Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1866
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- 1866-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1866
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- Deutsch
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140, 21. November. Nichtamtlicher Theil. 2471 Wartig!n Leipzig. V31L.Zimmermann's malerische Reisen v- C. Aastrow. 3. u. 4. Lfg. ar. 8. Geh. L * H ^ R. Weigel in Leipzig. 9317.^.i»flr«,va, äie äeurscken IVlsIkr-SLäirer skeiiitrsi-graveur») 6. 19. llalirk. 1. Sä. 2. «Liste, gr. 8. Lek. * ^ <r. s. Wtnter'sche Derlag«>>. in Leipzig. 93I8.Sch1egel's, C. F., vollständige Mühlenbaukunst nach den neuesten wichtigsten Erfindungen u. Verbesserungen d. In- u. Auslandes. 5. Aufl. v. A. Lachmann. 2. Hälste. Mit Atlas, gr. 8. Geh. * 3 ^ Zernin in Darmiladt. 9319.Zur Beurtheilung d. Verhaltens der badischen Felddivifion im Feld zuge d. I. 186V. Nach authent. Quellen. 2. Aufl. gr. 8. Geh. ' 8Nj§ Hachctte Sk <ko. in Pari». ^vkerrä, IVInxence «uindert. 8. 1867. 6sb. 24 Vuiuv, Vo^nße en Italie. lome 2. kstorence et Venine. gr. 8. 6ek. ** 1 ^ 18 Nichtamtlicher Theil. Noch ein Wort in Sachen des Payne'schen Familien- Journals und seiner Mitarbeiter. Einige Tage später als ich meinen neulich in d. Bl. publi- cirtcn Artikel gegen das Freibeuterunwescn des Payne'schen Fa- milien-Journals der Redaction des Börsenblattes übergeben hatte, fand ich im Briefkasten des „Daheim" (1867 Nr. 5) fol gende Notiz: H. H. in Cdln: „Daß Herr A. H. Pavne im Familien-Jour- nal und seinen andern Blättern gewohnheitsmäßig aus dem „Da heim" nachdruckt, wissen wir; auch hat er bereits die Folgen solcher Plünderei zu seinem Nachtheil empfunden. Wegen des letzteren Falles, der uns nicht entgangen war, ist die Klage eingelntet." Hatte ich früher gewußt, daß die „ehemaligen" Mitarbeiter Payne'scher Journale die literarische Brigandage en Aros betrei ben, so würde ich dem beregten Artikel wahrscheinlich eine etwas andere, für Hrn. Payne noch weniger angenehme Fassung gege ben haben. Jetzt, wo der von mir Angegriffene und, wie mir scheint, schon derb Getroffene eine von ihm Unterzeichnete „Ent gegnung" gebracht hat, mag obige Notiz als anmlithigeJllustration des Wehgcschreis, welches das unschuldige Opfer hämischer Ver leumdung ausstößt, hier ein angemessenes Plätzchen finden. Ob die „Recepte", welche der oder die „früheren" Mitarbei ter des Familien-Journals und anderer Payne'scher Blätter dem „Daheim" entlehnten, „Originalrccepte" waren, und ob der ver- muthlich vielbeschäftigte Sachwalter des Hrn. Payne einmal eine schwache Stunde gehabt und die Sachlage nicht richtig beurtheilt — darüber läßt sich manches denken, was nicht gesagt zu werden braucht. Was nun die Payne'sche Replik selbst anlangt, so glaube ich, wird keiner der „Unparteiischen", an welche sich dieselbe wen det, von mir erwarten, daß ich etwas Ernsthaftes darauf erwi dern werde. Den Kern der Sache läßt dieses Gemisch von ohn mächtigem Grimm und vcrzweiflungsvoller Klage ganz unbe rührt. Die nebensächlichen, zum Theil stark in Farbe gesetzten Umstände, deren die Replik erwähnt, ändern an der Thatsache auch nicht das Geringste und sind auch wohl kaum geeignet, als „mildernde Umstände" das Verbiet der öffentlichen Meinung zu modisiciren. Dagegen acceptire ich bestens die mir von dem Verf. der Replik angehängle Qualifikation zum „Preßpolizisten". Sollten meineHcrren Eollcgen derselben Meinung sein, so würde ich es gern sehen, wenn mir recht oft und recht viele Fälle zu Ohren kämen, in welchen das literarische Eigenthum durch Plün derungen von Seiten der Handlanger irgend welcher Journal- ober Bücherfabrik gefährdet wurde. Vielleicht gelingt es durch öffentliche Brandmarkung besser als durch Uccheilssprüche hinter den Wänden des Gerichtssaals dem gefährlichen Treiben dieser Dreierscribenten (der englische terminus tsoünious ist „ksnn)--».