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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.01.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-01-09
- Erscheinungsdatum
- 09.01.1893
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1893
- Monat1893-01
- Tag1893-01-09
- Monat1893-01
- Jahr1893
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.01.1893
- Autor
- No.
- [7] - 139
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6, 9. Januar 1893. Nichtamtlicher Teil. 139 Zur Verlesung kam eine große Zahl Zustimmungserklärungen von Münchener- und auswärtigen Künstlern und Schriftstellern, darunter von Gabriel Max, Bertha Suttner, 1)r. Ziel (Cannstatt«, Ludwig Fulda (Berlin), Hermann Heiberg (Berlin). Gerichtsentscheidungen. — Das vorsätzliche Verschweige» einer begründeten Verpflichtung seitens des Schuldners dem sein Forde rungsrecht gegen ihn nicht kennenden Gläubiger gegenüber iwenn bei spielsweise der Gläubiger weiß, daß er ein Darlehn gewährt hat, sich aber nicht erinnert, wem er es gegeben hat und sich nun bei dem Schuldner erkundigt, ob dieser den Darlehnsempfänger wisse) und ebenso das vorsätzliche Ableugnen einer begründeten Forderung seitens des Schuldners dem fordernden Gläubiger gegenüber ist, nach einem Urteil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 10. Oktober 1892, nicht als Betrug zu bestrafen — In Ermangelung anderer Vereinbarung, insbesondere wenn nicht Kredit gewährt ist, hat der Käufer die gekaufte Ware nach der Uebergabe an ihn zu verzinsen. Die Annahme des Barkaufes ist aus geschlossen, wenn nach den Umständen der Wille der Kontrahenten, Kredit zu nehmen und zu gewähren, anzu nehmen ist. Im Kleinverkehr, insbesondre zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten, vor allem im Ver kehr des Detaillisten mit seinen ständigen Kunden, bildet der Verkauf auf Kredit die Regel. U. O.-L.-G. Hamburg v. 12. Juli 1892. — Der Klage des einen Gesellschafters auf Rechnungslegung kann der andere rechtswirksam nicht mit dem Einwande begegnen, daß der Kläger selbst noch nicht Rechnung gelegt habe. U. O.-L.-G. Cassel, 12. Januar 1892. — Die Uebernahme eines Handelsgeschäftes, wenngleich ver bunden mit der Uebernahme der Aktiven, begründet nicht notwendig eine Haftung des Uebernehmers den Gläubigern gegenüber. U. O.-L.-G. Hamburg v. 26. April 1862. — Der Handlungsreisende ist nach seiner Rechtsstellung ohne wei teres nicht befugt, Erklärungen der Käufer, daß sie die gelieferte Ware zur Verfügung stellen, mit Rechtsverbindlichkeit für den Prinzipal ent gegenzunehmen. U. O.-L.-G. Cassel v. 29. Februar 1892. — Die Entlassung eines Handlungsgehilfen wegen Ehr verletzung kann sich als grundlos darstellen, wenn derselbe zuerst durch schwer beleidigende Worte des Prinzipals hierzu provoziert war. U. R.-G. v. 29. April 1892. — Eine offene Handelsgesellschaft wird auch dann durch einen der Gesellschafter verpflichtet, wenn derselbe die Verpflichtungsurkunde in einer der Gesellschaftsfirma nicht entsprechenden Form unierzeichnet und zugleich die Verpflichtung der Gesellschaft nicht von der Zeichnung ihrer Firma, sondern von dem Willen des zu ihrer Vertretung befugten Gejelljchaslers, für sie zu kontrahieren, bedingt ist. Dieser Wille kann auch dann als ausgedrückt gelten, wenn der Gesellschafter nur mit seinem Namen unterschrieben hat. U. R.