Umschlag zu .37 32. Immer brennender wir- die Ludenfrage! ' Ludenspiegel. Bon vr Justus, «>"^H "pikex >,> iumiue ve.ii.v8. 7. Auflage. Nach der wissenschaftlichen Untersuchung des Herrn vr. Jakob Ecker revidiert. 110 Seiten kl.-8°. Preis drosch. M. 6.- Der Verfasser leilel sein Werk ein mit einer kurzen, packenden Übersicht über die Entitebuna der verschiedenen jüdischen Gesetzbücher, unter denen heule allein dem Lclmlelmo aruok Geltung zuzuschreiben ist. Aus diesem Buche werden 100 Gesetze angeführt, " ' i > in denen eine krasse, teilweise empörende Unduldsamkeit gegen die „Akum" zu Tage tritt. Aber wie darf man nur „Akum" auf die Christen beziehen?!? - „Akum" besagt soviel als Sterndeuter! So erklingt es aus gewissen Kreisen! - Wie aber ist dieser Einwand zu bewerten? Ausschluß darüber gibt unser neues Verlagswerk: Von vr. Jakob Ecker, Privatdozent für semitische Philologie an der Kgl. Akademie zu Münster. Dritte, unveränderte Auflage. 128 Seiten gr.-8°. Preis kart. M. 12.— Das Buch verdankt seine Entstehung einem Prozeß, der Ende i883 gegen den Redakteur des .Westfälischen Merkur» wegen Wiedergabe einiger Abschnitte aus dem „Judenspiegel« von vr. Justus angestrengt und zu Münster t. W. verhandelt worden war. vr. Ecker war zu diesem Termin als Sachverständiger geladen. Die Verhandlung endigte damals mit Freisprechung des Angeklagten. vr. Ecker geht in seinem Buche durchaus unparteiisch vor. Seine wissenschaftlichen Auseinandersetzungen bedeuten geradezu vernichtende Keulenschläge gegen den angeführten jüdischen Einwand. An der Hand jüdischer Zeugnisse weist er nach, daß nur der sobuledaa aruvll als mustergültiges Gesetzbuch für den Juden angesprochen werden kann. Eben aus dieser allein maßgebenden Gültigkeit aber muß hervorgehen, daß die Bezeichnung ritruw (daneben auch 6oj, dkoadri, Obeä vlilimj allerdings auf die nichtjüdische Umgebung gemünzt ist, i» dieser Um. gebung aber würde man wohl seit dem Bestehen des genannten Gesetzbuches vergeblich .Sterndeuter« und .Götzenanbeler« im alttestamentlichen und altrabbinifchen Sinne des Wortes gesucht haben. Auch wissenschaft liche Gründe lassen erkennen, daß die genannten Bezeichnungen ungeachtet aller Einsprüche aus die Christen gemünzt worden sind. Den „Judenspicgel» von vr. Justus unterzieht der Verfasser einer strengen Kritik; er kommt jedoch zu dem Resultate: „Ganz besonders hervorzuheben ist, daß die wirklichen Fehler des Büchleins (Judcnfptegcl) sich nur auf Nebensächliches beziehen und daß die schlimmsten Sätze im „Judenspiegcl" richtig aus dem rabbinischen Original übersetzt sind". Bewiesen ist also ^ Oie angeführten Gesetze sind vorhanden und haben ihre Geltung, 2. Ihre Schärfe richtet sich, wenn auch versteckt, gegen die Christen. Niemand wird bestreiten, daß schon das Vorhandensein solcher Gesetze, noch mehr aber ihre praktische Betätigung, eine soziale Gefahr für den christlichen Bebölkernngsteil bilden. Und was wissenschaftlich als vorhanden er- wiesen ist, da? wird durch Schmähen und Schellen nicht aus der Welt geschafft. Die beiden angeführten Bücher werden trotz allem ihren Weg ins Volk finden. Der Buchhandel, vorab der deutsch-völkische Sortiments- buchhaitdel, sei auf die Werke aufmerksam gemacht. Paderborn. Bonifaclus-Oruckerei.