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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-02-02
- Erscheinungsdatum
- 02.02.1893
- Sprache
- Deutsch
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716 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 27, 2. Februar 1893. von der Stammburg und vom Namen der letzteren; zur geschichtlichen Ent wickelung übergehend, stellte er die drei gewaltigen Hohenzollern, den großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm, den großen König Friedrich II. und den großen Kaiser Wilhelm I. in den Mittelpunkt seiner Betrach tung. Mit der Ermahnung an die Schüler, dem Sinne und den Tugenden der Hohenzollern, besonders ihrem Pflichtgefühl und ihrer Arbeitslust nachzustreben, verband Redner zum Schluß die herzlichsten Wünsche für das fernere Blühen des erlauchten Geschlechts. Im Anschluß an die sprachlich, wie inhaltlich vorzügliche Festrede forderte der Direktor der Anstalt, Herr vr. Smitt, die Schüler auf, in ein dreifaches Hoch aus Seine Majestät den Kaiser einzustimmen, das mit Begeisterung aus gebracht wurde. Geschästsjubiläum. — Am gestrigen 1. Februar hatten die Inhaber der Firmen I. H. Heuser (Sortiment und Verlag) in Neuwied die Freude, aus einen fünfzigjährigen Zeitraum seit der Gründung der ihren Namen tragenden Firmen zurückblicken zu dürfen. Es war am 1. Februar 1843, als sich der im Jahre 1869 verstorbene I. H. Heuser in Neuwied selbständig machte. Ruhige und umsichtige Arbeit, in der auch die Nachfolger sich unermüdlich bethätigten, hob das in bescheidenem Umfange begonnene Geschäft aus seine heutige Höhe und gewann ihm in weiten Kreisen die Achtung der Bücherkäufer und der Berufsgenossen. Wir hoffen auf den festlichen Anlaß zurückkommen zu dürfen und sprechen den geehrten Jubilaren unsern aufrichtigen Glückwunsch zu diesem Ehrentage ihrer Firmen aus. Ausstellungspreis. — Der Verlagsfirma Wilhelm Nitzschke in Stuttgart wurde auf der vorjährigen Lehrmittelausstellung in Agram für ausgestellte Zeichenvorlagen und Modelle ein Diplom erteilt. Berlagsanstalt und Druckerei, Aktiengeselschast (vorm. I. F. Richter) in Hamburg. — In dem vor einigen Tagen ab- gehnltenen Termin in Sachen der Verlagsanstalt und Druckerei, Aktien gesellschaft (vorm. I. F. Richter) gegen die Anglo-Deutsche Bank in Liquidation und von Erlanger L Söhne wurde über Einreden formaler Natur verhandelt Nachdem die Kläger die ihnen auferlegte Kaution bestellt haben, opponierten die Beklagten zunächst die Prozeß hindernde Einrede, daß die Aktivlegitimation der klägerischeu Vertreter nicht in Ordnung sei. Die seiner Zeit vom Amtsgericht vorgenommene Bestellung der Herren Fuchs, vr. Kleinschmidt und l)r. Sthamer zu Bevollmächtigten zur Führung dieses Prozesses wurde von den Be klagten aus formellen Gründen beanstandet Weiter forderten die Be klagten den Nachweis, daß die deponierten Aktien während der durch das Gesetz vorgeschriebenen Frist im Besitze der Deponenten gewesen seien, sowie einige andere Nachweise formaler Natur. Die klägerischen Bevoll mächtigten suchten darzulegen, daß ihre Bestellung in ordnungsmäßiger Weise zu stände gekommen und führten des weiteren aus, die Bemänge lungen der Beklagten seien unbegründet. Das Gericht setzte das Erkenntnis über die Einwendungen der Beklagten vorläufig bis zum 8. Februar d. I. aus. (Lpzgr. Tgbl.) Warnung. — Der Reichsanzeiger erließ folgende Warnung: Unter der Firma K. Richter, General Office, 20 Market Place, Oxford Street, London W. empfiehlt sich in deutschen Zeitungen ein in London angeblich bestehendes Stellenvermittelnngsbnreau. Stellung suchende, welche sich auf eine solche Anzeige hin an die bezeichnete Adresse wenden, erhalten daraufhin die Aufforderung, zunächst aus die von dem Bureau herausgegebene Zeitschrift -Central Office- zu abonnieren und den Abonnementspreis im voraus einzusenden. Nachfragen in dem Hause 20 Market Place, London IV., haben ergeben, daß sich in dem selben ein Stellenvcrmittelungsbureau oder General Office von K. Richter nicht befindet und daß ein solches auch in der Nachbarschaft gänzlich un bekannt ist. Unter diesen Umständen kann den Stellungsuchenden nur empfohlen werden, den unter der bezeichneten Adresse ergehenden Offerten gegenüber vorsichtig zu sein. -4- Sprechsaal. ^ Zum buchhändlerischen Verkehr. IV. (Vgl. Börsenblatt Nr. 15 u. 18.) Herrn 1?. in L. möchte ich aus seinen Artikel II im Börsenblatt Nr. 18 Folgendes erwidern: Meine Frage ging dahin (s. Börsenblatt Nr. 15): ob