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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1883-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1883
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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^ 198, 27 August. Nichtamtlicher Theil. 3689 dieser Hr, Götsch würde, wenn er sich heutzutage nach Leipzig wendete, einen Commissionär finden, der es nicht verschmähen würde, ihn mit empfehlenden Worten in den „Kreis derCollegen" einzuführen; dieser Hr. Götsch könnte, wenn er wollte, heutzutage stolz als Buch händler im Schulischen Adreßbuch figuriren — gleich hinter Göschen's Verlag, — und dieser Hr. Götsch könnte heutzutage, es kostete ihm nur ein Schreiben und etwas Baargeld, dem Kreise jener jungen Firmen angehören, durch welche gewisse Commissionäre dem Buchhandel neue ungeahnte Absatzquellen eröffnen und den Wissenschaften einen ebenso ungeahnten Aufschwung verschaffen wollen. — Gott besser's! Hinstorff'sche Hofbuchhandlung, Verlagsconto in Wismar. Erwiderung. Die herzige Gewohnheit im Buchhandel, selbst die kleinsten Leiden und Beschwerden an die Börsenblatt-Oeffentlichkeit zu bringen, mit allerlei rührenden Zuthaten auszustatten und das Beileid der Gesammtheit dafür zu erbitten, hat die Schreiberin des Obigen veranlaßt, einen an sich einfachen Vorgang zu einem unver kennbaren Symptom der nahenden Zerrüttung des Buchhandels aufzubauschen. Jene kritisirte Notiz ist die Folge des Fehlers, die Normalpreise des Lippe'schen Kalenders in mein Verzeichniß aus genommen zu haben, ohne daß Beauftragter die abweichenden Bedingungen der Firma Hinstorff in Wismar beachtet hatte. Da die Versuche, einen angemessenen Rabatt zu erzielen, resultatlos blieben, mußte ich meinen Committenten nothwendigerweise eine Aufklärung geben, d. h. denjenigen, welche für zweckmäßig hielten, ihren Bedarf durch mich zu beziehen. Im Sinne dieser erhöhten Interessenvertretung halte ich mich für durchaus befugt, die Absonderlichkeiten einzelner Verleger zur Kenntniß meiner Clienten zu bringen, damit dieselben über die größere oder geringere Handelsfähigkeit der Concurrenzartikel nicht im Zweifel sind. Eine Gesetzwidrigkeit aus dieser Praxis folgern zu wollen, gehört in den Bereich der Naivetäten, aus dessen engen Grenzen heraus die Schreiberin eigenartige Rechtsverhält nisse des Consumenten construirt. Der Rabatt dieses jüngsten landwirthschaftlichen Kalenders ist allerdings derart hoch, daß ich mit Annahme des Rabatt almosens von 15gh (die letzte Baarfactur der Firma Hinstorff über drei Artikel L 2 M. lautet auf 5 M. 10 P. und müßte bei 20U 4 M. 80 Pf. betragen) ca. 25gh verloren haben würde. Diesen Verlust hätte die Firma Hinstorff ä Conto „Verbesserung der Sortimenterlage" verdient und dort (oder sich selbst?) gutgeschrieben. Ich konnte mich, der ich mit der eigenen Lage ausreichend beschäf tigt bin, zu diesem Samariterdienst nicht verstehen und dieser „Mangel an Erwägungen für das Ansehen rc." scheint nun zu schmerzen. Früheren Correspondenzen zufolge bin ich übrigens gedrängt zu erklären, daß die Schreiberin, und in Erwiderung des mir an gesonnenen „niedrigen Wortes der Concurrenz um jeden Preis" das Compliment des Brotneides in aller Form verdient. Hätte ich nicht z. Z. in kleinen Orten Mecklenburgs die so nothwendigen Berkehrsstationen errichtet, ehe die Schreiberin daran dachte, und hätte ich dem Ansinnen nachgegeben, dieselben ihrem Schicksal und der Schreiberin Wohlwollen zu überlassen, so würde die Harmonie voraussichtlich nicht gestört worden sein. Soll ich ernsthaft reden, so weise ich mit aller Entschiedenheit den Versuch der Schreiberin zurück, mein von Anfang meiner Thätigkeit an (vicks Etablissements circular, Börsenarchiv) darauf gerichtetes Streben, den Boden zu lockern, zu befruchten, mit höhnischen Bemerkungen zu besudeln, zurück. Während Schreiberin und Gefolge ohne den geringsten Nachweis meiner Richtung die niedrigsten materiellen Zwecke nach sagt, nimmt dieselbe für sich die tadellosesten Erwägungen und die sauberste Selbstlosigkeit in Anspruch. Warum wurde z. B. der Partie-Rabatt sür Lippe's Kalender aus ca. 45°/g getrieben? Um dem Sortimenter einen höheren Ver dienst einzuräumen, oder um den Artikel mit den äußersten Mitteln marktfähig zu machen und die Concurrenz zum Weichen zu zwingen? Daß für Herausgabe jenes Kalenders z. Z. ein unausweichliches Bedürfniß Vorgelegen habe, kann Wohl kaum mit Nachdruck vertre ten werden. In Ermangelung eines „drastischen Beispiels" bemerke ich der Schreiberin zum Schluffe, daß ich mich des zweifellosen Wohl wollens von 99gh der maßgebenden Verleger erfreue und dasselbe durch die strenge Pflege geschäftlich rationeller Tugenden zu erhal ten wissen werde. Streller. MiSccllen. Am Sonntag den 2. Sept. wird, diesmal in Kreuznach, die statutenmäßige Generalversammlung des Kreisvereins rheinisch-westphälischer Buchhändler abgehalten, zu welcher auch die Mitglieder des nachbarlichen Mitteldeutschen Buchhändler- Verbandes eingeladen worden sind. Auf der Tagesordnung steht die Besprechung mehrerer der schwebenden, den Buchhandel sehr ernst berührenden Fragen. — Nach alter Praxis sind auch dem Vereine nicht angehörende College» bei dessen Generalver sammlungen willkommene Gäste. Das Schweizerische Vereins-Sortiment in Olten, welches mit anerkennenswerther Energie und gutem Erfolge be strebt ist, die große Entsernung der Schweiz von den deutschen Verlags-Metropolen durch ein gutes Bücherlagcr und schnelle directe Verbindungen möglichst wenig fühlbar zu machen, Plant für die nächste Weihnachts- und Neujahrszeit eine Neuerung, welche ebensosehr den schweizerischen Sortimentern wie den betheiligten Verlegern Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz willkommen sein dürfte. Es handelt sich nämlich um eine Weihnachtsaus stellung vorzugsweise von solchen Geschenks-Novitäten, welche aus irgend einem Grunde nur fest gegeben werden. Dieselbe würde etwa am 1. Nov. d. I. eröffnet und allen schweizerischen Buchhändlern eine Einladung zum Besuche zugestellt werden Bei der centralen Lage Oltens ist nicht zu bezweifeln, daß jeder Sorti menter, der für Festliteratur Verwendung hat, die kleine Reise unternehmen wird, da der Vortheil einer solchen auf der Hand liegt. Das Risico des Bezuges von solchen Werken, die nur baar gegeben werden, nachher sich aber als unverkäuflich erweisen, hört auf, wohingegen die Kauflust für solche Bücher geweckt wird, von deren Inhalt, Ausstattung rc. man sich aus der bloßen Anzeige keinen genügenden Begriff machen konnte. Nicht geringer ist der dem Verleger erwachsende Gewinn anzuschlagen, da die Hingabe eines einzigen ü cond.-Exemplares genügt, um dem ganzen Absatz gebiete der Schweiz die Bekanntschaft mit demselben zu vermitteln. Für heute beschränken wir uns auf diese Notiz, um die Verleger von Prachtwerken (vielleicht auch von einzelnen Kunstblättern) auf dieses Vorhaben aufmerksam zu machen und sie zu möglichst früh zeitiger Benachrichtigung des Schweizerischen Vereins-Sortiments zu veranlassen, falls sie sich an der Ausstellung betheiligen wollen. bV In Betreff der neulich erwähnten Memoiren des Herzogs von Coburg bringt die officiösc „Coburger Ztg." die Erklärung, daß die Zeitungen durchaus irren, wenn sie einen nahen Termin für deren Veröffentlichung bezeichnen.
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