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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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161, 14. Juli 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 7631 Wir werden Sie von den im weitern erfolgenden Einreihungen, jeweilen in Kenntnis setzen. Soweit es die deutschen Modenzeitschriften anbelangt, ist der Verein der Buchhändler in Leipzig von hier aus benachrichtigt worden. Mit Hochachtung (gez.) Schweizerische Oberzolldirektion (gez) Suter. Hierzu kam am 20. Januar 1908 folgender Nachtrag: Unter Bezugnahme auf unser Schreiben vom 14. November 1907 beehren wir uns Ihnen mitzuteilen, daß im weitern folgende Mode-Zeitschriften tarifiert worden sind: nach Position 314 zu 3ö Fr. per 100 lex: IVsIäon's Laäiss Journal, nach Position 312 zu 30 Fr. per 100 Irg: l,a Lroäsris xour tous. (Lyon, Guillod L Co.), nach Position 321 zu 1 Fr. per 100 Larisisnno woäsrvs. (Frankfurt a. M, Worring's Verlag). Von allerdings noch viel tiefer einschneidender Bedeutung für den schweizerischen Gesamtbuchhandel ist der Entwurf des neuen eidgenössischen Postgesetzes. Der amtliche Entwurf lautete so, daß der Buchhandel mit seiner Annahme durch die Bundesversammlung hätte zufrieden sein dürfen. Die Sachlage änderte sich aber durch eine Eingabe des Verbandes schweizerischer Postbeamter, in welcher beantragt wurde, die bestehende Taxe von 2 Rp. für Drucksachen im Gewicht bis zu 50 x auszuheben und durch eine Einheitstaxe von 5 Rp. bis zu 250 g zu ersetzen. Eine solche Bestimmung hätte allein unfern Beruf jährlich um viele tausend Franken geschädigt. Daher galt es sofort Stellung zu nehmen. In einer Eingabe vom 10. Oktober 1907*) an die Eidgenössische Oberpostdirektion zuhanden des Bundes rates und der national- und ständerätlichen Kommissionen suchten wir die von genanntem Verbände angeführten Gründe zu widerlegen und darzutun, wie unentbehrlich die billige 3 Rp.-Taxe für die literarische Werbearbeit des Buchhandels ist. Soweit uns aus den Kommissionsverhandlungen der eidgenössischen Räte bekannt geworden, ist die genannte Forderung des Verbandes der Postbeamten dort nicht durch gedrungen. Wir wollen hoffen, daß es in den Plenar versammlungen des National- und Ständerates ebenso gehe. Sehr erwünscht wäre es, wenn unser bei dem Anlaß neuer dings zum Ausdruck gebrachtes Gesuch, die obere Grenze für Drucksachen wieder auf 1500 g oder wenn möglich auf 2000 A erhöhen zu wollen, ein geneigtes Gehör sände. Wir beantragen damit nichts mehr, als was im internationalen Verkehr und mit Bezug auf Lesezirkel auch im internen Verkehr längst eingeführt ist. Klagen über Verstöße gegen unsere Satzungen waren in diesem Jahre weniger zahlreich. Drei Firmen mußten wegen öffentlichen Anbietens von Rabatt ernstlich verwarnt werden, davon eine durch den Börsenvereinsoorstand wegen Wiederholungsfalles, mit der Ankündigung, daß bei nochmaligem Vorkommen die Zuwiderhandlung als eine ge flissentliche müsse betrachtet werden, die das Inkrafttreten der betreffenden Satzungsparagraphen zur Folge hat. Eine andere Beschwerde richtete sich gegen einen Ver leger, der sich dem Verfasser eines Schulbuches gegenüber verpflichtet hatte, dessen Buch zum Nettopreise an die be treffende Schule zu liefern. Der Verleger berief sich auf den Vertrag, durch den er gebunden sei, versprach aber, da gerade das Erscheinen einer neuen Auflage bevorstand, in dem hier über abzuschließenden neuen Vertrag eine solche die Kollegen schaft schädigende Verpflichtung nicht wieder einzugehen. Eine Klage über Preisunterbietungen seitens einer unserem Vereine nicht angehörenden Buchhandlung konnte *) Abgedruckt im Börsenblatt Nr. 278 vom 29. November 1907. Red. wegen Erkrankung des Besitzers nicht zu Ende geführt werden. Sache des neuen Vorstandes wird es sein, die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Angeregt durch den Vorstand des Verbandes der Kreis- und Ortsoereine, baten wir Sie mit Rundschreiben vom 30. März a. v., bei dem immer dringlicher werdenden Reinigungsprozeß: »Das Buchhändleradreßbuch den Buchhändlern!