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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1866
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1866-09-10
- Erscheinungsdatum
- 10.09.1866
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- Jahr1866
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»Vk 109, 10. September. Nichtamtlicher Theil. 1819 Weiß in Heidelberg ferner: 6423. Riedel, I., Naturlehre u> Naturgeschichte f. Volksschulen u. Fort bildungsklassen. 8. Geh. * U ^ 6424. Riegel, E., d. VolksschüiersSprach-u. Aufsatz-Unterricht. 2. Aufl. gr. 8. Geh. * )4 ^ 6425. lLoeller, VL., 6e civitste «ine «uNraZio et municipiv komanorum. Vissertstio iosußurslis. 4. ln 6omn>. Lek. * ^ Wiegande de Grieben in Berlin. 6426. Lire:liiier, H. O. vtl., 6ie Lkurlürstinnen u. Königinnen auf <iem l'brone 6er llobenrollern, im 2u»ammen>isnge m. ikreo Kami llen- u. 2eit-Vsr1iäItaissen. I. Ichl. gr. 8. Lek. * IHß ^ id. Wigand in Leipzig. 6427. Was wird aus Sachsen? gr. 8. Geh. * ^ Nichtamtlicher Theil. Ueber buchhändlerische Usancen. Im Juli 1865 erhielt ich von Hrn. G. S ch law itz in Berlin auf Verlangen ohne weitere Bedingung ä cond.: 1 Piscator, Le bensbilder. Dieses Buch wurde vom Verleger imBörsenblalt und mög licherweise auch durch besondere Zettel zurückverlangt; da das selbe jedoch bei einem auswärtigen Kunden lagerte, konnte ich dem nicht entsprechen, sandte es jedoch pünktlich mit den übrigen Remittenden Ostermesse 1866 zurück, worauf mir dasselbe mit nachstehender Erklärung wieder zuging: Wenn Sie den Termin zur Rücksendung versäumt haben, so haben Sie, nicht wir, die Folgen Ihrer Nachlässigkeit zu tragen. Die Auf forderung zur Remission ist auch an Sie schriftlich, und oft genug ge richtet worden. Wir können jetzt, nach dem Erscheinen der 2. Auslage, von Exemplaren der 1. Auflage keinen Gebrauch mehr machen. G. Schlawitz. Eine zweite Zurücksendung, verbunden mit einem freund lichen Schreiben (ich habe letzte Messe an Hrn. Schlawitz 32 Thlr. ohne Uebcrtrag gezahlt und im Laufe des Jahres 1865 für ca. 17Thlr. baar bezogen), hatte nur den Erfolg der abermaligen Zu rückweisung, weil die zweite Auflage bereits erschienen sei. Ich erlaube mir nun an meine Herren Eollegcn die Frage zu richten: Ist der Verleger berechtigt, ein von ihm in laufende Jahres rechnung auf Verlangen ohne erschwerende Bedingung ü cond. gesandtes Buch in der nächsten Ostermesse von den Remitten- den zurückzuweisen, wenn er die Zurücksendung mit Festsetzung eines Termins schon vorher verlangt hat? Bisher habe ich im gegenseitigen Interesse dergleichen Auf forderungen in so weil berücksichtigt, daß ich die auf Lager v orcäthig en ExemplaredieserArtikel sofortzucückgesandt habe; dem Sortimenter mehr zuzumuthen, wäre doch ohne Zweifel eine Unbilligkeit, weil die Zurücksendung in vielen Fällen, wie mir meine Sortimenter - College» beipflichten werden, rein unmög lich ist. Im allgemeinen Interesse wäre es, wenn durch den Börsen vorstand, resp. durch die Generalversammlung die buchhändleri schen Usancen festgestclll und im Börsenblatt veröffentlicht wür den, damit Jeder weiß, was Recht undPflicht im Buchhandel ist. Glogau, August 1866. E. Zimmermann. Zu Nutz und Frommen des gesummten Buchhandels. IV.