Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220209
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192202093
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220209
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-02
- Tag1922-02-09
- Monat1922-02
- Jahr1922
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. 34. 9. Februar 1922. Zeitungs-Verlag. 23. Jahrg., Nr. 4 vom 27. Januar 1922. Geschäftsstelle: Berlin SW 68, Kochstr. 6/7. Aus dem Inhalt: W. Heidelberg: Mittel zum Wiederaufbau einer Zeitung. II: Die Geschichte eines Schlagworts. — Film-Reklame, Rcklamefilm oder Zeitungsanzeige. Z e i t w e i se r, D e u t sch n a t i o n a l e r, 1922. Herausgeber Emil Glauber d. I. Görlitz, Verlagsanstalt Görlitzcr Nachrichten und Anzeiger. Ladenpreis Mk. 15.—. Wochenabreißkalender mit vielen Kunstblättern und handschrift lichen Wiedergaben von Aussprüchen bekannter Schriftsteller, Heer führer und Politiker. Zeitschriften- und Zeitungsaufsätze. Besteuerung des K u n st b c s i tz e s, Zur. Ein Mahnruf. Von vr. E. D. Leipziger Neueste Nachrichten vom 31. Jan. 1922. Expedition: Leipzig. Richtet sich gegen die Bestimmung des neuen Vermögenssteuer gesetzes, wonach u. a. Kunstgcgcnstände, für die 5000 Mark oder mehr bei einzelnen Stücken und 50 000 Mark und mehr bei Samm lungen gezahlt wurden, zum steuerbaren Vermögen gehören. Bücherverbrennung in Wien. Ein neuer Erlas; des Herrn Glöckcl. — Glöckels Jugcndschristcn-Jndex. Reichspost. Morgcn- blatt vom 22. Jan. 1922. Expedition: Wien. Vom Bezirksschulrat ist im Januar den Wiener Volks- und Bür gerschulen ein Erlas; zngcgangen, wonach eine ganze Reihe von Jugendschriften aus den Bibliotheken entfernt werden muh. Die Liste umfaßt die Namen von 137 Dichtern, Schriftstellern und Pä dagogen, darunter befinden sich Ganghvfer, O. Höcker, Franz Hosf- mann, Horn, Karl May, G. Nieritz, Frieda Schanz, Ehr. v. Schmid, O. Wildermuth u. a., außerdem viele Schriften patriotischen In halts. Ein buchhändlerischcr Fachmann schätzt die Zahl der zu ver nichtenden Bände auf 200 000 und ihren Wert auf 60 Millionen Kronen (vgl. auch Bbl. Nr. 33). peckitlon: Köln a. kk. Der Verfasser spricht von den vielen französischen Zeitungen, die seit der Zeit Friedrichs des Großen in Deutschland erschienen sind. Krieger, v r. Bogdan: Tie Hausbibliothck der Hohenzollern. Tägliche Rundschau vom 27. Jan. 1922. Expedition: Berlin. Antiquariats-Kataloge. vralLlksiea. 134 8. 3154 tlrn. Eine deutsche Bibelübersetzung aus den Index gesetzt. In der kirchlichen Welt ist um ein Ubersetzungswerk des Zisterzicnserpater> und Professors an der Wiener Universität vr. Nivard Schlögl ein heftiger Meinungsstreit entbrannt. Es handelt sich nm die deutsche Bibelübersetzung: Die Heiligen Schriften des Neue» Bundes (Bnrgvcrlag. Wien), die ans den Index gesetzt, also für die katholische Welt verboten wurde (vgl. Bbl. Nr. 26, S. 1194). Beförderung von mechanischen Vervielfältigungen als Drucksachen. (Vgl. Bbl. 1921, Nr. 262, 276 u. 295.) — Vom Leipziger Briefpost- amt (13) wird uns gesch-ricbeu: Auf wiederholte Beschwerden über Beanstandung der mit verschiedenen Typenflachdrnckapparaten, wie »Multigraph«, »Printograph«, »J-reho«, »Collin« nsw., hergestcllten Drucksachen hat das NeichSpostministerium unterm 30. Juli 1921 fol gende grundsätzliche Entscheidung getroffen: »Die mit derartigen Vervielfältigungsapparaten hergestellten Ab drucke entsprechen nicht der Vorschrift des 8 7 I der Postoronung, sie sind von Schreibmaschiueuschrift so gut wie nicht zu unterscheide». Die Postverwaltung muß grundsätzlich in Anspruch nehmen, das; die Versender, ivenu sie ihre Postsendungen zur ermäßigten Drucksachcn- gcbühr befördern lassen wollen, die hierfür in der Postordnung vor geschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Es ist also nicht Sache der Postvcrwaltung, sondern Sache der Versender (oder derer, die ihnen die Vervielfältigungsapparate oder Vervielfältigungen geliefert haben), einen geeigneten Weg zu suchen, damit die Vervielfältigungen der Vorschrift in 8 7 I der Postordnung genügen, wonach sie »als me chanische Vervielfältigungen deutlich erkennbar sein müssen. Um jedoch den beteiligten Verseuderkreisen soweit als möglich entgegenzukommen, will das NeichSpostministerium ausnahms weise zulassen, das; die durch Typcuslachdruck-Vervielfältigung hergc stellten Drucksachen künftig nicht mehr der Nachprüfung und Beau standung der Unterwegs- und der B e st i in m n n g S - P o st au stalten unterliegen, wenn sic mit dem Freiste mpel einer B a r f r e i m a ch u n g s m a s ch i n e versehen sind. Mil solchen Maschinen sind jetzt über 50 Postämter ausgestattet; außerdem ist gestattet, diesen Ämtern auch Sendungen aus anderen Orten zur Freistcmpelung zuzuführen. Den freistempelnden Postämtern liegt es ob, bei jeder Drucksacheneinlieferung sorgfältig zu prüfen, ob die Vor aussetzungen der ermäßigten Gebühr vorliegen, und nötigenfalls de» Absender zur Erbringung des Nachweises zu veranlassen«. InLeipzig ist zurzeit das Postamt 2 — Brandenburger Straße 2 — mit einer Barfreimachungsmaschine versehen. Es empfiehlt sich daher für den Leipziger Buchhandel, Drucksachen vorbezeichuetcr Art dort zur Auflieferung zu bringen. Mine Mitteilungen. Geschenksendungen von Büchern nach dem Ausland. — Wie uns die A u ß e n ha n d e l s n e b e n st e l l e für das Buchgewerbe mit teilt, werden noch wiederholt von Buchhandlungen die den Handlungen zu treuen Händen überlassenen unterstempelten Formulare zu Ge schenksendungen verwandt. Ta jedoch Geschenksendungen ausnahmslos nur von der Anßenhandelsnebenstclle für das Buchgewerbe, Leipzig, genehmigt werden können, müssen derartige Anträge hier zur Prü fung eingereicht werden. Eine mißbräuchliche Benutzung der Formu lare auch zu Sendungen an solche Firmen im gleich- oder uuter- valutigen Auslande, die nicht in die Liste derjenigen Firmen ausge nommen "worden sind, au die der deutsche Buchhandel ohne weiteres liefern darf, hat die Zurückziehung der Kreuzbandblocks zur Folge. Gutschriften bei der Außenhandelsnebenstellc für das Buch gewerbe. — Verschiedene Fälle zeigen, daß über die Art der Gutschrift der Ausfuhrgebühreu für nicht verwandte oder znrückgekommene Aus fuhrbewilligungen noch unklare Auffassungen bestehen. Die Außen- handelsnebcnstelle für das Buchgewerbe teilt hierzu folgendes mit: Kür nicht verwandte und zurückgckommene Ausfuhrbewilligungen werden die belasteten Gebühren zu 24 des Betrags gutgeschrieben. Nm Gutschrift erteilen zu können, muß die Original-Ausfuhrbewilli gung und die dazugehörige Faktur zurückgegcben werden. Falls diese nicht inehr vorhanden oder nicht zu erlangen sind, muß an Hand der Korrespondenz, Nemittendcn-Fakturen oder anderer Unterlagen ein wandfrei nachgewieseu werden, daß die Sendungen zurückgekommen sind. Die Nummer der Ausfuhrbewilligung und der Fakturenbetrag sind stets anzugcbcn. Für Gcbührenbeträge unter Mk. 2.— wird keine Gutschrift erteilt. Direkte Benachrichtigung über die Höhe der Gut schrift erfolgt unter Berechnung des Portos und nur dann, wenn der Betrag der Gutschrift den Mindestbctrag von Mk. 2. l- Porto wesent lich übersteigt. Ein eingeschriebener Brief — 10 009 Rubel. Herr Paul de Wit in Leipzig, der Herausgeber der »Zeitschrift für Instrumentenbau . hat einen eingeschriebenen Brief des russischen Volkskommissariats für öffentliche Bildung in Moskau erhalten, der mit nicht weniger als zehn Tausendrubelmarken frankiert war. Es war ein gewöhnlicher, eingeschriebener Brief im Gewicht von 12 Gramm trotzdem: 10 000 Rubel! PersonalnachrlAten. Aus dem Bibliocheksdienjt. In gleicher Eigenschaft sind ver setzt worden: der Obcrbibliothekar an der Technischen Hochschule in Hannover (seit 1908) vr. püil. Friedrich D i e st c l an die Uni versitätsbibliothek in Münster i. W., der Bibliothekar Vr. Mar Joseph Husuug von Münster an die Preußische Staatsbibliothek in Berlin und der Bibliothekar vr. IosephSchmidt von Breslau an die Universitätsbibliothek in Bonn. Ferner wurden ernannt der Hilfsbibliothekar vr. Wolfgang Nocdiger in Bonn zum Biblio thekar an der Staats- und Universitätsbibliothek in Breslau und der Hilfsbtbliothckar an der Preußischen Staatsbibliothek in Berlin Vr. Adolf Jürgens zum Bibliothekar daselbst. Zum Vorstand der Bibliothek der Technischen Hochschule zu Hanuover ist der Obcrbibliv thckar vr. Paul Trommsdorff, bisher Vorstand der Biblio thek der Technischen Hochschule in Danzig, ernannt worden. Zu Mitgliedern des künstlerischen Sachverständigen Ausschusses der Reichsdruckerei sind u. a. ernannt worden der Direktor der staat liehen Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe in Leipzig. Professor Tiemann, und der Mitinhaber der Bnchdrnckcrei Porsche! K Trcpte in Leipzig, Earl E r n st Porsche!. l Veruutivoril Nedattcur: N i ch a r d A l b c r t t. — Berka«: D e r B ö r s e n v e r c i u der Deutsche» Buchhändler zu 2civzi«, Deutsches Buchhäudlerl^uS. Druck: N a in m L S c c m a n n. Sämtlich in Leipzin. — Adresse d<r Bedaftivn und lr-xpedilion: Leipzi«. werichtSive« A. «Buchhändlers,a„Ss. 184
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder