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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1893
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- Deutsch
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864 Nichtamtlicher Teil. 33, 9. Februar 1893. D. Pierson'S Verlag in Dresden. Dauthendey, Josa Gerth. May, Das Modell. Preutz » Jünger in VreSla». Laods, Vorträxs über Lau uoä Ibätiglroit äss ürossbiros. G. Slomke >» Bielefeld. Uisviveobuis, ckas Uebeu ckssri. sso Diedr. Soltau'S Verlag in Norden. Ostfriesisches Stutbuch. 1. Band. ss» i Friedrich Bieweg » Sohn in »raunschweig. SS» SS» Leolc, üssebiobte «iss Lizsus. 2. XbtsilullA, 1. Dell. 1. UisksruvA. köl Georg Weih in Heidelberg. Ferdinand von Saar, Wiener Elegien. 2. Aust. S7S Nichtamtlicher Teil. »illfchrist buchhändlerischer Vereinigungen um Unterdrückung unzüchtiger Kataloge und Preisverzeichnisse. Hamburg, den 30. Januar 1893.^A Euer Excellenz gestatten sich die gehorsamst Unterzeichneten Vorstände einen Katalog der Firma Hennings L Keidel in Amsterdam, nebst Anschreiben des resp. Empfängers desselben mit der Bitte zu unterbreiten »die hohe Reichsrcgierung wolle die fernere Verbreitung dieses Kataloges und anderer Ankündigungen der Firma Hennings L Keidel im deutschen Reiche zu verhindern und eine Be strafung der Inhaber der Firma herbeizuführen suchen«. Der bezeichnet Katalog enthält nicht nur die Ankündigung einer großen Zahl der denkbar gemeinsten unzüchtigen Schriften und Bildwerke, sondern ist auch in seiner Abfassung au sich schon direkt unzüchtig, so daß u. E. der § 184 des Reichs strafgesetzbuches in Deutschland auf seine Verbreiter Anwendung finden würde. Wieweit das niederländische Strafgesetzbuch die Verbreitung unzüchtiger Schriften rc. mit Strafe bedroht, ist uns unbekannt; jedenfalls wissen wir, daß früher schon Ankün digungen der längst berüchtigten Firma an die Staatsanwaltschaft in Amsterdam eingeschickt wurden, welche jedoch anscheinend un beachtet geblieben sind. Dahingegen würde aber eine Einwirkung der Kaiserlich deutschen Regierung jedenfalls gebührende Beach tung bei den zuständigen niederländischen Behörden finden und zur Bestrafung der berüchtigten Firma führen, sofern das nach den giltigen Gesetzen möglich ist. Falls dieses nun auch nicht der Fall sein sollte, so bitten wir Euer Excellenz doch, eine Untersuchung der Sache veran lassen zu wollen. Es liegt nämlich die Vermutung nahe, daß die Inhaber der Firma Angehörige des deutschen Reiches sein können, in welchem Falle eine Bestrafung durch ein deutsches Gericht doch möglich sein müßte. Für diese Vermutung spricht erstens, daß die Kataloge und die darin angezeigten Bücher in deutscher Sprache abgefaßt, also auch nur für den Vertrieb in Deutschland berechnet sind; zweitens, daß die Firma noch vor zwei Jahren in Leipzig, dem Centralpunkt des deutschen Buch handels, durch einen Kommissionär öffentlich vertreten war, welcher allerdings aus Betreiben der dortigen Staatsanwaltschaft in 500 Strafe genommen ist; drittens, daß die Firma vor dem ihre schändlichen Geschäfte nach Deutschland von London aus betrieb, die Inhaber also schwerlich Niederländer sein werden. Die Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit durch die Ver breitung solcher Kataloge und der darin angezeigten Schriften und Bilder ist eine ganz ungeheure. Bei einer ungezählten Menge geknickter und verkommener Existenzen ist der Ursprung ihres Niederganges auf das Lesen und Genießen unzüchtiger und unsittlicher Schriften und Bilder zweifelsohne zurückzuführen. Erst wird durch solche Lektüre die jugendliche Phantasie erregt und durchglüht; dann hat die allerorten lauernde körperliche Ver führung und Prostitution leichtes Spiel; ihr Frondienst