es der Anstand erfordert, aus direkte Bestellung bei Expcditionsverhinderung direkte Ant wort zu geben. Daraus kann doch wohl nur ein -Ja-! erfolgen. Ich hatte absichtlich dabei gesagt: »wo beide Firmen sonst in regem Verkehr stehen-. Aber auch wenn das nicht der Fall, wenn die Sortimentsfirma sich nicht für den Verlag der betreffenden Firma verwendete, sollte sie dafür nicht in dieser Weise gestraft werden, um so weniger, als sie die Rück antwort ja bezahlen will. Denn in wie vielen Städten z. B. ist ein »Verwenden» für einen bestimmten (fachwissenschaftlichen oder dergleichen) Verlag unmöglich, und es kann die Sortimentsfirma deshalb doch eine äußerst rührige sein. In diesem Falle aber, und wo überhaupt Ordnung herrscht, ist das vergebliche Warten auf Bestelltes oder Nachricht um so peinlicher. Es ist auch wohl in den meisten Fällen nicht schlecht angebrachte Sparsamkeit des Verlegers, sondern Nachlässigkeit seiner Angestellten schuld, und ich bin lange genug in Berlagshandlungen thätig gewesen, um zu wissen, daß die Expedienten sich in dieser Beziehung manches zu schulden kommen lassen. Wenn Herr II den Uebelstand, den ich rügte, früher als Sortimenter nicht empfand, so mag es an dem jüngeren Nach wuchs liegen, dem vielfach die nötige Lust fehlt, alle die Kleinigkeiten und Scherereien, die unser Beruf wohl reichlich aufzuweisen hat, auch bis auss kleinste gewissenhaft zu erledigen, und der sich mit Nonchalance darüber hinweg setzt. — -Die schlechteste Entschuldigung aber führst Du an, Sagst Du: Es hat ein anderer auch gethan!» Wenn Sortimentsfirmen bezahlte Rückantworten bummlig beant worten oder gar überhaupt unberücksichtigt lassen oder, wie Herr lV.LI.8. erzählt, aus 3 ^-Karten direkte Auskünfte und Gefälligkeiten verlangen, so sollte denen allerdings mit Recht Rücksichtslosigkeit durch Rücksichts losigkeit vergolten werden. Aber auch nur denen! — Ein Nichtbuchhändler, der das liest, wird mit dem Kopse schütteln und muß einen netten Begriff bekommen. Derartiges ist eben auch nur im lieben Buchhandel möglich, und ich halte deshalb die Anregungen an dieser Stelle zur Besserung solcher Zustände für sehr angebracht. S. 6. V. Znm buchhändlerischen Verkehr möchte auch ich einen kleinen Bei trag aus meiner jüngsten Erfahrung bringen. Wenn sich einige Firmen darüber beklagen, daß ihnen nicht direkte Antworten auf erfolglose Bestellungen gegeben werden, so hat das seine Berechtigung; denn es ist fehr störend für den Sortimenter und seine Kundfchast. Wie machen es nun die Sortimenter dem Verleger gegenüber? In meinem Verlag erschien Ende vorigen Jahres ein Lehrmittel für eine preußische Provinz mit zwei Regierungsbezirken. Eine Firma in dem einen Bezirke legte sich sofort ins Zeug und setzte über 50 Stück von dem Werke (Ladenpreis ca. 12 ^) ab, während sich aus dem anderen Bezirke niemand vernehmen ließ. Ich machte nun dort einer Firma ein Ausnahmegebot bei recht sorgfältiger und energischer Verwendung. Die Sendung wird angenommen, auch noch Abschrift der Faktur erbeten und somit bei mir die Annahme befestigt, daß meine Sache in guten Händen sei. Inzwischen ging eine Mitteilung der Bezirks-Regierung bei mir ein, daß sie den betreffenden Schulinspektoren re. Anweisung gegeben habe, das Lehrmittel überall zur Anschaffung zu empfehlen, wovon ich sofort die Firma in Kenntnis setzte. Nachdem ich nun wochenlang der Dinge, die da kommen sollen, gewartet hatte, bat ich durch direkte Zu schrift um schnellste Auskunft, wie es mit dem Vertrieb stehe, wartete lange vergebens auf Antwort, bis endlich durch die Bestellanstalt ein Zettel einlief, daß die Firma den Vertrieb nicht übernehmen könne. Der Besitzer der Firma ist einer der Herren, die zur Ostermesse mit anderen die lautesten Klagen darüber führen, daß der Verleger den Sorti menter übergehe u. s. w. 2. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. f5090j x x Hiermit bringen vir rur frsundI..Lsnotais- Anzeigeblatl. oabme, dass vir mit cksm Luobbaodel in direkten Vsrlcsbr getreten und unsere Ver tretung äio Lirma L. Luxer in Leipzig äie 6üts batte ru iibsrnobmsn. IVir erlauben uns bei dieser üslsgevbsit aut unseren bedeutenden Verlag in Osldruob- bildern, vsltlioben und religiösen 6broinos, Iraner- und Ültar-Liidern, sovis IVavd- und ^brsisskalendern garw besonders aufmerksam ru maeben und bewerben, dass vir bei Herrn L. Laxer in Leipzig ein vodl assortiertes Lager untsrbaltsn u. tür den LllobbandeLgan z-
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