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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.10.1866
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1866-10-08
- Erscheinungsdatum
- 08.10.1866
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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den nicht zurü.ckgcnommen" ist ganz bedeutungslos geworden; die Leute, weiche die reifen Trauben pflücken wollen, lasten sich dadurch so wenig beunruhigen, wie der Spatz durch die Vogel scheuche. Kein Kaufmann würde sich solche Zumuthungcn gefallen lasten, wie sic an uns gestellt werden; nur im Buchhandel hat sich in Folge unseres eigcnthümlichcn Geschäftsbetriebes dies Unwesen so weit entwickeln können. Der Einzelne kann gegen solche Unsitte nicht auftreten; schickt man ein ausgeschnittenes Buch an den Thäter zurück, so wird man riskiren, daß sich der Kunde nach einem andern Geschäftsfreunde umsieht. Man remiltirt also an den Verleger, in der Hoffnung, daß dieser seinem eigenen Kinde, auch wenn cs als Schmcrzenssohn ins Haus zucückkommi, nicht die Thüre weisen wird. Und meistens sind ja auch die Herren Verleger so menschenfreundlich. Ich glaube, wenn sie es nicht wären, so wäre das für beide Thcile bester. Sie sollten nicht bloß e r kl ä r c n: ,,Oben oder an den Seiten ausgeschnittene Bücher werden nicht zurückgenom- mcn", sondern sie müßten solche Bücher dann auch wirklich znrückwcisen. Dann braucht auch der Sortimenter seinen Kun den gegenüber kein Blatt vor den Mund zu nehmen, sondern kann und wird sich darauf berufen. Aber der Sortimenter bedarf hierbei der Unterstützung des Verlegers: eine Anzahl bedeutender Vcrlagssirmcn müßte sich zu einer gemeinsamen Erklärung vereinigen, welche allen ihren neuen Vcrlagswerken vorgeheftet und dem Publicum soviel als möglich bekannt gemacht werden müßte. Es ist wirklich an der Zeit, das betreffende Publicum end lich von dieser üblen Gewohnheit abzudringcn. — Weiß Jemand hierzu ein besseres Mittel, so möge er es im Börsenblatt mit- theilcn. Frage. „Har ein Ucbcrsctzcr oder Verleger das Recht, ein Werk unter dem Titel der Originalausgabe zu publiciren, wenn im Texte willkürlicheAcndcrungen angebracht werden?" Die Verlagsbuchhandlung I. L. Kober in Prag versandte soeben ein Eireular, in welchem die Uebcrsetzung von Springer's „Geschichte Oesterreichs seit dem Wiener Frieden 1809" ange kündigt, dabei aber naiv genug bemerkt wird: „Wir erachten cs für überflüssig, dieses vortreffliche Werk den geehrten HerrcnSortimentcrn anzucmpfchlen, und bemerken nur, daß die böhmische Bearbeitung keineswegs eine bloßeUcber- sctzung ist, sondern daß sie vielfach den Originaltext berichtigt (sie!). Ucbcrhaupt geschah die Bearbeitung so, daß dieselbe ganz dem böhmischen Publicum angepaßt ist, was hauptsächlich vom 2. Bande gesagt werden muß, wo dem böhmischen Nationalge fühle gegen ungerechtfertigte Jnvcctiven des Originals gebührend Rechnung getragen wurde. (!)" Was würde Macaulay gesagt haben, wenn ein Gegner seines Gcschichtswcrkes sans kayon eine „Bearbeitung" desselben — unter der Firma des Autors und ohne sich-zu nonncn (!) — her- ausge geben hätte, in welchem gerade jene Stellen, die seincn(Mac- aulay's) Standpunkt am klarsten kennzeichnen, ganz im Sinne der andern Partei behandelt worden wären? Könnte dies noch Macaulay's Geschichte genannt werden? Und ist die Kober'sche Ausgabe oder vielmehr Verballhornung Springer's berechtigt, den Namen des Verfassers zu führen? Schreiber dieses ist am weitesten davon entfernt, unberech tigte Jnvcctiven gegen das wahre Nationalgefühl