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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.12.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-12-29
- Erscheinungsdatum
- 29.12.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19201229
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192012293
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19201229
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1920
- Monat1920-12
- Tag1920-12-29
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' 4 Gejchäftsstelle oder bei po^überweiiung innerhalb des Deut- N Dorjenvereins zahlen für eigene Anzeigen 75 p^f.d. Seile. ü Aschen Reiches SO Mark halbjährlich. Nichtmitglieder im N */, 6.250 M.. »/z S. 130 M.. ^/.S. 65 M.. Stellengesuche werden 8 Deutf^en Reiche zahlen für jedes Exemplar 80 Mark halb- R mit 40 -Pf. die Seile berechnet. 2n dem llluftr. Teil: f. Mlt^l. »» Nr. 294 (R. 196.) Leipzig, Mittwoch den 29. Dezember 1920. 87. JshrMM Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Lieferungen an das Publikum in der Tschechoslowakei. Beschwerden von Buchhandelsfirmen aus dem Ischecho-slo- wakischen Gebiete veranlassen uns, auf folgendes hinzuwcisen: Nach dem Im Börsenblatt vom 25. Mai 1920 veröffentlichten und von der Hauptversammlung einstimmig gebilligten Vertrage ist der deutsche Buchhändler verpflichtet, bet Verkäufen an das Publikum der tschecho-slowakischenRepublil un abhängig von dem jeweiligen Sortimcnter-Teucrungszuschlag der Notstandsordnung, also — sofern nicht Weiterverkauf in über« valutigcs Ausland erfolgt — unter Verzicht auf weitere Zu schläge, entweder die Mark zu Tsch.-Kr. 1.70 umzurechnen oder in deutscher Währung mit einem auf 357» festgclegten Sortimen ter-Teuerungszuschlag zu liefern. Diese Verpflichtung gilt für alle Gegenstände des Buchhandels. Leipzig, den 21. Dezember 1920. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. I)r. Ackermann, Syndikus. Bekanntmachung. Auf Beschluß des Vorstandes sind die Bezugspreise für das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel von 1921 ab bis auf weiteres wie folgt festgesetzt worden: Mitglieder erhalten ein Stück kostenlos, weitere Stücke zum Preise von 100.—das Nichtmitglieder, aber dem Buchhandel f Halb- angeschlossene Firmen, zum Preise von „ 200. —j jahr Leipzig, im Dezember 1920. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Adtlg. Expedition. Schuffenhauer. Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung über die Kontrolle der Meldepflicht des Sortiments an den Verleger durch die Außen- handelsnebenslelle für das Buchgewerbe (veröffentlicht im Börsen blatt Nr. 289 vom 22. Dezember) wird die Antzenhandelsneben- stelle alle bei ihr nach dem 5. Januar 1921 zur Bewilli gung einlaufenden Fakturen und insbesondere auch die Duplikat- fakturcn von bereits abgefertigten Kreuzbandscndungcn auch dann dem Verleger melden, wenn sie ein Datum von vor dem 4. Januar 1921 tragen. Leipzig, dm 23. Dezember 1920. Der Rcichsbcvollmächligte der Außenhandelsncbcnstcllc für das Buchgewerbe. Otto Selke. Bekanntmachung. Durch Beschluß der Beiratssitzung der Außeirhandeisneben- stclle vom 23. November werden die Beivilligungsgebühren der Außcnhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe mit Wirkung vom I. Januar 1921 auf 17» vom Fakturenwert herab gesetzt. Leipzig, den 23. Dezember 1W0. Der Reichsbevollmächtigte der Autzenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe. Otto Selke. Bekanntmachung. Frau Dorothea Valentine r in Hamburg hat zur dauernden Erinnerung au ihren verstorbenen Sohn Wolfgang Valentine! eine Stiftung unter dem Namen Wolfgang Valenttner-Stiftung mit einem Kapital von 30 000 errichtet, dessen Zinsen zur Unterstützung kranker, unbemittelter Buchhändler und Buchhandlungsgehilfen, und zwar vorzugs weise solcher, die weniger als 40 Jahre alt und unverheiratet sind, verwendet werden sollen. Indem wir dies hiermit von neuem bekannt machen, weisen wir darauf hin, daß Meldungen zu Unterstützungen aus dieser Stiftung an den Unterzeichneten Vorstand zu richten sind. Berlin, im Dezember 1920, Der Vorstand des Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen. vr, Georg Partei. MaxPaschke. MaxSchotle. ReinholdBorstell. WilhelmLobeck. Graphik und Luxussteuer. Von Jnstizrat vr. Szkolnh, Berlin, Syndikus der Vereinigung der Kunstberleger E. V., Berlin. Der Aufsatz der Firma R. Voigtländcrs Verlag in Nr. 260 d. Bbl. enthält einige juristische Jrrtümer, deren Richtigstel lung geboten ist. Der Verfasser nimmt bei Künstlerstetn- zeich nun gen an, daß die Luxusstener von 157» vom Ver leger zu zahlen sei. Diese Auffassung, die offenbar darauf be ruht, daß durch die Novelle zum Umsatzsteuergesctz vom 18. August 1920 der Absatz 2 Nr. 2 des K 2l gestrichen worden ist, ist unzutreffend. Der Grund für diese Streichung lag darin, daß man für die Künstlersteinzeichnungen die ihnen bisher ge währte vorberechtigte Stellung, die sie der Steuer nur unter warf, wenn es sich um Vorzugsdrucke auf besserem Papier han delte, nicht mehr aufrechterhalten wollte. Di« Folge davon ist aber nicht, daß Künstlersteinzeichnungen nunmehr beim Herstel ler zu versteuern sind, denn die Bestimmung des K 15 II. 2 an, Ende, daß zu Originalwerken der Graphik auch Kllnstlerstein- zeichnungsn gehören, ist nicht geändert worden. Da nun die Originalwerke der Graphik nicht nach A 15, sondern nach K 21, also beim Kleinhändler zu versteuern sind, so muß dies auch für Künstlersteinzeichnungen gelten. Dies ergibt sich nicht nur ans 1S4I
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