-G. v. 23. Jan. 1892. Die sranzösisch-belgische Litterarkonvention. — Betreffs der schon früher mitgeteilten Gefahr der Kündigung der Litterarkonvention zwischen Belgien und Frankreich entnehmen wir den Tagesblättern fol gendes über den gegenwärtigen Stand der Sache: Die Ablehnung des französisch-schweizerischen Handelsvertrages hat in Belgien großes Aussehen gemacht, denn sie beweist, daß Belgien nicht mehr daran denken darf, einen günstigen Handelsvertrag zu erlangen. Belgien hatte, um sich seine Freiheit zu sichern, den Handelsvertrag, alle Handelskonventionen, Schiffahrtsverträge und die Litterarkonvention bei der französischen Regierung gekündigt. Auf Ansuchen Frankreichs kam ein provisorisches Handelsabkommen zustande bis zum Abschlüsse des neuen Handelsvertrages) aber der Finanzminister Bcernaert erklärte ausdrücklich, daß Belgien unter keinen Umständen den französischen Mindestlaris als Grundlage eines neuen Handelsvertrages annehmen werde. Diese An sicht der belgischen Regierung fand nicht nur die Zustimmung der Kammer, sondern auch die des obersten Handels- und Jndustrierates. Da der jetzige provisorische Handelszusiand Belgien empfindlich schädigt, so wurde die Regierung in beiden Kammern interpelliert. Der Minister des Auswärtigen erwiderte, die Regierung werde sogleich ihre Entschlüsse fassen, sobald das Schicksal des französisch-schweizerischen Handels abkommens entschieden sein werde. Es ist sicher, daß nunmehr an das Zustandekommen eines belgisch-französischen Handelsvertrages nicht mehr ernsthaft zu denken, vielmehr ein Zollkrieg zwischen beiden Ländern zu erwarten ist, welchem Belgien als ebenbürtige Großmacht auf dem Welt märkte gewachsen ist. Lehnt, wie als zweifellos gilt, Frankreich auch die belgischen Forderungen ab, so wird Belgien alle Handelsabmachungen samt der LiIterar-Konvention mit Frankreich aufheben. Pflichtexemplare. — Eine Bekanntmachung der Generalverwaltung der königlichen Bibliothek in Berlin in Betreff der Pflichtexemplare teilt mit, daß die königliche Bibliothek vom Beginn des Jahres 1893 an die Verzeichnisse ihrer Erwerbungen von neu erschienenen Büchern drucken und wöchentlich wenigstens einmal den Universiläts- und anderen großen Bibliotheken Deutschlands, wie den bedeutenden des Auslandes zugehen läßt. An die Verleger, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Ab gabe eines Exemplars an die königliche Bibliothek verpflichtet sind, ergeht daher die Bitte, dieses Exemplar sofort bei dem Erscheinen des Buches an sie schicken zu wollen. Die Generalverwaltung glaubt durch diese zunächst im bibliothekarischen Interesse getroffene Einrichtung zugleich den Interessen der Verleger in hervorragender Weise zu dienen, weil die Verzeichnisse der darin ansgesührten neu erschienenen Druckschriften an wichtigen Stellen ein allgemeines Bekanntwerdcn sichern. Weltausstellung in Chicago 1893. — Der deutsche Reichs kommissar für die Ausstellung in Chicago hat bei dem Ausstellungs- Komitee angefragt, ob Berichterstatter, welche als Vertreter deutscher Zeitungen und Zeitschriften die Ausstellung in Chicago besuchen werden, Vergünstigungen erwarten dürfen. In der Antwort wurde in Aussicht gestellt, daß -nach gewissen, von dem Kolumbischen Weltausstellungs- Amte vor kurzem gutgeheißcnen Regeln an die Vertreter der hauptsäch lichen und hervorragendsten Zeitungen des In- und Auslandes Frei karten zur Ausstellung ausgegeben werden sollen». Im übrige» werden, allerdings nur in ganz allgemeiner und unverbindlicher Weise, den Ver tretern der Presse. Erleichterungen in Aussicht gestellt. Die Auskunft ist sehr höflich, aber unbestimmt. Der deutsche Preß-Ausschuß hat beschlossen, Schritte zu thun, um die in Aussicht gestellten Vergünstigungen auch denjenigen Berichterstattern zu sichern, welche nicht im Aufträge einer bestimmten Zeitung, sondern auf eigene Rechnung nach Chicago gehen Es ist der Gedanke angeregt worden, eine Geldsumme zu sammeln, um strebsamen jungen Leuten verschiedener Gewerbszweige den Besuch der Ausstellung zu ermöglichen. Der Plan wird vom Reichskommissar weiter verfolgt werden. Dieser macht aber daraus aufmerksam, daß es außer der Sammlung der betreffenden Mittel auch daraus ankomme, In stanzen zu schaffen, von denen die Fähigkeiten derjenigen jungen Leute, die auf Geldbewilligungen Anspruch machen, geprüft werden können. (Papicr-Zlg.) Handlungsreisende in Italien. — Der preußische Handels minister wünscht durch Vermittelung der Weitesten der Berliner Kauf mannschaft die beteiligten Kreise darauf hinzuweisen, daß deutsche Hand lungsreisende in Italien sich gegenüber den italienischen Behörden durch eine von einer deutschen Behörde ausgestellte Karte für den Geschäftsbetrieb legitimieren müssen. Zur Erteilung der Gewerbelegitimationska ten sind diejenigen Behörden befugt, die mit der Ausstellung von Paß karten beaustragt worden sind. Fernsprecher. — Die Fernsprechverbindung Hamburg-Stettin- Leipzig-Halle soll nach einer der Leipziger Zeitung zugegangenen amt lichen Mitteilung in diesem Jahre hergestellt werden. Geschäftsjubiläum. — Die hochangesehene Musikalienhandlung C. F. Leede in Leipzig «gegründet am 1. Januar 1813) feierte am 1. Januar d. I. den Ehrentag ihres fünfzigjährigen Bestehens. Der Inhaber der Jubelfirma, Herr Heinrich Julius Ludwig Leede, und sein Sohn, der Prokuraträger der Handlung, Herr Johannes Her mann August Gustav Leede, wurden zu diesem Tage von Zeichen freundlicher Teilnahme aus weiten Kreisen der Mitbürger und Berufs genossen überrascht, denen auch wir uns gern anschließen. Geschästsjubiläum. — Der Musikalienverleger Herr Adolf Fürst ner in Berlin, gleichzeitig Inhaber der dortigen königlich sächsischen Hofmusikhandlung C. F. Meser, feierte am Neujahrstage im engeren Familienkreise und in der Mitte seines gesamten Geschästspersonals das sünfundzwanzigjährige Bestehen seines am 1. Januar 1868 unter der Firma seines Namens gegründeten Musikalienverlages. Dänische Familiennamen. — In keinem Lande dürfte es weniger Familiennamen geben als in Dänemark. Wenn nicht die seit Jahrhunderten eingewanderten Fremden, hauptsächlich Deutsche, einige Vermehrung gebracht hätten, so gäbe es ihrer nur wenige Dutzend) ein Uebelstand, der von den Dänen selber sehr beklagt wird, so daß wieder holt Vorschläge zu einem allgemeinen Namenwechsel gemacht worden sind. Ein sprechendes Beispiel liefert das Kopenhagener Adreßbuch. Es füllt darin der Name Hansen nicht weniger 34>/^ Spalten, Peterjen 32 Spalten (außerdem Pedersen 4 Spalten), Jensen 30, Andresen 16, Nasmuffen 12, Sörense» 9, Madsen 7 Spalten u. s. w. Briesschreibern nach Kopen hagen ist daher dringend zu empfehlen, die genaueste Adresse anzugeben mit Straße. Hausnummer und Treppenzahl, da es Vorkommen kann, daß in einem großen Hause 3 oder 4 Familen desselben Namens wohnen. Versteigerungen. — Das Original-Manuskript des ersten Bandes Gedichte, welche Lord Tennyson und sein Bruder Charles 1827 unter dem Titel -kosws ok tceo ttrotbsis- heraus gegeben, kam dieser Tage 19*
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