Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210827
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192108275
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210827
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-08
- Tag1921-08-27
- Monat1921-08
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
200, 27. August 1021. Redaktioneller Teil. Flugzeuge verlassen Berlin um 8 Uhr vorm, (ständigeVerbindung durch Rumplerwerke), 12.45 Uhr nachmittags (Lloyd Luftverkehr Sablatnig) und 4 Uhr nachmittags (Deutsche Lust-Necdereij und treffen in Leipzig nach 1^4 Stunde ein. Rückflüge von Leipzig 8.30 Uhr vormittags (Deutsche Luft-Reederei), 1 Uhr nachmittags (ständige Rumpler-Ver bindung) und 4.45 Uhr nachmittags (Sablatnig). Flugdauer ebenfalls 1^-4 Stunde. Um auch.zwischen dem rheinisch-westfälischen Industrie gebiet und Leipzig eine gute Flugpostverbindung während der Messe herzustellen, werden die Flüge Berlin—Dortmund ausnahmsweise über Magdeburg geführt, wo sie in beiden Richtungen Anschluss an die Flüge Magdeburg—Leipzig—Dresden gewinnen. Die Flugposten Berlin—Dortmund und Hamburg—Dresden werden zur Messezeit später als sonst verkehren. Flugplan Berlin—Dortmund: Abslug Berlin 1.15 Uhr nachmittags, ab Magdeburg 2.30 Uhr nachmittags (Abflug aus Leipzig 1 Uhr), ab Braunschweig 3.30 Uhr nachmittags, an Dortmund 5.45 Uhr nachmittags. Rückflug ab Dortmund 11.45 Uhr vormittags, ab Braunschwetg 2.15 Uhr nachmittags, an Magdeburg 3 Uhr nachmit tags (an Leipzig 4.15 nachmittags), an Berlin 4.15 Uhr nachmittags. Flugplan Hamburg—Dresden: ab Hamburg 1 Uhr nachmittags, ab Magdeburg 3.15 Uhr nachmittags (ab Dortmund 11.45 Uhr vormit tags), an Leipzig 4.15 Uhr nachmittags, an Dresden 5.15 Uhr nachmit tags. Rückflug ab Dresden 12 Uhr mittags, ab Leipzig 1 Uhr nach mittags, an Magdeburg 2 Uhr nachmittags (an Dortmund 5.45 Uhr nachmittags), an Hamburg 4.15 Uhr nachmittags. Bei den Flugpost- sendungen, die planmäßig etwa nach 2 Uhr nachmittags am Bestim mungsort eingehen, kann ans Zustellung am Flugtage nur gerechnet werden, wenn Eilbestellung verlangt ist. In dem Falle empfiehlt sich die Vorausbezahlung des Eilbcstellgeldes bei der Auflieferung. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten. Flugpostvcrkehr nach überseeischen Ländern über England. — Bricf- sendungen nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika, Kanada und Südafrika über England können mit der werktäglichen Flugpost Berlin (Hamburg)—Bremen—Amsterdam—London, Abflug Berlin 7.30 Uhr vormittags, Hamburg 9.15 Uhr vormittags, Bremen 10.45 Uhr vormittags, Ankunft London 5.25 nachmittags, beschleunigt an den Ab gangshafen gebracht werden. Der Flugzuschlag beträgt für Postkarten 40 für Briefe 40 ^ für je 20 Gramm und für sonstige Briefseu- dungen 4 für je 50 Gramm. Die Sendungen erreichen bei regel mäßigem Flugverlauf die am folgenden Tage von Southampton und Liverpool abgehenden Dampfer. Die Abgangstage der Schiffe können bei den Postanstalten erfragt werden und sind auch aus der monatlich vom Neichspostministerium herausgegebenen Leitllbcrsicht für Brlef- scndungen nach außereuropäischen Ländern ersichtlich, die zum Bezugs preis von 3 für das Halbjahr