Beiträge für das Börsenblatt find an dir Redaction, — 3nse- rate an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Freitag den 6- Juni. —— 1862. Wegen der Pfingstfeiertage erscheint die nächste Nummer am Mittwoch den 11. Juni. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. Der nachstehende Entwurf zu einem Reglement über das Verfahren, das bei Aufstellung von Bildnissen im Börsensaale beobachtet werden soll, ist unter dem Vorsitze des früheren Vorstehers entstanden und wird hiermit in Folge der in letzter Hauptver sammlung geschehenen Anregung zur Kenntniß der Mitglieder gebracht, um ihn der Discussion im Börsenblatte zu unterbreiten. Jena, Augsburg und Leipzig, den 31. Mai 1862. Der Vorstand -cs Dörsenvercins der Deutschen DuchlMdler. Fr. I. Frommann. I. P. Himmer. Carl Fr. Fleischer. Antrag betreffend das Verfahren, das bei Aufstellung von Bi.snisscn im Börsensaale befolgt werden soll. tz. 1. Nur Bilder verstorbener Geschäftsgcnossen dürfen in dem großen Saale der Deutschen Buchhändler-Börse in Leipzig aufgestellt werden. Ueber die Aufstellung entscheidet die Hauptversammlung des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler. ß. 2. Jedes Mitglied des Börsenvcreins hat das Recht, die Aufstellung eines Bildnisses bei dem Vorstand zu beantragen; jedoch darf nur von dem letzteren ein desfallsigcr Antrag bei der Hauptversammlung gestellt werden. Der Vorstand ist befugt, einen bei ihm eingebrachten Antrag ohne Angabe von Gründen zu verwerfen. §. 3. Hat der Vorstand beschlossen, einen Antrag wegen Aufstellung eines Bildnisses bei der Hauptversammlung einzubringen, so ist derselbe auf die Tagesordnung zu stellen. Der Antrag des Vorstandes ist in der Hauptversammlung einfach zu verlesen, ohne daß eine Berathung darüber stattsindcn darf, und sodann durch das Börsenblatt bekannt zu machen. §. 4. Die Beschlußfassung über den Antrag des Vorstandes findet erst in der Hauptversammlung des nächsten Jahres Statt, auf deren Tagesordnung derselbe zu stellen ist. Eine Discussion über denselben ist weder in der Hauptversammlung, noch im Börsenblatt zulässig. §.5. ' Für den Antrag müssen wenigstens zwei Dritthcile der Anwesenden stimmen, um ihn zum Beschluß zu erheben. Bis zur Beschlußfassung durch die Hauptversammlung kann der Vorstand den von ihm gestellten Antrag in jedem Augen blick wieder zurückzichcn. Motive. Es erscheint unzweifelhaft, daß die Hauptversammlung fortan über die Aufstellung von Bildnissen verdienter Geschäfts genossen entscheiden muß. Dabei empfiehlt sich aber, 1> daß diese Ehre, wie bisher, nur Verstorbenen zu Theil werde; 2) daß der Verein sich nicht auf seine Mitglieder beschränke; Neurmndzwanzigker Jahrgang. 166 . äA 73. Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. örskiiblatt für den