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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-02-02
- Erscheinungsdatum
- 02.02.1893
- Sprache
- Deutsch
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ZlZl27, 2. Februar 1893. Nichtamtlicher Teil. 713 Die Bestimmung zum Schlüsse des 8 3 des Entwurfes, daß mindestens der zehnte Teil des Kaufpreises rück ständig sein müsse, ehe von der Klausel der Fälligkeit der Rest schuld Gebrauch gemacht werden könne, beeinträchtigt die solcher gestalt beabsichtigten Verkäufe. Wenn z. B. ein aus 17 Bänden bestehendes Konversations lexikon zum Preise von 170 bei Lieferung von je 5 Bänden gegen eine monatliche Zahlung von nur 3 verkauft wird, so müßte der Verkäufer bei unpünktlicher Zahlung des Kaufpreises 6 Monate warten, ehe er von der Klausel der Fälligkeit Ge brauch machen könnte. Bis dahin ist er genötigt, sechs Klagen jedesmal auf den geringen Betrag von drei Mark zu erheben, deren jede, falls er sich zudem eines Anwalts bedient, dem Käufer mehr Kosten verursacht, als der Gegenstand des Prozesses beträgt. Es muß daher billigerweise für diese Fälle die Mög lichkeit bestehen, zum wenigsten den Restkaufpreis des thatsäch- lich Gelieferten fällig werden zu lassen, ohne daß der zehnte Teil des gesamten Kaufpreises der gelieferten und der noch nicht gelieferten Bände im Rückstände ist. Wir erachten cs nicht für unsere Aufgabe, gesetzgeberische Abänderungs-Vorschläge zu machen, welche für den Fall er forderlich sein würden, daß die Erzeugnisse der Presse nicht von den Einwirkungen des Gesetzentwurfes ausgenommen werden. Wohl aber dürfen wir es nicht unterlassen, dem hohen Reichstage die Gefährdung des deutschen Buchhandels vor Augen zu führen, welche eintreten muß, wenn der Entwurf in unveränderter Form auch für den Buchhandel zum Ge setze wird. Verdienen schon die Abzahlungsgeschäfte im Buchhandel nicht das Mißtrauen, welches diesem Geschäftszweige, soweit er sich mit anderen Waren befaßt, vielfach entgegengebracht wird, weil die Kontrolle des Verkaufspreises bei der Gestaltung des deutschen Buchhandels leicht ausführbar ist, so ist auch das Publikum, welches ein Bedürfnis zum Erwerb von Büchern durch Teilzahlungen empfindet, bereits ein im höheren Grade gebildetes und bedarf nicht des besonderen Schutzes, welchen der Gesetzentwurf für die wirtschaftlich Schwachen begründen will. Der hauptsächlichste Gegenstand des Verkaufes mittels Teil zahlungen im Buchhandel sind Ency klopädieen und große wissenschaftliche und künstlerische Werke. Das dieselben erwerbende Publikum ist seinem Bildungsgrade nach selbst in der Lage, die Bedingungen, zu welchen es diese Werke erwirbt, zu prüfen, und entbehrt gern eines wider seinen Willen ihm gewährte» Schutzes. Der Entwurf würde aber eine große Zahl von Geschäfts abschlüssen geradezu verhindern, da das durch ihn für den Buch händler begründete Risiko mit dem bei ordnungsmäßiger Er ledigung des Geschäfts zu erwartenden Gewinne in keinem Verhältnisse steht. Der Absatz jener großen Werke wird sich daher verringern. Künstler, Gelehrte, Architekten, Aerztc, welche nicht über bereite Mittel verfügen, um kostspielige Werke für ihren Bedarf gegen Barzahlung zu erwerben, und welche daher auf den Kauf mittels Teilzahlungen angewiesen sind, werden entweder am Kaufe ver hindert werden, oder genötigt sein, sich gegen hohe Zinsen vielleicht aus wucherischen Händen das erforderliche bare Geld zu beschaffen. Der Absatz, und infolgedessen die Höhe der Auflagen von Werken, welche lediglich durch das Abzahlungsgeschäft die vielfach erreichte außerordentliche Verbreitung gefunden haben, muß znrückgehen. Nur durch die Höhe der Auslagen und die Größe des Absatzes konnten aber die billigen Preise für jedes einzelne Exemplar erzielt werden; bei kleinerer Auflage muß der Preis im einzelnen sich beträchtlich steigern. Daher tritt eine Rückwirkung auch auf das gewöhnliche buchhänd lerische Geschäft, den Barverkauf ein; denn ein höherer Preis Sechzigster Jahrgang. engt die Zahl derjenigen, welche ein Buch erwerben können, von neuem ein. Die schwere Beeinträchtigung des Buchhandels und seiner Nebengewerbe einerseits und des bücherkaufenden Publi kums andererseits ist unmöglich zu verkennen. Die Unterzeichneten bitten aus diesen Gründen den hohen Reichstag, die Erzeugnisse des Buchhandels von den Einwirkungen des Gesetzentwurfes aiiszunchmcn, und, falls dies nicht für ausführbar erachtet werden sollte, zum wenigsten solche Bestimmungen im Gesetze vorzusehcn, welche die Eigentümlichkeiten des deutschen Buchhandels sowie die be sonderen Eigenschaften des Buches als Ware berücksichtigen und nicht in ihren Folgen das buchhändlerische Abzahlungs geschäft zum Nachteil des Publikums einschräuken oder be seitigen. Berlin, den 26. Januar 1893. Des hohen Deutschen Reichstages hochachtungsvoll ergebener Borstand der Korporation der Berliner Buchhändler. Herm. Meidinger, Vorsteher. Ernst Schotte, Stellv. Vorsteher. Hans Hertz, Schriftführer. Ernst Votiert, Stellv. Schriftführer. Friedrich Wreden, Schatzmeister. Carl Habel, Stellv. Schatzmeister. LuMrsHelitz und Üvl/86lmitt6 rilter ReMer in §aebl)il(lullA6N korausASAgbon von cksr viesotion ckse Beivbsckeuvlcsl'si unter Ilitvvirkunss von vr. B. luppmunn. Berlin, Reiellsärneüerei. Die »Kupferstiche und Holzschnitte alter Meister in Nach bildungen«, von denen bis jetzt vier Mappen mit 200 Tafeln erschienen sind, sind zur Zeit in ihrer Gesamtheit im Buchgewerbe- Museum zu Leipzig ausgestellt und erregen durch die ganz außer ordentliche Vortrefflichkeit der Reproduktionen die lebhafteste Auf merksamkeit der Besucher. Wer sich davon überzeugen will, aus welch hoher Stufe die heutigen Reproduktionsverfahren stehen, der möge sich die Ausstellung im Buchgewerbemuseum betrachten; er wird überrascht sein, mit welcher Treue und Sorgfalt die Photographie wiedergiebt, was die größten Künstler der ver gangenen Jahrhunderte Bestes geschaffen haben. Die vorliegende Publikation, über die wir schon gelegentlich berichtet haben, verfolgt den Zweck, in einer Auswahl die schönsten und hervorragendsten Blätter der bedeutendsten Stecher, Radierer und Holzschneider und damit zu gleicher Zeit die Ent wickelung der graphischen Künste vom 15. bis 18. Jahrhundert vor Augen zu sichren. Die bis jetzt erschienenen 200 Kartons verteilen sich auf die deutsche Schule mit 148 Darstellungen auf 93 Blättern, auf die italienische Schule mit 29 Darstellungen auf 27 Blättern, auf die Niederländer mit 71 Darstellungen auf 59 Blättern, die Franzosen mit 13 Darstellungen auf 13 Blättern und die Engländer mit 8 Darstellungen auf 8 Blättern. Wenn nun auch das Werk noch nicht abgeschlossen ist, ein Urteil über den Wert und die Berechtigung der ausgewählten Blätter sich noch nicht fällen läßt, so bürgt doch der Name des hochverdienten Leiters des Berliner Kupferstichkabinets Friedrich Lippmann dafür, daß nur solche Blätter ausgewählt worden sind, die man gewissermaßen als Marksteine der Kunst bezeichnen kann. Bei all' den vorgeführten Blättern ist nicht auf ihre Seltenheit Ge wicht gelegt worden, sondern darauf, daß sie in charakteristischer Weise eine bestimmte Periode, eine bestimmte Technik kenn zeichnen. Man wird es nur gerechtfertigt finden, daß die ersten Anfänge des Kupferstichs und der Radierung in diesem Werke 96
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