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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1887
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Leserkreis bestimmt sind und abgesondert im Prännmerationswege veräußert werden. Für die Beurteilung in Absicht auf die Stempelpflicht ist daher das Programm und die Zeitabschnitte des Erscheinens der Heftansgabe entscheidend, nicht aber der Zeitpunkt des vollendeten Druckes oder die technische Einrichtung. Bestehen dagegen die Hefte aus mehreren selbständigen stcmpelpflichtigen Wochcnnummern, so unterliegt das Heft nach der Anzahl der letzteren der Stcmpelgcbühr. Hiervon wird der löbliche Verein unter Rückschluß der unlerm 7. Juli 1886 vorgelegtcn Zeitschriften in die Kenntniß gesetzt. Wien, am 28. Januar 1887. Semlit.« Papier preise. — Vom »Verein deutscher Papierfabri- kantcn« fand eine Versammlung der norddeutschen Fachgcnossen am 26. Januar d. I. iu Berlin statt. Da die Versammlung hauptsächlich die Besprechung der gedrückten Lage des Papiermarktes zum Zweck hatte, so war sie streng vertraulicher Natur und entziehen sich die Verhandlungen der allgemeinen Kenntnis. Das Hauptergebnis der Versammlung wurde in folgendem Beschluß zusammengefaßt: Die heute in Berlin versammelten deutschen Papierfabri kanten beschließen, den am 9. November und 2. Dezember 1886 gefaßten Beschlüssen der sächsischen und schlesischen Papierfabri kanten, wonach eine Preiserhöhung für ordinär Druck- und ordinär Konzept-, farbige und Tapetenpapiere von 2 bis 3 ^ pro Kilogramm cintrcten soll, beizntretcn und erklären im An schluß an dieselben, sowie an die Beschlüsse der süddeutsche» Papiersabrikanten vom 9. Januar 1887 eine Preiserhöhung für a,) holzfreie Druckpapiere auf 2 bis 3 ^ pro Kilogramm, b) holzfreie Schreib- und Konzeptpapiere auf 3 bis 5 ^ pro Kilogramm, o) Braunholzpapiere auf 2 X Pro Kilogramm als dringend notwendig. Zum russischen Zoll auf Musikalien. — Über den Zoll aus Noten enthält die St. Petersburger Zeitung folgendes Ein gesandt des Musikalienhändlers Herrn Jul.Heinr. Zimmer mann: »Nachdem die Petition der Musikalienhändler an den Finanz minister wegen Aufhebung des Zolls auf Noten keine Berücksichti gung gefunden und der Zoll auf Noten am 1. Januar d. I. nun wirklich eingeführt ist, treten die Folgen desselben oft in einer den Musikalienhändler, besonders aber das Publikum schädigenden Weise zu Tage: Abgesehen davon, daß alles, was Kunst und Wissenschaft an betrifft, eher eine Begünstigung als Beeinträchtigung erfahren müßte, ist dieser Notcnzoll auch nie im stände, dem Fiskus eine irgend nennenswerte Summe zuzuführen. In ganz Europa verkehren Geistesprodukte zollfrei, wie auch bisher in Rußland, und ich glaube, daß Rußland, welches der Musik einen Glinka, Rubinstein, Tschaikowski und viele andere edle Talente geboren hat, mit diesem internationalen Prinzipe nicht hätte brechen sollen. Des wahren Künstlers Heimat ist die ganze Welt, und sowie die Werke eines Beethoven, Mozart, Mendelssohn eine Heimat in Rußland gesunden haben, werden Glinka, Rubinstein, Tschai kowski auch in der ganzen Welt mit Freude und Jubel begrüßt. Rußlands Schoß birgt noch manches Genie und seine Gcistes- jünger haben ebensogut die weite Welt nötig, wie z. B. Gounod nicht auf Frankreich, Verdi nicht auf Italien, Wagner nicht auf Deutschland sich beschränken können. Wozu also der Zoll, der dem Staate nichts einbriugt und nur zu Repressalien führen kann? Nachstehendes Faktum dürfte wohl manchen interessieren. Bei mir wurde ein kleines Musikstück als schnell bestellt, und ich ließ es unter Kreuzband kommen. Der Einkaufspreis ist 40 Kop.; darauf wurden nun außer dem Porto folgende Zollspesen erhoben: Zoll nur 3 Kop. aber für Ausfertigung der Quittung 15 „ Stempelmarkc 60 „ macht zusammen 78 Kop. Spesen auf ein Musikstück, welches nur 40 Kop. kostete.« Will man mal die Sonaten von Beethoven unter Kreuzband kommen lassen, so ist es noch viel, viel schlimmer. Was soll nun ein Musikalienhändler thun? Wird das Publikum solche Rechnungen bezahlen wollen? Entweder werden die Musikfreunde, Kapellmeister, Lehrer und Schulen, wenn sie musikalische Neuigkeiten haben wollen, sich ge dulden müssen und warten, bis der Musikalienhändler dieselben mit einer größeren Sendung zusammen kommen lassen kann oder in den saurcnApsel beißen und den Zoll und die Zollspescn zahlen.« Unbefugte Nachbildung eines Kunstwerks. — Das »Berliner Tageblatt« berichtet: Professor Friedrich August v.Kanl- bach aus München war kürzlich in Berlin vor der dritten Straf kammer des Landgerichts I erschienen, um als Zeuge gegen den Kunsthändler Hermann Karl Wloczyk aus Hamburg aufzutrctcn, welcher der unbefugten Nachbildung eines Werkes der bildenden Künste beschuldigt war. Es handelte sich um eine Nachbildung des bekannten Kaulbach- schen Bildes »Die Lautenschlägerin«, welches zur Zeit iu der Belvederegallcrie in Wien sich befindet. Der Angeklagte hatte im Jahre 1884 Unter den Linden 59a. ei» Filialgeschäft eröffnet, in welchem er eine »Lautcnschlägerin« von Emannel Dclmarco feilhielt, welche nach dem Gutachten des Sachverständigenveccins zweifellos eine Nachbildung des Kanlbachscheu Bildes, wenn auch in unkorrekter Ausführung, war. Der Angeklagte gab an, daß er das fragliche Bild von einem Kunsthändler in Wien als Kommissionsartikel erhalten habe; seines Erachtens könnte er sich nicht strafbar gemacht haben, denn ihm sei es nicht bekannt gewesen, daß das Bild ein Plagiat sei. Professor v. Kanlbach erklärte, daß es ihm um eine Bestrafung des Angeklagten bei Stellung des Strafantrages nicht zu thun gewesen sei, sondern er habe nur den Schutz der Gerichte angerufen im Interesse der Kunst, welche durch derartige Nachahmungen geschädigt würde. Da dem Angeklagten nicht die Kenntnis davon nachgewiesen werden konnte, daß das in Rede stehende Bild eine Nachahmung war, so hielt der Staatsanwalt nur die Anklage wegen Fahr lässigkeit aufrecht, wofür er eine Geldstrafe von 50 ^ beantragte. Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung des Angeklagten, weil das Gesetz eine fahrlässige Handlungsweise im Sinne der Anklage nicht mit Strafe bedroht. Dagegen wurde auf Einziehung des betreffenden Bildes erkannt. Photographie-Ausstellung. — In Florenz wird im Mai d. I. eine Weltausstellung des Photographiefaches eröffnet werden, welche bis zum 30. Juni d. I. dauern wird. Die Aus stellung wird alles umfassen, was durch seine Herstellung oder Be stimmung mit der Photographie zusammenhängt, und wird jeden falls ein höchst interessantes Gesamtbild dieses Kunstzwciges geben. Anmeldungen ans dem europäischen Auslande werden bis zum 15. März an folgende Adresse erwartet: President cks lg, Lominission sxeoutivs paar 1a, Premiers exposition italienne äe LbotoZrgpbis. 33, Via 8. (tallo, bllorsnes.
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