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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1885
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- Band
- 1885-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1885
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- Deutsch
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^ 129, 8. Hutti. Nichtamtlicher Teil. 2703 Buchhandels in den ersten Jahrhunderten nach Erfindung der Buchdruckerkunst teils aus Mangel, teils aus Überfluß au Quellen zu kämpfen hatte. Der erste Hauptartikel reproduciert unter Redaktion und einleitenden Worten von Heinrich Pallmann: »Ein Meß register Sigmund Feyerabends aus dem Jahre 1565«. Der dem Originaltitel beigefügte Zusatz: „Das mus Ich meinen mitverwanten als Jorg Rab vnnd Weigandt Hanen Erben ver rechnen" beweist, daß es sich um Verlagswerke handelte, welche Feyerabend in Gemeinschaft mit den Genannten vertrieb. Das Original des hier abgedruckten Handlungsbuches ging aus dem Besitze von Heinrich Klemm in Dresden in den des Börsen vereins über und ist als das älteste derartige aus der Blüte zeit des Frankfurter Buchhandels erhaltene Schriftstück von Wichtigkeit, wenn auch nicht von gleicher Bedeutung wie das 1873 publizierte sogenannte »Hardersche Meß-Memorial« von 1569. Es bietet aber auch das vorliegende, sowohl in dem Abdruck des Originals, als in den beigefügten Tabellen gar manches interessante. Von den nach Vornamen geordneten 107 Firmen, welche als Käufer ausgeführt, existiert zwar anscheinend nicht eine einzige mehr; man begegnet aber gleichwohl einzelnen Namen, welche noch der Nimbus einstigen Ruhmes umschwebt, z. B. Samuel Apiarius in Bern (Bd. VIII. des Archivs widmet demselben einen Artikel als ältestem Buchdrucker Solothurns. Sein Vater Matthias Apiarius (Bienenvater) war der erste Buchdrucker Berns), Johann Beller, bekannter Wohl unter dem französischen Namen Jean Ballöre in Antwerpen, Thomas Guarinus in Basel, Simon Hüter (auch Hütter) in Frankfurt a. M., als zeit weiliger Associö Feyerabends bekannt und hier der zweitbedeutendste seiner Kunden, Georg Rab in Frankfurt a. M, (Wilhelm Romonds Witwe dürfte vielleicht eine Ascendentin Joh. Romans, eines Nachfolgers von Jos. Athias in Amsterdam sein), Wil helm Silvius in Antwerpen, Ernst Vögelin in Leipzig (u. a. durch Klassikerausgaben berühmt), Andreas Wechel in Paris, welchen die Folgen der Bartholomäusnacht 1572 aus Paris nach Frankfurt a. M. vertrieben, (bei der wiederholten Nam haftmachung dieses Andreas Wechel ist die in einer Anmerkung gegebene Berichtigung, daß dieser „Christian Wechel nicht zu verwechseln sei mit seinem von Paris nach Frankfurt entflohenen Sohn Andreas Wechel" unverständlich) und Wohl noch andere mehr. Der Verkauf erstreckte sich auf 27 süddeutsche, 38 nord deutsche und 5 ausländische Städte und betrug in Summa 2627 Gulden, 12 Batzen, 3 Krzr., und zwar gelangten 23 Ver lagsartikel in 2650 Exemplaren zum Verkauf. Unter diesen sind hervorzuheben verschiedene Bibelausgaben, Luthers Hauspostille, Ovidausgaben im Original und in Übersetzungen, Liollaräns, Opera, Virgilius u. s. w. Der bedeutendste Abnehmer ist Georg Willer in Augsburg mit einem Betrage von circa 336 Mark. — Nur 39 Firmen finden sich auch in dem Rechnungsbuch der Frobcn und Episcopius. Der umfangreichste, mit zwei Nachträgen und 116 An merkungen 132 Seiten umfassende Artikel behandelt, auf ein gehenden und langwierigen Quellenstudien beruhend, die »kurf. sächsische Bücher-Kommissiou zu Leipzig«, durch welchen vr. Albrecht Kirchhofs seinen bisherigen unschätzbaren Verdiensten um die Geschichte des Buchhandels ein neues hinzugesügt hat. In noch präciserer Gestalt als die bereits im vierten Bande von vr. Kirchhofs nach leider sehr lückenhaften Quellen behandelte »kais. Bücher-Kommission zu Frankfurt a. M.