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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1864
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1864-12-14
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1864
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18641214
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1864
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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 2833 154, 14. December. A n z e i g e b l a t t. tJnscr-t- «on Mitgliedern de« Bbrsenverein« »erden die dreigespaltene Petit,eile oder deren Raum mi, Rgr., alle Udrigen mit l Ngr. berechnet.) Gerichtliche Bekanntmachungen. s25857.j Die Ehefrau des Antiquars Jacob Oberdörfer dahier, Karolina Oberdörfer, hat mit Eingabe vom 3. l. Mrs. als Gläubi gerin ihres Ehemannes bezüglich ihrer JUa- ten die Eröffnung des Concurses über dessen Vermögen beantragt- Diesem Anträge hat sich Jacob Oberdörfer selbst mit Erklärung vom 5. l. Mts. ange schlossen. Es wurde sofort die Sperre der Geschäfts- localitäten des Gemeinschuldners angeordnet, und nachdem durch das notariell errichtete Inventar die Ucberschuldung ihre Bestätigung gesunden hatte, unterm Heutigen die Eröff nung des allgemeinen Concurses über das Vermögen des Jacob Oberdörfer und in Folge dessen die Einstellung der Particular-Execu- tionen beschlossen. An den Gemeinschuldner erging der Auf trag, sich bei Vermeidung strafrechtlicher Ein- fchreitung jeder den Stand der Activmasse be einträchtigenden Handlung zu enthalten. Die gesetzlichen Edictstage werden be stimmt wie folgt: 1) Zur Anmeldung und Nachweisung der Forderungen auf Samstag den 14. Januar 1865, 2) Zur Vorbringung der Einreden auf Montag den 13. Februar 1865, 3) Zur Abgabe der Gegenerinnerungen auf Mittwoch den 15. März 1865, 4) Jur Abgabe der Schlußecinnerungcn auf Mittwoch den 29. März 1865, jedesmal Vormittags S uhr im Amtszimmer Nr. 5/1. Sämmtliche Betheiligte werden hierzu mit dem Beifügen geladen, daß die Versäumung des ersten EdictstageS den Ausschluß von der Concursmasse, die Versäumung der weiteren Edictstage aber den Ausschluß mit den an den betreffenden Tagen vorzunehmenden Hand lungen zur Folge hat. Ln allen Edictstagen kann gleich wirksam, wie durch persönliches Erscheinen durch Ein reichung von Schriften gehandelt werden; dieselben müssen aber vor dem Ablause des Kalender-Tages, auf welchen der betreffende Edictstag festgesetzt ist, in den Gerichtsein laus gebracht werden. Nach dem Inventar bestehen A. die Activen: 1) in der Wohnungs- u. Laden einrichtung, gewerthet auf 540 fl. 6 kr. 2) in dem antiquarischen Lager, geschätzt auf 5800 fl. —kr. 3) in Geschäftsausständen im Gesammtbetrage von 771 fl. 12 kr. 4) in einer Baarschaft von 103 fl. 42 kr. zusammen also 7224 fl. —kr. ö. die Passiven: in Geschäfts- und anderen Currentschul den 33,214 fl. 14 kr. Hierzu kommt noch die schon vor derJn- ventarserrichtung mit schriftlicher Eingabe an- gemeldcte Jllatenforderung der Karolina Ober dörfer im Gesammtbetrage von 4500 fl. Die vorläufig bekannt gewordenen Passiven ent ziffern sonach 37,714 fl. 14 kr., woraus sich eine Ueberschuldung von 30,400 fi. 14kr. ergibk. Behufs baldmöglichster Versilberung der Masse und Verringerung der nothwendigen Auslagen wird sofort zur gerichtlichen Ver steigerung des antiquarischen Lagers sammt Ladeneinrichtung geschritten werden, falls nicht seitens der Gläubiger hiegegen binnen 14 Tagen von der Bekanntgabe des gegen wärtigen Beschlusses an Einwendungen erhoben werden sollten, worüber der weitere Gerichrs- beschluß Vorbehalten wird. Der erste Edictstag wird zur Wahl eines Massacurators und zur Vorlage des Inven tars benützt und am zweiten Edictstage wird eine gütliche Ausgleichung der Sache versucht werden. Von den ausbleibenden Gläubigern wird die Zustimmung zu den Beschlüssen der Gläu bigermehrheit und di« Anerkennung des In ventars angenommen werden. Wer zum Vermögen des Gemeinschuldners gehörige Gegenstände in Händen hat und wer demselben schuldet, darf, soll er von seiner Haftung befreit werden, diese