beschönigen zu wollen; wären aber solche auch in dem genannten Werke vor handen (was noch sehr dahin steht), nun so möge der Herr „Be arbeiter" mit offenem Visir gegen dieselben cinstchen; unter fremder Flagge aber eigene Eontrebande zu führen ist — gelinde gesagt — nicht sehr ritterlich. Es wäre im allgemeinen Interesse und des Prinzips wegen nicht ohne Wichtigkeit, wenn sich noch andere Stimmen über diesen Punkt äußern wollten. Lumm eui^ue. Zu Nutz und Frommen des gesummten Buchhandels. v-') In der Schwindelgeschichtc von E. Rucdiger in Bleiche- rodc-Darmstadt haben wir leider noch zahlreiche weitere Mitthei lungen erhalten. Wir können unter diesen Umständen nicht mehr von jedem einzelnen Falle berichten, sondern müssen uns darauf beschränken, die empfangenen Anzeigen nachstehend kurz ihrem wesentlichen Inhalte nach zusammenzufassen. Nach diesen Vorlagen hat Rucdiger in dem Zeiträume vom October 1865 bis August 1866 unter den verschiedenen Meta morphosen von Eand. Ernst Breuning, Or. xlril. Eugen Emmer ling, Jul. Hey, Eand. Liebhold, Onuä. tlraol. Eduard Rahles, Dr. F. Schaeffer, W. Schaeffcr, Ltucl. tdsol. P. Schmid, 8tuä. tUsol. H. Schultze, Ounä. tireol. Earl Weber, 6nnck. tlisol. G. Wimmer, Eand. Ant. Widmann, Orrnä. tüeol. Winter, Eand. Anton Wittmann und vr. Anton Wittmann bei 34 Firmen in den Städten Aachen, Barmen, Bayreuth, Berlin, Bonn, Braun- schwcig, Bückeburg, Eclle, Eoburg, Cöthen, Dessau, Duisburg, Düren, Eisenach, Eschwege, Frankfurt a. M., Gießen, M. Glad bach , Greiz, Hamburg, Hildburghausen, Langensalza, Lübeck, Merseburg, Münster, Neuwied, Rastatt, Rinteln, Ruhrort, Salzungen, Soest, Stade und Worms im Ganzen 80 Exemplare „Günther, Musterbriese" und 10 „Neumann, Geschichte der messtanischen Weissagung" in der bekannten Briefform, bald mit mehr, bald mit weniger Aufwand von Täuschungskünsten, be stellt. Nur wenige von den so begünstigten Handlungen ge brauchten die Vorsicht, die bestellten Artikel nur ü cond. zu ver schreiben und dann nach der Ablehnung dieses Vorbehaltes die Sache auf sich beruhen zu lassen; vielmehr ließen beinahe alle die Baarpackete ohne Bedenken einlösen und haben nun noch immer aus deren Empfangnahme zu warten. Um seinen Aufträgen noch einen größer» Schein von Solidität zu geben, war der Besteller in mehreren Fällen sogar so schamlos, gleich um die Besorgung von „dauerhaften Schulbänden" zu bitten, und so liegen noch in einer Handlung allein 12 Günthcr's Musterbriefe gebunden zur Verfügung eines Hrn. Dr. F. Schaeffer. Einige sind durch die früheren Artikel in diesen Blättern noch glücklich vor Schaden bewahrt geblieben, während andere, die trotzdem noch ihre Ver schreibungen einsandlen, dies der freundlichen Warnung von Ruedigcr's früherem Commissionär, Hrn. Theod. Thomas, ver danken. Außerdem liegt der Redaclion noch ein Brief vor, worin Rucdiger, ähnlich wie in dem in Nr. 109 d. Bl. erzählten Falle, als Beitrag zu den „Partien guter neuer Wecke" von Hrn. v. Zabern in Mainz ein Exemplar von „Gredy's Entscheidungen" mit der Weisung verschrieb, „den Betrag in Rechnung 1865 zu belasten, daß er in bevorstehender Messe zur Zahlung komme", die jedoch so wenig als in dem andern Falle erfolgt ist. Mit welchen Gesinnungen übrigens Rucdiger schon in den Buchhandel cingelretcn ist, ersieht man aus einer anderweitigen Mitteilung, wornach derselbe gleich in den ersten Monaten seines Etablissements einen benachbarten Collegen um die Besorgung von 30 Gesangbüchern ersuchte und dann die Rückerstattung von *) IV. S. Nr. 10S.
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