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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.02.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-02-08
- Erscheinungsdatum
- 08.02.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. M 33, 8. Februar 1922. K 32. Geschäfte des Vcreinsausfchusses. ->) Der Vereinsausschutz unterstützt den Vorstand des Bor' senvercins auf dessen Anruf in wichtigen Angelegenheiten und dient der Entlastung der Hauptversammlung <88 2 °; ^3 Z. 3; 7 Z 4 und 6; 8 o und b, 9 a Z. 1 und 2; II »; 14 b; 21 d Z. 3, 4, 5, 6, 1k und 17; 45 Z. I ° und -Y. Es ist dem Vorstande über lassen, den Vereinsausschutz zu gemeinschaftjjchen Sitzungen mit dem Vorstände cinzuberusen oder die Meinung der Mitglie der des Vereinsausschusses durch Rundschreiben festzustellen. Eine gemeinschaftliche Sitzung hat stattzufindcn, wenn mindestens süns Mitglieder des Vereinsausschusses es beantragen. b) In den gemeinschaftlichen Sitzungen führt der Vorsteher des Börsenvereins oder dessen Stellvertreter den Vorsitz. 88 25 und 28 b finden sinngemäß Anwendung. c) Zur Vorbereitung und Beratung gemeinsam mit dem Vor stande des Börsenvereins zu fassender Beschlüsse kann der Ver- einsausschuß auf Einladung seines Vorsitzenden auch allein zu- sammentreten oder die Meinung seiner Mitglieder auf schrift lichem Wege feststellen. H 33. Geschäfte des Wahlausschusses. Der Wahlausschuß hat: 1. die Wahlen zum Vorstände, zu den in 8 29 Z. 1—3 genannten ordentlichen Ausschüssen und zum Verwal- tungsrat der Deutschen Bücherei borzubereiten (Z 56); 2. die Vollmachten für Wahlen und Abstimmungen der an der Hauptversammlung Teilnehmenden von der Geschäfts stelle entgegenzunehmen und zu prüfen (Z 17 >i); 3. vor der Hauptversammlung die gestempelten Wahlzettel an die Mitglieder; zu verteilen und den Stellvertretern für die Abstimmung in der Hauptversammlung Beschei nigungen über die Anzahl der durch sie vertretenen Mit glieder auszustellen; 4. die Auszählung der Wahl- und Stimmzettel zu besorgen; 5. gemeinschaftlich mit dem Vorstande die Ernennung der Mitglieder der in 8 29 Z. 4—9 aufgeführten ordentlichen und der außerordentlichen Ausschüsse (88 21 b Z. 7, 30 b und 41b) sowie der Ersatzmänner für während des Ve.r- einsjahres ausscheidende Vorstands- und Ausschnßmit- glieder (88 20°, 21 b Z. 8 und 30°) zu bewirken. 8 34. Geschäfte des Rechnungsausschusses. ») Der Rechnungsausschuß hat die Kasse, den Rechenschafts bericht und den Voranschlag, die ihm von dem Schatzmeister mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung zu über geben sind, zu prüfen,'sich von der ordnungsgemäßen Verwaltung des Vereinsvermögens, der Stiftungen und Legate zu über zeugen, das Ergebnis seiner Prüfung im Börsenblatt zu ver öffentlichen, mit seinem Gutachten der Hauptversammlung vorzu legen und dem Vorstande die schriftliche Bestätigung der von der Hauptversammlung ausgesprochenen Entlastung zu geben. Diese Bescheinigung stellt die Vorstandsmitglieder gegen alle späteren Ansprüche sicher. b) Außerdem unterliegt der Genehmigung des Rechnungs ausschusses jede vom Beschlüsse der Hauptversammlung nicht abhängige Verwendung des Vereinsvermögens, die das Hun dertfache eines ordentlichen Mitgliedsjahresbeitrages über schreitet. 8 35. Geschäfte des Verlagsausschusses. ->) Der Verlagsausschuß hat gemäß den von der Hauptver sammlung und dem Vorstande festgesetzten Bestimmungen die Herausgabe und Verwaltung aller Verlagsunternehmungen des Börsenvereins zu überwachen. b) Der Verlagsausschuß hat für die Angelegenheiten des Börsenblattes einen aus mindestens vier Mitgliedern des Ver lagsausschusses begehenden Unterausschuß zu ernennen und mit seinen Obliegenheiten zu beauftragen. 8 36. Geschäfte des Ausschusses für Urheber- und Verlagsrecht. Der Ausschuß für Urheber- und Verlagsrecht hat sich mit der Ausgestaltung des Urheber- und Verlagsrechts sowie verwandter Gebiete zu befassen und dem Vorstande über einschlägige Fragen Gutachten zu erstatten. 170 K 32. Geschäfte des Vereinsausschusses. ->) Der Vereinsausschuß unterstützt den Vorstand des Bor- senvercins auf dessen Anruf in wichtigen Angelegenheiten und dient der Entlastung der Hauptversammlung <88 2«; 3 Z. 3; 7 Z 4 und 6; 8 -l und d, 9 L Z. 1 und 2; 11 »! 14 b; 21 b Z. 3, 4, 5, 6, 1k und 17; 45 Z. 1 ° Und >1). Es ist dem Vorstande über lassen, den Verdinsausschuß zu gemeinschaftlichen Sitzungen mit dem Vorstände cinzuberusen oder die Meinung der Mitglie der des Vcrcinsausschusses durch Rundschreiben sestzustcllcn. Eine gemeinschaftliche Sitzung hat stattzufinden, wenn mindestens fünf Mitglieder des Vereinsausschusses es beantragen. b) In den gemeinschaftlichen Sitzungen führt der Vorsteher des Börsenvereins oder dessen Stellvertreter den Vorsitz. 88 25 und 28 b finden sinngemäß Anwendung. °) Zur Vorbereitung und Beratung gemeinsam mit dem Vor stande des Börsenvereins zu fassender Beschlüsse kann der Ver- einsausschuß aus Einladung seines Vorsitzenden auch allein zu sammentreten oder die Meinung seiner Mitglieder auf schrift lichem Wege feststellen. H 33. Geschäfte des Wahlausschusses. Der Wahlausschuß hat: 1. die Wahlen zum Vorstande, zu den in 8 29 Z. 1—3 genannten ordentlichen Ausschüssen und zuni Vcr- waltungsrat der Deutschen Bücherei vorzubereiten (ß 5K); 2. die Vollmachten für Wahlen und Abstimmungen der an der Hauptversammlung Teilnehmenden von der Geschäfts stelle entgegenzunehmen und zu prüfen (8 17 0); 3. vor der Hauptversammlung die gestempelten Wahlzettcl an die Mitglieder zu verteilen und den Stellvertretern für die Abstimmung in der Hauptversammlung Beschei nigungen über die Anzahl der durch sie vertretenen Mit glieder auszustellen; 4. die Auszählung der Wahl- und Stimmzettel zu besorgen; 5. gemeinschaftlich mit bem Vorstande die Ernennung der Mitglieder der in 8 29 Z. 4—9 ausgeführten ordentlichen und der außerordentlichen Ausschüsse <88 21 b Z. 7, 30 b und 41 b) sowie der Ersatzmänner für während des Ver- einsjahres ausschcidende Vorstands- und Ausschußmit glieder 88 20 c, 21 b Z. 8 und 30 c) zu bewirken. 8 34. Geschäfte des Rcchnungsausschusses. ^ r>) Der Rechnungsausschuß hat die Kasse, den Rechenschafts bericht und den Voranschlag, die ihm von dem Schatzmeister mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung zu über geben sind, zu prüfen, sich von der ordnungsgemäßen Verwaltung des Vereinsvermögens, der Stiftungen und Legate zu über zeugen, das Ergebnis seiner Prüfung im Börsenblatt zu ver öffentlichen, mit seinem Gutachten der Hauptversammlung vorzu legen und dem Vorstande die schriftliche Bestätigung der von der Hauptversammlung ausgesprochenen Entlastung zu geben. Diese Bescheinigung stellt die Vorstandsmitglieder gegen alle späteren Ansprüche sicher. b) Außerdem unterliegt der Genehmigung des Rechnung?- ausschusses jede vom Beschlüsse der Hauptversammlung nicht abhängige Verwendung des Vereinsvermögens, die das Hun dertfache eines ordentlichen Mitgliedsjahresbeitrages über schreitet.' 8 35. Geschäfte des Verlagsousschusses. a) Der Verlagsausschuß hat gemäß den von der Hauptver sammlung und dem Vorstande festgesetzten Bestimmungen die Herausgabe und Verwaltung aller Verlagsunternehmungen des Börsenvereins zu überwachen. b) Der Verlagsausschuß hat für die Angelegenheiten des Börsenblattes einen aus mindestens vier Mitgliedern des Ver- lagsausschusses bestehenden Unterausschuß zu ernennen und mit seinen Obliegenheiten zu beauftragen. 8 36. Geschäfte des Ausschusses für Urheber- und Verlagsrecht. Der Ausschuß für Urheber- und Verlagsrecht hat sich mt! der Ausgestältung des Urheber- und Verlagsrechts sowie verwandter Gebiete zu befassen und dem Vorstande über einschlägige Fragen Gutachten zu erstatten.
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