits kraft, sowie an trefflichen Gemüthscigenschaften, der würdige Sohn seines berühmten Vaters, voll regster Theilnahmc für die In teressen der Wissenschaft und Literatur, wie nickt minder für die patriotischen Bewegungen der Zeit in ihren ideellen und prakti schen Richtungen. Nachdem er einige Jahre unter dem jetzigen Könige den Posten eines Stallmeisters bekleidet hatte, übernahm er die Redaction des Morgenblatts, bis solche in die Hände der beiden Brüder Wilhelm und Hermann Hauff und der poetische Thcil in die Gustav Schwab's kam. Nach dem Tode seines 1832 ver storbenen Vaters trat er an die Spitze der ausgebreiteten Ge schäfte der I. G. Cotta'schen Buchhandlung, denen er sich mit unermüdlichem Eifer bis zu seinem Tode widmete, und cineMeihe der großartigsten Unternehmungen ausführte, welche den von seinem Vater dieser Handlung verschafften Ruhm insbesondere auch nach der Richtung hin erhöhten, daß er die Werke mit dem voranschrcitenden, auch das Acußere mehr berücksichtigenden Zeit geschmäcke ausstattete. Am 1. Mai 1820 vermählte er sich mit Sophie Johanne Marie Freiin v. Adlecflycht aus dem Hause Alclimpurg von Frankfurt, welche ihm 24 Jahre im Tode voran ging,. aus welcher Ehe 2 Söhne und 5 Töchter hervorgingen. Frhr. v. Cotta, k. bayerischer Kämmerer und Besitzer der Herr schaft Plettenberg, die früher als Grafschaft auf Kreistagen zu Sitz und Stimme berechtigte, sowie des Ritterguts Hipfelbeurcn bei Hcilbronn, war längere Zeit rittcrschaftlicher Abgeordneter in der zweiten Kammer, bis er sich freiwillig aus dieser Ehren stellung zurückzog. Als einsichtsvoller rationeller Landwirth war er vom Staat zu dem Ehrenamt eines Beiraths der Ccntralstellc für die Landwirthschaft berufen, welche Stelle er bis zu seinem Tode versah. Ec war Ritter des Maltheser-Ordcns, des Ordens der württembergischen Krone, des preußischen Rothen Adler- Ordens dritter Classe, Comlhur des griechischen Erlöser-Ordens, des oesterreichischen Leopold-Ordens, des portugiesischen Christus- Ordens und Rechtsritter des constantinischen Ordens vom heili gen Georg. Am 19. Juli 1796 in Tübingen geboren, hat er also ein Alter von 66HH Jahren erreicht. Am 3. Febc. werden die sterblichen Ueberreste nach seinem Gut Dotternhausen gebracht; er wollte neben seiner Gattin, die ihm — noch im schönsten blühendsten Alter — um 24 Jahre vorangegangen, beerdigt sein. Rechtsfrage betreffs der L cond.-Sendungen. Es ist nun schon beinahe ein Mcnschenalter verflossen, seit dem der Börsenverein der deutschen Buchhändler bestrebt ist, die im Buchhandel herrschenden Gebräuche festzusetzen und unter seinen Mitgliedern zur Geltung zu bringen. Wie bekannt, ist es bisjetzt nicht gelungen. Kaum sind einzelne Entwürfe zu dem abzufassenden „Usancen - Codex" zu Stande gebracht, und auch sie enthalten nur die am wenigsten streitigen Grundsätze. Aber das Bedürfniß nach einer endlichen Regelung der An gelegenheit wird fortwährend allgemein empfunden. Vergleiche lassen sich bei vorkommenden Streitigkeiten in vielen Fällen nicht oder nur mit unverhältnißmäßigen Opfern erzielen; und kommt es zum Prozesse, so trifft man bei den Gerichten auf eine sehr schwankende, unsichere Praxis. Der Grund, warum eine Einigung über die zu befolgenden Normen noch nicht erzielt worden, scheint mir nun aber darin zu liegen, daß die Streitfragen bisher mehr nach dem Gefühle und praktischen Erwägungen, als nach festen Rechrsgrundsähcn be- urtheilt worden sind. An festen Rechtsgrundsätzcn fehlt cs besonders zur Ent scheidung der Fragen, die sich bei den Sendungen „ä oondition" erheben. Das Geschäft besteht darin, daß der Verleger dem Sortimenter Gegenstände des Buchhandels zum Verkauf an dritte Personen überläßt, unter der Bedingung, daß, wenn die Gegenstände abgcsctzt werden, dafür eine bestimmte Summe Gel des, nämlich der Ladenpreis nach Abzug des Buchhändlerrabattes, zu zahlen ist, wenn sie aber nicht abgehetzt werden, dieselben bis zur Leipziger Ostermessc des folgenden Jahres zurückzusen den sind. Seit längerer Zeit bin ich nun bemüht, die für dies Rechts geschäft maßgebenden Regeln aufzusindcn. Ich habe die darüber seit dem Jahre 1834 im Börsenblatt geführten Verhandlungen studirt, die Streitfragen ausgezogen und mich mit den darüber 41 *
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