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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-01-30
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1893
- Sprache
- Deutsch
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642 Nichtamtlicher Teil. 24, 30. Januar 1893. Börsenblatte (Nr. 15 vom 19. Januar 1893) abgedruckt ist, so brauche ich auf den Inhalt desselben hier nicht weiter einzu gehen, sondern darf de» Thatbestand als den Lesern des Börsen blattes bekannt voraussetzen. Ich möchte nur einige Betrach tungen daran anknüpfen, zunächst aber Herrn Or. Schmidt den wohlverdienten Dank aussprechen für die umsichtige und geschickte Art, mit der er die deutschen Verleger-Interessen bei dieser Gelegenheit wahrgenomme» hat. Herr vr. Schmidt hat den Prozeß nicht bis zur richterlichen Entscheidung durchgelriebeu, sondern sich mit einem Vergleich be gnügt, bei welchem der Beklagte in jeder Beziehung den deutschen Forderungen sich unterworfen hat. Damit ist die Frage prin zipiell zu unfern Gunsten entschieden. Wie sieht es aber mit der materiellen Seite des Falles aus? Wer entschädigt die deutschen Autoren und Verleger für die großen Verluste, die ihnen durch den Vertrieb der amerikanischen Nachdrucksausgaben ihrer Werke schon seit Jahrzehnten erwachsen sind? Nicht einmal die Unkosten der oben gedachten Prozeßführung werden ihnen ersetzt, geschweige denn Entschädigung für geltend zu machende Verluste gewährt. Bei der so außerordentlich kostspieligen Prozeßführuug m England und Amerika ist eben ein einzelner Autor oder Verleger gänzlich recht- und machtlos. Herr Ör. Schmidt, obgleich von 10 deutschen größeren Verlagsfirmen mit Vollmacht versehen, schreckte mit Recht davor zurück, die Klage in ihrem ganzen Um fange (es handelte sich um 157 Werke von 42 Verfassern) bis zur richterlichen Entscheidung durchzusühren, da die Kosten zu exorbitant waren. Das führt Herrn vr. Schmidt dazu, nachdem er die Rechtsfrage vorläufig zu seinen Gunsten entschieden hat, den Fall auf anderen Wegen weiter zu verfolgen, und zwar fußt er dafür ins Auge 1. Intervention der Deutschen Regierung. 2. Intervention der ^osooiation littorairo intornationalo. 3. Intervention des Bureaus der Berner Union. Eine weitere Verfolgung der Angelegenheit, und zwar aus internationalem diplomatischen Wege, scheint mir allerdings auch geboten zu sein, denn Herr vr. Schmidt hat festgestellt, daß eine richterliche Entscheidung vorliegt, welche sich offenbar nicht im Ein klang befindet mit der International OopM^bt ^.ot 1886. Nach diesem Gesetz bedarf es zur Erlangung des Rechtsschutzes in den kontrahierenden Ländern gar keiner Förmlichkeiten, namentlich keiner Eintragung des Titels der zu schützenden Schriftwerke.*) Nun hat aber, nach Or. Schmidts Aussage, der Uißb 6ourt ok cknstios in London vor einiger Zeit in einem ausführlichen Urteile einen Nachdrucksprozeß dahin entschieden, daß ein Rechtsschutz der in den Berbandsländern erschienenen Werke in England ausgeschlossen ist, wenn die Werke nicht (nach der früher üblichen Methode) in Ltatiouor's Hall eingetragen sind. Und auch im vorliegenden Falle, den Herr Or. Schmidt führte, war alle Aussicht, daß sich alle diejenigen deutschen Werke als ungeschützt erweisen würde», welche nicht eingetragen waren. Es muß jedenfalls untersucht werden, wie der englische Richter sich, ohne daß er korrigiert wird, in einen derartigen direkten Widerspruch mit dem Wortlaut eines englischen Staats- Gesetzes setzen kann. Herr Or. Schmidt hat es sich in aner kennenswerter Energie vorgenommen, die Sache weiter zu führen. Aber bei aller Achtung vor der von ihm bewiesenen Klugheit und Geschicklichkeit will es mir doch scheinen, daß eine mit einer größeren Machtfülle ausgerüstete treibende Kraft an seiner Stelle mehr erreichen könnte und würde, und als solche sehe ich de» Vorstand des Börsenvereins an, der meines Erachtens die Sache in die Hand nehmen muß**) *) Siehe Dambach, Welche Förmlichkeiten rc. c. müssen beobachtet werden? Sonderabdruck aus dem Adreßbuch des deutschen Buchhandels 1890 Seite 6. **) Wir haben selbstverständlich den vorstehenden Artikel dem I. Vor- Jch kann