*) Zu den in Nr. 104 und 107 d. Bl. mitgetheilten Schwindel geschichten kann ich auch einen Beitrag liefern, der zeigt, wie lange dies „Geschäft" schon betrieben worden ist, und ahnen läßt, in welchem Umfange. Am 15. Oktober vorigen Jahres er hielt ich einen unfrankirten Brief mit Poststempel „Darmstadl", in welchem ein „6a,uä.tksoI.Herm. Mey er" aus Lessungen (bei Darmstadt)mich ersuchte,ihm nebst noch zwei andern theologischen Büchern 1,,Neumann, Geschickte der messianischen Weissagung^ bis Anfang nächsten Monats zu besorgen, wo er sie persönlich ab holen und bezahlen werde. Das Buch von Neumann wurde ver schrieben und in Leipzig sogleich „gegen baar" expedirt. DerEand. H. Meyer aber ließ sich nie sehen und das gegen baar bezogene Exemplar von Neumann blieb auf dem Lager liegen. Die Sache war vergessen, als mich die Mittheilung aus Magdeburg vecanlaßte, den Brief dieses Meyer hervorzusuchen, und da finde ich denn auch, daß derselbe ganz die gleiche Hand schrift hat, wie ein Brief, den ich von dem Verleger des erwähn ten Buches von Neumann, E. Ruediger, im März d. I. leider erhalten habe. In diesem Briefe ersuchte mich dieser Ruediger, ihm ein größeres Werk meines Verlages (Preis 12^ Thlr ) mit Wendung der Post, pr. Adr. Gasfabrik in Darmstadt, zu sen den. Der Nettobetrag solle ihm ü Conto 1865 belastet werden, „damit er nächste Ostermesse zur Zahlung komme", die Sendung müsse aber sofort erfolgen, da er sich nur noch kurze Zeit in Darmstadt aufhalte und das Werk für einen dortigen Verwand ten bestimmt sei. — Das Verlangte wurde leider expedirt; — Zahlung zur Messe erfolgte aber nicht. Inzwischen aber erhielt ich Anfang Juni einen Brief von Antiquar E. in Frankfurt a. M., in welchem dieser mir mit- theilke, ec habe zu wiederholten Malen „Partien guter neuer Werke" von einem gewissen F. Friedrich in Darmstadt gekauft, darunter auch das Werk, welches ich in Folge obiger Bestellung dem Ruediger „für einen Verwandten" geliefert hatte. Dies noch nicht ganz vollendete Werk sei ihm pro complet berechnet worden, mit dem Versprechen der Nachlieferung des noch fehlen den Theils gleich nach Erscheinen. In Streit mit diesem Fried rich gerachen, habe er durch Vermittelung der Gerichte erfahren, daß Derjenige, welcher unter diesem Namen mit ihm verkehrt habe, Niemand anders als E. Ruediger aus Bleicherode sei,— und er wünsche nun von mir den ihm vorausberechneten Theil (der noch nicht erschienen und dessen Preis ich selbst noch nicht weiß) als Rest zu erhalten! Es haben wohl noch andere Verleger zu diesen „Partien guter neuer Werke" beigetragen und diese wissen nun, woran sie sind. Eine schamlosere Schwindelei ist wohl noch nicht dage wesen. B. A.M. Miscellen. Dresden, 31. Aug. Die im Böcsenblatte vom 20. ds. erwähnte Maßregel des königl. sächsischen Justizministeriums in Betreff der Bücheranschaffungen für die königl. Gerichtsämter hat eine Anzahl hiesiger Sortimentshandlun gen zu einer Eingabe an das genannte Ministerium veranlaßt, worin dieselben im Interesse dcS ganzen sächsischen Buchhandels ihre bestehenden geschäftlichen Verhältnisse daclegen und die Bitte aussprcchcn, von der beabsichtigten Maßregel abzusehen und den literarischen Bedarf der königl. Untergerichtc auch fernerhin dem sächsischen Buchhandel zugute kommen lassen zu wollen. *) 111. S. Nr. 107. 255'
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