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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1883-01-31
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1883
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- Deutsch
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458 Nichtamtlicher Theil. 25, 31. Januar und Zeitschriften habe, bedarf ich, um meinen Verbindlichkeiten zu genügen, um meine Familie zu ernähren und um die hohen an meine Stcuerkraft gestellten Anforderungen zu erfüllen. Wenn nun durch solche Verfügungen, wie Sie dieselben als höheren Orts an Sie gerichtet mir mittheilen, der mir von Seiten des Ver- lagsbuchhündlerS bewilligte Nutzen in wesentlicher Weise geschmälert werden soll, so wird dadurch nicht allein meine Steuerkraft und die jenige aller Derer, die von mir Brot und Verdienst haben, verringert, nein, die königliche Staatsbehörde begünstigt damit ein Treiben, gegen welches der ganze solide Buchhandel Deutschlands gegenwärtig mit allen Mitteln ankämpft: die Schleuderei! ES sind doch sicherlich die königlichen Staatsbehörden nicht gewillt, ungesunde Auswüchse des deutschen Buchhandels zu fördern — und das System, durch Rabatt-Abzüge den dem Sortimentsbuchhändler zukommenden Nutzen zu schmälern, ist ein ungesundes —; sondern es dürste doch vielmehr zu der Tendenz der königlichen Behörden gehören, die Bestrebungen des soliden Buchhandels zu unterstützen, schon im Interesse der ungeschmälerten Erhaltung der Steuerkraft der Staatsbürger. Euer Hochwohlgeboren wollen diese meine freimüthige Aeußerung richtig würdigen. Es ist weniger ein persönliches Interesse, welches ich vertrete, als das Wohl einer Gesammtheit. Ich werde mir auch erlauben, meine Anschauungen in dieser Angelegenheit Sr. Excellenz dem Herrn Justizminister vorzutragen, und werde mich dabei auf Ihr geehrtes Schreiben vom 17. o. beziehen müssen rc. Aachen, 25. Januar 1883. M. Jacobi. Das moderne Antiquariat und einen Gesammtkatalog von Preisherabsetzungen brtr. Es ist unleugbar, daß das moderne Antiquariat mit seinen im Preise ermäßigten tadellosen Werken in den letzten Jahren sich eine hervorragende Stellung im Buchhandel erobert hat. Nicht nur viele Verleger empfinden die Nothwendigkeit und Wohlthat des selben, sondern auch die Sortimenter haben zur Genüge erfahren, daß ihnen aus der Verwendung für im Preise herabgesetzte Werke ein ganz bedeutender Nutzen erwächst. So manches Werk lagert beim Verleger, welches, als es er schien, keinen Absatz finden konnte. Die Gründe hierfür sind so verschiedener Art, daß es unmöglich wäre, sie hier nacheinander aufzuzählen. Kann sich der Verleger nun verstehen, den ganzen Rest der Auflage eines solchen Werkes preisentsprechend an den modernen Antiquar zu verkaufen, so thut er wohl daran; denn durch langes Lagern der durchaus sich nicht rentirenden Werke werden diese für den Verkauf von Jahr zu Jahr werthloser; ob gleich sie für den Verleger durch Lager- und Capitalzins immer theurer werden. Für den Verleger ist es das Beste, den Verkauf im Ganzen so schnell als möglich zu versuchen, sobald er empfunden, daß das Werk doch nur theure Maculatur zu werden verspricht; denn, wenn hiermit überhaupt noch etwas anzufangen ist, so kann es nur der moderne Antiquar. Für den Verleger ist es schwer, selbst eine Preisherabsetzung vorzunehmcn, da er seine Kräfte auf neuere Unternehmungen zu richten hat. Daß nun ferner das moderne Antiquariat eine Schädigung für das Sortiment sei, ist eine sehr irrige Ansicht. Ich behaupte vielmehr, daß gerade das moderne Antiquariat dazu beiträgt, den Sortimentshandel zu fördern, ihm Vortheile zuzuführen, wie es die Verleger nicht vermögen. Wer die Preisherabsetzungsanzeigen im Sortiment mit Interesse verfolgt hat, wird zugeben müssen, daß die Rabattverhältnisse ganz außergewöhnlich günstige sind; hierzu kommt ferner der wesentliche Vortheil, daß das Publicum von herabgesetzten Werken keinen Rabatt beansprucht; es