« mitzuhelfen und die in Ihrer Stadt, eventuell auch in Ihrem Kanton verzeichneten Firmen, so weit sie nicht dem Schweizerischen Buchhändleroerein ange hören, sorgfältig daraufhin prüfen zu wollen, ob sie wirklich den Buchhandel ordnungsgemäß als Beruf betreiben. Auf diese Anfrage sind etliche Antworten eingegangen. Ehe wir sie aber abschicken konnten, machte der Börsenvereinsvorstand bekannt, daß er die Sache an die Hand genommen habe. Näheres vernahm man an der diesjährigen Kantateoersamm lung. Jede im Adreßbuch verzeichnete Firma (ausgenommen Österreich, wo durch den Konzessionszwang bereits die nötige Gewähr geboten ist) soll von der Geschäftsstelle des Börsen oereins einen Fragebogen erhalten, auf dem der Empfänger genaue Auskunft über die Art und Weise seines Geschäfts betriebes erteilen muß. Die so erhaltenen Antworten werden den Vorständen der Kreis- und Ortsvereine zur Prüfung überwiesen, und wir dürfen nun hoffen, daß durch dieses gründliche und gerechte Vorgehen das Adreßbuch gesichtet und von denjenigen Elementen befreit werden wird, die nicht hineingehören. In der letztjährigen Generalversammlung wiesen wir darauf hin, wie sehr es im Interesse jedes einzelnen, wie auch im Interesse eines billigen, mühelosen Zahlungsverkehrs unter einander liege, wenn die schweizerischen Buchhändler möglichst zahlreich sich ein Girokonto bei der Post eröffnen lassen. Es wird Sie vielleicht interessieren, wenn ich Ihnen, nach Städten geordnet, sage, wie viele Kollegen (nicht nur Mitglieder unseres Vereins) Inhaber eines Postgirokontos sind: Aarau 2 (voriges Jahr auch 2), Basel 7 (6), Bern 10(8), Biel 1 (1), Buchs 1 (1), Bümpliz 1 (I), Chur 2 (2), Ein siedeln 2 <1), Frauenfeld 1 (0), Genf 1 (l), Glarus 1 (1), Goßau 1 (1), Lausanne 4 (2), Liestal 1 (1), Luzern 4 (3), Lyß 1 (l), Neuenburg 2 (1), Rorschach 1 (1), Samaden 1 (0), Sr. Gallen 2 (1), Schaffhausen 1 (0), Stans 1 (1), Trogen 1 (1), Winterthur 2 (I), Zürich 10 (7). Die Gesamtzahl ist also von 45 auf 61 angewachsen. Noch fehlt aber eine Reihe bedeutender Firmen. Nach meiner festen Überzeugung würden diese keinen Tag zögern, sich an zumelden, wenn sie einmal die Annehmlichkeit dieses Geld verkehrs kennen gelernt hätten. Es geht damit gerade so, wie vor 25 Jahren mit dem Vereinssortiment: im Anfang viel passiver Widerstand, und jetzt kann niemand es ent behren! Mit Schreiben vom 25. Oktober 1907 richtete der Schweizerische Technikcrverband an uns das Ersuchen, wir möchten seinen Mitgliedern Preisvergütungen einräumen. Wir antworteten unterm 26. Oktober, der Vorstand habe dazu keine Kompetenz, werde aber die Sache in der nächsten Hauptversammlung zur Sprache bringen. Die hernach über den Jahresbericht stattfindende Diskussion gibt Ihnen Ge legenheit, sich darüber zu äußern. Ein in den letzten Jahresberichten stets behandelter Gegenstand, der nicht von der Tagesordnung verschwinden wird, bis er eine beiderseitig befriedigende Erledigung ge funden hat, ist die Gehilfenfrage. Der Vorstand ist der Ansicht, daß es den Buchhändlern eines sozial so fortschritt lichen Landes, wie es die Schweiz ist. wohl anstehen würde, wenn sie versuchten, die Sache gründlich anzufassen und diejenigen Punkte, wo ein einheitliches Vorgehen mög lich ist, gemeinsam zu regeln; dort aber, wo Ver- 994*
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