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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1893
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1893-03-02
- Erscheinungsdatum
- 02.03.1893
- Sprache
- Deutsch
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1350 Sprechsaal. — Geschäftliche Einrichtungen und ^Veränderungen. ,8 51, 2. März 1893. Sprechsaal. Zur Verlagsordnung. Der Paragraph der Verlagsordnung, welcher besagt, daß die Zahlung des Honorars fällig ist nach erfolgter Drucklegung des Manuskriptes, steht im Widerspruch zu tz 1143 des bürgerlichen Gesetzbuches, nach welchem Zahlung bereits bei Ablieferung des Manuskriptes zu erfolgen hat. Sind hierüber gerichtliche Entscheidungen bekannt? bl. Antwort der Redaktion. — Die für das ganze Gebiet des deut schen Buchhandels aufgestellte Verlagsordnung des Börsenvereins bestimmt die für den Buchhandel günstigere Frist. In der Begründung zu K 19 (Börsenblatt 1891 Nr. 301) ist gesagt: -Da die Besorgung der Korrektur zu den Pflichten des Verfassers gehört (tz 10), so kann füglich das Honorar erst fällig werden, wenn jene Pflicht erfüllt ist. Es ist dies dem Verleger gegenüber auch billig; denn erst mit jenem Zeitpunkte beginnt für ihn die Möglichkeit, das Werk sich nutzbar zu machen. Zudem ist eine frühere genaue Berech nung der Honorarsumme bei Bogenhonorar meist nicht einmal möglich. An etwaiger Verschleppung der Zahlung durch Verzögerung der Ver vielfältigung würde der Verleger sich durch ß 11 gehindert sehen.- Für den Einsender der Anfrage, der in Sachsen lebt, wird wahr scheinlich das k. sächsische bürgerliche Gesetzbuch Geltung haben. Ent scheidungen in dieser Angelegenheit sind uns nicht bekannt geworden. Spescunachnahme. iv. (Vergl. Börsenblatt 30. 39. 42.) Wie ich dazu kam, unverlangte Sendungen allgemein zu verbieten. Es ist nun schon so viel über Spesennachnahme geschrieben — mancher Herr Verleger glaubt gar nicht mehr an das Selbstbestimmungsrecht des Sortimenters, sondern meint: er muß — daß ich mir erlauben möchte, die obige Frage zu beantworten. Ich habe immer selbst gewählt, habe auch die nötige Bücher kenntnis. Indessen gestattete ich einigen großen Verlagshandlungen, nach eigenem Ermessen mir ihre Novitäten gleich nach Erscheinen zuzuschicken. Da geschah mir, daß von einer einzigen Firma zu Weih nachten 18 (achtzehn) direkte Postpakete kamen. Das Porto war nicht bloß ganz zu meinen Lasten geschrieben, sondern auch noch für jedes Paket 5 Pfennig Emballage berechnet! Soviel über das Acußere. Zum Inhalt noch das, daß mir schwere Volksbücher beige packt wurden, welche ich eben partieweise zu ermäßigtem Preise bezogen hatte und welche bei ihrem niedrigen Ordinärpreise und den großen Portospesen anders kaum einen Gewinn abwarfen; ferner Bücher in sechsfacher Zahl, welche ausdrücklich auf dem Umschläge für ein Land bestimmt waren, welches hundert Meile» von meinem Wohnsitz liegt; ferner im Preise zurückgesetzte billige Bücher mit 2(?/o Rabatt und von großer Schwere; ferner Bücher, welche in meinem eigenen Kundenkreise von der selben Firma zu einem Preise offeriert wurden, der meinem Nettopreise gleichkam (meine Beschwerde darüber wurde dahin beantwortet, daß die Offerte «durch Versehen» bis in meine Gegend gedrungen, sie gelte für die Heimat des Verlegers). — Die letzteren Dinge passierten bei demselben Verleger, aber nicht gleichzeitig. — Seit der Zeit lasse ich mir nur be stellte Sachen zuschicken. leut. Warnung. Die Redaktion d. Bl. empfing folgende Mitteilung von Herr» Justus Wallis in Thorn: -In Nr: 46 des Börsenblattes vom 24. d. M. befindet sich ein Warnungs-Inserat von Herrn R. Oldenbourg-München betreffend den Bnchhandlungsgehilfen Eug. de Longe. Derselbe befindet sich augenblicklich in hiesiger Gegend und setzt seine Schwindeleien aus folgende Art in Scene Eines Tages erhalten seine Opfer, die er sich anscheinend aus den Adreßbüchern bis auf Straße und Hausnummer genau auswählt, einen Brief in das Geschäftslokal persön lich abgegeben, ähnlich dem beifolgenden, um dessen Veröffentlichung ich eventuell bitten möchte. Nach einiger Zeit erscheint de Longe selbst und