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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.11.1866
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1866-11-05
- Erscheinungsdatum
- 05.11.1866
- Sprache
- Deutsch
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2298 Nichtamtlicher Theil. »U 133, 5. November. serin verlangte eine Geldenrschädigung, Schreiber dieses erklärte sich zufriedcngesteUt, wenn Hr. Payne als Redacrcur und Verle ger in einer der nächsten Nummern des Familien - Journals be kannt mache, daß er von einem seiner Mitarbeiter dupicl worden sei, der sich an dem geistigen Eigcnlhum des Fräulein Davidis vergriffen kabe. Zugleich machte ich Hrn. Payne darauf aufmerk sam, daß bei der großen Verbreitung des Davidis'schen Buches in nahezu 8000 Exemplaren die etwas kühne Benutzung des letz teren einer großen Zahl seiner Leser ausgefallen und daß es des halb für den guten Ruf seines Blattes ehrenvoller sein möchte, offen den Sachverhalt einzugestehcn, als mich zur Veröffentlichung desselben auf anderem Wege zu nöthigen. Die Antwort lautete — abgesehen von einem nicht acccptablen, aber das Factum selbst indircct anerkennenden Gegenvorschläge — nicht nur ablehnend, sondern erklärte, unter Anwendung einer mir unverständlichen, vermuthlich aus mangelhafter Kennkniß der deutschen Sprache hcrvorgcgangenen Wendung, meine „Andeutungen" für „an maßendes Gefasel". So war ich denn von Hrn. Payne selbst widerwillig auf den Weg gedrängt, den ich hiermit betrete, indem ich diese Angelegen heit zuNutz und Frommen aller dererveröffentlichc, die etwa dazu qualisicirte Verlagsartikel nicht gern von demRäderwcrk der mo dernen Journalfabriken ergriffen und verarbeitet zu sehen wün schen. Von Sachverständigen aber möchte ich mir eine Antwort auf dieFrage erbitten: ob die vier charnkrerisirteBenutzung frem den Eigenthums unter die Rubrik des zu duldenden Plagiats oder des strafbaren Nachdrucks fällt. Leipzig, Ende Oktober 1866. E. A. Seemann. Miscellen. An die soliden sächsischen Herren Sortimenter. — In Nr. 121 des Börsenblattes befindet sich ein Artikel, dessen Verfasser, nach gerechter Mißbilligung der vom sächs. Justizmini sterium in der Zeitschriften- und Bücherlieferungs-Angelegenheit gegen die Sortimenter eingeleiteten Schritte, sowie der Schleu derei einzelner sächsischer Firmen, es für nochwendig hält, eben falls zu schleudern, um den erwähnten Firmen das Geschäft nicht allein zu lasten und um auch ferner die Ehre der Verbindung mir den königlichen Behörden zu haben. So sehr diese Ehre unter normalen Verhältnissen zu schätzen, so wenig sollte der so lide Sortimenter danach unter den gegebenen Verhältnissen trachten, denn dann hat das Justizministerium Grund zu glauben, daß der Sortimenter wirklich einen zu großen Gewinn beim Ein halten der Ladenpreise hatte, und der ungerechte Vorwurf des selben, der Sortimentshandel habe demStaale und demJnlereste der Steuerpflichtigen jährlich 400 Thlr. entzogen, muß auch im Auge des Unparteiischen begründet erscheinen. So sehe ich die Sache an, und darum habe ich dem betreffenden Beamten auf die Frage, ob ich 16ZH°/o gewähren wolle, einfach erwidert, daß ich mich lieber arm saullenzen als arm arbeiten wolle. Nur durch ähnliches entschiedenes Zurückweiscn derartiger Anträge von allen Seiten kann den Beamten die Ucberzeugung kommen, daß wirk lich Unbilliges vom Sortimenter verlangt wird. Man bedenke nur, was aus solchem Schleudern entstehen müßte! Wenn wir heute den Behörden durch Gewährung von lO^ßh die Bücher re. ohne Gewinn für uns liefern, so verlangt dies morgen auch das Publicum. Doch auch die Herren Verleger sollten durch die That beweisen, daß ihnen an Erhaltung eines gesunden Sortiments handels gelegen ist. Sic sollten ebenso entrüstet wie der Sorti menter über solche Schleuderet sein, und den Herren, welche ihre Artikel wie alten Kram verschachern