Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.08.1887
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- 1887-08-29
- Erscheinungsdatum
- 29.08.1887
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- Deutsch
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4241 HS 199, 29. August 1887. Nichtamtlicher Teil. K. Bei Verkäufen nach solchen ausländischen Gebieten, in denen keine vom Börsenvereins - Vorstände anerkannten buch händlerischen Vereine bestehen, sind die Verkaufsnormen freigegeben. o. Verlegern ist es in Ausnahmefällen gestattet, größere Partieen eines Werkes ihres Verlages auch in Vereins bezirken an Behörden, Institute, Gesellschaften und dcrgl. zu besonders ermäßigten Preisen entweder selbst oder durch Vermittelung einer Sortimentsbnchhandlung zu liefern. Abs. 6: Gegen den Willen n s. w. (wie die Vorlage). Der Abschnitt 5 dieses Paragraphen wie er in dem Entwurf der Kommission vorliegt, erregt die schwersten Bedenken namentlich durch die Preisgebung des Höchstrabattes, an dessen Stelle wieder die Rabattnormen der einzelnen Orts- und Kreisvcreine treten sollen. Nichts beweist schlagender die Verkehrtheit dieser Bestimmung, als der von der Kommission allerdings ganz folgerichtig gezogene Schluß, daß diese Normen nun auch gegen die auswärtige Kon kurrenz geschützt werden müssen. Die praktische Durchführbarkeit dieses Schutzes erscheint unmöglich, wenn die zahlreichen Ab weichungen berücksichtigt werden sollen, die unzweifelhaft sehr bald hervortreten werden. Die schlimmsten Unzuträglichkeiten würden sich entwickeln. Um nur ein Beispiel anzuführen: man denke nur an den Verkehr mit Behörden, die im Geltungsbereich verschiedener Rabattnormen ihre Anschaffungen zu bewirken haben würden, dabei aber der Kontrole einer Centralbehörde (Oberrechnungskammer, Ministerium) unterliegen. Eine solche Bestimmung müssen wir geradezu als einen Rück schritt betrachten, der um so beklagenswerter erscheint, je frischer noch das Andenken ist an die heftigen Kämpfe, unter denen die einheitliche Gestaltung der Verkaufs-Bestimmungen errungen wurde Diese muß unter allen Umständen gewahrt bleiben. Dann sind wir gewiß alle gern bereit, denjenigen Ver einen, die unter dem bisherigen Statut der Allgemeinheit sich an- zuschließcn nicht in der Lage waren, durch Bewilligung von Über- gaugssristen die gänzliche Abschaffung des Rabattes zu erleichtern. Wir verlangen aber, daß diese Frist zeitlich abgegreuzt werde und daß der Hauptversammlung allein das Recht zustehe, die Frist zu bewilligen und wieder aufzuheben; daß ferner die Hauptversamm lung allein Regeln für den Verkauf geben, Ausnahmen von der absoluten Ladenpreiseinhaltung feststellen — z. B. einen mäßigen Barskonto von 3—5°/o erlauben — kurz allen auftauchenden praktischen Bedürfnissen Rechnung tragen könne, ohne dazu einer Änderung der Satzungen zu bedürfen. Unser Vorschlag n. will besonders den Wünschen von Berlin und Leipzig entgegenkommen, diesen die Annahme der Satzungen erleichtern und irgend welcher Spaltung unter allen Umständen Vorbeugen. Die angeführten Ausführungs - und Ausnahme bestimmungen müßten schon der nächsten Kantateversammlung vor gelegt, von ihr beraten und angenommen werden, damit sie gleich zeitig mit den neuen Satzungen zur Ostermesse in Kraft treten können. Die Ergänzung b. entspricht einem billigen Wunsche aller ins Ausland exportierenden Handlungen, die häufig mit einer unkontro- lierbaren Konkurrenz zu rechnen haben. Ergänzung e. endlich ist der Ausdruck des Verlangens des gesamten Verlagshandels, wie er bei den Beratungen des Revisions- Ausschusses so zweifellos zum Ausdruck kam, daß dessen Annahme wohl wird erfolgen müssen Die zweite Änderung, die wir beantragen: Z 17 drittletzte Zeile statt »kann mehr als 6 Abwesende re.« zu sagen »kann mehr als Abwesende rc.