Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.08.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-08-29
- Erscheinungsdatum
- 29.08.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18870829
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188708296
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18870829
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1887
- Monat1887-08
- Tag1887-08-29
- Monat1887-08
- Jahr1887
-
4237
-
4238
-
4239
-
4240
-
4241
-
4242
-
4243
-
4244
-
4245
-
4246
-
4247
-
4248
-
4249
-
4250
-
4251
-
4252
-
4253
-
4254
-
4255
-
4256
-
4257
-
4258
-
4259
-
4260
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4240 Nichtamtlicher Teil. des Börscnvereins erst dann erreicht werde, wenn möglichst alle Bernfsgenossen Mitglieder des Börsenvereins sein würden. Nun kam eine Reihe von Vorschlägen. Man wollte, um auf die Mitgliedschaft keinen Zwang auszuübcn, den Verbandsvorstand oder die Delegiertenversammlung als Organ betrachtet wissen. Aber auch das mußte fallen; ebenso ein weiterer Vorschlag, daß man zwischen ordentlichen Mitgliedern der Ortsvereine, die Mit glieder des Börscnvereins sind, und außerordentlichen unterscheiden solle, daß aber eine Bestimmung getroffen werde, nach welcher nur den ersteren mit vollem Buchhändlerrabatt geliefert würde. Erst als bei der dritten Beratung dieser wichtigen Frage von dem Vorsitzen den die Frage gestellt wurde, ob wohl bei einem niedrigen Eintritts gelds und einem mäßigen Jahresbeitrag der Eintritt sämtlicher Mit glieder der Orts- und Kreisvereine zu erwarten sei, als dann für diesen Eintritt in den Börsenverein eine Übergangsbestimmung vor geschlagen wurde und man, angeregt durch die in der zweiten Lesung noch einmal zur Verhandlung gekommenen Rechte der Mitglieder auf Benutzung der Anstalten und Einrichtungen des Vereins darauf kam, den von dem Herrn Vorsteher gemachten Vorschlag über die Benützung der Vereinsanstalten Zusatz zu tz 4. Ziffer 8 dahingehend zu präcisieren, daß das Börsenblatt re. mit Genehmigung des Vor standes ausnahmsweise von Nichtvereinsmitgliedern bezogen werden könne, fielen die Bedenken, und die Bestimmung, daß alle Mitglieder der Orts- und Kreisvereine Mitglieder des Börsen vereins sein müssen, wurde angenommen. Eine ebenso ausgedehnte Beratung rief die Stimmvertretung hervor. Der Herr Vorsteher hatte in seinen Vorschlägen den K 19 Absatz 3 schon dahin geändert, daß Mitglieder eines von dem Börsenvereins-Vorstande anerkannten Vereins ihre Stimmen auf Mitglieder des betreffenden Vereins übertragen können. Mit dieser Fassung war einer der gewichtigsten Vorwürfe gegen die Stimm vertretung gefallen. Denn damit war der Übertragung der Stimm vertretung solcher Mitglieder, deren Anschauung man gar nicht kannte, ein Riegel vorgeschoben. Auch war damit dem Übergewicht der Leipziger, die neben den Vorteil der Ansässigkeit am Orte der ordentlichen Hauptversammlung auch noch die Möglichkeit hatten, auswärtige Mitglieder zu vertreten, ein Gegengewicht geschaffen. Die zu diesem Anträge eingegangenen Anträge waren zahlreich. Ein Mitglied wollte die Stimmvertretung beschränkt wissen auf die Wahlen, ein anderes wollte die Stimmvertretnng nicht bei Beschwerden über den Vorstand, bei Ausschließung eines Mitglieds, andere Mitglieder des Ausschusses hatten beantragt, die Stimm vertretung auch auf die Beschlußfassung über Änderung des Statuts auszudehnen, und ebenso wurde die Beschränkung der Stimm vertretnng auf die Mitglieder eines Orts - oder Kreisvereins bekämpft Nachdem eine Einigung über das Stimmvertretungsrecht erzielt war entsprechend dem Vorschläge des Herrn Vorstehers, kam die Zahl der Vertretungen zur Sprache. Ein Mitglied hatte den Antrag gestellt, dieselbe auf 25 zu erhöhen, ein anderes auf 20. Schließlich blieb man aber bei der seither gütigen Zahl in dem Be wußtsein, daß mit dieser Vertretung und zwar innerhalb eines Vereins einerseits das Übergewicht der ortsansässigen Mitglieder des Börsenvereins ausgeschlossen sei, andererseits aber auch ange nommen werden dürfe, daß die Stimmausübenden das Vertrauen der Vollmachtgeber besitzen und in der Lage sind, selbständig und ohne gebundene Marschroute zu den