« wird hier in ein gehendster Weise das Entstehen und Wirken der sächsischen Bücher- Kommission in allen ihren Phasen und Erlassen geschildert und zwar fürs erste nur biszum Abschluß ihrer Organisation. Es wird zunächst als eine durch nichts bewiesene Annahme hingestellt, wenn man bisher den 7. Nov. 1687 als Begründungstermin der Bücher-Kommission angenommen, während sie in Wahrheit weit früher bestand und auch diese Bezeichnung wohl schon früher vorgekommen ist. Sodann werden die Censurverhältnisse Leipzigs, wie überhaupt die dortigen Verhältnisse zwischen Obrigkeit einer seits, Buchdruckern und Buchhändlern anderseits von ihren ersten Anfängen und nach den teilweise schon ihres ergötzlichen alten Stils wegen, (wie schon die im achten Baude des Archivs mitgetheilten »Lesefrüchte« beweisen), interessanten Aktenstücke in der scharfblickenden nud minutiösen Weise des Herausgebers näher dargelegt. Der erste die Leipziger Buchdrucker im allgemeinen betreffende Erlaß mit der Weisung „nichts Newes drucken noch ausgehen zu lassen, sie Habens dann zuuorn dem Rathe augetzciget", datiert vom 10. Mai 1539. In ähnlicher Weise kehren, hier mehr oder minder ausführlich mitgetheilt, beleuchtet und erläutert, Censuredikte und Mandate (solche namentlich von den sächsischen Kurfürsten an den Rat in Leipzig ausgehend), wenn nicht von Jahr zu Jahr, durchschnittlich doch mindestens von Jahrzehnt zu Jahrzehnt und öfter wieder. Man kann mit Wahrscheinlichkeit annehmen, daß bereits 1569, also in demselben Jahre als die kaiserliche Bücher-Kommission in Frankfurt a. M., Rat und Universität gemeinschaftlich die Preßverhält- nisse zu regeln bemüht waren, damit in kavto auch die kur fürstlich sächsische Bücher-Kommission begründet wurde. Es ist ein keineswegs erbauliches Kapitel in der Geschichte des Buchhandels, welches uns die fortwährenden Anfeindungen, Bedrückungen, rigorosen Zurechtweisungen und Grobheiten, wie solchen Buchdrucker und Buchhändler von seiten der Obrigkeit ausgesetzt waren, uns vor Augen führt. Staatlich ernannt wurden die Mitglieder der Bücher-Kom mission zuerst 1630, zunächst für Nachdrucksangelegenheiteu, d. h. zur Abstellung des Nachdrucks in bestimmten Fällen, also immer hin zu wirklich verdienstlichen Zwecken. Im übrigen sind es bald Mahnungen, resp. Befehle, nichts Staatsgefährliches, keine »Blasphemien« rc. zu drucken, bald die Einschärfung zur Lieferung von Pflichtexemplaren, Regelung der Druckertaxe, Junungs-, dann wieder speziell Censurangelegenheiten, Bücherprivilegien u. s. w., welche der Bücher-Kommission Beschäftigung geben. Das letzte hier mitgetheilte Aktenstück stammt aus dem Jahre 1699 und betrifft wieder Nachdrucksangelegenheiten. Dem dritten größeren Artikel des vorliegenden Bandes »Mittheilungen zur inneru Geschichte des deutschen Buchhandels von 1811—48. Von F. Herm. Meyer. II. Ge schäftliche Zustände und Einrichtungen« gingen einerseits desselben Verfassers (im achten Bande des Archivs enthaltene) ausführliche Schilderung der Vereinsbildung und Bereinsthätig- keit in demselben Zeitraum, anderseits Eduard Bergers (im zweiten Bande enthaltene) den obigen Gegenstand behandelnde Mittheilungen voraus. Aus letzterem Grunde ist dieser zweite Abschnitt nur etwa halb so umfangreich als der erste, da un nötige Wiederholungen vermieden wurden. Auch aus das Börsen blatt wird vereinzelt verwiesen. — Wir werden hier zunächst niit der Geschichte einzelner Buchhandlungen, wenigstens mit den Schwierigkeiten, welche ihnen bei der Etablierung sich in den Weg stellten, bekannt gemacht. Sind auch anscheinend die Zeiten der Mißgunst in den Kreisen des Buchhandels leider noch immer nicht ganz überwunden, — wie man wohl erwarten dürfte, — so treten Beispiele, wie sie hier mitgetheilt werden, doch glück licherweise nicht mehr in so naiver Rücksichtslosigkeit hervor.
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