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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-03-27
- Erscheinungsdatum
- 27.03.1911
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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3822 Börsenblatt b Dlichn Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. -ß 71. 27. März 1911 forderung für Lieferungsgeschäfte, die er zwischen der Klägerin einerseits und einer Firma L. L B. und der Rheinischen M.. .--Industrie andrerseits vermittelt hatte. Die Firma G. be stritt diesen Gegenanspruch unter Hinweis auf § 88 des Handels gesetzbuchs u. a. mit der Behauptung, daß die betreffenden Ge schäfte nicht zur Ausführung gekommen seien. Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln erklärten durch Zwischenurteil diesen Provisionsanspruch des Beklagten H. für unbegründet. Auf die Revision H.s führte jedoch der 2 Zivilsenat des Reichsgerichts aus: Die Revision greift die Entscheidung des Zwischenurteils in sofern an, als die Provisionsforderung des Beklagten für die nach seiner Behauptung von ihm vermittelten Lieferungsgeschäfte mit der Firma L. L B. und der Rheinischen M . . .-Industrie, Ges. m. b. H., für unbegründet erklärt worden ist. Der Beklagte er hebt insoweit den Anspruch auf Provision für solche Geschäfte, die nicht zur Ausführung gelangt sind, und beruft sich dafür auf § 88 Abs. 2 des H.G.B. Das Oberlandesgericht erwägt in dieser Hinsicht, diese Bestimmung solle verhüten, daß ein Agent, der für den Abschluß eines Geschäfts seine Schuldigkeit getan, »lediglich infolge des Verhaltens des Geschäftsherrn« um den Lohn seiner Tätigkeit gebracht werde; er solle aber doch nur gegen ein schuldhaftes oder doch willkürliches Verhalten des Geschäfts herrn in bezug auf die Behandlung der vermittelten Geschäfte geschützt werden. Ein solches Verhalten der Klägerin sei aber im gegebenen Falle nicht anzunehmen, weil nach der eigenen Be hauptung des Beklagten der Grund der Nichtausführung der fraglichen Bestellungen darin zu finden sei, daß die Klägerin um die in Frage stehende Zeit wegen allzu großer Bestellungen nicht lieferungsfähig gewesen sei. Diese Ausführungen sind in ihrem ersten Teile grundsätzlich nicht zu beanstanden; sie entsprechen mehrfachen Entscheidungen des Reichsgerichts über die vorliegende Frage und werden auch von der Mehrzahl der Kommentare ge billigt. Dagegen ist ihre Anwendung auf den vorliegenden Fall rechtlich verfehlt. Die Annahme zu großer Bestellungen von seiten eines Fabrikanten, die er dann nur zum Teil ausführen kann, ist an sich auf sein eigenes Verhalten zurückzuführen und insoweit von ihm selbst verschuldet. Jedenfalls müßten ganz besondere Umstände vorliegen, wenn im Einzelfalle diese Annahme be seitigt werden könnte. Solche Umstände sind vom Oberlandes gericht nicht festgestellt und, soweit ersichtlich, auch nicht behauptet. Das Urteil des Oberlandesgerichts wurde deshalb auf gehoben. (Vgl. Entsch. d. R.-G. in Zivils. Bd. 74, S. 107 u. f.) (Aktenzeichen: II 649/09.) * Zur Festlegung des Lsterdatums. — Die Zentralstelle der Deutschen Landwirtschaftskammern erklärt in einer Eingabe, daß die überwiegende Mehrzahl der Landwirtschafts kammern der vom Deutschen Handelstage vorgeschlagenen Fest legung des Ostersonntages auf den ersten Sonntag nach dem 4. April zustimme. Bei einer solchen Regelung werde es möglich sein, die mit dem Quartale abschließenden Arbeiten vor dem Feste zu beendigen und auch einen etwaigen Wechsel der Wohnung oder des Personals ungestört durch das Fest zu voll ziehen. Auch würden die Schulentlassenen auf jeden Fall am 1. April ihre Stellung antreten können. (Leipziger Tageblatt.) Der vermutete Ban Dyck auS dem Nachlaß von Joses Kainz. — Aus Berlin wird der Neuen Freien Presse (Wien) berichtet: Das wertvollste Stück aus der von Josef Kainz hinterlassenen