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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.02.1922
- Strukturtyp
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- 1922-02-08
- Erscheinungsdatum
- 08.02.1922
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- Deutsch
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33, 8. Februar 1922. Redaktioneller Teil. 8 37. Geschäfte des Ausschusses für die Bibliothek. Der Ausschuß für die Bibliothek hat den Vorstand mit seinem sachverständigen Rate bei der Vermehrung und Nutzbarmachung der Bibliothek und der Sammlungen zu unterstützen, sowie den Bestand beider zu überwachen und die technische Verwaltung zu beaufsichtigen. 8 38. Geschäfte der Historischen Kommission. a> Die Ausgabe der Historischen Kommission ist die Vor bereitung und Herausgabe von Arbeiten, die der Geschichte des Buchhandels dienen; ihr untersteht die Aufsicht über das Deutsche Buchhandelsarchiv. Sie führt ihre Geschäfte in über- einstimmung mit dem Vorstande. b) Die Mitglieder dieser Kommission werden ohne Beschrän kung ihrer Zahl auch außerhalb des Kreises der Vereinsmit glieder von dem Vorstande gemeinsam mit dem Wahlausschuß gewählt. 8 39. Geschäfte des Verwaliungsausschusses. Der Verwaltungsausschutz hat das Deutsche Buchhändler haus in Leipzig zu verwalten, insbesondere für seine Instand haltung zu sorgen und über die vorübergehende Benutzung seiner Räume zu anderen Zwecken als denen des Börsenvereins zu vor- sügen. Auch ist vor etwaigen Verkäufen, vor Neubauten und sonstigen Veränderungen des Buchhändlerhauses und seiner Be nutzung das Gutachten des Verwaltungsausschusses einzuholen. 8 40. Geschäfte des Festausschusses. Dem Festausschuß liegt die Durchführung der mit der ordent lichen Hauptversammlung verbundenen geselligen Veranstaltun gen ob. Es kann ihm auch die Durchführung solcher Veranstal tungen des Börsenvereins außerhalb der ordentlichen Hauptver sammlung überwiesen werden. 8 41. Außerordentliche Ausschüsse. ->) Für die. Bearbeitung vorübergehender Angelegenheiten des Vereins kann die Einsetzung außerordentlicher Ausschüsse von der Hauptversammlung oder dem Vorstände beschlossen werden. l>> Die Wahl sowie die Bestimmung der Zahl der Mitglieder soll dem Vorstande gemeinsam mit dem Wahlausschüsse in jedem einzelnen Falle überlassen bleiben <88 21b Z. 7, 33 Z. 5, und 43), jedoch mit Ausnahme der in ZK 52 b und 53 d vorgesehenen Fälle. e) Nach Beendigung des ihnen erteilten Auftrages über geben die außerordentlichen Ausschüsse ihre sämtlichen Arbeiten dem Vorstande <88 52 c und 53°). Gemeinsame Bestimmungen über Vorstand und Ausschüsse. 8 42. Unentgeltliche Verwaltung. Die Mitglieder des Vorstandes und der Ausschüsse ver walten ihre Ämter unentgeltlich, doch werden ihnen alle notwen digen Auslagen mit Einschluß der Reisekosten und Tagegelder zu Sitzungen, wann und wo diese staitftnden mögen, aus der Ver- cinskasse ersetzt. Die Festsetzung der näheren Bestimmungen bleibt dem Vorstande Vorbehalten. 8 43. Abstimmung. Die Beschlüsse des Vorstandes und der Ausschüsse, sowie die gemeinschaftlichen Beschlüsse des Vorstandes und Vereins- ausschusses <88 l4b und 32s) und des Vorstandes und Wahlaus schusses <88 21d Z. 7 u. 8, 30d u. c, 33 Z. 5 und 41d> bei Sitzungen oder schriftlichen Rundfragen werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt, soweit diese Satzung keine andere Mehrheit vorschreibt (ZK 2s, 3 Z. 3, 7 Z. 4 u. 6, 9°, 1l->, 2lt> Z. 3, 4, 5, 18 u. 17 und 45 Z. lc und 4). Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 8 44. Wiederwahl, Ablehnung und Amtsniederlegung. s) Die aus dem Vorstande und den Ausschüssen austretenden Mitglieder sind von neuem wählbar; sie dürfen jedoch ein und dasselbe Amt oder die Mitgliedschaft in ein und demselben Aus schüsse nicht länger als sechs nacheinander folgende Jahre be kleiden, ausgenommen in der Historischen Kommission, im Biblio theksausschuß, im Festausschuß und in den außerordentlichen Ausschüssen. 