und die von ihnen selbst ge stellt» Preise nicht respectiren, nichts, weder in Rechnung noch baac liefern. Der Verleger hat dazu das Recht, eben weil er den Verkaufspreis selbst stellt, bei Nichtachtung dieses Preises von Einzelnen aber jede Verpflichtung des Verlegers gegen den Be treffenden wegfällt. Wenn hierzu die Herren Verleger sich ent schließen wollten, so würde dem Sortimenter bald geholfen und der Buchhandel nicht immer mehr zum Kramhandcl herabsinken. R. x. L. Aus Leipzig schreibt die Deutsche Allgemeine Zeitung: „Mit welchem Interesse die Wiedcrzulassung der «Garten laube» in Preußen ausgenommen worden ist, beweist die Be stellung einer Berliner Buchhandlung vom 20. Oct., die uns im Original vorlicgt. Dieselbe lautet wörtlich: «Hierdurch ersuchen wir Sie, uns gefälligst mittheilen zu wollen, auf wie viele Exem plare vom siebenten Heft d. I. ab 'wir noch rechnen können, in dem wir uns dabei gleichzeitig zu bemerken erlauben, daß wir noch so viele Abonnenten darauf zu gewinnen hoffen, als Hefte auf einem besonders dazu zu benutzenden Eiscnbahngütecwagen Platz haben. Wir bitten hierin keine Uebertreibung zu sehen, sondern überzeugt zu sein, daß man für ein Unternehmen, wofür sich alle Welt interessirt, alles zu erreichen im Stande ist.» Eine Bestellung in solchen Massen dürfte in der Geschichte des Buch handels einzig dastehen." Das Octoberheft von dem „Neuen Anzeiger für Biblio graphie und Bibliolhekwissenschaft" enthält folgenden Artikel: „Der Herausgeber des oben besprochenen „OrrtaloAus ral äs In I,ibruiris ^ranyai8s",Hr. Otto Lorenz in Paris, hat gegen die in meiner Besprechung am Schlüsse gegebene Notiz — „daß ich in der 1. Lieferung bei einer flüchtigen Musterung des Inhaltes die in dem Reinwald'schen Kataloge vom I. 1863 aufgcsührten Schriften von I. I. Ampüre „Usurss äs xossiss. 2. Läit." und „I-ittäraturs st vv)-sAS8. Z. Läit." vermißt habe" — protestircn zu müssen geglaubt, und wünscht, daß diese seine Protestation auch im Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel, wo meine Besprechung in Nr. 97 ohne meine Veranlassung Aufnahme gefunden hat, ebenfalls Aufnahme finden möge. Ich muß dies natürlich der Redaclion des Börsenblattes ganz allein überlassen. Die Protestation lautet: „Die beiden Bände von Ampsre, die Sie als in meinem Kataloge fehlend angeben, sind ganz dasselbe Buch, wie das ganz richtig angezeigte „1-ittärnturs, VSZ-ÄASS st xoäsiss. 2 Volk. 1850." Sie sind 1863 nicht neu gedruckt worden (stehen auch nicht in der Liblio^raxiris äs I» Uranos), sondern der Verleger hat nur, um die Bände auch ein zeln verkaufen zu können, für einen Theil der noch vorräthigen Exemplare neue Umschläge mit verändertem Titel drucken lassen. Dieser Fall kommt hier öfters vor, und wenn ich Kennl- niß davon habe, brandmarke ich gern den betreffenden Verleger durch Enthüllung seines Kunstgriffes; hätte ich, als ich den Ar tikel „^mxörs" redigirte, von dem Umstande Kcnntniß gehabt, so würde ich unter „Oattsrnturs, vo^a^ss st xoä8iss" mit kleine rer Schrift gesagt haben: ,,Ln 1863 1'ääitsur s. kalt imxrirnsr äs llouvs1Is8 oouvsrtursa xour uu oortniu nomlars ä'sx6wx1g,irs3 äs ovt ouvruAS, portnnt Is titr« moäiüä aiu8i: sto. vto. eto." Ich läugne nicht, daß diese Notiz von wesentlichein Interesse gewesen wäre, und bedaure sehr, daß sie nicht da ist, aber einen merklichen Fehler constituict ihr Mangel nicht." So die Locenz'sche Protestalion, in Bezug auf welche ich es den Lesern überlassen kann zu beucthcilen, ob und wie weit sie begründet ist. Ich für meine Person halte vom bibliographischen Standpunkte aus dafür, daß das Wegbleiben von Titeln sogenannter neuer Tirel- ausgaben — und zu dieser Elasse von Ausgaben gehören doch jedenfalls die oben vezeichnelen beiden Schriften — unter allen Umständen eine Lücke constituirt; allerdings eine Lücke, um
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