versucht seine Ernte zu halten. Mir persönlich fiel die geschäftsmäßige Art und Weise seines Bittgesuches sofort auf, so daß ich de Longe meine Unterstützung ver weigerte. — De Longe ist von großer hagerer Figur, circa 30 —35 Jahre anscheinend alt, dunkler Schnurrbart, brauner Ueberzieher. Sein Auf treten ist ein ruhiges, macht jedoch den Eindruck der Unsicherheit. Hochachtungsvoll Thorn, 25. Februar 1893 Justus Wallis.» Zu dem nachstehend veröffentlichten Bittgesuch des genannten Eugen de Longe bemerken wir, daß uns Herr Julius Springer auf Be fragen mitteilte, er kenne den Genannten gar nicht und eine Stelle sei bei ihm nicht offen. Nach der Erklärung des Herrn Oldenbourg ist dessen von de Longe vorgewiesenes Zeugnis gefälscht. Das Bittschreiben de Langes lautet: -Ihrer Hochwohlgeboren Thor», den 18. Februar 1893. Frau Wittwe Buchhändler L. Wallis Hier. Infolge einer 2 >/, monatlichen Krankheit (Influenza nebst Lungen leiden) mußte ich meine Stelle im Hause R Oldenbourg in München aufgeben und war ich nach meiner Genesung genötigt, da ich weder Eltern noch Verwandte mehr besitze (mein Papa slard als Königlicher Regierungs-Assessor zu Köln a/Rh.), mir reisend ein Engagement zu suchen. Da mir letzteres in hiesiger Gegend nicht geglückt ist, so befinde ich mich jetzt aus dem Wege nach Berlin, woselbst ich bestimmt auf eine Anstellung rechnen kann (i/H. Jul. Springer). Leider bin ich durch meine lange Krankheit und Stellungslosigkeit von allen Mitteln derartig ent blößt, so daß ich seit einigen Tagen meine Reise zu Fuß fort setzen muß. Um nun bei der ungünstigen Witterung eine kurze Strecke per Bahn fahren zu können, erlaube ich mir an gnädige Frau die ergebenste Bitte zu richten, mir gütigst, unter geneigter Berücksichtigung der angegebenen Umstände, eine kleine Unterstützung zu meiner Weiterreise zukommen zu lassen; Sie würden mich dadurch einer sehr peinlichen Lage entheben und wesentlich zu meiner ferneren Existenz beitragen. — Indem ich mir erlaube, meine Zeugnisse zur gefälligen Einsicht zur Verfügung zu stellen, bitte ich wegen dieser Belästigung vielmals um Entschuldigung und zeichne mit vorzüglichster Hochachtung Eugen de Longe, Buchhandlungsgehilfe.. Anzeigeblatt. Gerichtliche Bekanntmachungen. Ocssentlichc Bekanntmachung. lieber den Nachlaß des Musikalienhändlers Carl Friedrich August Mcinhardt, in Firma A. Mcinhardt, Feldstraße 67 Hierselbst wohn haft gewesen, ist der Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Br. Bulle hierjelbst. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 31. März 1893 einschließlich. Anmeldefrist bis zum 31. März 1893 einschließlich. Erste Gläubigerversammlung 21. März 1893, vorm. 11^ ., Uhr, allgemeiner Prüsungstermin 18. April 1893, vormittags 11^ Uhr, unten im Stadthause, Zimmer Nr. 9. Bremen, den 25. Februar 18G3 Das Amtsgericht. Abtheilung für Konkurs- und Nachlaßsachen. Der Gerichtsschreiber: Stede. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. O..U. 1893. s9668j —— vis Herren Verleger rvercksn ersnebt, ibre ^bseblus8rettel ktlr Leorixer Brotbsrs in bisv-Vork »nvorrii^Iivti psr kost imvli Bluviunuti ru sebiokou, cka ckie Xbreednung; von bisr xesobiebt Omomnati (Obio). Lenrlxsr BroHiora 1-ettsr Bor 857. Lerkaussanträge. s5193j Ein gut eingeführter Schülerkalender mit Verlagsrecht zu verkaufen. Näheres unter chp 5193 d. die Geschäfts stelle d. B.-V. (8039) In Berlin iot eine seit langen lab re» dSZtobencke Lueb- n. dntiguariatobanck- lung, verbuväsn mit ülsinsm Vorlaz, ree^en Uränkliedkeit cken öseitrsro rn verkaufen. — Oa8 dosobäkt maobts einen im Lteixen be- xritksvsn Umsatz von 24 000 mit einem keillAscvinn von 4000—5000 im ckadrs. Wert ckss vorbancksnsn BnoksriaAsra ea. 7000 ^i>, gute ^usssvstänüö 12—1500 H. Laut'prsis: 12 000 Berlin VV. 35. BIrvln 81auck«. (9527) Ich bin beauftragt zu vcrkaufen^ Wegen schwerer Erkrankung des Be sitzers einen kleinen, überallhin ver legbaren, in sich abgeschlossenen Verlag stets gangbarer Artikel ernster Richtung zu billigstberechnetem Inventur wert. Kaufpreis inkl. Ostermeßeinnahme 16,000 Stuttgart. H. Mlbt.
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