Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.01.1922
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- 1922-01-04
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- 04.01.1922
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. X: 3, 4. Januar 1922. ftrumcnt des össcntlichen Lebens und aller gemeinnützigen Bestrebun gen. AIS solche haben sie Anspruch auf weitgehende Erleich terung ihrer Arbeit im Dienste des Gemeinwohls, da alle ihnen gewährten Erleichterungen automatisch der Volksgemeinschaft in ver vielfachtem Maste wieder zugute kommen. Unter Berücksichtigung solcher leitenden Gesichtspunkte steilen sie folgende Kordelungen ans: t. Eingriff des Staates gegen scdc ungerechtfertigte Erhöhung des Zeitungsdruckpapierpreises, 2. Einreihung des ZcitnngsdruckpapicrS in die Klasse lebenswich tiger Bedarfsgegenstände, 3. Versetzung des ZeitungSdruckpapicrS in die Tarisklasse II des EisenbahngiitertarisS, 4. Beseitigung jeder Sonderbclastnng des Zcituugsgcwerbes auf dem Wege einer erhöhten Umsatzsteuer siir die Inserate, 5. eine weitgehende Herabsetzung der bereits abgeschlossenen und »och zur Beratung stehende» Postzcitungsgcbühren, Fcrnsprech- und Telegraphengcbiihren siir Zwecke des Zeitungsnachrichtendienstes und weiteres Entgegenkommen an die Bedürfnisse der Zeitungen, insbe sondere ans dem Gebiete des Nachrichtenvcrkchrs aus dem Auslande, der durch de» katastrophalen Marksturz gänzlich lahmgclcgt zu wer den droht, 6. strengste Überwachung aller ProduktionS- und Verkehrszweige gegen jede mistbrüuchliche Ausnutzung solcher dem Zeitnngsgcwcrbc zugestandcuen Erleichterungen. Nochmals: Richtig frankiere»! — Nicht dringend genug kann darauf aufmerksam gemacht werden, hast jetzt der neue Postgebllhrcn- Tarif, veröffentlicht im Bbl. 1921, Nr. 309 ans S. 1846/47, bei der Frankierung der Postsendungen genau eingehalten werden muß. Jede zu geringe Frankierung verursacht dem Empsäugcr unnützes Straf porto und beeinträchtigt den gegenseitige» geschäftlichen Verkehr. Biicherz eitel dürfen jetzt nur »och mit 59 Ps. frankiert hinaus- gehen, und solche nach dem Ausland sind mit 80 Ps, sreizumachcn. Die Bestellung von Einbanddecken allein — also getrennt von den Zeitschriften oder Lieserungswerken — mittels Büchcrzettel ist unzulässig. Die Postordnung weist ausdrücklich aus die Unzulässig keit derartiger Bestellungen hin. Trotzdem ist wiederholt versucht wor den, eine andere Aussassung zur Geltung zu bringen; bisher sind aber alle daraus gerichteten Wünsche abgclehnt worden. Wir möchten des halb nochmals daraus aufmerksam machen, dass Bestellungen von Ein banddecken ohne gleichzeitige Bestellung der dazu gehörenden Zeit schriften oder Lieferungswerkc nicht zum Porto für Biicherzettel er folgen dürfen, sondern nur zum Postkartenporto. Die Nachnahmegebühren ab 1. Januar 1922. — In Ergänzung unserer Mitteilungen über die neuen Postgebühren vom 1. Januar 1922 ab <Bbl. 1921, Nr. 399) seien im folgenden noch die neuen Nach nahmegebühren angegeben. ES beträgt: Die Vorzeigcgcbühr 1.59 Mk., das Porto siir die Nachnahmekarte (Drucksache) 40 Pf., das Porto bei Nachnahmebeträgen bis zu 190 Mark 75 Ps., von 190 bis 500 Mark 1.50 Mk., von Uber 500 bis 1900 Mark 3 Mk., über 1099 bis 2909 Mark 4 Mk., Uber 2090 bis 5090 Mark 5 Mk., über 5909 Mark 8 Mk. Zahlkarte» als Überweisungen im Postschcckvcrkchr. — Mit Rück sicht ans die während des Krieges cingctretene Papierknappheit ist am 1. April 1918 die Benutzung von Zählkarten mit vorgedruckter Konto- bezcichnnng als Überweisungen versuchsweise zugclasscn worden. Die Einrichtung hat nur einen geringen Umfang angenommen; die Zahl der libcrwcisungszahlkarten macht 9.5 v. H. aller Überweisungen ans. Bei den Postscheckämtern gehen die llberweisungszahlkarten vielsach mangelhaft anSgefllllt ein, wodurch ihre Bearbeitung und der Betrieb bei den Postscheckämtern sehr nachteilig beeinflußt werden und verhält nismäßig sehr hohe Kosten entstehen. Mit Rücksicht hieraus wird das ver- isnchsweise eingcsührte Versahren am 1. Januar 1922 wieder auf gehoben. Den Postscheckkunden, die von der Einrichtung bisher Ge brauch gemacht haben, ist die Verwendung der Zählkarten als Über weisungen bis ans weiteres gestattet. Beschlagnahmte Druckschristcn. — Die Zeitschrift »Nachtpost« Nr. 19, Verlag Walter Richard Heinrich Pörscl in Leipzig-Neustadt, ist, laut Beschluß des Amtsgerichts Leipzig vom 18. 