bei jeder Postanstalt bestellt werden kann und auch regelmäßig in den »Verkchrsnachrichtcn für Post- und Telegraphie« abgcdruckt wird. Neue Bestimmungen in der Angcsteltten-Versichcrnng. — Das Ge setz über Änderung des Versicherungsgesetzes für 'Angestellte vom 23. Juli 1921 hat die Grenze der Verficherungspflicht von 15 000 Mark auf 30 000 Mark Jahresarbeitsverdienst herausgesetzt. Zugleich wur den drei neue Gchaltsklassen geschaffen und die Beiträge von 5000 bis 15 000 Mark Einkommen erhöht. Ab 1. August 1921 betragen in die Gehaltsklasse Jahreseinkommen monatlichen Beiträge bis 550 Mark 1.60 Mark ö über 560 Mark 850 .. 3 20 .. 0 .. 850 .. „ 1150 .. 4.80 „ o „ NM .. 1500 .. 6.80 .. k „ 1500 .. 2000 .. 9.60 „ .. 2000 .. 2500 .. 1320 .. .. 2500 .. 3000 16 60 n 3000 „ 4000 .. 20.— .. I „ 4000 5000 „ 26.60 .. 1L .. 5000 .. 10000 .. 33.20 I. .. 10000 ., „ 15000 .. 40.— .. N „ 15000 .. „ 30000 48— .. Arbeitgeber und Versicherte haben die Beiträge zu gleichen Teilen zu entrichten. Weiterhin ist eine geringe Erhöhung der Verstcherungsleistungen insoweit eingetreten, als den Empfängern von Ruhegeld oder Hinter bliebenenrente vom 1. Januar 1921 ab bis auf weiteres eine monatlich im voraus zahlbare Beihilfe aus den Mitteln der Ncichsversiche- rungsanstalt für Angestellte gewährt wird. Diese beträgt für Empfän ger von Ruhegeld monatlich 70 Mark, für Empfänger einer Witwen- »der Witwerrcnte monatlich 55 Mark und für Empfänger einer Waisen rente monatlich 30 Mark. Hat der Angestellte bei einer öffentlichen oder privaten Lebensver- sicherungsunternchmung vor dem 5. Dezember 1911 einen Ver sicherungsvertrag abgeschlossen, so kann eine Befreiung von der Bet- tragslcistung auf seinen Antrag stattfinden: ebenso wenn der Ange stellte bei Beginn der Verficherungspflicht das 30. Lebensjahr über schritten hat und seit mindestens drei Jahren sich in einer Lebensver sicherung befindet. In beiden Fällen ist jedoch Bedingung, daß die Jahresprämie für die Lebensversicherung den Beiträgen gleichkommt, die auf Grund des Versicherungsgesetzes für Angestellte zu zahlen wären. Angestellte, die auf Grund einer Lebensversicherung von der eige nen Beitragsleistung befreit sind, haben indes nur Anspruch auf die halben Leistungen (die vorerwähnten monatlichen Beihilfen erhalten sie jedoch im vollen Betrage). Daher fordert auch die ReichsversicherungS- anstalt bei Heilverfahren die Hälfte der Kosten als Zuschuß, um die Verstcherungsleistungen an die Vollversicherten nicht zu schmälern. -r- Man steht aus deu oben genannten Zahlen, daß die Beiträge zu dieser Zwangsversicherung sehr gestiegen sind, muß sich aber demgegen über vor Augen halten, daß die Leistungen bezüglich des Ruhe geldes und der Hinterbliebenenrenten noch keineswegs unserer heutigen Geldentwertung angepaßt sind. Die einst zur Auszahlung kommenden Gelder sind erschreckend niedrig. Infolgedessen findet die Ge setzesbestimmung, daß Lebcnsversicherungsinhaber nur unter gewissen Bedingungen von der Beitragsleistung befreit sind, in den Kreisen der Angestellten wenig Beifall. Tarifvcrhandlungen im Buchdruckgemcrbc. Wie aus einer in der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker und verwandte Gewerbe - (Nr. 