Gegenstände nur an das ConcurSgericht abliefern und die Schuld nur daselbst berichtigen; falls diese Ablieferung oder Berichtigung binnen 4 Wo chen vom Tage dieser Bekanntmachung an nicht erfolgt sein sollte, haben die säumigen Schuldner die Klagestellung zu gewärtigen. Alle auswärts wohnenden Gläubiger haben bis längstens zum ersten Edictstage einen Iu- stellungsbevollmächtigten am Gerichtssitze — mit Ausschluß der t. Post — um so gewisser zu benennen, als sonst die weitern Erlasse an sie lediglich an die Gerichtstafel geheftet und damit alt richtig zugestellt erachtet würden. München, 18. November 1884. König!. Bezirksgericht. GeschäftlicheEinrichtungen, Veränderungen u. s. w. s25858.j Hermannstadt, am 15. Xov. 1864. ?. I. !VIit Gegenwärtigem deekre icli mick lknen die ergebenste Anreige ru macken, dass ick meine Luck-, Kunst- und IVIusi- kalienkandlung »ammtl-e i Kd i kI !v tkele und den grössten l'keil meines Verlages an Herrn AugustSckmiedicke am 30. April d. 1. okne Activa und passiv» (Passiva sind keine) verkauft babe, vveicker dieselbe un ter der Kirma: Ik. 8teintillU88en 8 Luck-, Lmi8t- unä UusikokenkauälunA (A. Svkmivdioke) fortiukren wird. Oie Kecknung 1863 ist vollständig ge ordnet, die 8«ndungen in lausender Keck- nung und die wenigen Oisponenden über- nabm mein Oesckäftsnackfolger, de» icb Ik- nen als einen in jeder Hinsicht tücbtigen, «drücken und strebsamen IVIann, welcder sick die strengste Solidität und pünktück- keit als llauptgrundsatr aufgestellt Kat, aufs wärmste empiekle. Herr A. Sckmisdicke, mir krüker ein treuer IVlitarbsiter, wird dieser Kmpfeklung in seiner selbständigen Stellung, das bin ick gewiss, sick würdig beweisen und eins 6esckästsverbindung mit demselben gewiss ru Ikrer Slukriedenkeit gereicken. Indem icknock einer angenekme» kflickt mick entledig«, lknen für das bisker meiner Kirma durok mekr als 201akre selbständigen lVirkens im Luckkandel gesckenkte Ver trauen meinen ergebensten Dank aussprecke, sckeide ick aus dem Kreis meiner verekrten Oollegen, >W> mick ganr und mit Sorgfalt meiner Luckdruckerei und dem 2eitungsver- lag („klsrmannstädter Leitung vereinigt mit dem Siebenbürger Loten" und „Krdölzfl ke- tilap", die ick ru billigen und wirksamen Insertionen empiekle) widmen ru können, und ersucke rugleick, dieselbe woklwollende Lesinnung suvk meinem IVacksolger rul'ksil werden ru lassen. Die wenigen Verlagsartikel, wslcke ick wir reservirts und nur kür Siebenbürgen versende, wird Herr A. Scbmiedicks für die übrigen Kronländsr und das Aus land debitiren. lVIeins Activkorderungen werde ick den betreffenden Kleinen in kecknungz-Ausrü- gen mittkeiien, und bitte ick die gutkaben- den Saldi an meine biskerigen Herren 6om- missionäre für meine Kecknung ru rsklen. Hockacktungsvoli und ergebenst VIi. 8teiali«»>i8»ei>. llermannstadt, am 15. ^lov. 1864. p. 7. Lerugnekmend suk die vorstekende 8lit- tkeilung des Herr» Ikeodor Steinkaus- sen, beekre ick mick lknen ergebenst an rureigen, dass ick dessen Luck-, Kunst- und Ü4 u s ik al i e n k a n d l u ng »ehst l-eik- bibliotkek, sowie den grössten l'keil seines Verlages okne Activa und Passiva vom 1. Nai d.dskres käuüick an mick krackte und nack ertkeilter Koker Bewilligung, laut Hvkdecret vom 20. September 1864, 3870^ unter der Kirma: Id. 8tkillkLU886li 8 övvk-, LvllSt- Mlä kluLikLlielldruälmiß Lckmicüickc) fortiukren werde. Die Passiva der Kecknung 1863 regu- lirte Herr l?k. Stein kausssn bereits selbst, die Oisponenda, sowie das kür kecknung 1864 Leliekerte, werde ick, lkre gütige Kr- laubniss, um welcke ick kiermit ersucke, voraussetrend, für meine Kecknung über- nekmen. Auf meine, durck lbjäkrige ununterbro- ckene l'kätiglceit im Luckkandel erworbene Lesckäktsorfakrung gestütrt und verseksu mit den nötkigen lVlitteln, glaube ick die jenigen Larantien ru bieten, welcke, ver eint mit Kleiss und gutem >Villen, eine 6e- sckästsverbindung beiderseitig erspriesslick macken, besonders wenn, wie kier der Kall, ein so günstiges "perrain damit verbun den, welckes bei der bevorstekenden 1>ei-
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