Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1893
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- 1893-01-02
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- 02.01.1893
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10 Nichtamtlicher Teil. 1, 2. Januar 1893. die dem Käufer überlassene Nutzung der Sache verlangen. Eine ent- gegenstchcnde Vereinbarung, sowie die vor Ausübung des Rücktrillsrechts erfolgte vertragsmäßige Festsetzung der Höhe der Vergütung ist nichtig. Auf die Festsetzung der Höhe der Vergütung finden die Vorschriften des Z 260 Absatz 1 der Civilprozeßordnung entsprechende Anwendung. 8 3 Eine wegen Nichterfüllung der dem Käufer obliegenden Ver pflichtungen verwirkte Vertragsstrafe kann, wenn sie unverhältnismäßig hoch ist, auf Antrag des Käufers durch Urteil auf de» angemessenen Be trag herabgesetzt werden. Die Herabsetzung einer entrichteten Strafe ist ausgeschlossen. Die Abrede,,daß die Nichterfüllung der dem Käufer ob liegenden Verpflichtungen die Fälligkeit der Restschuld zur Folge haben solle, kann rechtSgillig nur für den Fall getroffen werden, daß der Käufer mit mindestens zwei auf einander folgende» Teilzahlungen ganz oder teilweise im Verzug ist und der Betrag, mit dessen Zahlung er im Ver zug ist, mindestens dem zehnten Teile des Kaufpreises glcichkommt 8 4. Hat der Verkäufer auf Grund des ihm vorbehaltenen Eigen tums die verkaufte Sache wieder an sich genommen, so gilt dies als Ausübung des Rücklritlsrechts im Sinne des 8 1. 8 5. Aus Geschäfte, welche daraus abzielen, die Zwecke eines Ab- zahlungsgclchäsis >8 1t in einer anderen Rechtsform, insbesondere durch mietweise Ueberlassung der Sache zu erreichen, finden die Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechende Anwendung, gleichviel ob dem Empfänger der Sache ei» Recht, später deren Eigentum zu erwerben, eingeräuml ist oder nicht. 8 6. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden keine Anwendung, wenn der Empfänger der Sache als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist. 8 7 Verträge, welche vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abge schlossen worden sind, unterliegen den Vorschriften desselben nicht. Absatz französischer Bücher in der Schweiz. — In seiner Rede in der französischen Deputiertenkammer zur Verteidigung des che- kanntlich abgell hüten) Entwrnses eines neuen Handelsvertrages Frank reichs mit der Schweiz, warnte Herr Jules Roche u. a. auch, obwohl vergeb lich, daß die Ablehnung des Vertrages die Beseitigung der zwischen Frankreich und der Schweiz bestehenden litterarischen Konvention zur Folge haben werde. Herr Jules Roche führte aus diesem Anlaß die überraschende Thalsache an, daß die kleine Schweiz, wo von 3 Millionen Einwohnern nur 640000 das Französische als ihre Muttersprache sprechen, jährlich für 8 bis 10 Millionen Franks französische Bücher kaufe, d. h. mehr als irgend einsanderer fremder Staat, ja mehr als in Frankreich selbst von einer gleichen Bevölkerung gekauft wird. Die Ucberraschung, die diese Mitteilung hervorbrachtc, war allgemein; man wird aber bei näherer Ueber- legung die Erklärung finden, daß zweifellos der größte Teil dieser fran zösischen Bücher von den Hunderltausenden von Fremden gekauft wird, die sich längere oder kürzere Zeit in der Schweiz aushalten. Hamburg-Altonaer Buchhändler-Verein. — Die Haupt versammlung des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereins ist auf Mitt woch den 18. Januar angesetzt (Vgl. die Bekanntmachung im amtlichen Teile der heutigen Nummer.) Entscheidungen des Reichsgerichts. — Dem Spielkarten stempel sind, nach einem Urteil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 30 September N892, alle zum Kartenspiel geeigneten Karten unter worfen, auch wenn sie zum Kartenspiel nicht bestimmt sind. — Die im Art. 349 des Handelsgesetzbuchs bestimmte Verjäh. rungssrist von sechs Monaten für die Geltendmachung von Mängeln der gelieferten Ware findet nach einem Urteil des Reichsgerichts, VI. Civil- senats, vom 3. Oktober 1892, bei Werkverdingungen, selbst dann, wenn sie Handelsgeschäfte sind, keine Anwendung Vom^Postwesen. — Einführung des Postaustrags-Verkehrs mit Schweden. Bekanntmachung. Vom 1 Januar 1893 ab können im Ver kehr mit Schweden Gelder bis zum Meistbetrage von 730 Kronen im Wege des PostaustragS unter den für den Vereinsverkehr geltenden Be stimmungen und ,Gebühren eingezogen werden. Wechselproteste werden durch die schwedischen Pvstanstalten nicht vermittelt Berlin VV., den 22. Dezember 1892. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts, von Stephan — JnWortugal und in Madeira ist die Einfuhr von Post paketen und von „Warenprobensendungen auf dem Wege über Hamburg von neuem bis aus weiteres verboten worden. Da für derartige Sen dungen kauch der,Weg über Frankreich zur Zeit nicht benutzbar ist, so werden Postpakete nach den genannten Ländern einstweilen überhaupt nicht zur Beförderung angenommen; Warenprobensendungen dahin werden ausschließlich über England befördert. — Vom 1. Januar ab können Postpakete ohne Wertangabe im Gewichte von 5 b? nach Costa Rica auf dem direkten Wege über Hamburg nach Maßgabe der Bestimmungen der internationalen Postpaket- Uebereinkunst versandt werden. Die Postpakete müssen frankiert werden. Die Taxe beträgt ohne Rücksicht aus das Gewicht 2 40 ^ für jedes Paket. Neue Bücher, Zeitschriften, Gelegcnheitsschriften, Kataloge rc. für die Hand- u. Hausbibliothek des Buchhändlers XunstAeocdiobte (r T. Libl. von Or. knul Lcböofglck in Berlin unci Or. 8. -V. WeisXs in Oeiprißft. Xntig. XackuIuA Xo. 109 von Huri IV Biereewsnn in Oeipri^. 8-. 70 8. 1177 kirn. Verzeichnis sieg, kolorierter karissr Oiixioul-Kluziconbiläsr, ru bo- rieken ckorcii Bott mann L Öko stein in Osiprix. Oaroovuls- 8aison 1893. 8". 24 8. Onrac L Oo.'s lOnockoni Oriental list. vol. III. Xo. 12. vscbr. 1892. 8°. 8. 161-176. X Oeosral OataloAusiokBooks. Ollerreck to tbs public nt tbs nsürsck prices b^ kivrnsrck tzanritck. kurt XVI. Dke Osnsrnl Index. 8>. IV, 427 8. London 1892, 15, kiccnckilh. Osbck. Oosckickts ckss -Vntigunrints: ksrck. Bnabs's Xnckk. Buxen Hein rieb ru Xönixsberx i/kr. Xis Manuskript krsx. im 102. ckakrs ckeo Bestehens. 8". 11 8. Xövixsbsrx i/kr., 24. Oe- nember 1892 Verlnxi-bsrickt cksr ksnxer'scben Lucdhnvcklnvx Osbknrckt L Wi lisch ru Oeiprix. krnvrös n engl 8ck»lbibliothek, drug, v. Otto B. X. Diekmann. 8'. 31 8. Osotralblntt für Bibiio'hsksrvessv. Drsx. von 0. Bnrtvix 10 cknkrx. 1. Okt. jdanunr 1893) Oeiprix, Otto Bnrrnssuvitr. lobult. LiblioioxOcbes aus Uutiuu» Briefen von Dr. X. Brause. — ckobanoss 8etr r, cksr xelsbrte Buchdrucker von Baxonau, von krok. Dr X 8ts,lk. — Verstellbare Oaxsrnux cksr Traxbrsttsr »o Luckerrexaleo, 8ckrüolcsn etc. von 1>r. k. Bbrarck. — Bin« an geblich verborgene griechisch-Iateioischs Bvanglckieu-Bavckschrikt von 0. v. Osbdurckt. — Reesvsionen uock Xnrei^en. — Xlit- tkeilnogsn uus uock über Bibliotheken. — Verwischte Xotiren. -— bleue Xrscdeinuvgeo uuk dem Oediets ckee Libliotbeksvessns. — Xotiguarisebe Xatalogs. — kersooulnucbricbteo. Os ckroit ck'uutsur. Organs f ofücisl. Lerne. 5. Xovss. Xo. 12. 15 Döcbrs. 1892. 8ommuirs: La revisioo cko lu lögislation uutricbienve con- cerount ls droit ck'antsur. Xnnexes: Observations slntrockuction uu pro)st), krojet cks loi coocsrnuvt Iss oeuvres cks littäruturo ou ä'urt st cks Photographie. — Oorresponckanoe: Lettre cks?Xrancs sX. Ourrus). — -b'arts ckroer.?. — ^ckors. Krankenversicherung der Gehilfen — Wir machen nochmals daraus aufmerksam, daß in den ersten Tagen des Januar diejenigen Ge hilfen, die) unter 2000 .F Jahresgehalt beziehen, und diejenigen, denen das Recht des Artikels 60 des Handelsgesetzbuchs — wonach sie in un verschuldeten Krankheitsfällen Anspruch aus Gehalt und Unterhalt auf 6 Wochen haben — durch Vertrag oder Verabredung beschränkt.worden ist, von den Prinzipalen bei den Ortskrankenkassen anzumelden sind Deutsches Buchge werbe'Museum. — Neu ausgestellt sind die bis jetzt erschienenen vier Mappen der von der Direktion der Reichsdruckerei zu Berlin herausgegebenen -Kupferstiche und Holz schnitte alter Meister in Abbildungen». In einer Folge von 200 Blatt werden uns hier die vorzüglichsten Arbeiten der größten auf dem Gebiete des Kupferstiches, der Radierung und des Holzschnittes thätigen Meister vorgeführt. Die Blätter, die in der Ausstellung, nach Schulen und Meistern geordnet, unter Glas und Rahmen ausgestellt sind, geben uns so eine gedrängte Uebersicht über die Entwickelung der graphischen Künste in Deutschland, Italien, den Niederlanden, Frankreich und England. Die Wiedergabe der Blätter in dem jeder Technik entsprechenden Ver fahren ist eine Meisterleistung der Reichsdruckerei, die noch klarer vor Augen gesührt werden könnte, wenn es uns möglich märe, die Originale, die zur Reproduktion gedient haben, neben den Kopieen auszustellen. Wie dem Direktor der Reichsdruckerei, Herrn Geheimrat Busse der leb hafteste Dank aller derer gewiß ist, die durch diese Publikation in die Lage versetzt sind, Kopieen von sonst ganz unerschwinglichen Originalen zu erwerben, so darf auch der technische Leiter der Reichst»uckerei, Herr Professor Roese, nicht vergessen werden, dessen Thätigkeit wir diese her vorragendste, alles Bisherige übertreffende Meisterleistung der Repro duktionstechnik verdanken. Geschäftsjubiläen. — Am 1. Januar 1893 hatte» die nach stehend genannten geachteten Firmen die Freude, auf ein fünfzigjähriges Bestehen ihrer Handlungen zurückblicken zu dürfen: fOtto Janke in Berlin, Braun L Schneider in München, A Twietmeyer in Leipzig, L. Fern au in Leipzig. Wir beglückwünschen die geehrten In haber der Jubelfirmen zu diesem wichtigen Anlaß mit aufrichtiger Freude und sind überzeugt, daß sich der deutsche Buchhandels diesen Gesinnungen gern anschließen wird. Ausstellungspreis. — Herrn L. Westhausser in Paris wurde auf der internationalen Ausstellung für Hygiene, Nahrungsmittel und
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