Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1863
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1863-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1863
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18630216
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186302168
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18630216
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1863
- Monat1863-02
- Tag1863-02-16
- Monat1863-02
- Jahr1863
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
»U 20, 16. Februar. ' Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 353 Weiter scheint mir der Werth der Bestimmung, daß alle Rechnungsdifferenzen vor Ende Septembers aus geglichen s ein muss en, nicht gehörig gewürdigt zu werden. Bisher galt als Termin zur Zahlung der Ueberträge die Michae lismesse. In der Praxis war das aber ein sehr langer Zeitraum, der sich über vier Monate erstreckte. Für die Unterzeichner der Convention steht der Termin fest. Jeder Verleger kann, ohne eine Unbilligkeit zu begehen, alle Rechnungen, die dann nicht völ lig bereinigt sind, sperren und braucht den Säumigen gerade zu der Zeit, wo der Büchcrabsatz am lebhaftesten wird, nicht weiter zu creditircn. Wer aber die Mittel, welche zu größerer Ordnung führen, nicht anwenden mag, für den ist freilich jede Ueberein- kunfc nutzlos. Das aber wird Niemand leugnen, daß unserm Geschäftsbe triebe noch mehr Ordnung noth thut, obgleich wir seit 40 Jah ren schon bedeutend vorwärts gekommen sind. In dieser Bezie hung halte ich die Uebereinkunft für einen Fortschritt, wenn sic auch noch manches zu wünschen übrig lassen mag. Aber wir kom men nicht weiter, wenn wir gleich das Vollkommene verlangen, sondern wenn wir das jetzt Gebotene annehmen und ergänzend und bessernd darauf fortbauen. Nur die Praxis und die Er fahrung wird uns zeigen, wo cs der gegenwärtigen Convention wirklich noch fehlt. Mit der bloßen Verneinung wird in diesem Falle, wie bekanntlich überall, nichts geschafft, wohl aber aller wirkliche Fortschritt gehemmt. Jena, 9. Februar 1863. Fr. I. Frommann. Zwei verschiedene Ausgaben dieser Schrift liegen mir vor, eine ohne Ort- und Jahresangabe mit dem Titel: Illatioöes >o- xsls«, kl. 12. 71 Seiten, die andere, ebenfalls in kl. 12., mit dem Titel: bös Ugtiness du Kai äs krusss ä son neveu. 40 8. Kor iin 1766. Eine dritte Ausgabe ist in Kayser's Bücherlexikon aufgeführt: Ilstiness royales on «ntretiens sur l'arl äs regnor. 8. kprg. 1766, Nartknook. 5 Xgr. «. 0.V. Ucbcr Gräße's „Iresor dekjvres rares otpreoioux oto." (Dresden, Kuntze) berichtet der N. Anz. f. Bibliogr.: Mit stetiger und regelmäßiger Raschheit schreitet das genannte Werk vorwärts und gewinnt neben dem Brunet'schen „Manuel du l-i- brairo", das in neuerer Zeit so ziemlich der einzige Rathgeber für die allgemeine Literatur gewesen ist» mehr und mehr Boden, zu mal in Bezug auf außerfranzösische, namentlich deutsche Litera- turcrscheinungen, die den französischen mindestens ebenbürtig sind, das Brunet'schc Handbuch noch manches vermissen läßt, dessen Ersatz dem auf deutschem Boden erscheinenden Gräßc'schen Werke leicht fallen dürfte. Es dürfte zwar Manchem etwas kost spielig Vorkommen, neben dem Brunet'schen Werke sich auch noch das Gräße'sche anzuschaffen; aber Bibliographen von Fach, Bi bliothekare, größere Antiquare, sowie Alle, die sich mit den Lite- raturerschcinungen eingehender zu beschäftigen haben, würden Unrecht thun, das eine Werk um des andern willen zu vernach lässigen. Miscellen. Aus Gotha. Von dem Landtag wurden in seiner Sitzung vom 7. Februar betreffs der Regierungsvorlage über die Eon- cessionirung der Preßgc werbe folgende Anträge der Prcß- commission genehmigt, nachdem die Regierung ihre