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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.10.1864
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1864-10-31
- Erscheinungsdatum
- 31.10.1864
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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veröffentlichten ein, bestritt jedoch jede Mitwirkung seinerseits zu jener Veröffentlichung entschieden und erklärte die in seiner Eingabe behauptete Theilnahme an der Entstehung des Flug blattes dahin, daß dieselbe sich nur auf allgemeine Berathungen, keineswegs aber auf definitive Feststellung der einzelnen Theile, io 8peeie der incriminirten Stellen bezogen habe. Die Staats anwaltschaft hielt die Anklage wegen Theilnahme an einem Preß- vergehen aufrecht, statuirte wegen der Geringfügigkeit dieser Theilnahme indessen mildernde Umstande, in Folge deren von ihr auf eine Geldstrafe von 20 Thlr. angetragen wurde. Der Ver- theidiger setzte in scharfer Deduction auseinander, daß nach §.32. des Preßgesetzes „die Strafbarkeit eines durch die Presse began genen Vergehens erst mit der Veröffentlichung des Preß- Erzeugnisses beginne", die von dem Angeklagten typisch her- gestellte Schrift indessen, wie auch die Anklage zugebe, niemals veröffentlicht sei, die in Leipzig gedruckte und hier veröffentlichte aber doch niemals als dasselbe Preß erzeug niß betrachtet wer den könne, da Formen, Typen, Papier und Arbeit bei ihrer Her stellung andere gewesen seien. Daß den Angeklagten in Bezug auf die Veröffentlichung dieses zweiten Prcßcrzcugnisses eine Schuld treffe, sei nicht nachgewiesen, da entweder von dem Ver- ! fasser verschiedene Abschriften des Originaltextes angcfertigt oder auch durch die Hände der in der Druckerei beschäftigten Arbeiter gedruckte oder geschriebene Copien ohne Wissen und Willen des Eigenthümers in andere Hände gekommen sein könnten. Auch die Theilnahme an der Abfassung des Blattes, resp. an der Re daktion der incriminirten Stellen, bestritt die Vertheidigung. Zu nächst hat der Angeklagte nur seine Theilnahme an Berathungen zugestanden, über den Grad dieser Theilnahme, der auch nur in seiner bloßen Anwesenheit bestanden haben kann, sich nicht ge äußert. Sodann aber war diese Selbstbezichkigung durch die zwingende Wirkung drohender Gefahr veranlaßt. Einerseits die Aussicht auf unbegrenzte Haft bei Verweigerung der Aussage, anderseits unberechenbarer Schaden in seinem Gewerbe, in welchem von jeher unbedingte Diskretion in Bezug auf die Au torschaft der eingegangenen Manuskripte ein Hauptgrundsatz ge wesen, hätten den Angeklagten leicht bestimmen können, sich selbst zum Opfer zu bringen, indem er eine nicht vorhandene Schuld aus sich geladen. Der Richter habe aber die Erforschung der Wahrheit zur Aufgabe und könne daher diese, ohnehin nichts erweisende Selbstanklage nur nach ihren inneren Motiven prü fen. Der Gerichtshof nahm, nach kurzer Berathung, die völlige Uebereinstimmung beider Blätter als erwiesen an, erkannte, daß der Inhalt der incriminirten Stellen gegen die §§. 101. und 102. des Strafgesetzes verstoße, der Angeklagte der Theilnahme an der Abfassung derselben schuldig, aber seine Mitwirkung an der Her stellung und Veröffentlichung des unter Anklage gestellten Preß- erzeugnisses nicht nachgewiesen sei, und sprach den Angeklag ten frei. Glück machten denn seine obigen naturwissenschaftlichen Werke, wenn dieselben auch von irgend welchem wissenschaftlichen Werthc nicht sind ; im Gegentheil: die Kritik hat sie totaliter verdammt» aber sie sind mit solchem Geschick geschrieben und besonders vom Verleger mit solcher Kunst in das große Publicum gebracht, daß sie eine Verbreitung fanden, wie wohl in dem letzten Jahrzehend kein anderes Werk! Der vom Verstorbenen angenommene Name Zimmermann ist ein so häufiger, daß zu fürchten steht, die Indu strie unserer Tage wird denselben zu ähnlichen neuen Büchern ausbcuten. (Berl. Fremden- u. Anzeigebl.) Aus Schleswig-Holstein. — Vor kurzer Zeit ver schrieb eine unserer Buchhandlungen etwas gegen baar von der G y lden da l'schen Buchhandlung in Kopenhagen und erhielt zu ihrem nicht geringen Erstaunen und Ergötzen den Zettel mit der Bemerkung zurück: „Oyläenllslslce öoKtisaäel 8ta«er ikks i kor- binäslss meä lanäskorrseiire" sdie Gyldendal'sche Buchhandlung steht nicht in Verbindung mit Landesverräthern). Die Antwort darauf lautete natürlich nur, daß man mitFreuden sehe, wie man auch in Kopenhagen anfange, die Nothwendigkeit einer gründ lichen Trennung von den Schleswig-Holsteinern einzusehen und diese praktisch durchzuführen! Zu den V e r leg e rv er ei n s - L i st en. — In Nr. 94 des Börsenblattes sind die „Verlegervereins - Listen" besprochen und sehr richtig gewürdigt, und meint der Verfasser des genannten Aufsatzes, daß es wohl an dcrZeit sei, wenn vonSeiten desBör- senvorstandes etwas gegen diese Listen unternommen würde. Ueber diesen Aufsatz hat sich später ein Verleger (wahrscheinlich ein Betheiligter) im Börsenblatte Nr. 115 geärgert, wollte sa gen: ärgerlich ausgesprochen, und meinte derselbe auch unter anderem: daß der Börsenvorstand hierbei nichts thun könne. Wir meinen letzteres auch, sollten aber unmaßgeblich dafür hal ten, daß auf ganz andere Weise wirksam gegen diese Listen aus getreten werden könnte, und zwar von Seiten der durch solche Bloßgestellten, die z. B. wohl wirksam in Preußen beim Staatsanwalte Hilfe suchen könnten; denn da die fraglichen Listen öffentlich zum Verkauf ausgebocen und auch verkauft werden, so werden durch eine solche Maßregel viele ganz achtbare Männer öffentlich an den Pranger gestellt und können in ihrem Geschäft den größten Nacktheit davon tragen, ja sogar gänzlich ruinirt werden, wenn Mißtrauen auch bei anderen Eollegen ein- tritt, die nicht zu den beiden Verlegervereinen gehören und die in den ausgegebenen Listen der Vereine diesen und jenen Buch händler ganz besonders bezeichnet finden. Eine derartige Be schädigung eines Geschäftsmannes durch Aussäen von Miß trauen rc. kann doch unmöglich gestattet sein und wird, unseres Wissens, durch die Gesetze bestraft. —r. Miscellen. Berlin, 13. Oct. In voriger Woche verstarb hier der vr. pkil. Vollmer. Derselbe war der Verfasser der unter dem an genommenen Namen vr. W. F. A. Zimmermann herausge gebenen Werke: WunderderUrwelt, der Mensch, Lände r- und Völkerkunde u. s. w. — Werke, die eine in Deutschland seltene Verbreitung gefunden, in wenigen Jahren zum Thcil 20 Auflagen erlebt und ihren Verleger zu einem reichen Manne ge macht haben. Vollmer lebte früher in Süddeutschland; seine dort vcröffentlichtenRomane erfreuten sich keines besonderen Beifalls, besonders ihres mehr als schlüpfrigen Inhalts wegen; desto mehr öVeuer /«r Arö/wArapärs anck ü r ö /w t ö e öwe » ; e ö a/t. Oer- susAeK. von vr. 1. kstrkolät. äskr^. 1864. Oekt 9. u. 10. In kalt: vielitlsrsIurLurLckIeswiK Oolstein'sckenkrsAe. (kort- selrunK.)— dlscbtrsA rum 8t. ketersburßisvlien Llrevirstreits. (8oblus8wort über sie Kstsloxo.)— Von äem neuen dlu5eum unll >ier ölleotlieben Libliotdelc in Uo8ksu. Von 6. 6ennsäi. — 2ur 6e8vbiobte äer lrüberen vombibliotkelk ru Köln. — 2ur 6e8ckivbte cier 8uoii<iruolcerliun8t in lurin. Vom Oelreim- rsliiedieiAebsur.— vie Oniversiläts-kibliotbek ru OeiäelbvrA. Von Vem8eiben. — Vittsrstur uuä Kwevlleo. — ^IlLemeine, üidlio^rspliie.
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