Veränderungen, welche die auf die Tagesordnung gesetzten Anträge in der Regel in der Hauptversammlung erfahren, Stellung zu nehmen. Da ich dem in Kürze folgenden größeren Bericht über die Sitzungen des Außerordentlichen Ausschusses nicht vorgreifen will, so beschränke ich mich auf die mir als Hauptpunkte erscheinenden Paragraphen der neuen Satzungen. Aber hervorgehoben muß auch hier werden, daß unsere neue Verfassung als ein ganz bedeutender Fortschritt in der Entwicklung des Börsenvereins anzusehen ist, daß vor allem die alles zersetzende Schleuderei nun direkt bekämpft werden wird; andererseits aber .k 199, 29. August 1887. auch dem Verlag die zu seiner Entwicklung notwendige Aktions- freihcit gewahrt blieb; wie sich das Statut überhaupt dadurch aus- zcichnet, daß es von dem Bestreben diktiert ist, nicht einseitig die Interessen einer Berufsgruppe zum Ausdruck zu bringen. Wer sich voll und ganz bewußt ist, welche Stadien das Ringen nach einer Besserung unserer Verhältnisse durchlaufen hat, wer sich der Widerstände erinnert, welche sich dem Streben, die Pflichten und Rechte der Mitglieder des Börsenvereins zu präcisieren und in eine geeignetere Wechselbeziehung zu bringen, entgegen stellten, der wird die Vorlage mit Genngthnnng begrüßen. Zur Änderung dcS BörsenvcrriiisstatutS. Der Krcisverein Rheinisch-Westfälischer Buchhändler ver sandte in der vergangenen Woche folgendes Rundschreiben: Geehrte Herren Kollegen! Sie wollen es nicht als eine Anmaßlichkeit anslegen, wenn wir uns gestatten, Ihnen nachstehend Mitteilung von dem Ergebnis unserer Durchberatung der neuen Satzungsvorlage zu machen und Ihnen die wenigen Punkte zu bezeichnen, die uns einer Abänderung bedürftig erscheinen. Wir hoffen aber, daß Sie uns dieses um so eher zu gute halten und unseren Beweggrund verstehen werden, wenn wir gleich von vornherein betonen, daß wir die größte Gefahr für das Zustandekommen unserer neuen Verfassung darin erblicken, daß Abänderungswünsche aus dem Kreise der Kollegen allzu zahlreich auftreten und dadurch die Verhandlungen in Frankfurt zersplittert und verschleppt werden möchten. Dem vorzubeugen scheint uns eine einheitliche, straffe Taktik dringend notwendig, mit anderen Worten: die Bildung einer auf ein gemeinsames, knappes Programm geeinigten starken Partei, welche in Frankfurt für die in demselben ausgesprochenen Grund sätze geschlossen und ohne Abschweifung eintritt, dadurch den Ver handlungen eine zielbewußte Form giebt und die Annahme der neuen Satzungen am 25. September verbürgt. Das Interesse an der für uns alle so überaus wichtigen Sache giebt uns den Mut, Ihnen unser Programm vorzulegen und es Ihrer Erwägung anheimzugcben, ob Sie sich mit dem von Ihnen vertretenen Vereine demselben anschließen können. Zunächst bekennen wir rückhaltslos, daß wir die Satzungen, so wie sie der Revisions-Ausschuß ausgearbeitet hat und der Börsenvereinsvorstand zur Annahme empfiehlt, für einen ganz be deutenden Fortschritt halten, daß in demselben dem Börsenvereine ausreichende Machtmittel gegeben sind, um das Hauptübel unseres Standes, die Schleuderei, ein für allemal zu beseitigen. Geflissentlich versagen wir es uns, auf manche mögliche Ver besserungen zweiter Ordnung einzugehen — wir beschränken uns auf zwei Punkte von prinzipieller Bedeutung, welche uns teils in der Form ungenügend erscheinen, teils sachlich hinter unseren be rechtigten Wünschen Zurückbleiben. Wir werden folgende Fassung des tz 3 beantragen: Pflichten der Mitglieder. Jedes Mitglied hat folgende Pflichten: Absatz 1—4 wie die Vorlage. Abs. 5: Bei Verkäufen an das Publikum innerhalb Deutsch lands, Österreichs und der Schweiz und aller ausländischen Gebiete, in welchen vom Vorstande des Börsenvereins anerkannte Orts- und Kreisvereine bestehen, die von den Verlegern festgesetzten Laden preise einzuhalten unter folgenden Einschränkungen: u. Der Hauptversammlung steht es zu, für den Verkauf inner halb der obengenannten Gebiete allgemein gütige Regeln aufzustellen, sowie auch einzelnen Orts- und Kreisvercinen auf deren Antrag zu gestatten, für ihr eigenes Gebiet aus bestimmte Zeit besondere Verkaufsbestimmungen anzuwenden.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht