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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1893
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1893
- Sprache
- Deutsch
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1178 Nichtamtlicher Teil. 45, 28. Februar' 1893. Der Ausstellungsplatz im Salon ist von dem Architekten des Reichskommissariats sinnig gewählt und die Umrahmung sehr gelungen. Die Bibliothek findet zu einem Teil an den beiden inneren Seiten einer tiefen Nische Ausstellung, welche einen großen reichgeschmUckten Diwan aufnimmt, und wird zum andern Teil in der Vertäfelung der beiden Wände »eben der Nische eingelassen, so daß die leichtere Unterhaltungs-Lektüre die inneren Seiten, die ernstere Litteratur die äußeren Regale in Beschlag nimmt. Es wird sicherlich Manchem Vergnügen und Belehrung bieten, diese Sammlung im Ausstellungssaale des Buchgewerbe-Museums zu besichtigen, obwohl es der Phantasie des Beschauers über lassen bleiben muß, sich die reiche äußere Umfassung hinzuzu denken. Die Sammlung ist in 9 Gruppen geteilt: I. Gesamtwerke. II. Gedichte, Anthologieen. III. Erzählungen und Romane. IV. Prachtwerke. V. Geschichte. VI. Geographie, Reisen, Natur kunde. VII. Litteratur, Kunst, Musik, Philosophie. VIII. Ver mischtes. IX. Wörter- und Lehrbücher. C. B. Lorck. Vermischtes. Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler. — Die Hauptversammlung des Proviuzialvercins der Schlesischen Buchhändler wird am Dienstag, den 7. März, vormittags 11 Uhr, in Breslau (Paschke's Restaurant, Tascheustr. 21 Pt.) stattfinden. (Bergl. die Be kanntmachung im amtliche» Teile der heutigen Nummer). Schlesisches Vereinssortimeui. — Die Generalversammlung des schlesischen Vereinssorllments (E. G. mit beschränkter Haftpflicht) zu Breslau, wird am Donuerslag den 9. März in Paschkes Restaurant, Taschenstraße 21, in Breslau, statlfinden. Die am 31. Dezember 1892 abgeschlossene Bilanz und sonstige Mitteilungen iiber das Unternehmen finden unsere Leser im Anzeigeteile der heutigen Nummer (Seite 1199). Die Centrumsanträge und die Kolportage. — Der Vor stand des Central - Vereins Deutscher Colportage-Buchhändler versandte folgende Aufforderung und Einladung: »Berlin, Braunschweig, Februar 1893. An den verehrl. deutschen Verlagsbuchhandel! ?. M Zweifellos dürften Ihnen die von der Centrumssraktion des deutschen Reichstages bei letzterem eiugebrachten Anträge, betr. die Beschränkung der Gewerbefreiheit, bekannt sein. Das in den Anträgen ausgesprochene Verbot des Vertriebes von in Lieferungen erscheinenden Werken direkt ans Publikum durch Reisende, würde de» Kolportage-Buchhandel nicht nur völlig vernichten, sondern auch den Verlagsbuchhandel, soweit derselbe hier in Frage kommt, aufs empfindlichste schädigen und auch hier zur Vernichtung vieler Existenzen sichren. Der Unterzeichnete Vorstand hat nun, seiner dem Stande der Kol portage-Buchhändler übernommenen Pflicht sich bewußt, verschiedene Schritte gethan, um den Schlag abzuwehren, und zwar 1) durch Veranstaltung von Versammlungen durch die dem Central- Verein Deutscher Colportage-Bnchhändler zugehörigen Vereine, 2) durch Abfassung und Verbreitung einer Resolution, die bereits die Runde durch die Tagespresse gemacht hat, 3) durch Eingabe dieser Resolution und einer Petition beim Reichstage. Die Petition würde ziffernmäßig den Nachweis führen, welcher ungeheure Schaden dem Kolportage- und Verlagsbuchhandel, so wie allen graphischen Gewerben durch Annahme obiger Anträge zugesügt würde. Anderseits würden wir Nachweisen, daß zu letzteren keineswegs ein Bedürfnis vorliegt, da die bestehenden Gesetze ausreichen, etwaige Ausschreitungen des Kolportage-Buch handels genügend zu ahnden, 4) durch persönlicheNücksprachc mit Abgeordneten, welche der betreffenden Reichstags-Kommission angehören. Es erübrigt wohl besonders daraus hiuzuweisen, iu wie hohem Maße der Verlagsbuchhandel und besonders auch Ihre Firma bei dieser Sache interessiert ist. Wir glauben daher aus Ihre Mithilfe bei unseren Maßnahmen sicher rechnen zu dürfen und zwar bitten ivir Sie, ein- liegende Erklärung behufs Anfügung an die Petitition gütigst unter zeichnen und recht bald an unser» E. Schnitze, Berlin 6., Scharrenstr. 17 gelangen zu lassen. Je mehr Unterschriften wir haben, desto großerere Einwirkung erzielen wir. Indem wir noch ausdrücklich bemerken, daß Ihnen Kosten in keinerlei Weise erwachsen und daß diese ausschließlich vom Central-Verein Deutscher Colportage-Bnchhändler getragen werden, laden wir Sie besonders ein, persönlich oder durch eine» Vertreter an der am Montag, den 27. Februar 1893, vormittags 9 Uhr, in Dresden, im Etablissement Helbig (Grüner Saal) stattfiudenden Versammlung unseres Vereins teilzunehmen. — Die Ver sammlung ist zu dem Zweck einberufeu, über alle zu unternehmenden Schritte in Bezug auf die Centrums-Anträge Beratung zu Pflegen und ist dementsprechend die Tagesordnung eingerichtet. Wir haben die Ehre zu zeichnen mit aller Hochachtung Der Vorstand des Central-Vereins Deutscher Colportage-Bnchhändler. Ernst Schnitze. E. Malzahn. Wilh. Müller. Berlin. Berlin. Braunschweig.