1374 Amtlicher Teil. 52, 4 März 1893 Im Werwaltuugs-Ausschusse des Jeulscheu Wuchhändkerhauses scheiden aus die Herren: Otto Rnuhardt Leipzig, Max Cyriacus-Leipzig. Herr Otto Nauhardt ist satzungsgemäß nicht wieder wählbar; Herr Max Chriacus ist wieder wählbar. Im Amte verbleiben die Herren: Richard Einhorn-Leipzig, Robert Voigtländer-Leipzig, Richard Linnemann-Leipzig, Rudolf Winkler-Leipzig. Mit dem ergebenen Bemerken, daß nur solche Wahlvorschläge Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zu sammenstellung der Wahlvorschläge finden können, welche spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung in die Hände der Geschäftsstelle gelangt sind, und mit der höflichen Bitte, möglichst nur solche Wahlkandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anzunehmen ist, daß sie an den Sitzungen nnd Arbeiten des betreffenden Amtes teilzunehmen gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß alle verehrlichen Vereine, ihre Wahlvorschläge öis spätestens den 29. März l. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig, Hospitalstraße II (Deutsches Buchhändlerhaus), einzusenden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehrlichen Vereine die Aufforderung, Vollmachtssormulare für Stellvertretungen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Gemäß Z 4 seiner Geschäftsordnung macht er besonders darauf aufmerksam: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenverein auf der Person, nicht auf der Firma beruht; 2) daß laut Satzungen (H 17, Schlußabsatz) nur Mitglieder eines vom Vorstande des Börsenvereins anerkannten Vereins ihre Stimmen und zwar nur auf Mitglieder desselben Vereins übertragen können; 3) daß die Mitglieder der Ortsvereine, sofern sie gleichzeitig Mitglieder eines Kretsvereins sind, ihr Stimm- stellverlretungsrecht durch diesen Kreisverein auszuüben haben; 4) daß die Stimmstellvertrelung für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Hauptver sammlung stehenden Gegenstände (mit Ausnahme der Beschlußfassung über Aenderung der Satzungen) statthaft ist; ö) daß kein Stellvertreter mehr als sechs Abwesende vertreten darf; 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimmen übertragen dürfen; 7) daß nur Vollmachten, zu welchen das vom Wahl-Ausschusse ausgegebene Formular benutzt,ist/berücksichtigt werden können; 8) daß die Vollmacht von dem Aussteller eigenhändig unterschrieben, und diese eigenhändige Unterschrift von dem Vorstande seines Vereins beglaubigt sein muß; 0) daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Ver zeichnisse, zu welchem das Börsenvereins-Formular zu benutzen ist, an die Geschäftsstelle ,zu senden hat, in deren Händen sie spätestens am Tage vor der Hauptversammlung sein müssen. Köln und Leipzig, 28. Februar 1893. Der Wahl-Äusschuß des Sörsenvereins der Deutschen Suchhändter. Wilhelm Lader, Vorsitzender.