mich auf meine vor zwei Jahren erschienene »Denkschrift betreffend die Errichtung eines Centralbureaus zum Schatze der Urheberrechts in Leipzig» beziehe», in der ich die Vorteile auseinandergesetzt habe, welche die Schaffung einer per manent thätigen Centralstelle haben würde, gerade in Bezug aus die ihr innewohnende Autorität. Eine solche Centralstelle mit Amtscharakter, die ja meinetwegen als ein neu zu bildender »Ausschuß des Börsenvereins« gedacht werden kann, maß in Fällen, wie der vorliegende, Vorgehen. Ja, ich gehe noch weiter, sie hätte diesen jetzt aufgedeckten Krebsschaden des Vertriebes amerikanischer Nachdrucksausgaben schon viel früher entdecken und verfolgen müssen; dann wären unsere Autoren und VeOeger schon lange vor dem in England zugefügten Schaden bewahrt geblieben. Die Firma Scholl in Liverpool vertreibt eingestandenermaßen den Munroe'schen Nachdruck schon seit 10 Jahren in England, während die erste Mitteilung davon erst im Herbst des vorigen Jahres durch ein Schreiben einer Londoner Firma an die Firma S. Hirzel in Leipzig zur Kenntnis des Herrn Or. Schmidt gekommen ist. Hätten wir schon fiüher eine Centralstelle für Rechtsschutz gehabt, wie ich sie mir denke und wünsche, sie hätte schon lange ihr Augenmerk aus diese Angelegenheit lenken müssen. Bekannt war die Sache schon lange. Ich habe im Börsenblatt vom 4. Oktober 1882 (Seite 4236 der Nr. 230) bereits eine lange Liste der Nachdrucksausgaben deutscher Werke aus dem Verlage von G. Munroe in New-Aork veröffentlicht und wiederholt bei meinen Zusammenstellungen der »Uebersetzungen aus dem Deutschen« auf diese Ausgaben hingewiesen Weshalb ist nicht schon damals untersucht, ob nicht der Vertrieb dieser Ausgaben in Ländern stattfindet, mit denen wir Schutzverträge geschlossen haben? Wes halb wird überhaupt nicht »achgeforscht, ob nicht andere Nach drucke, z. B. von Musikalien, in mit uns verbündeten Ländern Vertrieben werden? Denn so wie Munroe suchen auch noch andere durch Schleichhandel in verbotenen Absatzgebieten Boden zu gewinnen, und eine geschickte Untersuchung dürfte überraschende Resultate ergeben. Die Antwort liegt sehr nahe, weil wir keine Behörde haben, deren Aufgabe es sein müßte, das Treiben solcher Dunkelmänner an das Licht zu ziehen, neben Wahrnehmung anderer Ziele, die gleichfalls in dieser Richtung liegen. Das sind so einige meiner Betrachtungen, die sich mir nach dem Lesen des Schmidt'sche» Berichtes anfgedrängt haben. Ich wünschte wohl, daß man sich in buchhändlerischen und Schrift steller - Kreise» weiter mit der Frage beschäftigen und dabei meine in der »Denkschrift« ausgeführten Gedanken einer noch maligen Prüfung unterziehen möchte. Berlin, den 20. Januar 1893. Otto Mühlbrecht. Vermischtes. Verein Dresdner Buchhändler. — Der Verein Dresdner Buchhändler wird am Sonnabend, den 4 Februar, abends 8 Uhr, in Helbigs Etablissement ^Grüner Saal, Eingang 1I> zur Hauptversammlung zusammentreten. (Vgl die Bekanntmachung im amtlichen Teile der Nr. 23 d. Bl.) Deutsches Buchgewerbe-Museum. — Neu ausgestellt sind die soeben erschienenen Tafeln aus dem Werke von Paul de Wit «Perle» aus der Jnstrumenten-Sammlung von Paul de Wit, Leipzig. (Verlag von Paul de Wit).- Der Herausgeber und Besitzer der in der vor liegenden Publikation veröffentlichten Sammlung hat mit außerordent lichen! Verständnis schon mehrere höchst wertvolle Sammlungen von Musikinstrumenten zusammengebracht. Eine derartige Sammlung be findet sich jetzt in der Kgl. Hochschule für Musik in Berlin, für die sie das Preußische Kultusministerium angekauft hat. Die im vorliegenden Werke veröffentlichte Sammlung hat aus der Musik- und Theateraus stellung in Wien das lebhafteste Interesse aller Liebhaber erregt. Die Reproduktion der Originale mittels Photojithochromie von Emil Pin kau steher des Börsenvereins, Herrn Oe. Eduard Brockhaus, vor der Auf nahme vorgelegt und sind von ihm zu der Erklärung ermächtigt, daß er im Einverständnis mit Herrn Oe. Schmidt die weitere Verfolgung dieser Angelegenheit durch den Vorstand des Börsenvereins bereits erwogen und in die Hand genommen hat. Red.
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