Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1866
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- 1866-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1866
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- Deutsch
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^ 119, 3. Oktober. Nichtamtlicher Theil. 2007 Virgin i» yaeMilldurA ferner: Dsnß«, D., Op. 23. Erste keverie k. pfte. 10 — Op. 24. Eriiklinxsgruss f. Dtte. I2sH dl-f — Op. 27. Zweite keverie f kkte. 12^ dl-f — Op. 28. I>lsienlust. konclo-kolks k. kkte. 10 — Op. 31. Dritte keverie k. kkte. 12t/z — Op. 37. Erinnerunx sn Oe» VVsIOIcster. Wslrer k. kkte. 15 — Op. 38. Erinnerung sn lVIsgclesprung. polks-lVIsrurks 1. klte. 7s4 — Op. 39. Erinnerung sn 8u0ero0e. tzusOrills f. K5te. 12^ dl-f 8ctirü<1er, A., Op. 3. Wslser s kkte. 10 di-f Virgin in yusälilldurg ferner: 8ckrii0er, Op-4. Erübling u. Diebe u. Die stille IVssserrose. 2vr«i Dieser f. 8oprsn, Alt, 'Denvr u. Dsss. ksrtitur 5 ds^f Virgin, 6., Deutsekes Dies, v. 3. A. Kunkel, f. 4stimn>igen Nsnnerckor. Dsrtitur 2^ Wiessner in OiLL. ünvvs, Op. 6. Eiink kleine ciiLrskteristiscke 8tu<Uen k. kkts. 12^ ^ — ll'lieoretiscli - prsctisclie ?isnokorte-8e>>ule. Abtk. I. Rkt. 1. 1 ^ 15 8^ Nichtamtli Ueber buchhändlerische Usancen. III.*) Die von Hrn- Zimmermann in Glogau aufgeworfene, von Hrn. Schürmann bereits bcankwortekc Frage wegen des Re missionsrechts ü cond. gesandter und zurückverlangker Artikel gibt so häufig zu Differenzen Anlaß, daß es sich schon verlohnte, wenn sich hierüber auch juristische Stimmen ausließen**), damit der Gegenstand seinen entscheidenden Abschluß vor dem Forum der Oeffentlichkeit fände. Unsers Erachtens ist bei den s cond.-Sendungen wohl der Unterschied zu machen, ob dieselben pro novitate unverlangt dem Sortimenter zugingen, oder auf speciellcs V erlangen vom Verleger ihm zugeschickt wurden. In dem Ausdruck ü condition liegt wohl ebenso seitens des Verlegers ein Recht zur Verfügung über seine Waarc, wie für den Sortimenter. Hat der letztere das Buch verlangt, so unterzieht er sich gewissermaßen damit auch der Verpflichtung, den Eolnmissionsartikel zur Verfügung seines Besitzers zu halten. Er ist ihm nur, wie ja auch der Ausdruck besagt, bedingungsweise übergeben. Eine rechtsgültige Be stimmung, ein solches Buch bis zur nächsten Messe auf Lager be halten zu dürfen, liegt unserer Meinung nach in der buchhändleri schen Praxis nirgends vor. Am allerwenigsten können wir uns daher dcrAuslegung desHrn. Schürmann in dieserHinsicht anschließen. Nicht zu den seltenen Fällen, sondern leider zu den unange nehmsten ist cs zu rechnen, wenn ein Verleger die Vorräthe seiner Waarc, die er bereitwilligst dem Sortimenter geliefert, sich entzogen sieht und außer Stande sich befindet, feste Aufträge zu cffectuircn. Wie in andern Dingen, sollten auch hier billige Rücksichten geübt werden. Wird der Sortimenter wiederholt und pressant um die Remission eines Artikels, namentlich eines solchen, der schnell veralten kann, oder von dem neue Auflagen nöthig geworden, er sucht, so sollte er billigcrwcise soviel Eoulanz üben, dieses ihm anvertraute und für ihn wcrthlose Eigenthum Anderer zu re- spcckiren und bei erster Gelegenheit dem ausgesprochenen Wunsche des Verlegers zu entsprechen, nicht aber, wie cs leider in Folge von Flüchtigkeit und Indolenz so häufig geschieht, derartigeRecla- mationen im Börsenblatt, wie in direkten Eircularen, gänzlich un beachtet zu lassen. Verpflichtet wäre der Sortimenter unserer Ansicht nach, wie gesagt, zur Remission, wenn er den Artikel selbst ge wählt hat. L. L. 8. *> II- S. Nr. 113. **) Die Redaction erlaubt sich den Herrn Verfasser an die sehr gründlichen Aufsätze des Herrn Gerichts-Assessor Ludw. Stüter in Berlin über den fraglichen Gegenstand im Börsenblatt 1863 und 1864 zu erinnern. cherTheil. Entgegnung auf den Artikel über „Nachlaßgesuche" in Nr. 110 d. Bl. Der Hr. Verfasser des Aufsatzes über Nachlaßgcsuche in- Nr. 110 d. Bl. hat gegenüber dem ersten darauf bezüglichen Ar tikel, der in Nr. 103 eine Erwiderung fand, die Perspective be deutend erweitert. Während der erste die Gesuche an den Platz stellte, wohin dieselben seiner Meinung nach gehören, geht der andere der Sache viel gründlicher zu Leibe und zieht eine Reihe von Verhältnissen in Betracht, um den ursächlichen Zusammen hang derselben mit dem in Frage stehenden Gegenstände dar- zuthun. In der Einleitung nennt er den Standpunkt, den der Ver fasser des Aufsatzes in Nr. 103 vertheidigte, einen falschen und beweist dies im späteren Verlaufe seiner Erörterungen durch An ziehung jener Stellen, welche aussprcchen, daß !m Sortiments buchhandel große Eoncurrenz herrsche, daß das Publicum daraus den Vortheil langen Credites ziehe, daß der lange Credit in den Papiergeldländern sehr verhängnißvoll werden könne, und end lich durch Anziehung jener Stelle, welche von der Eventualität einer Verschiebung des Zahllermins handelt. Wie die ersten Stellen geeignet sein können, einen falschen Standpunkt zu beweisen, ist für den Schreiber dieses ein in ab solute Dunkelheit gehülltes Räthsel, denn das, was in diesen Stellen gesagt ist, kann man füglich von jedem Standpunkte aus sagen, die letzte Stelle ist cs allein, die von jener in der Billigkeit fußenden Gegenseitigkeit ausgehend, aus ihrem Zusammenhänge gerissen einer Anfechtung unterzogen werden kann. Aber Nota bene, aus ihrem Zusammenhänge gerissen. In der Weise, wie sie in den logischen Satzbau des betreffenden Aufsatzes eingefügt ist, sagt sie, plötzliche abnorme Coursschwankungcn im Auge, nichts anderes, als daß dieSelbsterhaltung auch cincPflichl sei, und daß dem Sortimenter, wenn er ohne Gefährdung seinerExistenz einen Coursverlust nicht tragen kann, und ihm die Verleger nicht ent gegen kommen, nichts übrig bleibe, als die Deckung auf den Zeit punkt zu verschieben, wo derCours ihm ermöglicht,mitcinem sei nen Verhältnissen entsprechenden Verluste zu decken. Wie dierussischenVerhältnisscbeschaffcn sind, istdemSchrei- ber dieses nicht in dem Maße bekannt, um ein Unheil übet die selben zu besitzen; die Agivmisere inOesterreich kennt ec aber seit der Zeit ihrer Entstehung, und hat die Ueberzeugung gewonnen, daß eine wohlgefüllte Börse das einzige Mittel ist, gegen Cours- vcrluste, die sich selbstaufTausende belaufen können, zu schützen. Die Fälle, daß der Fleiß die Quelle von Verlust statt Erwerb wurde, sind in Oesterreich nicht vereinzelt. In einem Lande, in welchem der Werthmesscr der Dinge seil Jahren in einer von 1 -^40 auf- und absteigenden Scala sich bewegt, bilden sich natur gemäß mit der Zeit ganz abnorme volkswirthschaftliche Zustände aus. Erscheinungen treten zu Tage, die außerhalb des Rahmens geregelter Verhältnisse stehen und die nur dann richtig beuriheilt
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