« Das dem Rundschreiben beigelegte Formular der Erklärung hat folgende» Wortlaut: »Dem Vorstand des Central-Vereins Deutscher Colportage-Bnchhändler zu Berlin erklären wir ich, hiermit unser (mein) Einverständnis zu den von demselben cingeleiteten Schritten, welche darauf hinauszehen, die dem Verlags- und Kolportage-Buchhandel durch eventuelle Annahme der diesbe züglichen Anträge der Reichtstags-Eentrumsfraktion drohenden Gefahren abzuwenden. Auch wir (ich) geben der Ueberzeugung Ausdruck, daß die Annahme der betreffenden Anträge unermeßlichen Schaden im Buchhandel und in den verwandten Industriezweigen anrichten und die Existenz vieler Tausenden von Familien vernichten und letztere erwerbslos machen würde. — Der Petition des Vereins schließen wir uns hiermit an.« Die Schulbücher in den Berliner Gemeindeschulen. — In der Sitzung der Berliner Stadtverordneten am 16. Februar wurde über den Antrag des Stadtverordneten Borgmanu und Genossen, betreffend die Verwendung gleicher Unterrichtsbücher in den gleichlaufenden Klassen sämtlicher Berliner Gemeindeschulen verhandelt Stadtverordneter Vogtherr begründete den Antrag, indem er daraus hinwies, daß den Eltern unnötige Kosten entständen, wenn deren Kinder durch Umzug die die Schule wechseln. Sie kommen in die Lage, bisiveilen zwei oder drei Exemplare eines Buches anschaffen zu müssen, und durch das jetzige System werde verhindert, daß ältere Schüler ihren jüngeren Geschwistern die überflüssig gewordenen Bücher ablreten könnten. Redner erklärte ferner, daß er und seine Freunde aus ihrem Standpunkte, wonach sie die unentgeltliche Lieferung der Lehrmittel verlangen, beharren. Stadtverordneter Gerstenberg erwiderte, daß an dem Antrag nur das Eine neu sei, daß er unausführbar sei. Die Forderung bestimme Ostern d. I. als den Zeitpunkt der Einführung der Neuordnung und es liege doch aus der Hand, daß man bis dahin nicht 175000 neue Schulbücher be schaffen könne. Der Antrag würde aber auch sonst aus allerlei säst un überwindliche Hindernisse stoße», und er halte es deshalb für wünschens wert, die Frage einer Ausschußberatung zu unterziehen. Aus Antrag des Stadtverordneten Kalijch wurde der Antrag Borg mann abgelehnt. Gerichtsverhandlung. Unter der Anklage der Verbreitung unsittlicher Schriften hatte sich am 18. d. M. vor der achten Strafkammer des Landgerichts I in Berlin der Berlagsbuchhttndler Rouge (Firma Baumert L Range» in Großenhain zu verantworten. Durch Urteil des Land gerichts Berlin I von, 27. April 1882 ist in einem objektiven Verfahren der in erster Auflage erschienen geweseneZolasche Roman »Die Schuld des Pastors Mourct» für unsittlich erklärt und die Wciterverbreitnng des Buches verboten worden. Im Lause der Jahre hat der Verlag von Baumert L Rouge eine zweite, dritte und im Jahre 1891 eine vierte Auflage des Romans erscheinen lassen, und ein Teil dieser Auflage ist in der Buchhandlung von Cassirer <ü: Danziger in Berlin mit Beschlag belegt worden. Im Gegensatz zu der Entscheidung ans dem Jahre 1882 war der Gerichtshof der Meinung, daß das Zvlasche Buch objektiv eine unsittliche Schrift nicht darstelle. Der Angeklagte wurde daher frei gesprochen. Gerichtsverhandlung. — Die vom Verfasser der Druckschrift -Die Nockfahrt nach Trier unter der Aera Korum-, oaml. tlieot. Reichard, und dem Verleger Emil Sounenburg iu Trier gegen das Urteil des Trierer Landgerichts eingelegte Revision ivnrde am 20. Februar vom 1. Strafsenat des Reichsgerichts verworfen. Betreffs der Rüge der Revisionsschrift, daß die Unbrauchbarmachung der Broschüre, der Platten re. auf die strasbaren Stellen hätte beschränkt bleiben sollen, bemerkte das Urteil, daß das Revisionsgcrichl hierüber nicht zu beschließen habe, weil diese Anordnung dem Ermessen des Jnstanzgerichts zustehe. Vom Bibliothekswesen. — Zwischen der königlichen Bibliothek zu Berlin und den Preußischen Universitäts-Bibliotheken, sowie der Pau linischen Bibliothek zu Münster und der Lycealbibliothek zu Braunsberg ist ein Leihverkehr eingerichtet, nach welchem an jedem Dienstag und nach Bedürfnis auch am Freitag Bestellscheine von der entleihenden Bibliothek abgesandt und spätestens am Tage nach ihrem Eingänge von der verleihenden Bibliothek erledigt werden. Die Entleihungsfrist beträgt
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