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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1883-01-08
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1883
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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auf einzelnen Gebieten der Kunst besaß er nicht gewöhnliche Kennt nisse; so war er namentlich ein guter Kenner des Grabstichels, vor allein der Rafael-Blätter. Mit einer Reihe der besten Stiche nach Rafael hatte Enslin sein wohnliches Haus geschmückt. Nach und nach war diese Samm lung zusammengebracht und er nannte mit Stolz das stattliche Wohngemach seinen Rafaelsaal. Da saß er in den letzten Mo naten gebeugt auf seinem Lehnstuhl in der freundlichsten, würdigsten Umgebung, gepflegt von der Liebe seiner Gattin, aber mit dem festen Gefühle, daß sein Ende nahe. Er bereitete sich zum Tode, ordnete, was zu ordnen war, und bestimmte, wie man ihn be graben solle. An seinem Sarge wurden die von ihm bezeichnten Lieder gesungen. — Weihnachten 1882. Wilhelm Hertz. Rechtrfälle. Berlin, 21. Dec. Ein interessanter Nachbildungsprozeß wurde gestern vor der III. Strafkammer hiesigen Landgerichts I. verhandelt. Die Lehmann'sche Handlung hatte unter dem Titel: Aus meinem Soldatenleben, ein „Kunstblatt" herausgegeben, das um einen in der Mitte befindlichen leeren Raum eine Anzahl mili tärischer Scenen enthielt. Nach dem Gutachten des künstlerischen Sachverständigen-Vereins steht dieses „Kunstblatt" mit den Neu- ruppiner Bilderbogen auf gleicher Stufe. Diese nicht mehr neue Idee, in solcher Weise um einen leeren Raum eine Anzahl von Bildern zu gruppiren, gefiel nun dem Kaufmann Schönfeld ganz besonders; er beauftragte einen Zeichner, gleichfalls einen leeren Raum zu nehmen und denselben mit Scenen aus dem Soldaten leben zu umgeben. Da dies Blatt ansehnlicher und kunstreicher ausgestattet war, als das Lehmann'sche, so ist es nicht wunderbar, daß die Nachfrage nach diesem Erinnerungsblatt weit stärker war als nach jenem. Die Firma Lehmann hielt sich dadurch aber in ihren Rechten gekränkt, denn sie betrachtete die mehrfach beregte Idee der Umkränzung eines leeren Mittelraumes für ihr geistiges Eigenthum und verlangte den Schutz desselben, indem sie die Staatsanwaltschaft veranlaßt, gegen den Kaufmann Schönfeld eine Anklage wegen unbefugter Nachbildung zu erheben. Der künst lerische Sachverständigen-Verein kam an der Hand eines eingehenden schriftlichen Gutachtens zu dem Resultat, daß die einzelnen Bilder des Schönfeld'schen Blattes zwar in wesentlichen Punkten anders seien, als die in dem Lehmann'schen Blatte, daß aber zweifelsohne die erste „Idee" von Schönfeld benutzt worden und sein Kunstblatt im Großen und Ganzen doch als unbefugte Nachbildung zu betrach ten sei. Vergebens bemühte sich die Vertheidigung nachzuweisen, daß der Schutz der „Idee" doch nur bei dem Patentgesetze zur Durchführung komme, daß Hr. Lehmann auf die „Idee", einen leeren Raum mit Bildern zu umgeben, doch kein Patent genommen habe und überdies nach dem Gesetze die freie Benutzung einer künstlerischen Idee durchaus erlaubt sei. Der Gerichtshof schloß sich dem Gutachten des Sachverständigen-Vereins an und ver urteilte den Angeklagten nach dem Anträge des Staatsanwalts zu einer Geldstrafe von 1000 M. und einer an den Geschädigten zu zahlenden Buße von 3000 M. (Voss. Ztg.) Miscellen. Rechtsfrage. — Verleger S. macht dem Schriftsteller L. den Antrag, ihm ein Werk aus dem Englischen ins Deutsche zu übersetzen. L. erklärt sich bereit dazu, verlangt ein Pauschal- Honorar von 900 Mark, das ihm S. auch bewilligt und nach Verabredung