8 37. Geschäfte des Ausschusses für die Bibliothek. Der Ausschuß für die Bibliothek hat den Vorstand mit seinem sachverständigen Rate bei der Vermehrung und Nutzbarmachung der Bibliothek und der Sammlungen zu unterstützen, sowie den Bestand beider zu überwachen und die technische Verwaltung z» beaufsichtigen. 8 38. Geschäfte der Historischen Kommission. s) Die Aufgabe der Historischen Kommission ist die Vor bereitung und Herausgabe von Arbeiten, die der Geschichte des Buchhandels dienen; ihr untersteht die Aussicht über das Deutsche Buchhandelsarchiv. Sie führt ihre Geschäfte in Über einstimmung mit dem Vorstande. b> Die Mitglieder dieser Kommission werden ohne Beschrän kung ihrer Zahl auch außerhalb des Kreises der Vereinsmit- glieder von dem Vorstande gemeinsam mit dem Wahlausschuß gewählt. 8 39. Geschäfte des Vcrwaltungsausschusses. Der Verwaltungsausschutz hat das Deutsche Buchhändler haus in Leipzig zu verwalten, insbesondere für seine Instand haltung zu sorgen und über die vorübergehende Benutzung seiner Räume zu anderen Zwecken als denen des Börsenvereins zu ver fügen. Auch ist vor etwaigen Verkäufen, vor Neubauten und sonstigen Veränderungen des Buchhändlerhauses und seiner Be nutzung das Gutachten des Verwaltungsausschusses einzuholen. 8 40. Geschäfte des Festausschusses. Dem Festausschuß liegt die Durchführung der mit der ordent lichen Hauptversammlung verbundenen geselligen Veranstaltun- gen ob. Es kann ihm auch die Durchführung solcher Verdnstal« tungcn des Börsenvereins außerhalb der orl^ntlichen Hauptver sammlung überwiesen werden. 8 41. Außerordentliche Ausschüsse. s) Für die Bearbeitung vorübergehender Angelegenheiten des Vereins kan» die Einsetzung außerordentlicher Ausschüsse von der Hauptversammlung oder dem Vorstande beschlossen werden. b) Die Wahl sowie die Bestimmung der Zahl der Mitglieder soll dem Vorstande gemeinsam mit dem Wahlausschüsse in jedem einzelnen Falle überlassen bleiben <88 2lb Z. 7, 33 Z. 5 und 43), jedoch mit Ausnahme der in 88 52 b und 53 b vorgesehenen Fälle. e) Nach Beendigung des ihnen erteilten Auftrages über geben die außerordentlichen Ausschüsse ihre sämtlichen Arbeiten dem Vorstande (88 52 o und 53 c). Gemeinsame Bestimmungen über Vor st and und Ausschüsse. 8 42. Unentgeltliche Verwaltung. Die Mitglieder des Vorstandes und der Ausschüsse ver walten ihre Ämter unentgeltlich, doch werden ihnen alle notwen digen Auslagen mit Einschluß der Reisekosten und Tagegelder zu Sitzungen, wann und wo diese statlsinden mögen, aus der Ver- einskasse ersetzt. Die Festsetzung -der näheren Bestimmungen bleibt dem Vorstande Vorbehalten. 8 43. Abstimmung. Die Beschlüsse des Vorstandes und der Ausschüsse, sowie die gemeinschaftlichen Beschlüsse des Vorstandes und Vereins- ausschusses <88 14b und 32s) und des Vorstandes und Wahlaus- schusses <88 2lt> Z. 7 u. 8, 30b u. c, 33 Z. 5 und 4Ib> bei Sitzungen oder schriftlichen Rundfragen werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt, soweit diese Satzung keine andere Mehrheit vorschreibt <88 2«, 3 Z. 3, 7 Z. 4 u. 6, 9c, 11s, 2lb Z. 3, 4. 5, 16 u. 17 und 45 Z. 1c und <i>. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. D 44. Wiederwahl, Ablehnung und Amtsniederlegung. . s) Die aus dem Vorstande und den Ausschüssen auslretendcn Mitglieder sind von neuem wählbar; sie dürfen jedoch ein und dasselbe Amt oder die Mitgliedschaft in ein und demselben Aus schüsse nicht länger als sechs nacheinander folgende Fahre be kleiden, ausgenommen in der Historischen Kommission, im Biblio theksausschuß, im Festausschuß und in den außerordentlichen Ausschüssen. 171
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