Bereitwillig keit zu deren Sactionirung zugcsichert hatte: „Eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (Eoncession) ist erforderlich bei Preßge- wcrben (Betrieb von Buch - und Kunsthandlungen, Buchdruckc- reicn rc.). Diese Eclaubniß kann nur denjenigen Personen ver sagt werden, gegen welche auf zeitliche oder dauernde Entziehung der staatsbürgerlichen und Ehrenrechte erkannt worden ist, und zwar auf die Dauer der Entziehung. Das Recht zum Betrieb der gedachten Gewerbe kann nur durch richterliches Unheil ent zogen werden, und zwar dergestalt, daß bei cingetretcncr zeitli cher Entziehung der staatsbürgerlichen Ehrenrechte auch auf die Entziehung des fraglichen Gewerbebetriebs rechlsrichterlich er kannt werden kann, dagegen bei erfolgter dauernder Entziehung auf die Entziehung des Rechts zum Gewerbebetrieb erkannt wer den muß/' Berichtigung. — In Nr. 8 des Börsenblattes wurde von den Hrn. Williams <d Norgake in London eine bisjetzt „un- gedruckte" Schrift Friedrich's des Großen angekündigl, betitelt: I,vs Matinee« roxalss ou I'art de regnor. Opusoule ioedit de krederie II, clit Is 6rand, Uoi de krasse. — Uebcrsctzungcn dieses Werkes sind ebenfalls von verschiedenen Verlegern angekündigt und jüngst (in Nr. 12 d. Bl.) auch noch von der Herdec'scheo Buchhandlung in Freiburg; letztere sogar mit dem französischen Urtext, Noten und dem kritischen Beweis der Echtheit (gegen Prof. Prcuß, der diese „Matinee«" für apokryphisch erklärt). Ob diese Schrift apokryphisch ist oder nicht, lasse ich dahin gestellt sein, nur möchte ick die Hrn. Sortimenter darauf aufmerksam machen, daß von diesem Buche schon drei Ausgaben aus dem vorigen Jahrhundert exiftiren und infolge dessen auch die belr. Hrn. Verleger bitten, das „bisjetzt ungedrucktc" wegzulassen. Neuigkeiten der ausländischen Literatur. Niederländische Literatur. (Auszug aus dcr„lVederIand.LibIiugrapkik" von M-Nijhoffim Haag.) Ärmeres academici NK6661>VIII— NKOOOKIX. gr. 4. Kugd. Lat. 1862, Krill. 4 k. — do. NV6061AX-NV066I.X. gr. 4. Kbend. 5 k. Xmcovor^ SVNIL.0.4.. Oollegit, edidit, explicuit 1. k. bq. Kand. I'omus 1. Insunt takulse XXVIII litkograpkicae. gr. 4. Kbend- 1862. 7 k. OnitS, k. o. VL.K VLN, de munten der leenen van de voormalige kertogdommen krabsnd en Kimburg enn. Van de vroegsts tijde» tot san de pacikcatie van 6end. gr. 4. (Net 33 gelitk. plsten.) Haarlem 1862, Krven Lokn. 6 f. 50 c. .4., Oesckiedenis der lVederlandscke overreescke berittingen, gescketst ten dienst« van ket ondervvis» «n van Ken, wellce rieb naar die gewesten begeven. gr. 8. Kämpen, van Dam. 2 k. 50 e. kvicrL, 6. 6. 16»., ket stereoslcoop en ket stereoslcopiscke rien po- pulair dekandeld. Net vels tusscken den teilst geplaatste koutsneden, benevens 12 stereoslcopiscke plaatses in etui. Voor blederland bewerlct door 1. 1. Xckina. gr. 8. Noor», Kramp». 2 k. 25 c. I.'tii, 1. k. K., ket reckt van amendement in de constitutionele monarckie. Xlcademisck proeksckrikt. Ko^.-8. Keiden, van koeskurgk. 2 I. 80 c. Venn.-tkioktiaaLi«, n^rvvnitvnvi«;», van de Nollrndscke maatsckappij der wetenscksppen te Haarlem. 2. Verrameling. 17. keel. gr. 4. Haarlem, Krven Koosfes. 6 k. 25 c. Ovlc akronderlijlc ander den titel: v. kirneas VL Nasa, Nemoire -ur une mätkode pour deduire quelgues integrales deknies, en Partie tres-generales, pri- ses entre les limites 0 et oo et contenant des konction» »circulaires direktes. — do. 2. Verramelingr 19. Deel. 1. 8tnlr. gr. 4. (Net 12 gslitk- platen.) 5k. 10c. Oo^ akronderlislc under den titel: XxkilMicLkNkiarii over de anatomie van den Orz'ptobranckus laponicus, door kr. K. 1. 1. 8ckmidt, kr. H 1. tüoddarck en kr. 1. van der Noeven Irn. Net 18. deel is ter perse.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder