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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.02.1922
- Strukturtyp
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- 1922-02-08
- Erscheinungsdatum
- 08.02.1922
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 33, 8. Februar 1822. erkennen, damit ein einheitlicher Aufbau gewahrt ist. Das Verhältnis zu den Ortsvereinen, die bereits Organe sind, bleibt zu nächst unberührt und einer Neuregelung im Wege gegenseitigen Einvernehmens Vorbehalten. Die Angliederung von Fachver einen und von Vereinen, die im Ausland ihren Sitz haben, ist vorgesehen. Zu 3) hat der Ausschuß einstimmig folgende Resolution gefaßt: »Der Ausschuß hat dem ihm von der Hauptversammlung gewordenen Auftrag, einen Paragraphen über die außerordentliche Mitgliedschaft zu entwerfen, entsprochen. Nach eingehender Prüfung der Frage, ob überhaupt diese außerordentlich« Mitgliedschaft geschaffen werden soll, ist er jedoch zu der Ansicht gekommen, daß diese Frage zurzeit noch nicht spruchreif sei». Auf Grund dieser Stellungnahme des Ausschusses hielt sich der Vorstand sür befugt, eine paragraphenmäßige Aus- arbeitung nicht vorzulegen und die weitere Behandlung dieses Gegenstandes zu vertagen. Es erschien aussichtlos, sür den vom Vorstand angeregten Plan die nötige Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Von der Erfüllung der formalen Pflicht, auch hier über einen beschlußfähigen Entwurf abstimmen zu lassen, konnte um so eher abgesehen werden, als die Einführung der außerordsnt- lichen Mitgliedschaft nicht auf dem Wunsch einer Mitgliedergruppe oder einzelner Mitglieder, sondern aus der eigenen Ent schließung des Vorstandes beruhte. Zu 4) Es ist als zweckmäßig betrachtet worden, den Beirat und den Vereins-Ausschuß zusammenzulegen, nämlich die bisherigen Rechte des Vereins-Ausschusses zu erweitern, der äußeren Form nach also keinen besonderen Beirat zu schaffen. Die einzelnen Befugnisse des nunmehr als Beirat wirkenden Vereins-Ausschusses sind aus den Satzungsentwürfen ersichtlich. Zu 5) Die Bestimmung eines festen Termins hat wie bereits erwähnt, nur die Billigung einer Minderheit gesunden. Demgemäß ist diese Vorschrift nur im Entwurf H enthalten. Im übrigen kann unmittelbar auf die Entwürfe verwiesen werden. Die Abweichungen des Entwurfes cr vom Ent wurf ir sind durch verstärkte Schrift besonders kenntlich gemacht. Wir bitten unsere Mitglieder dringend, die Fassungen sofort gründlich zu prüfen und Bedenken und Fragen baldig st der Geschäfts st elle mitzuteilen, damit Etnzelbeanstandungcn und Aufklärungswünsche in der Hauptversammlung nach Möglichkeit vermieden und etwaige Mißverständnisse und Unstimmigkeiten rechtzeitig beseitigt werden. In der Hauptversammlung werden beide Entwürfe durch vom Ausschuß ernannte Berichterstatter des näheren erläutert werden. Im wesentlichen ist ihre Begründung in den erwähnten früheren Ausführungen des Vorstandes bereits enthalten. Leipzig, den 8. Februar 1822. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig v,-. Arthur Meiner. Max Röder. Entwurf -4. <Nur von einer Minderheit der Ausschußmilglieder gebilligt.) Erster Abschnitt. Vom Zweck des Vereins und von seinen Mitgliedern. 8 1. Name, Sitz und Zweck des Vereins. ») Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig ist eine Genossenschaft mit juristischer Persönlichkeit nach dem sächsischen Gesetz vom 15. Juni 1868, die juristischen Personen betreffend. Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig. d) Der Zweck des Vereins ist es, als Arbeitsgemeinschaft des gesamten deutschen Buchhandels dessen Interessen in weitestem Umfange zu vertreten und das Wohl der Angehörigen des deut schen Buchhandels zu Pflegen und zu fördern. Der Zweck des Vereins ist nicht aus einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. °> Als Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks dienen ins sondere: 1. die Schaffung und Unterhaltung von Anstalten und Ein richtungen zur Erleichterung des gegenseitigen Geschäfts verkehrs (88 21 d Z. lg-13, 48 und 51). 2. die Feststellung allgemein gültiger geschäftlicher Bestim mungen im Verkehr der Buchhändler untereinander, so wie der Buchhändler mit dem Publikum (8 3 Z. 3 und 4); 3. die Pflege des Unterstützungswesens für Angehörige des Buchhandels; 158 Paul Schumann. HansVolckmar. Otto Paetsch. Ernst Reinhardt. Entwurf 6. (Von der Mehrheit der Ausschußmitglieder gebilligt.) Erster Abschnitt. Vom Zweck des Vereins und von seinen Mitgliedern. H 1. Name, Sitz und Zweck des Vereins. ->) Der Börsenvercin der Deutschen Buchhändler zu Leipzig ist eine Genossenschaft mit juristischer Persönlichkeit nach dem sächsischen Gesetz vom 15. Juni 1868, die juristischen Personen betreffend. Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig. v) Der Zweck des Vereins ist es, als Arbeitsgemeinschaft des gesamten deutschen Buchhandels dessen Interessen in weitestem Umfange zu vertreten und das Wohl der Angehörigen des deut- schen Buchhandels zu pflegen und zu fördern. Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. c) Als Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks dienen ins- sondcre: 1. die Schaffung und Unterhaltung von Anstalten und Ein- richtungen zur Erleichterung des gegenseitigen Geschäfts verkehrs <8ß 21 d Z. 10-13, 48 und 51). 2. die Feststellung allgemein gültiger geschäftlicher Bestim mungen im Verkehr der Buchhändler untereinander, so wie der Buchhändler mit dem Publikum (8 3 Z. 3 und 4); 3. die Pflege des Unterstützungswesens sür Angehörige des Buchhandels;
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