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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.01.1922
- Strukturtyp
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- 1922-01-04
- Erscheinungsdatum
- 04.01.1922
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Handel im Gegensatz zu alten anderen Handelszweigen den ver such machen will, an einen aus Preissenkung hinziewnden Abbau heranzulrelen, während allgemein die wirtschaftlichen Verhält nisse unerhörte Preissteigerungen sämtlicher Bedarssgegenslände, zeitweise sogar sprunghast, zeigen. Es mag verständlich erschei nen, das; der Gedanke, den Teuerungszuschiag, der Wohl stets nur als ein Notbehelf angesehen wurde und sich in weilen Kreisen keiner sonderlichen Beliebtheit ersreut haben mag, zu beseitigen, in Zeiten erwogen werden konnte, wo eine gewisse Stabilität unserer Zahlungsmittel die Grundlagen sür eine einigermatzen stetige Kalkulation zu bieten schien. Uber ähnliche Erwägungen hätte aber schon damals die Frage nicht hinausgehen dürscn. Zweifellos war cs für den Gesamtbuchhandel sehr nachteilig, datz in breiter Össentlichkeit die Frage des Abbaues des Teue- rungszuschlages heftig für oder gegen erörtert wurde, und daß sich namhasle Wirtschaftsverbände damals dem leider unbegrün det gebliebenen Optimismus, daß sich der Abbau der Teuerungs zuschläge würde ermöglichen lassen, allzu rasch hingegeben haben, und datz sie demgemäß in der Öffentlichkeit und Behörden gegen über weitgehende Erwartungen hervorgerufen und bestärkt haben. Es soll dahingestellt bleiben, ob unter den damaligen Ver hältnissen hierfür eine gewisse Berechtigung bestand oder nicht. Hdute, wo die Dinge durch die unübersehbaren Schwankungen! unserer Mark und die damit verbundene Teuerung aus allen Ge bieten unseres Wirtschaftslebens die Grundlage der damaligen Politik des Buchhandels beseitigt haben, erscheint es am Platze,! auch die gehegten Pläne und Wünsche erneut auf ihre Verwirk- ltchungsmöglichkeit unter den gänzlich veränderten Umständen des jetzigen Wirtschaftslebens zu prüfen. Die Frage aufwersen heißt sie meiner Ansicht nach verneinen, sonst wäre es nicht zu erklären, daß nur wenige Tage, nachdem auf der außerordent lichen Hauptversammlung der Kreis- und Ortsvereine zu Heidel berg grundsätzlich beschlossen worden war, den Abbau des Teuerungszuschlags zu versuchen, eine kleine Gruppe von Ver-! legern als »Arbeitsgemeinschaft für die Regulierung der Ver kaufspreise im Buchhandel» zusammentreten konnte mit dem Er folge, daß die von ihr im Gegensatz zum Ergebnis der Heidel berger Tagung propagierte Beibehaltung des Teuerungszuschla- ges und dessen weiterer Ausbau unter Berücksichtigung beson derer örtlicher Verhältnisse nicht nur den nahezu ungeteilten Bei fall des Sortiments gesunden, sondern auch weite Kreise des Verlags in seinen Bann gezogen hat. Es beweisen dies die zahl reichen Beitritte, die zur Arbeitsgemeinschaft für die Regulie rung der Verkaufspreise im Buchhandel erfolgt sind. Die Grundsätze, nach denen sich die Arbeitsgemeinschaft die künftige Gestaltung der Teuerungszuschläge denkt, sind bekannt. Es soll an dieser Stelle hierzu nicht erneut Stellung genommen werden. Ausgabe dieser Zeilen soll es vielmehr sein, dem Ge samtbuchhandel einmal in großen Zügen die jetzigen Wünsche des Sortiments vor Augen zu führen, wie sie von einer großen Zahl! von Städten und buchhändlerischen Vereinigungen als die den örtlichen Bedürfnissen des Sortiments entsprechend zu schützenden Teuerungszuschläge der Arbeitsgemeinschaft geäußert worden sind.i Das mir zur Verfügung stehende Material zeigt eine bis in die geringsten Einzelheiten gehende Spezialisierung. Gleichwohl! lassen sich gewisse einheitliche Gesichtspunkte feststellen, die es ermöglichen, sie zu gewissen Richtlinien auszubauen, denen sich das Sortiment im allgemeinen wird einheitlich anschließen können. So lassen sich folgende Gruppen buchhändlerischer Waren! aufstellen, an die sich besondere Wünsche knüpfen. Zunächst wird fast durchweg ein allgemeiner Teuerungszuschlag! verlangt. Dieser allgemeine Teuerungszuschlag, einschließlich der bisherigen Besorgungsgebühren, ist für Deutschland in der Regel aus 2V?S angegeben. Er erfährt verschiedene Modifika tionen. die zwischen 5, 10 und 20°/° schwanken, je nachdem es sich handelt: um Werke bis zu 50, 70, von 70 bis IVO, über IVO bis 