- linsr") einen Damm cntgegcnzusetzen. Sollte ich dazu etwas beitragen können, so dürfte mirHr. Payne es später einmal selbst Dank wissen; denn er würde dann nicht so leicht mehr Gefahr lausen, von ehemaligen Mitarbeitern seiner Blätter dupirt und von böswilligen Preßpolizisten deshalb im Börsenblatt arretirt zu werden. Vielleicht wird er dann sogar — neben der Stimme seines Sachwalters — auch einer anderen Stimme Gehör schen ken lernen, die keiner Sprache bedarf, um sich vernehmlich zu machen. Soweit hatte ich geschrieben, als mir der Redacteur dieser Blätter ein— übrigens in höflichster Weise auch an mich adres- sirtes — Circular des Hrn. A. H. Payne einhändigte, welches vornehmlich bezweckt, die in beregter Replik ursprünglich enthal tenen, von der Redaction aber unterdrückten Grobheiten an den Mann zu bringen. Da es mir von, Hrn. Krauß anheimgegeben wurde, zugleich mit der meinigen bei diesem Anlaß auch die Sache der Redaction zu vertreten, so constatire ich zunächst, daß die Behauptung des Hrn.Payne,seinAufsatz sei von der Redacrion „dermaßen ver ändert und verstümmelt, daß er ihn als denseinigen überhaupt nicht mehr anerkennen könne", eine jener hyperbolischen Redensarten ist, mit welchen derselbe gern Effect zu machen sucht. Zur Steuer der Wahrheit sei nun bemerkt: Verändert ist an dem Payne'schen Artikel lediglich die Ueber- schrift, welche im Original ungemein witzig gefaßt ist, nämlich: „»Anmaßendes Gefasel« oder strafbare Arroganz? (Erläute rungen zu der in Nr. 133 des Börsenblattes erschienenen gegen mich gerichteten Ereiferung des Herrn E. A. Seemann)." — Unterdrückt wurden von der Redaction folgende Stellen: „Im weiteren Verlaufe des Gesprächs erlaubte Herr Seemann sich Aeußerungen der Art, daß mein Commis, wie er mir später sagte, nicht übel Lust hatte, mit Herrn Seemann auf eigene Kosten ein gut Wort „Deutsch" zu reden"; ferner am Schluß der Aus druck „anmaßendes Gefasel" und die unpassend angebrachten Worte „mit Gott". — Zugesetzt wurde im vorletzten Absatz die Stelle „zu rehabililiren", welche Zuthat Hr. Payne übrigens selbst, da der Satz sonst keinen Sinn gehabt hätte, gütigst accep- tirt hat. Einer besonderen Motivirung oder gar Entschuldigung dieser ,, Aenderungen" und „Verstümmelungen" wird es wohl kaum bedürfen; sie wurden von der Redaction wohl mehr aus Rücksicht aufHrn. Payne vorgcnommcn. Was den allerdings deutsch redenden Commis des Hrn. Payne anlangt, so sei cs mir schließlich gestaltet, an dieser Stelle das Gespräch, welches ich mit demselben geführt, und welches mir noch sehr gut in der Erinnerung ist, seinem ungefähren Wortlaute nach folgen zu lassen: Ich: Ich komme im Auftrag des Fräulein Davidis, um mir einen Bescheid darüber zu erbitten, ob Sie geneigt sind, die Streitsache mit derselben auf gütliche Weise beizulegcn. Er: Wir haben der Person schon geschrieben, daß wir auf ihre unverschämten Anforderungen nicht eingehen können. Ich: Erlauben Sie mir, Ihnen bcmcrklich zu machen, daß 344'
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