arbeitet mit hin der Sortimenter nach Abzug der unvermeidlichen Spesen mit einem nahezu unverkürzten hohen Rabatt. Ich glaube, daß der Sortimentshandel, welcher sich für Werke verwendete, die im Preise herabgesetzt sind, sich von der Reellität des Geschäftes immer mehr überzeugt hat, und daß jeder „Schwindel", wie mancher Unerfahrene sich leichthin äußert, dabei ausgeschlossen ist. Unvollständige Exemplare kommen durch Broschiren oder beim Einbinden auch bei ganz neuen Werken vor; wie aber hier Defecte nachgeliesert werden müssen, so wird auch bei defecten herabgesetzten Werken stets der Umtausch oder Nachlieferung des Fehlenden unbeanstandet erfolgen. Wer sich im Sortiment vom Vorstehenden überzeugt hat und sich fernerhin davon noch überzeugen wird, würde sich gewiß noch in viel umfangreicherer Weise für herabgesetzte Bücher verwenden, wenn ihm ein Mittel in die Hand gegeben würde, welches ihm den ganzen Umfang der im Preise herabgesetzten Werke vor Augen führt. Es genügen ihre Anzeigen in den Fachblättern nicht; ebenso wenig wie die hie und da erscheinenden kleineren Kataloge, z. B. der Commissions - Buchhandlung, Glogau L Sohn, Langewiesche, Licht L Meyer, Nicolaischen Buchhandlung, Zander rc., sondern es ist vielmehr nothwendig, die so zerstreuten Preisherabsetzungen in einen Gesammtkatalog zusammenzustellen. Dieser müßte enthalten den genauen Titel des betreffenden Werkes, seinen früheren und herabgesetzten Ordinärpreis (letzterer, wenn er vorgeschrieben ist), den Nettobaarpreis, die Freiexemplare und die Bezugsquelle. Damit solch ein Katalog stets brauchbar bleibt, müßte natürlich eine regelmäßige Ergänzung stattfinden. Um ihn ins Leben rufen zu können, müßten alle Hand lungen, welche im Preise herabgesetzte Werke in Partien oder in Resten besitzen, dieselben im Katalog anführen, damit der Sorti menter bei der geringsten Bestellung sich ohne Zeitverlust orientiren kann, ob das Werk vielleicht billiger, und wo es zu haben ist. Mit etwas Unvollständigem wäre Niemand gedient. Der Insertions- Preis der für den Katalog bestimmten Werke muß auf ein Mini mum beschränkt werden, um Jedem die Möglichkeit, seine Artikel zur Aufnahme gelangen zu lassen, zu verschaffen. Die hieraus den Betheiligten erwachsenden Vortheile dürften ganz bedeutende sein; Niemand sollte daher die sich etwa bietende Gelegenheit, alle seine Artikel in geordneter Weise zusammengestellt zu wissen, unbenutzt vorübergehen lassen. Ebenfalls müßte der Preis des gesammten Kataloges sowie der Nachträge dem Buchhandel so billig als nur möglich, geliefert werden. Die geringen Ausgaben hierfür decken sich häufig schon bei einem einzigen Aufträge, da die meisten Artikel mit 33^—50H, und sogar noch mehr rabattirt sind. Ich verhehle mir die Schwierigkeit eines solchen Unternehmens gar nicht; es kann nur durch ein einheitliches Vorgehen zu Stande kommen; trotzdem möchte ich die Angelegenheit hier zur Sprache gebracht haben, um weitere Stimmen aus dem Buchhandel darüber zu vernehmen. s. t. Petition des Allgemeinen Deutschen Buchhandlunas-Gehilfenverbandes zu dem Entwurf eines Gesetzes über Krankenversicherung. An den hohen Reichstag des Deutschen Reiches in Berlin. Einem hohen Reichstag erlaubt sich der ergebenst Unter zeichnete Vorstand des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs- Gehilfenverbandes eine Petition, das Krankenversicherungsgesetz be treffend zu überreichen. Voraus senden wir einige kurze Notizen über unfern Verein. Der Allgemeine Deutsche Buchhandlungs-Gehilfenverband wurde am 13. October 1872 auf Grund beiliegender Statuten ins Leben gerufen, erhielt durch Rescript des hiesigen königl. Gerichtsamts im Bezirksgericht auf Grund des Genossenschafts gesetzes unterm 1. Mai 1673 die Rechte einer juristischen Person und erstreckt seine Wirksamkeit über das ganze Deutsche Reich. Der Zweck des Verbandes ist die allseitige Vertretung der
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