200. über ^ 200 bis 300, über ^ 300 Verkaufspreis. Eine besondere Regelung wird vielfach für Werke mit dem Ausgabejahr 1921—22 gewünscht. Hier beläuft sich die Höhe des Teuerungszuschlages aus 10^. Die nächste größere Gruppe sind dann die 6 wtssenschaft- kla-en Sammlungen. Für sie wird zwar meist ein Zu schlag von 107° gewünicht, teilweise werden sie von jedem Zu schlag befreit, während in einzelnen Städten sür die einzelnen Sammlungen verschiedene feste Preise eingesetzt worden sind. So erheben beispielsweise die einem norddeutschen Kreisverein angeschlossenen Buchhändler aus Wissenschaft und Bitdung 20/S. aus Natur und Geisleswelt 1V?S, aus die Jnselbücher 107°, wäh rend die Reclamsche Universalbibliothek frei ist. In einer Haupt stadt Süddeutschlands sind Nalur und Geisleswelt mit 8.40, die Bücher des Wissens mit 4.50, Reclam mit 1.50, Göschen mit 4.20, Kösel mit 7.—, Wissenschaft und Bildung zu dem Verlagspreis festgesetzt, während aus die Lehrmeister-Bücherei außer dem festgesetzten Preis von 1.20 ein Teuerungszuschiag von 10?S erhoben wird. Einheitliche Richtlinien weist dann die Behandlung der Schulbücher aus. Neben Schulbüchern im allgemeinen werden vielfach Volksschulbücher, Bücher sür mittlere Schulen und solche für höhere und Fachschulen unterschieden. Der regelmäßige Teuerungszuschlag, den das Sortiment sür Schul bücher wünscht, kann allgemein mit 107° angegeben werden. Der gleiche Prozentsatz gilt für Volks- und Mittelschulbücher, wäh rend Schulbücher sür höhere und Fachschulen vielfach mit einem 20^igen Teuerungszuschlag belegt worden sind. Eine ganze Reihe Ortsgruppen und Vereine hat dann ein fach dieNotstandsordnunginihrerjetzigenForm als beibehallenswert angegeben. Lieferungen an Behörden und öffentliche Bi bliotheken, die man als die nächste Gruppe bezeichnen kann, werden zumeist mit lv?S Teuerungszuschlag belegt, wenn es sich um einen Vermehrungsetat von 10 OVO im Jahre handelt. Stellenweise wird ein 20^iger Teuerungszuschiag sür erforder lich erachtet, während eine Reihe von Verlagswerken, nament lich solche mit dem Ausgabejahr 1921/22, an Behörden und Bi bliotheken zuschlagfrei geliefert wird. Ganz besonders interessant sind nun diejenigen Fälle, wo das Sortiment den Gedanken des Teuerungszuschlages mit dem der Rabattgewährung verknüpft. Einige Ortsgruppen und buch händlerische Vereinigungen machen nämlich die Erhebung des Teuerungszuschlages davon abhängig, wie hoch sich der Rabatt beläuft, der ihnen eingeräumt wird. Nach dieser Richtung gehen die Wünsche ganz außerordentlich auseinander und zeigen, daß der Rabatt als Grundlage sür die Teuerungszuschläge genom men Wohl kaum die Basis für eine einheitliche Durchführung in der Praxis wird geben können, weil angesichts der wirtschaft lichen Unsicherheit die große Gefahr besteht, daß selbst der weitest gehende Rabatt vielleicht in kurzer Zeit schon nicht mehr aus reichen kann, um dem Sortiment einen Ausgleich sür die immer weiter steigenden Spesen an Miete, Beheizung, Personal, Be leuchtung und dergl. zu gewähren. Einzelne Beispiele mögen hier folgen: So wünscht eine Stadt 20?S auf alle Bücher und Zeit schriften erheben zu können, die mit weniger als 40N rabattiert sind. Was mit den übrigen Büchern geschehen soll, ist nicht zu erkennen. Vermutlich sollen sie zuschlagfrei an das Publikum verkauft werden. Eine andere Stadt wünscht 257» Teuerungszuschlag auf alle Werke mit einem geringeren Rabatt als 33tzd^, 20N Teuerungs zuschlag auf Werke bis zu 200.—, wenn sie mit mindestens 307° Rabatt verpackungsfrei geliefert werden, und erhebt 105S Teuerungszuschlag auf alle Werke über -kk 200.—. Eine Hauptstadt mit Technischer Hochschule läßt akademische Lehrbücher mit 33r/;A Rabatt zuschlagfrei. Ein Ortsverein des Nordens erhebt keinen Teuerungszu schlag bei einer Rabattierung von 407» im Einzelbezug, dagegen 107° Teuerungszuschiag bei einem Rabatt zwischen 35 und 40^ und 20^ Teuerungszuschlag bei einem geringeren Rabatd als 35N. Eine Stadt mit höheren Schulen und Technikum belegt wis senschaftliche Werke über 257° Rabatt mit 10^ Teuerungszu- schlag; unter 25^ rabattierte Werke werden auf 33tzl,7> erhöht und erhalten hierauf 107° Teuerungszuschlag. Zuschlagfrei bleibt der schönwissenschaftliche Verlag mit 40N Rabatt; unter 40N wird er mit 207» Teuerungszuschlag belegt.
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