stumpft das sittliche Gefühl ab und erschlafft die Willens- und Charakter stärke; endlich greifen, ach wie viele! junge Menschen, die sonst zu guten Hoffnungen berechtigten, zu Diebstahl und Unter schlagungen, um ihrer Siunenlust stärker frönen zu können, ver fallen dem Strafrichter, oder entziehen sich ihm durch Flucht, oder gar durch Selbstentleibnng. Sollte es nötig sein, Beispiele hierfür herbeizuziehen? — Wir wiederholen es: in vielen, viel leicht in den meisten Fällen ist das Lesen und Genießen unsitt licher und unzüchtiger Bücher und Bilder der Anfang einer Lauf bahn, die im Gefängnis, durch Flucht oder mit Selbstmord endet, jedenfalls aber, abgesehen von etwaigen körperlichen Zerrüttungen, zu sittlichem Stumpfsinn führt. Wenn auch in jüngster Zeit, aus ernstgesinnten Kreisen heraus, nachdrücklich auf die in erschreckender Weise zunehmende sittliche Verseuchung des deutschen Volkes hingewiesen wird und auch schon verschärfte gesetzgeberische Maßregeln dagegen in Aus sicht genommen sind, so ist hingegen das sittliche Gefühl weiter Kreise leider bereits so abgestumpft, daß die Schändlichkeit und Gefährlichkeit unsittlicher Bücher und Bilder als schändlich und gefährlich gar nicht mehr von ihnen empfunden wird. Dem gegenüber möchten wir uns erlauben, daran zu erinnern, wie in anderen Ländern der öffentliche Abscheu gegen alles Obscöne ge setzlichen Ausdruck gefunden hat, indem wir auf nachstehende Be stimmung der Mac Kinley-Bill Hinweisen: «Es ist verboten, obscöne Bücher, Broschüren, Papiere, Schrift sachen, Annoncen, Cirkulare, Drucke, Bilder, Zeichnungen oder andere Darstellungen, oder Figuren auf Papier oder anderem Material ein- zuführen. Kein solcher Artikel, ob einzeln oder mit Gegenständen anderer Art verpackt, soll eingelassen, sondern mit Beschlag belegt werden. Wer wissentlich eine Person in der Verletzung obiger Be stimmungen unterstützt, soll für jeden Fall in eine Strafe bis zu 5000 Dollars oder Gefängnis bei harter Arbeit von nicht länger als 10 Jahren verfallen.- Wenn derartige gesetzliche Bestimmungen auch für das deutsche Reich Giltigkeit hätten, so würde es vielleicht möglich sein, Sendungen an und von Hennings L Keidel und ähnlichen berüchtigten Firmen postseitig zu beschlagnahmen. Jedenfalls möchten wir Euer Excellenz bitten, in Erwägung zu ziehen, ob nicht jetzt schon die Einführung solcher Sendungen durch die Zoll oder Postbehörden zu verhindern ist. Nicht nur wünschenswert, sondern nötig würde das sein. Denn wenn man schon von Reichswegen und mit hohen Kosten die Einschleppung jedes Austeckungsstoffes, der Seuchen körperlicher Art bei Menschen und Tieren Hervorrufen kann, zu verhindern sucht, wievielmehr noch sollte man bedacht sein, Ansteckungsstoffe fernzuhalten, die allerdings zunächst nur Geist und Gemüt verseuchen, in vielen Fällen jedoch die gefährlichste körperliche Ansteckung involvieren, eine Ansteckung, die um so verderbenbringender wirkt, als ihr Gift sich leicht auf Kinder und Kindeskinder vererbt. Nachträglich sind uns noch Ankündigungen einer Firma Carl Ronde in Amsterdam und anderer zugegangen, die gleichfalls mit zu unterbreiten wir uns erlauben. Wir sprechen in Bezug auf die Firma Carl Ronde dieselben Bitten aus, wie gegen Hennings L Keidel. Möchte es doch gelingen, den Seuchenherd in Amsterdam ganz auszurotten. Die Bittschrift war in ihrem Wortlaute schon im vergangenen Sommer festgestellt. Der Ausbruch der Cholera hinderte dann die Einsammlung von Unterschriften und die Absendung. In- zwischen hat die srivol-blasphemische Gewinnsucht der Amster damer Sittlichkeits-Vergifter sich nicht gescheut, Anpreisungen zu verschicken, an deren Kopfe sich folgende Sätze befinden:
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