41) veröffentlichten Bekanntmachung des Tarifamtes der Deutschen Buchdrucker hervorgeht, tritt der Tarifausschuh am 19. September und folgende Tage in Berlin zusammen. Auf der Tagesordnung steht vor läufig als einziger Beratungsgegenstand ein Antrag der Gehilfen auf Erhöhung derLöhne. Verzinsung der Einkommensteuerschuld. Die neue Reichssteuer gesetzgebung hat für rückständige Steuerschulden die Verzinsung einge führt. Bei der Rcichseinkommenstcuer muß unterschieden werden: 1. Die vorläufige Steuerschuld (fällig für 1921 in VicrteljahrSteilen am 15. Juli, 15. August, 15. November 1921, 15. Februar 1922) - sie ist bei Nichtzahlung von den bezeichnten Fälligkeitsterminen ab mit 5 v. H. jährlich zu verzinsen: doch werden Zinsbeträge unter 10 Mark nicht eingefordert. 2. Die endgültige Steuerschuld 1920, die durch die jetzt im Gange befindliche Veranlagung festgestellt wird. Der Betrag, um den sie Häher ist als die für 1920 entrichteten vorläufigen Zahlun gen (Barzahlung und Lohnabzug), ist vom 1. April 1921 ab bis zum Iahlungstage mit 5 v. H. zu verzinsen; die 10-Mark-Grenze gilt auch hier. Mit Rücksicht auf die Verzinsungspslicht sind Vorauszahlungen auf den heute noch nicht feststehenden Betrag der endgültigen Steuer schuld 1920 geeignet, auch den Interessen der Steuerpflichtigen zu die nen, da mit dem Zahlungstage die Verzinsung des gezahlten Betrages aufhvrt. Die Stenerhebestellen haben Weisung, alle angeborenen Vor auszahlungen anzunehmen. Wenn in einer kürzlich erlassenen Aus lassung des Laudesfinanzamtes vom Beginn der Verzinsungspflicht mit Schluß des Rechnungsjahres gesprochen ist, so bezieht sich das nur auf den Mehrbetrag der endgültigen Steuerschuld gegenüber den vorläufi gen Zahlungen, was hiermit klargestellt wird. Die Verzinsung der vor läufigen Steuerschuld beginnt bereits mit den vierteljährlichen Fällig keitsterminen. Die Tätigkeit der Deutschen Literarischen Gesellschaft in Oxford - Zur Fortsetzung der Arbeiten, die vor dem Kriege die »Oxkorck llni- versit^ Oerniun Interar^ Society« gepflegt hat, wurde vor einiger Zeit von dem Vertreter der deutschen Literatur au der Oxforder Universität Professor H. G. Fiedler die »Oxforder Deutsche Literarische Gesell schaft« ins Leben gerufen, die unterdessen einen erfreulichen Auf schwung genommen hat. Die Gesellschaft, die sich die Pflege deutscher Sprache und Literatur durch Diskussionen, Vorträge und Theatervor stellungen in deutscher Sprache zur Aufgabe macht, hatte zunächst etwa 30 Mitglieder und zählt jetzt bereits über 100 Teilnehmer, die ihre Veranstaltungen besuchen. Im nächsten Winter sollen wöchentlich Sitzungen abgehalten werden, für die bereits Vorträge über Goethes Faust und über Gerhart Hauptmaun festgesetzt sind. Pädagogische Herbstwoche in Stuttgart. Der Verein für Jugend kunde und Lehrerfortbildung Stuttgart E. V. veranstaltet auch dieses Jahr wieder eine pädagogische Woche. Sie wird vom 10.—15. Oktober stattsinden und das Thema der »Staatsbürgerlichen Bildung« erörtern. Nach einer fachwissenschaftlichen Grundlegung durch die Herren Uni versitätsprofessoren v. Blume. Stephinger und Wildbrandt werden die 1287
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder