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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1864
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1864-07-18
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1864
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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90, 18. Juli. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 1543 VerlagS-Comptoir in Wurzen. 5582. Mooser, L., vollständiges vierstimmiges Taschen-Choralbuch m. Kss einfachen, vierstimm. Zwischenspielen, liturg. Gesängen, Intonati onen rc. 4. Aufl. 8. Geh. 12(H N-f Wiedcmann in Leipzig. 5583. Andersen, H. C., gesammelte Werke. Wohlfeile Volks-Ausg. 11. u. 12. Bd. 8. Geh. ä * ^ ^ G. Wigand in Leipzig. 6584.2ock, 6. L., Hekrbuck 6er putkvlo^iscken Anatomie. 4. tliiü. dr. 8. 6-rrt. 3 ^ O. Wigand in Leipzig. 5585.Byron's sämmtliche Werke v. A.Bdttger. 8 Bde. 6. Aufl. 8. Geh. * 2 ^ ; Velinpap. * 2s^ ^ Wilfferodt in Leipzig. 5586. Gruber, E., Kein Magenkrampf mehr! Belehrung üb. e. neues u. verbürgtes Mittel gegen diese häufige Plage. 8. Geh. 6 N-f 5587. — Rath u. Hilfe f. Alle, welche an Menstrualionsstbrungen (Bleich sucht), kbrperl. u. geistiger Erschbpfg., Hals-, Brust- u. Lungen leiden, Gicht rc. leiden. 8. Geh. 6 N>^ 5588. Mair, A., Bunte Vögel. Aus dem Käfig d. Herzens losgelassen. 8. Geh. * ^ ^ Lacroip, Verbocckhove» Ü Co. in Brüssel. I-Lnreertillv, äs, ln k'rsnae psrlsmentsire 1834—1851. Oeuvreg orstoires et eerits politigues. 1. 8ärie. I'ome I. et 2. §r. 8. 6vk. * 4 ^ HldLvIi, I»., le prince Lonifscio. Hs äsms klsneke äe Laäe. He Petit komme rouge. He äemo» 6u lue. 2. Üldit. 8. In engl. Link. * N/S^ Nichtamtlicher Theil. „Verpackte Remittendcn." Jedes Jahr kommen im Börsenblatt Ansuchen um Rück gabe verpackter Remittendcn; daß Remittendcn auch bei sonstiger Ordnung und Sorgfalt verpackt werden können, wird Jeder, der je in einem größeren Sortimentsgeschäfte gearbeitet hat, sich leichterklären können, aber weniger erklärlich ist es, wie solche verpackte Remittendcn aus Nimmersehen verloren gehen können. Es sind gewöhnlich nicht ganze Packete, die verloren gehen, denn diese Fälle kommen in Leipzig und Stuttgart selten vor, sondern einzelne Artikel, die aber oft verschwunden bleiben. Es kommt nun keinem Sortimenter in den Sinn, dem Ver leger fehlende Artikel nicht anzumelden, ec reclamirt solche mit Fug und Recht oder streicht die Posten auf der Facrur, und vivo voi-ss ist es bisjctzt Usus, daß der Verleger dasselbe Recht be ansprucht, Artikel, die bei den Remittendcn fehlen, zu reclami- ren. Das ist nun freilich etwas ganz'Anderes für gewisse Herren Eollegen; „kann nicht gefehlt haben", lautet nicht selten die Antwort und jede fernere Reclamation bleibt unbeantwortet. Ein Beispiel neuester Zeit von einem größeren Soctiments- geschäft soll als Beweis dienen. Ostermesse 1863 wurde N. N. gemeldet, daß gewisse Artikel bei seinen Remittendcn gefehlt ha ben; die Antwort lautete, es sei dieses kaum möglich. ZurOstec- messe 1864 wurde der Hr. College wohl 5 bis 6 mal erinnert; der Leipziger Eommissionär meldete ihm, daß, was N. N. nicht be streiten kann, die Remittendcn mit größter Sorgfalt ausgepackl worden, und die ihm vom Verleger gemeldeten Artikel in der Thal gefehlt haben. Zugleich mit dem Schreiben des Commissio- närs ging vom Verleger an N. N. die Offerte, den Streitfall durch einen von ihm aufgestellten rechtlichen Mann, oder, wenn es ihm beliebe, durch seinen eigenen Eommissionär entscheiden zu lassen. Auf diese Mittheilungen und Offerten gibt N. N. beharrlich keine Antwort. — Was ist von einem solchen Mann zu denken, der nicht so viel Rcchtlichkeitsgefühl hat, dem andern Theil, was er selbst beansprucht, auch zu gönnen, ja nicht ein mal den Muth hat, den Entscheid einem Ehrenmann anheim zu stellen?! Dieser Fallstehtnicht vereinzelt da undwahrlich auchnichtbei Einsender dieses. Große Verleger dictiren allerdings kategorisch, was Rechtens sei, der kleine Verleger bemüht sich aber nicht sel ten vergebens, sein gutes Recht anerkannt zu seken. Es ist leider in unserem Geschäfte entsetzlich viel Willkür, und nicht einmal das ABC des Rechtes wird allseitig respectirt. Wird kaum ein Verleger schwierig fein, solche Differen zen billig zu ordnen, so sollte anderseits von jedem Sortimen ter erwartet werden dürfen, daß er seine Pflichten nicht gänzlich ignorirc. Die seit 1830 antiquirten Rechtsgrundsätze von Algier, Tunis und Tripolis finden leider noch zu viele Verehrer in un serem lieben Buchhandel; solchen „Trägern der Wissenschaft" ist das Studium des ABC der mercanlilischen Moral sehr zu empfehlen. Was es für Nobili gibt, dafür als Beweis folgenden Fall. N. N. sandte eine Anzahl Facturcn zur Auslieferung nach Leipzig; durch ein Versehen des Expedienten wurde ein nicht facturirtcr Artikel beigelegt. Der Jrrthum wurde schnell entdeckt und überall hin sofort gemeldet. Ein großer Theil meldete das Plus an, ein anderer Theil änderte stillschweigend. Niemand bestritt auf erfolgte Anzeige den Empfang, wohl aber Einige bei Zusendung des Rechnungsauszuges, nachdem sie U Jahr keine Einrede erhoben. Von diesen Einigen nun remittirte ein Herr Einer berechnet den ihm s. Z. unberechnet beigelegten Ar tikel. Es wurde ihm gemeldet, daß er den Empfang nicht mehr bestreiten könne. Was thut dieser Classtker? er berichtet, es habe ein anderer Artikel an der Sendung gefehlt, und als ihm auch die Unwahrheit dieser Einrede nachgewiesen wurde , so be dient er sich der ultima ratio solcher Nobili, d. h. er wird sehr grob, spricht von Bagatelle, vergißtaber, daß er sich die Bagatelle mit 15 Ngr. widerrechtlich aneignen wollte und bis zur Stunde seine Spoliation nicht gut gemacht hat! Miscellen. Zur Statistik des Leipziger Buchhandels.— Es sind gegenwärtig 185 buchhändlerischc Firmen in Leipzig, welche dem „Vereine der Buchhändler zu Leipzig" als Mitglieder ange hören; von diesen werden beschäftigt: 277 Gehilfen und 103 Lehrlinge; gegen das Jahr 1862 7 Gehilfen mehr und 8 Lehr linge weniger. Von den 185 Firmen sind es überhaupt nur 97, welche Gehilfen haben, und sie veriheilen sich auf die Firmen wie folgt: 1 Handlung beschäftigt sechsundzwanziq (Bcockhaus), 1 elf (Paync), 1 neun (Spanier), 1 acht (I. I. Weber), 4 je sieben, 2 je sechs, 8 je fünf, 7 je vier, 12je drei, 18 je zwei, und 42 je Einen Gehilfen. Die 103 Lehrlinge vertheilen sich nur unter 66 Handlungen wie folgt: 1 Handlung (Brockhaus) hat sechs, 1 vier, 6 je drei, 17 je zwei, 41 je Einen Lehrling. Die Concurrenz macht den Menschen erfinde risch! — In einer großen Handelsstadt Norddcutschlands exi- stiren zwei Kunsthandlungen. Die eine derselben gab vor einiger Zeit eine Ansicht eines großen öffentlichen Gebäudes heraus, die sowohl von Seiten des Publicums, als auch besonders von Sei den des Erbauers Beifall fand und stark gekauft wurde. Jetzt gibt auch die zweite Firma eine größere Ansicht desselben Gebäu- 215*
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