12. 1921, wegen unzüchtiger Bilder und unzüchtigen Jtihalts beschlagnahmt. 8t ^ XIX 949/21. Leipzig, 22. Dezember 1921. Die Staatsanwaltschaft. Das Buch: Timm Fox, der König der Detektive, Jac Harrison, der Frauen Mörder, Verlag Kröner Co. in Lcipzig-VottmarSdors, ist laut Beschluß des Amtsgerichts Leipzig vom 9. 12. 1921 wegen seines unzüchtigen Inhalts beschlagnahmt. St L XX 872/21. Leipzig, 21. Dezember 1921. Die Staatsanwaltschaft. (Deutsches Fahnduugsblatt, 23. Jahrg., Stück 6870 v. 27. Dez. 1921.) PersolilllnMIMen. Ehrenpromotion. — Ter Inhaber des Antiquariats Oswald Weigel in Leipzig, das am 1. Januar sein 125jährigcS Jubiläum beging (vgl. Bbl. Nr. 1), Herr Theodor Oswald Weigel, ist von der Universität Gießen zum Ehrendoktor promoviert worden. Das Doktordiplom hebt die Verdienste hervor, die sich Weigel durch Herausgabe der Zeitschrift »Herbarium» um die Botanik und die Kryptogaiuenlehrc erworben habe. Ernennung zum Sachverständigen. — Herr Carl Boruska, Inhaber der Firma A. L. Hasbach in Wien, wurde zun, Sachver ständigen und Schatzmeister für die Gruppen »Sortimentsbuchhandel» und »Antiquarialsbuchhandcl» ernannt. Gestorben: am 19. Dezember 1921 nach langem, schwerem Leiden Herr M a r Engel in Le ob schütz, der die dortige 1845 gegründete Firma Karl Kothe'L Nächst seit 1894 mit Ersolg betrieben hat; ferner: am 6. Dezember 1921 nach schwerer Krankheit, wie uns erst jetzt mit geteilt wird, Herr Richard Friese, Inhaber der Firma vr. Adolf Edel Nächst, Buchhandlung in Dessau. Der Verstorbene, der im besten Mannesalter verschieb, übernahm am 1. Juli 1919 die Handlung und hat sic, obgleich bis dahin dem Beruse des Buchhandels fremd, in zielbewusster Weise wciter- geführt und zu entwickeln verstanden. Hermann Paul st. — Im Alter von 75 Jahren starb in M ünche u Herr Geheimrat Professor !)>-. Hermann Paul, der langjährige Vertreter der deutschen Philologte und Leiter des germanistischen Se minars der Münchener Universität, ordentliches Mitglied der Bayeri- schcn Akademie der Wissenschaften. Gehctmrat Paul ist unter den heu tigen Germanisten und Sprachforschern in erster Linie zu nennen, da er seit Jakob Grimms Tode das Wissen von älterer deutscher Sprache und Literatur wohl am meiste» bereichert hat. Von seinen Schriften seien genannt: Ursprüngliche Anordnung von FrcidankS Bescheidenheit (1. 1879, II. 1899), Kritik und Erklärung von Gottfrieds von Straß- bnrg Tristan (1872), Gab es eine mittelhochdeutsche Schriftsprache? (1873), Nibelungcnfrage (1877), Untersuchung über den germanische» Vokalismus (1879), Prinzipien der Sprachgeschichte (1889, 5. Auslage 1920), Mittelhochdeutsche Grammatik (1881, 1l. Auflage 1918), Tristan als Mönch (1895), Deutsches Wörterbuch (t897, 3. Auslage 1921), Um schreibung des Perfektums Im Deutschen mit haben und sein (1992), Nachtrag (1918), Deutsche Metrik (1905), Deutsche Grannnatist 1.—5. Band (1916—20), Uber Kontamination ans syntaktischem Gebiete (1919), Aufgabe undMcthode dcrGeschichtswisscnschaftcn (1920). Der Verstorbene gab ferner heraus: Hartmanns von Aue Grcgorius (1873—76, 4. Auslage 1919), Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur (mit W. Braune), Walther von der Vogelwelde <1882, 4. Ausl. 1911), Altdeutsche Textbibliothck, Grundriß der germanischen Philologie (mit K. v. Amira). SpreWlll. Zum Fenster hinausgeworfen ist jedes Geld, das inan für Anzeige» ausgibt, um den Herren Sorti mentern Änderungen der Bezugs-Bedingungen bekanntzugeben. An fang September 1921 zeigte» wir durch zwei vicrtclseitige Anzeigen die neuen Bezugs-Bedingungen siir den »Hammer« an; dasselbe geschah im Dezember durch zwei achtclseitigc Anzeige». Er folg? Daß säst täglich Beschwerden über Ausbleiben des »Hammers« hier eingehc»! Ist es wirklich zu viel, täglich aus dem Börsenblatt bas herauszusuchen, was siir den Leser in Betracht kommt? Leipzig. Hammer-Verlag. 16
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