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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.02.1922
- Strukturtyp
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- 1922-02-08
- Erscheinungsdatum
- 08.02.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. ^ 33, 8. Februar 1922. Auch bei dem im Index erstgenannten Buche »Oesterreichs Wal- halla< ist es nicht anders. Ich zitiere als Beispiel wahllos und ohne Auslassung die Anfsatzfolgc: Der Schöpfer des deutschen Wien Die Erbauer des Stefansdomcs — Georg Hauser — Herr Walter von der Vogelweide — Die Netter der Kaiserstadt — Die Sieger - Rafael Donner — Ein großer Baumeister — Prinz Engen, der edle Nitter - Fürst Kaunitz — Johann Ignaz von Fclbiger — Die Gründer der Taubstummenanstalten — Ter Vater der Blinden, Nikolaus Josef Jacguiu — Wolfgang Amadeus Mozart — Ans »Mo zarts Reise nach Prag« — Mozart und das Kunstgenic . . . Das Büchervcrbot des Wiener Bezirksschulrats ist so umfassend, das; es beinahe einer Ausleerung unserer Jugend bibliotheken gleichkommt. Die meisten Bibliotheken müssen dadurch mindestens die Hälfte ihres Bestandes verlieren. Rechne ich eine Schulbibliothek nur zu 1VVO Bänden, so gäbe dies für die 400 Knaben- und Mädchenschulen Wiens mit ihren gesamten Bibliotheken einen G c sa m t v e r l u st von 200 000 Bänden. Dem Altbnchhandcl, der darüber sehr froh wäre, wird Herr Glöckel diese Bücher kaum überliefern wollen, also bleibt nur die Vernichtung durch die Papicrstampfe oder Feuer. Rechnet man den Einzel-Mindestpreis der 200 000 Bücher nur aus 300 Kronen — es sind Werke darunter, von denen ein Band das Zehnfache kostet so bedeutet dies, gering gerechnet, eine Vernichtung von 6 0 Millionen Kronen B ü ch e r w e r t e n, eine Massenzer- störnng von Bildnngsmitteln, die ein K n l t u r s k a n d a l ersten Ranges ist. Unveränderte Annahme des Gesetzes über die Entsendung von Be- trieböratsmitglicdcrn in den Aufsichtsrat. — Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes über die Entsendung von Mitgliedern des Be triebsrats in den Aufsichtsrat brachte eine längere Erörterung, in der der deutschnationale Abg. Lambach namens seiner Partei den Antrag erneuerte, vor Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs erst eine Neuordnung des Bctricbsrätegesetzes selbst vor- zunehmcn. Von unabhängiger Seite wurden auch noch andere An träge vorgcbracht. Die Abstimmung ergab die Ablehnung aller A b ä n d e r u n g s a n t r ä g e. Nachdem bei der dritten Lesung ein letzter Vorstoß der Unabhängigen ergebnislos verlaufen war, wurde das Gesetz gegen Unabhängige und Kommunisten angenommen. Ein Ordinariat für Bibliothekswissenschaft in Berlin. Wie ans München gemeldet wird, ist dem Oberbibliothekar und Leiter der Handschriftenabteilung der Bayerischen Staatsbibliothek, I)r. Georg Lcidinger, die Stelle eines ord. Professors für Bibliothekswissen schaft an der Berliner Universität, verbunden mit der eines ersten Direk tors an der Preußischen Staatsbibliothek, angebotcn worden. Das bayerische Kultusministerium macht Anstrengungen, um den hervor ragenden Gelehrten für München zu erhalten, vr. Leidinger, geb. 1870 zu Ansbach, trat nach Beendigung seiner historischen und kunst- historischen Studien 189-3 als Assistent bei der Münchener Hof- und Staatsbibliothek ein, an der er bis 1909 zum Oberbibliothekar anf- rücktc. Seit mehreren Jahren ist er auch ord. Mitglied der historischen Klasse der bayerischen Akademie der Wissenschaften. Seine zahlreichen, von Fachkennern sehr geschätzten Monographien, die er teils selb ständig, teils in der von ihm hcrausgegebenen »Altbayerischen Monats schrift« veröffentlicht hat, beziehen sich vorwiegend ans ältere bayerische Landesgeschichte, Geschichte der Buchkunst (Miniaturen, Holzschnitt), Jnkunabelknndc n. a. Ungenügend frankierte Bestellungen aus dem Ausland. Öfters werden von deutschen Verlegern Bcstellkarten, die mit Strafporto be lastet worden sind, zurückgewiesen. Ta Bestellungen, die direkt ge macht werden, meistens dringend sind und durch die Annahmeverweige rung meist eiuc fatale Verzögerung eintritt, ist cs zu empfehlen, daß derartige Bestellkarten eingelöst werden. Es n?ird wohl kein einziger ausländischer Buchhändler die Bezahlung des Strafportos ablchnen. Es kommt leider jetzt sehr häufig vor, daß die Portosätze erhöht werden, und Fehler sind daher nicht ausgeschlossen. 2- Vom Lesen und von den Büchern ans dem Lande. Der Schiu ß zu diesem Artikel von Pfarrer Weigert in Nr. 31 wird erst in der nächsten Nummer 34 des Bbl. folgen. PersonaliMrWen. Rudolf Koch f. — Die Nummer 24 des Bbl. vom 28. Januar brachte die Nachricht vom Ableben des Vcrlagsbnchhändlers Herrn R udolf Koch, vormaligen Besitzers von C. C. B u chner s Ver lag in Bamberg. Der Verstorbene, mit dem ich mehrere Jahre (1897—1901) zusammen zu arbeiten das Glück hatte, hat mich schon vor Jahren gebeten, wenn mir eines Tages die Nachricht von seinem Ableben zuginge, ungesäumt einen kurzen Nachruf für das Börsen blatt au dessen Redaktion zu übermitteln, dabei aber kein Wort des Lobes weder des Menschen noch des Geschäftsmannes zu erwähnen. Leider wurde mir die Todesnachricht erst jetzt gemeldet, und ich konnte deshalb den mir teuren und heiligen Wunsch des Verewigten nicht früher erfüllen. Rudolf Koch wurde geboren in Belzig am 2. April 1844 und be suchte das Gymnasium zu Wittenberg bis zur Universitätsre.fe; er verbrachte seine Lehrzeit in der Besserschen Buchh. (W. Hertz) in Berlin, worüber er selbst eingehend im Bbl. (1911, Nr. 162/106) berichtet hat. Koch war Gehilfe in Berlin, Nürnberg und dann wieder in Berlin, gründete dann die heute noch in Ehren bestehende Firma seines Na mens in Brandenburg a. H., machte den Feldzug 1866 gegen Öster reich, wie auch 1870/71 gegen Frankreich mit, verkaufte 1874 seine Firma und trat als Geschäftsführer in die Firma Eotta-Ltuttgarl ein, ivo er nach dem Tode des letzten Buchhändlers Eotta (1888) bis 1892 verblieb, um dann nach kurzem Aufenthalt in Berlin die Firma E. C. Büchners Verlag in Bamberg als Eigentum zu übernehmen, die er aus dem bekannten Verfall zu neuer Blüte brachte, bis er noch 49jähriger buchhändlerischer Gesamttätigkcit 1912 in den wohlverdien ten Ruhestand trat. Er starb am 8. Januar (nicht am 22., wie be richtet), zwei Tage nach seiner Gattin, die gleich ihm an der Grippe dar niederlag. Obgleich mir das Herz voll ist und ich reden möchte von dem Buchhändler und Verleger und dem Menschen Rudolf Koch, so witl ich doch den Wunsch des Verewigten achten und mich auf obige tat sächliche Mitteilungen beschränken. Dem Sinn des Verewigren widerstrebte cs, in die Öffentlichkeit zu treten. Er lebte nur seinem Berufe, seinem Werke und seiner Familie. Erwähnen will ich aber doch, daß ich persönlich die Jahre, die ich mit dem Verstorbenen zu sammen verleben durfte, zu den wertvollsten und schönsten meines Lebens zähle. Der Entschlafene ist mir nicht nur Prinzipal nnd Lehrer gewesen, er war mir Freund geworden, wenn auch ein Men- schcnalter uns an Jahren trennte. Bis in die letzte Zeit stand ich mit ihm in Briefwechsel. Dieser ruht nun; Rudolf Koch hat gelebt, ein gnter Mann wurde begraben; mir ivar er mehr. Leipzig. Adclbert Kirsten. Re»ö Bech f. — In M ü n ch e n ist der Maler und Zeichner R e n B e e h im Alter von nur 30 Jahren an der Grippe gestorben. Der Künst ler stammte ans Straßburg i. E. und hatte sich der Münchener Neuen Se cession angeschlossen, die große Hoffnungen auf ihn setzte. Mit Zeichnun gen ans Marokko hatte sich Beeh zuerst bekanntgemacht, die sehr gefielen. Anch als Graphiker nnd Illustrator hat er großes Talent bewiest», sodaß sein frühzeitiges Abscheiden vielfach bedauert wird. SpreWal. Verlegersorken. D-aS Sortiment tlagt über schlechte Rabattierung und oft un freundliche Behandlung seitens einiger (nicht aller) Verleger. Aber auch der Verleger hat nicht immer reine Freude an seinen Sorliments- kollegen. Seit ungefähr Jahresfrist habe ich die Freude, zu sehen, wie man noch den glücklich erzielten Höchstrabatt um weitere 2«X> ver größern kann. Es ist nämlich neuerdings bei einigen Sortimentern Usus geworden, 2°/» Skonto abznziehen, obwohl die Werke zahlbar nach Empfang fakturiert werden. Auf Reklamationen antworteten die in Frage kommenden SortimentskoUegcn, daß das auch in anderen Bran chen üblich sei. Ich frage die einsichtigen nnter den Sortimentern: Glauben Sie, daß ein Verleger, der die Gildeforderung in vollem Umfange erfüllt, der selbstverständlich auch dem Quelle-Abkommen beigctreten ist, daß dieser Verleger surch solche ungerechtfertigten Ab züge in seiner Sortimentsfrenndlichkeit bestärkt wird? Es sei hier einmal festgesteUt, daß ein Abzug von Skonto im Buchhandel bisher nicht üblich war. In der Praxis ist cs doch so, daß jeder Verleger seinen engeren Geschäftsfreunden Monats- oder Viertel jahr-Skonto einräumt, während die gelegentlichen Bezieher ihre Bezüge zahlbar nach Empfang erhalten. Ich sträube mich prinzipiell gegen den Abzug von Skonto. Der sortimenterfrcundliche Verleger ist mit seinem Rabatt bis zur Grenze des nur Möglichen gegangen nnd kann nicht stillschweigend Nenbelastnngen ans sich nehmen. Ich bitte die SortimentskoUegcn, die sich meiner Ansicht nicht anschließen können, um Stellungnahme. F. S. 176
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