« bedarf keiner besonderen Begründung. Da das Stimmvertretungs recht, wie billig, auf die Mitglieder eines und desselben Vereins beschränkt und dadurch gegen früher verkürzt wird, so ist es nicht mehr als billig, daß die Stimmvertretungszahl erhöht werde, und glauben wir sehr bescheiden zu sein, wenn wir diese Ziffer auf nur 9 Stimmen erhöht wissen wollen. Für alle von Leipzig entfernt wohnenden Vereine würde die Stimmvertrctung zu Kantate ohne Erhöhung der Zahl nahezu illusorisch. Allen übrigen Anträgen der Kommission würden wir Bedenken Wohl kaum entgegenstellen können. Wir bitten Sie, geehrte Herren Kollegen, unsere Vorschläge Prüfen und uns demnächst mitteilcu zu wollen, ob Sie, besonders in Erwägung der praktischen und taktischen Gründe, in der Lage sind, in Frankfurt unserem Programm sich auzuschließcn. Dasselbe wird, o viel wir annehmen zu dürfen glauben, weder den Intentionen des Rcvisivnsausschusses, noch des Börsenvcreinsvvrstandcs wider sprechen. Einer baldigen Äußerung an die Adresse des mitunterzeich neten M. Jacobi-Aachen gern entgegensetzend, begrüßen wir Sie mit kollegialer Hochachtung Der Vorstand des Kreisvereins Rheinisch-Westfälischer Buchhändler. Im Aufträge: M. Jacobi. B. Hartmann. Emil Strauß. Vermischtes. Der russisch-französische Litterarvertrag. — In Ange legenheiten der russisch-französiscben Littcrarkouvention, welche, wie be kannt, am 1. Juli d. I. abgetausen ist, schreibt der »St. Petersburger Herold« unterm 12. August (31. Juli): Der Herr Minister des Äußeren, Staatssekretär von Gicrs hat, wie der Petersburger Korrespondent des »Temps« meldet, dem französischen Botschafter Herrn de Labonlaye die Mitteilung zu gehen lassen, daß die russische Regierung sich nicht mit einer Erneue rung der 1861 mit Frankreich abgeschlossenen Konvention sür litte- rarische und Kunstwerke einverstanden erklären kann, jedoch gern bereit ist, in Unterhandlung zu treten über eventuellen Abschluß einer Konvention ans neuen Grundlagen. Vor läufig beabsichtigt die russische Regierung einen Gesetzentwurf aus arbeiten zu lassen, welcher die Bedingungen für die Herausgabe von literarischen und Kunsterzeugnissen, sowie die Verantwortlichkeit sür Verletzung der Rechte literarischen und Kunsteigentums genau fest stellt.« Von bestunterrichteter Seite erhält Einsender dieses gleichzeitig aus Paris die Bestätigung, daß der Abschluß einer neuen russisch-fran zösischen Litterarkonventio» in sehr naher Zeit zu erwarten ist Riga. ?. dl. Weltausstellung in Melbourne. — Die Handelskammer in Leipzig veröffentlicht folgende Aufforderung, die Weltausstellung zu Melbourne im Jahre 1888 betreffend: Nachdem die Anmeldesrist bis zum 31. Oktober d. I. verlängert worden ist, wiederholen wir unsere an die Industriellen des dies seitigen Bezirks — insbesondere an die bereits aus den letzten Aus stellungen in Sydney »nd Melbourne vertreten gewesenen Firmen — gerichtete Aufforderung zu möglichst zahlreicher Beschickung der nächstjährigen Melbourner Weltausstellung im Interesse unserer Pro duktion und unseres Exporthandels, und um nicht der seit den Jahren 1879 und 1881 in Australien errungen»» Erfolge wieder verlustig zu gehen. Deutsche Übersetzungen des offiziellen Programms und der An- meldnngssormulare, sowie einige andere auf die Angelegenheit be zügliche Schriftstücke liegen auf unserer Kanzlei (Neue Börse, Treppe H, I. Stock) zur Einsicht aus. Leipzig, den 22. August 1887. Die Handelskammer. Or. Wachsmuth, Vors. I. V.: Bleyl, Börsensekretär. ^ Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegenheitsschristen, Kata loge rc. für die Hand- und Hausbibliothck des Buchhändlers. Dia LntrviolrelunA des LuotrAsrverbes in 1-oipüiA. Von Or. Osoar von Laos. VortraA ^schalten in der 28. ÜauptvorsaininIunA des Voroins llsutsoüor lu^aniouro 7,u IwftnnF. (Londsraddrucü nun dein Dxxort-dournal kür Luokrüandel' und LuoÜAörvsrve.) 4°. 17 8. Vom Postwesen. (Schreibmaschine.) — Die von uns s.kZ. mit- geleilte Verfügung des Reichspostamts,' daß die auf der Schreib maschine angefertigten Schriftstücke von der Beförderung zu dem für Drucksachen festgesetzten ermäßigten Porto ausgeschlossen seien, hat eine dankbar zu begrüßende Milderung erfahren. Die Behörde hatte näm-
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