Kunstsammlung, das Van Dyck zugeschriebene Bildnis Karls des Ersten von England, wurde in Berlin versteigert und für 16 600 zugeschlagen. * Die Bevölkerung Lsterreich-UngarnS. — Das vorläufige Ergebnis der Volkszählung in Österreich-Ungarn am 31. Dezember 1910 ist für Österreich: 28 667 898 Einwohner für Ungarn: 20 850 700 ^ Insgesamt 49 418 598 Einwohner. Die Bevölkerung hat in den letzten zehn Jahren in Österreich um 9,2 Prozent, in Ungarn um 8,3 Prozent zugenommen. * Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musik- Verleger in Wien. — Die 14. ordentliche Generalversamm lung der Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musik- Verleger in Wien (Registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung) findet am Donnerstag, den 30. März 1911, nachmittags 3 Uhr, im »Johanneshof« in Wien I, Johannesgasse 4, parterre, statt. Tagesordnung: 1. Jahresbericht und Jahresrechnung. 2. Bericht des handelsgerichtlich bestellten Revisors. 3. Kommissionsberichte: а) der Rechnungskommission; d) der Pensionsfondskommission; o) der Nepartierungskommission; б) der Orchesterdirigentenkommission. 4. Festsetzung des Wertes der Präsenzmarken für das Jahr 1910. 5. Genehmigung der Kooptierung beziehungsweise Neuwahl eines Vorstandsmitgliedes aus der Gruppe der Autoren (8 22, Absatz 2, der Statuten). 6. Wahl des Schatzmeisters. 7. Wahl in die Kommissionen. 8. Statutenänderung. 9. Anträge und Anfragen. Sollte die Generalversammlung zur anberaumten Stunde nicht beschlußfähig sein, so wird am selben Tage um 4 Uhr nach mittags mit derselben Tagesordnung eine Generalversammlung abgehalten werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig ist (8 41 der Statuten). Königl. Universitätsdruckerei H. Stürtz Aktiengesell schaft in Würzburg. — Unter Bezugnahme auf die §8 21 ff. der Satzungen geben wir hiermit bekannt, daß Dienstag, den 25. April 1911, vormittags ll^z Uhr, in unseren Geschäftsräumen, Friedhof straße Nr. 1, in Würzburg die 2. ordentliche Generalversamm- lung der Aktionäre unserer Gesellschaft stattfinden wird. Zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am Freitag, den 21. April 1911, abends 6 Uhr, ihre Aktien bei dem Vorstande der Gesellschaft oder der Bayerischen Vereinsbank in München oder der Baye rischen Vereinsbank Filiale Würzburg unter Übergabe eines Unter zeichneten Nummernverzeichnisses angemeldet und sich über den Besitz der angemeldeten Aktien ausgewiesen haben. Tagesordnung: 1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung, sowie des Geschäftsberichts des Vorstands und des Aufsichts rats für das Geschäftsjahr 1910. 2. Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1910. 3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 4. Beschlußfassung über die Gewinnverteilung. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat. Satzungsgemäß scheiden durch das Los die wiederwählbaren Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Bankdirektor Adolf Pöhlmann - München und Herr Fritz Springer-Berlin aus. Würzburg, den 23. März 1911. (gez.) Der Vorstand. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 71 vom 23. März 1911.) Verein Deutscher Zeitungsverleger (Titz: Hannover). — Aus der letzten Vorstandssitzung des Vereins Deutscher Zeitungsverleger wird in der Fachzeitschrift »Der Zeitungs- Verlag« folgendes mitgeteilt: Am 14. und 16. März fand in Berlin unter dem Vorsitz des Herrn vr. Max Jänecke - Hannover eine Sitzung des Vorstandes des Vereins Deutscher Zeitungsverleger statt, in der verschiedene sehr wichtige Fragen erörtert wurden. Einige lungen vorweggenommen, so daß für die Hauptberatungs gegenstände die ganze übrige Verhandlungszeit zur Ver fügung stand. Der Vorsitzende machte zu Beginn der Sitzung Mitteilung von der am vorhergegangenen Sonntag erfolgten
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