bezahlt. S. lieferte dem L. die Original-Ausgabe, sowie eine bereits früher erschienene Uebersetzung desselben Werkes zur bequemeren Orientirung und stellt außerdem auf seine Kosten für die Dauer der Arbeit dem L. einen Schreiber behufs Dictats zur Verfügung. Ueber Höhe der Auflage, fernere Auf lagen rc. wurde keinerlei Verabredung getroffen, da S. der Meinung war, daß er mit dieser von ihm bestellten und bezahlten Uebersetzung selbstverständlich vollständig freie Hand habe. In der Natur des Werkes war es begründet, daß es nur bei sehr billigem Ladenpreise und bei sehr vortheilhaften Bezugsbedingungen günstige Chancen hat. Infolge dessen calculirte S. so, daß er bei der ersten Auflage von jedem Gewinn nahezu vollständig absah und nur bei den späteren Auflagen seine Rechnung zu finden hoffte. Zu dem Zwecke wurden sofort bei der Herstellung Stereotypplatten resp. Matrizen angefertigt und der Uebersetzer davon verständigt, um die Correcturen möglichst genau zu bewirken. — Nachdem nun die zweite Auflage erschienen war, beansprucht L. nochmals sein Honorar, was S. jedoch ablehnt, weil er der Ansicht ist, daß mit der Honorirung der Uebersetzung diese für alle etwaige« Auflagen von ihm erworben ist, und besonders, da keinerlei dem entgegen stehende Verabredungen getroffen sind. — Wer ist nun im Recht, L. oder S.? Angesichts der bevorstehenden Remissionszeit möchte Ein sender dieses den Herren Sortimentern eine große Bitte recht dringend ans Herz legen, eine Bitte, deren geneigte Berücksich tigung den Herren Sortimentern sowohl wie den Verlegern viel Verdruß, Mühe und unnöthige Hin- und Herschreibereien ersparen dürfte. Es ist leider im Sortimentsbuchhandel eine nur zu häufige Wahrnehmung, daß die Remittenden-Facturen mit geradezu er schreckendem Leichtsinn ausgefertigt werden, sie zeigen daher auch nur zu deutlich die Spuren der Ueberhastung und des Strebens, möglichst bald fertig zu werden. Es ist nun dieser Eifer gewiß recht lobenswerth, allein wenn es auf Kosten der Pünktlichkeit geschieht, so könnte mit Recht das alte Sprichwort: „Blinder Eifer schadet nur" Platz greifen. Darum hübsch ordentlich Acht gegeben, daß die Mark in die Rubrik der Mark und nicht in die der Pfennige gestellt, die Columnen der Disponenden und Remittenden nicht verwechselt, und namentlich daß die Bände, Hefte, Lieferungen rc. fein sorglich specificirt und nicht, wie es leider so häufig noch ge schieht, nur summarisch aufgeführt werden. Wenn diese Wünsche Berücksichtigung finden, dann ist wieder ein weiterer Schritt in der Cultur gethan worden, denn es fallen nunmehr die vielfach so groben Briefe weg, viel Zeit und Aerger wird erspart, und Verleger wie Sortimenter schwelgen im Genüsse gegenseitiger Liebens würdigkeiten. r. Antiquarisches. — Die bedeutende philologische Biblio thek des verstorbenen Professors und Directors der königl. Hof- und Staatsbibliothek in München, vr. Karl v. Halm ist durch Kauf in den Besitz der Hrn. List L Francke hier übergegangen. — Die höchst werthvolle und umfangreiche Halm'sche Auto graphensammlung soll für Rechnung der Erben durch dasselbe Haus demnächst zur Versteigerung gebracht werden. os- Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buch druckerkunst — Biographisches — Aufsätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Ver lagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftstellern und Verlegern —sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buch handels finden willkommene Ausnahme und angemessene Honorirung. — Die gewöhnlichen Einsendungen ans dem Buchhandel werden nicht honorirt.
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